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VORZEITIGE Beendigung eines Leasingvertrags (Kilometerleasing)
Hallo,
folgender Sachverhalt: Ich habe einen Leasingvertrag ohne Gebrauchtwagenabrechnung also Kilometerleasing.
Da ich aus Deutschland umziehe, muss dieser fristlos gekündigt werden.
Nun war ich bereits mit meinem Anwalt im Gespräch und dieser hat mir mitgeteilt, dass man bei einer vorzeitigen Kündigung eines Kilometerleasing noch die restlichen Leasingraten in Summe zahlen müsse.
Es gibt dazu ein Haufen Gerichtsurteile, die genau das besagen, da viele Leasingfirmen in diesem Fall dann vom Leasingnehmer nicht nur die ausstehenden Leasingraten verlangen sondern auch die Differenz zwischen Marktwert und Restwert. Es wird also beim Kilometerleasing das Restwertrisiko unerlaubt auf den Leasingnehmer umgewälzt.
Soweit so gut.
Jetzt habe ich die Stellungnahme des Anwalts dem Autohaus mitgeteilt, und es kam die Antwort, dass sie für die Kilometerleasingverträge einen Restwert Schutz mit einer Versicherung abgeschlossen haben. Wenn der Vertrag vorzeitig aufgehoben wird, verlieren sie den Schutz. Daher müsste ich doch bei frühzeitigen Rückgabe die Differenz bezahlen.
Ich werde am Montag gleich mal meinen Anwalt fragen, aber kennt sich zufällig jemand damit aus??
Wenn der Leasinggeber einen Schutz für den Restwert abgeschlossen hat, darf er das dann umwälzen oder gelten nach wie vor alle Gerichtsurteile, dass man beim Kilometerleasing nur die restlichen Leasingraten bezahlen muss?
Beste Antwort im Thema
Vielleicht lag der Fehler darin gleich einen mit Anwalt zu machen anstatt erstmal deine Situation dem Leasinggeber zu vermitteln. Sind ja auch alles Menschen und haben ihren Spielraum.
(Zumindest hatte ich das jetzt so bei dir rausgelesen...???)
Ich habe bis dato fast immer vorzeitig mein Leasing beendet. Es mussten noch nie (!) die noch offenen Raten bezahlt werden. Sowas habe ich auch noch nie gehört... auch wenn dein Anwalt bestimmt recht haben mag.
Es wird vielmehr, besser in meinen Fällen, so getan als wenn man gleich den Vertrag so abgeschlossen hat. Kürzere Laufzeit erhöht natürlich die Rate. Die dann ja gesammelt auf einen Schlag gezahlt werden muss.
Lasse dir doch erstmal ausrechnen wie hoch deine Zahlung sein wird.
Es gibt ja auch sonst noch einen Markt für Leasingverträge. Da kann vielleicht auch dein Freundlicher behilflich sein und ggf. vermitteln.
Wünsche dir viel Erfolg und das es nicht ganz so teuer wird!
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17 Antworten
Vielleicht lag der Fehler darin gleich einen mit Anwalt zu machen anstatt erstmal deine Situation dem Leasinggeber zu vermitteln. Sind ja auch alles Menschen und haben ihren Spielraum.
(Zumindest hatte ich das jetzt so bei dir rausgelesen...???)
Ich habe bis dato fast immer vorzeitig mein Leasing beendet. Es mussten noch nie (!) die noch offenen Raten bezahlt werden. Sowas habe ich auch noch nie gehört... auch wenn dein Anwalt bestimmt recht haben mag.
Es wird vielmehr, besser in meinen Fällen, so getan als wenn man gleich den Vertrag so abgeschlossen hat. Kürzere Laufzeit erhöht natürlich die Rate. Die dann ja gesammelt auf einen Schlag gezahlt werden muss.
Lasse dir doch erstmal ausrechnen wie hoch deine Zahlung sein wird.
Es gibt ja auch sonst noch einen Markt für Leasingverträge. Da kann vielleicht auch dein Freundlicher behilflich sein und ggf. vermitteln.
Wünsche dir viel Erfolg und das es nicht ganz so teuer wird!
Hallo,
danke für deinen Kommentar.
Ich habe zu Beginn nachgefragt, und mir wurde gesagt, dass ich die ausstehenden Leasingraten zahlen muss und die Restwertdifferenz!
Das hat mich stutzig gemacht und erst dann hab ich meinen Anwalt gefragt.
Und jetzt geht es ja darum, dass nicht nur die ausstehenden Leasingraten gezahlt werden müssen (das wäre sehr wenig) sondern zusätzlich die Differenz zwischen Marktwert und Restwert! Und das wäre für einen Vertrag einem halbe Jahr vor Auslauf sicherlich viel!
Die Frage ist hier ob dass rechtens ist, also ob man von Kilometerleasing auf Restwertleasing umschwenken darf, weil man als Leasinggeber eine Restwert Versicherung hat....
Ok, dann hätte ich mich auch zum Anwalt begeben!
Leider kann ich dir da nicht helfen und hatte immer (bei Audi und Mercedes) die oben genannte Abwicklung.
Fair hört sich das mit dem Restwert nicht an...
Irgendwer hier wird bestimmt schon mal in deiner Situation gewesen sein und kann mit Rat zur Seite stehen.
Als ich meinen Skoda zwei Jahre vor Ablauf der Restzeit (geleast auf 4 Jahre) im Dezember 2017 zurückgab, musste ich ca. 9.000 € bezahlen, die die Differenz aus bezahlten Raten und Restwert ausgleicht. Diesel sind nicht so gefragt und da ich erst zwei Jahre zahlte, gab es eben eine große Differenz. Ja, so wird aus Kilometerleasing ganz schnell Restwertleasing.
Wenn es irgendwie geht, würde ich dies umgehen, beispielsweise bei den vielen Leasingbörsen, wo andere deinen Leasingvertrag übernehmen und fortführen. Das ist zwar auch nicht immer kostenlos, aber wenigstens kein finanzielles Fiasko wie bei mir.
Wie hoch waren denn die noch ausstehenden Leasingraten deines Skodas bis zum regulären Vertragsende? Mehr als 9000 oder weniger?
Weil GENAU das, also die Änderung von Kilometerleasing auf Restwertleasing ist nicht rechtens! Der Leasinggeber hat immer nur Anspruch auf alle restlichen Leasingraten.
Dazu gibt es eine Menge Urteile:
- Rechtssprechung Bundesgerichtshof, Urteil vom 15.10.1986; AZ. VIII ZR 319/85
("Kündigung eines Leasingvertrags"
- Rechtssprechung Bundesgerichtshof, Urteil vom 14.07.2004; AZ VIII ZR 367/03
("Schadensberechnung beim vorzeitig beendeten Fahrzeug-Leasingvertrag mit Kilometerabrechnung"
- Rechtssprechung OLG Brandenburg, Urteil vom 28.05.2014; AZ: 4 U 114/13
("Kfz-Leasingvertrag mit Kilometerabrechnung: Wirksamkeit einer Regelung über eine Restwertabrechnung bei vorzeitiger Vertragsbeendigung"
Typisch für das Kilometerleasing ist, dass der Leasinggeber das Restwertrisiko trägt. Dies schlägt auch auf den Schadenersatz durch. Hier darf der Leasinggeber nicht schlechter, allerdings auch nicht besser stehen. Eine Klausel, die gegen diese Grundsätze verstößt, erachtet das OLG Brandenburg als unwirksam
Wird ein Kilometerleasingvertrag fristlos gekündigt oder aus anderen Gründen vorzeitig beendet, darf der Leasinggeber das Restwertrisiko nicht auf den Leasingnehmer abwälzen. Ihm steht nur das zu, was er auch bei regulärer Vertragsbeendigung erhalten hätte. außerdem muss er sich Vorteile anrechnen lassen, die er durch die frühere Fahrzeugrückgabe hat.
Diese Grundsätze hat der Bundesgerichtshof bereits mit Urteil vom 15.10.1986, Az. VIII ZR 319/85, aufgestellt und seither immer wieder Gelegenheit, seine Rechtsprechung zu bestätigen. Denn viele Leasingfirmen halten sich nicht daran und versuchen hemmungslos, bei unwissenden Kunden abzukassieren.
Leasinggeber darf nicht auf Restwertabrechnung umschwenken
Der Leasinggeber darf bei vorzeitiger Vertragsabrechnung nicht auf Restwertabrechnung umschwenken, wenn es sich eigentlich um einen Kilometervertrag handelt. Dies gilt auch dann, wenn im Kleingedruckten des Vertrages für den Fall der Kündigung oder sonstigen vorzeitigen Beendigung, z.B. wegen Totalschaden, Restwertabrechnung vorgesehen ist.
Ich stehe derzeit vor der gleichen Frage, es geht aber nur noch um 6 Monate.
Bei Firma S..t aus München ist es genauso, man erstellt ein Wertgutachten und wenn
das von irgendwas abweicht (wie der Vergleichswert ermittelt wird weiß ich noch nicht),
muss man die Differenz zahlen, aber nicht die Leasingraten, wenn ich es recht verstanden habe.
Man muss aber auch dieses extra Gutachten mit ca. 150 Euro bezahlen.
Aber wie mein Vorredner schon schrieb, kann man den Vertrag auf jemand anderes umschreiben.
Kostet bei S..t nur 60 Euro. Der übernehmende muss seine Bonität nachweisen -wie üblich- und
führt den Vertrag zu gleichen Konditionen bis zum festgelegten Vertragsende weiter.
Vielleicht kennst Du jemand mit Interesse und gibst ihm noch 100-200 Euro als Bonus dazu.
Oder eben über eine Leasingbörse.
Hallo CLK,
handelt es sich bei dir auch um ein Kilometerleasing?
Den Leasingvertrag umschreiben auf jemand anderes geht seit 2018 nicht mehr, es sei denn man schreibt es um auf eine Firma (keine Privatperson).
Irgendwie wundert mich das alles, mein Anwalt (spezialisiert auf Leasing/Mietrecht) hatte eine ganz klare Meinung dazu, dass wenn ein Vertrag vorzeitig aufgelöst wird, der Leasingnehmer die ausstehenden Leasingraten bezahlen muss.
Zusätzlich wird dann noch geschaut wie hoch der Wert des Wagen aktuell ist und wie hoch dieser kalkuliert wäre bei regulärem Vertragsende. Und dieser WERTVORTEIL wird sogar nochmals verrechnet mit den ausstehenden Leasingraten:
Die Leasingabrechnung ist bei vorzeitiger Vertragsbeendigung wie folgt vorzunehmen (nach BGH, Urteil vom 14.07.2004, Az. VIII ZR 367/03):
Kilometerabrechnung:
bei Mehrkilometern +Mehrkilometerabrechnung brutto
bei Minderkilometern -Minderkilometerabrechnung brutto
+etwaige übermäßige Abnutzungen am Fahrzeug (Schäden, die über normale Gebrauchsspuren hinaus gehen) netto
+ausstehende Leasingraten vom vorzeitigen bis zum regulären Vertragsende netto
-Abzinsung der ausstehenden Leasingraten auf den Zeitpunkt der vorzeitigen Vertragsbeendigung
-vom Leasinggeber ersparte laufzeitabhängige Kosten (Verwaltungskosten etc.) netto
-Wertvorteil durch zeitlich frühere Rückgabe (jüngeres Fahrzeug ist mehr wert) netto
-Zinsvorteil des Leasinggebers durch Möglichkeit früheren Weiterverkaufs netto
Ich kann es aber auch nicht glauben, dass grosse Leasinggesellschafte das (Vorsätzlich) nicht wissen und trotzdem über Restwert abrechnen....
"Diese Grundsätze hat der Bundesgerichtshof bereits mit Urteil vom 15.10.1986, Az. VIII ZR 319/85, aufgestellt und seither immer wieder Gelegenheit, seine Rechtsprechung zu bestätigen. Denn viele Leasingfirmen halten sich nicht daran und versuchen hemmungslos, bei unwissenden Kunden abzukassieren."
Schon alles sehr komisch....
Ich frage nochmal einen anderen Anwalt....
Die ausstehenden 24 Monatsraten decken sich ziemlich genau mit den zu zahlenden 9.000 €. So gesehen war das dann auch die Umsetzung des BGH-Urteils.
Hi, also ich hab einen Kilometerleasingvertrag.
Abgeschlossen Dezember 2017, Fahrzeug Auslieferung Februar 2018, Vertrags-Ende Februar 2019.
Aber warum soll man den nicht umschreiben können?
Ich hatte die Firma angefragt, wegen Umschreibung und vorzeitiger Kündigung.
Die Antwort kam jeweils von einer anderen Abteilung:
Umschreibung:
"Vielen Dank für Ihr Interesse an einer Vertragsumschreibung.
Für eine Umschreibung werden zur Bonitätsprüfung folgende Unterlagen des Übernehmers benötigt:
- Selbstauskunft Privatperson (Formular anbei)
- Widerrufsbelehrung (Formular anbei)
- Gehaltsnachweise der letzten 3 Monate
- beidseitige, leserliche Personalausweiskopie (in Farbe)
...
Die Kosten für die Vertragsumschreibung betragen 47,60 € brutto für die Bearbeitung."
Kündigung:
"vielen Dank für Ihre Anfrage.
Eine vorzeitige Vertragsbeendigung ist nur unter Zahlung eines Abschlages möglich.
Um hier eine genaue Summe ermitteln zu können ist die Erstellung eines Wertgutachtens mit Rechendaten über Ihr Leasingfahrzeuges durch den TÜV Süd erforderlich.
...
Die Kosten für das Wertgutachten inkl. einer Bearbeitungsgebühr in Höhe von 145,00 EUR brutto sind in jedem Fall von Ihnen zu tragen. Die Rechnung über diesen Betrag erhalten Sie zusammen mit dem freibleibenden Angebot zur vorzeitigen Vertragsauflösung."
Von den restlichen Leasingraten ist hier bisher keine Rede, kann natürlich sein, dass das dann im "freibleibenden Angebot" steht.
Das mit dem Wertgutachten finde ich auch befremdlich. Warum soll da eine Differenz <> 0 rauskommen, wenn man in den vereinbarten km/Monat geblieben ist und keine Schäden/übermäßige Abnutzung am Fahrzeug sind.
Riecht nach Abzocke.
Aber die Umschreibung klingt sehr freundlich finde ich.
Hier haben sie letzten Endes etwas Papierkram und eine andere Bankverbindung, sonst bleibt alles beim alten.
Laut meinem Anwalt darf ein Wertgutachten nur erstellt werden, weil man sich den Wert anschaut beim vorzeitigen Rückgabezeitpunkt im Vergleich zum regulären Rückgabezeitpunkt (= kalkulierter Restwert).
Das heisst es handelt sich um einen Wertvorteil des Leasinggebers, da er den PKW ja früher zurückkommt und das muss er sogar dem Leasingnehmer zahlen bzw. abziehen zur Summe der ausstehenden Leasingraten.
Es darf aber niemals sein, dass nun ein Wertgutachten erstellt wird und die Differenz zwischen Marktwert und Restwert in Rechnung gestellt wird! Weil dann zahlt ja der Leasingnehmer und es ist eine Restwertabrechung!
Mit der Abschlagszahlung darf nur gemeint sein, dass man die restlichen Leasingraten bezahlt aber es darf nicht die Abschlagszahlung im Restwert-Sinne gemeint werden...
Für mich klingt nämlich auch nur das logisch: Man least/"mietet" ein Auto und muss für die Dauer ein Entgelt bezahlt. Das ist verteilt auf die Monate. Man darf eine bestimmte Anzahl an km fahren.
Wenn man jetzt früher den Wagen zurück gibt also einen "Vertragsbruch" begeht, dann hat der Leasinggeber natürlich Anspruch darauf, dass man ihm das vereinbarte Entgelt vollständig zahlt. (Schadensersatz).
Aber der Leasinggeber hat doch nicht den Anspruch darauf, dass man eventuell mehr zahlt als das ursprünglich vereinbarte Gesamtentgelt - das würde nämlich beim Restwert passieren.
So hats der Anwalt erklärt und das klingt für mich sehr einleuchtend, während alles andere nach Abzocke klingt....
Ah, ich glaube ich habs verstanden, wie die Leasinggesellschaften vorgehen:
- Man hat die ausstehenden Leasingraten zB 2.500 € bis zum regulären Ende des Vertrags
- Man erstellt ein Wertgutachten zum aktuellen Zeitpunkt und vergleicht diesen mit dem intern kalkulierten Restwert zum regulären Ende des Vertrags
--> eigentlich müsste der Wagen ja mehr wert sein als der Restwert zum regulären Ende des Vertrags und daher bekommt man einen Wertvorteil zB von 500 €, das bedeutet man zahlt in Summe nur 2000 €
(laut BGH: -Wertvorteil durch zeitlich frühere Rückgabe (jüngeres Fahrzeug ist mehr wert) netto)
--> jetzt kann es aber sein, dass der der Wagen einen niedrigeren Wert hat als der Restwert der für das Ende kalkuliert wurde, daher hat man keinen Wertvorteil sondern einen Wertnachteil zb 1000 € und der Kunde zahlt nun 3500 €
So wird's gemacht, aber ich frage mich immer noch, ob es rechtens ist dass man einen Wertnachteil in Rechnung stellen darf beim Kilometerleasing...
Es muss nie mehr als die Summe der ausstehenden Raten bezahlt werden. Alles andere ist ja auch unlogisch, da ich mir das Fahrzeug sonst einfach sechs Monate auf den Hof stelle (Vollkaskopflicht mal außen vor).
Für alle die Antwort des Anwalts:
https://www.frag-einen-anwalt.de/...leasing-Vertrags-PKW--f316055.html