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Vorzeitig zum Tüv

VW Golf 1 (17, 155)
Themenstarteram 8. Oktober 2007 um 11:39

moin!

wie ist das eigentlich in folgender situation: tüv-termin ist eigentlich ende des jahres.

ich gehe aber schon jetzt zum tüv um diesen zu erneuern. wenn ich dann durch die tüv-prüfung

falle, habe ich dann trotzdem noch einen gültigen tüv bis ende des jahres? oder erlischt das irgendwie

dadurch dass ich vorzeitig beim tüv war und nicht bestanden habe?

danke

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16 Antworten
am 8. Oktober 2007 um 11:42

die zwei monate verschenkst du!!!Bestimmter Grund???Fahr doch in eine Werkstatt und frag nach was die meinen,wenn du selbst nicht sicher bist.

MfG Michael

Dein noch gültiger Tüv verfällt nur wenn den Fahrzeug erhebliche Mängel hat die die Betriebs- und Verkehrssicherheit gefährden. In diesem Fall kann/wird dir der Prüfer deine noch gültige Plakette abkratzen. Wenn keine Mängel vorliegen die eine Gefährdung verursachen und du fällst durch die Prüfung, so ist dein Tüv trotzdem bis zum Ablauf des Zeitraumes gültig. Bestehst du allerdings, ist deine nächste Prüfung dann 10/09 d.h du hast 2 Monate verschenkt.

Gruß Horst

Abgekratzt wird die Plakette nur bei der Einstufung als "verkehrsunsicher" (also z.B. im Falle völlig funktionsuntüchtiger Bremsen).

 

Bei "erheblichen Mängeln" (wie z.B. einseitiges Ziehen der Bremsen über der Toleranz) aber nicht. Allerdings müsstest Du innerhalb von einem Monat zur Nachprüfung, weil sonst wieder eine neue HU mit vollen Kosten nötig wird.

 

Also wenn Dein Golf im Dezember zur HU vorgeführt wird und erhebliche Mängel festgestellt werden, hast Du ab dem Zeitpunkt der HU immer noch einen Monat Zeit (also bis Januar 08) die Mängel zu beseitigen.

Zitat:

Original geschrieben von VW-Hawky

Also wenn Dein Golf im Dezember zur HU vorgeführt wird und erhebliche Mängel festgestellt werden, hast Du ab dem Zeitpunkt der HU immer noch einen Monat Zeit (also bis Januar 08) die Mängel zu beseitigen.

Das heißt aber nicht das du das Auto ohne gültigen Tüv fahren darfst. Du musst nur dein Auto innerhalb eines Monats zur Nachprüfung bringen wenn du nur die geringe Gebühr dafür zahlen willst. Es gibt keinen Toleranzmonat mehr und jeder von der Rennleitung oder auch jede Politesse kann dir ein Ticket schreiben wegen abgelaufenen Tüv. Die Rennleitung ist da ein wenig Kulanter als die Knöllchenjäger der Städte. Also nicht bis zum Ende des Gültigkeitsmonats warten, sondern möglichst am Anfang zu der Prüfung fahren. Dann hast du noch im Gültigkeitszeitraum die Möglichkeit die Mängel zu beheben und kannst doch ohne Gefahr der Tickets dein Auto im Straßenverkehr bewegen.

Wer durchfällt, bekommt eine extra Nachfrist von einem Monat, selbst wenn die Plakette dann schon abgelaufen ist.

"Wird bei einer Hauptuntersuchung festgestellt,

dass Mängel am Fahrzeug eine Nachprüfung erfordern,

gibt es dafür eine Nachfrist von einem

Monat. So lange gilt auch die alte Plakette weiter.

Die neue wird allerdings auf den Fälligkeitstermin

der alten zurückdatiert. "Zeitschinden" zwecks

Verlängerung der Untersuchungs-Intervalle ist also

nicht mehr drin. Ergänzende Empfehlung: Um

Straßenkontrolleuren die gewährte Nachfrist belegen

zu können, sollte das HU-Prüfprotokoll in

dieser Zeit mit an Bord sein."

Quelle: TÜV Süd

Themenstarteram 8. Oktober 2007 um 14:22

Alles klar Jungs. Danke

Das praktiziert eher jemand, der sein Auto mit bald abgelaufenem TÜV zum Verkauf stehen hat und vorher noch mit neuem TÜV dessen Verkaufswert steigern will. Aber sonst ist es nonsens.

am 8. Oktober 2007 um 15:17

Hallo celvic.

Vielleicht will der auch sein auto auf Saison anmelden und deswegen jetzt schon zum Tüv.Ansonsten würd ich jetzt noch nicht hin.

Themenstarteram 8. Oktober 2007 um 15:23

Zitat:

Original geschrieben von Celvic

Das praktiziert eher jemand, der sein Auto mit bald abgelaufenem TÜV zum Verkauf stehen hat und vorher noch mit neuem TÜV dessen Verkaufswert steigern will. Aber sonst ist es nonsens.

100 Punkte gehen an Celvic ;) geht aber nicht um meinen jetzigen...

wenn du durchfallen solltest mit EM scheiß drauf, die Plakette bleibt bestehen und du hast Kohle rausgeballert.

Bei VU kommt die HU Plakette und das Stadtsiegel runter plus ein Wisch für das zuständige Straßenverkehrsamt wahrscheinlich mit Konsequenzen.

Wegen Saison ist es eh latte:

Beispiel:

HU 01/2008 man macht jetzt ein Saisonkennzeichen draus, mit 04-10 also April bis Oktober, da man bis Anfang April nicht fahren darf, aber man im Januar zum TÜV musste, hat man den vollen April Zeit den Wagen vorzustellen und es erfolgt keine Rückdartierung. Man hat also danach den TÜV auf 04/2010

Rückdatieren machen alle Bundesländer bis auf das kleine Saarland, da kann man TÜV überziehen und bekommt immer volle 24 Monate!

am 8. Oktober 2007 um 17:26

Hallo schyschka.

Seit wann machen die das im Saarland???Verwandtschaft wohnt da.Schwager war letztens beim Tüv mit seinem und er Hat nur 1,5 Jahre bekommen weil er drüber war.

MfG Michael

oh, dann machen die das wohl nicht mehr, ich habe es in den Weiterbildungspflichttagen bei uns letzten Winter noch so beigebracht bekommen, aber nun gut, jetzt machen es halt alle gleich! Finde ich auch gut so! Ich prüfe in NRW da wird schon Jahre rückdatiert!

am 8. Oktober 2007 um 17:46

Kann auch sein das es vereinzelt noch gemacht wird.weiß jetzt nicht wo er gewesen ist.direkt beim Tüv od Werkstatt.

MfG Michael

An der Rückdatierung kommen Überzieher nicht vorbei. Ausnahme: Vor der HU Ab- und Wiederanmeldung. Lohnt sich jedoch nicht wirklich.

Oder man überzieht mindestens 24 Monate, dann wird auch nicht rückdatiert (je nach Bundesland unterschiedlich)

 

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