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VVD Gebrauchtversicherung zahlt nicht

VW Passat B6/3C
Themenstarteram 24. Juni 2011 um 16:09

Hallo ich musste einfach ein Theard eröffnen und wollte Eure Meinung hören...

Handelt sich hierbei um ein Touran aber denkmal das egal...

Also fang mal an habe letztes Jahr im Oktober noch ein Touran BJ 2006, Gebraucht gekauft auf Finanzierung...

So bei jeden Gebrauchten bekommst bei VW die VVD so das wusste weder Autohaus noch Verkäufer (habe heute nach gefragt wo ich den Passi bestellt habe, er rief da an die darauf ne, er so das wussten wir auch noch nicht)...

Touran war schon in der Werkstatt wegen der Umwälzpumpe ok die haben da gezahlt, heute erfahren das, dass AH alles zurück zahlen durfte was die von der VVD bekommen haben...

Paar Monate später Türschloss Beifahrerseite kaputt ok VVD dachten wir zahlt...so Wochen und Monat vergingen war ich mal wieder da, da meinte der Meister zahlen nicht wegen Mietwagen ich so hä was soll das den...naja gestern hab ich Rechnung bekommen von 225€ ok nicht viel aber ich hab da doch die Gebrauchtwagenversicherung bekommen die 1.Jahr zählt...

So nun stehe ich da und weiß auch nicht so recht was man da machen soll:confused:

Das Geniale es steht ja nicht mal in den Bedingungen drinne was AUSGESCHLOSSEN wird als Sondergruppen z.bsp. Taxi u. Mietwagen, ich find sowas von eine Schweinerei, den soll se das doch hin schreiben...

Also da wirst langsam Sprachlos...

Über Antworten wer ich dankbar und danke schonmal im vorraus...

Gruß

Micha

Beste Antwort im Thema

Siehe mal oben...so stehts zumindest bei Abt in den Bedingungen der VVD...

Zitat:

11. an Kraftfahrzeugen, die mindestens zeitweilig zur gewerbsmäßigen Personenbeförderung verwendet oder gewerbsmäßig an einen wechselnden Personenkreis vermietet werden.

12. an Kraftfahrzeugen, die als Flotten-, Rettungs- oder Polizeifahrzeuge eingesetzt werden, sowie an Kraftfahrzeugen, die auf einen Betrieb des Kraftfahrzeuggewerbes zugelassen sind.

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Also normalerweise steht da schon irgendwo drin, was die Garantie abdeckt. Die Geschichte mit dem Leihwagen geht doch eher über Mobilitätsgarantie oder gibts das bei VW nicht?

Themenstarteram 24. Juni 2011 um 16:23

Zitat:

Original geschrieben von Poloweb

Also normalerweise steht da schon irgendwo drin, was die Garantie abdeckt. Die Geschichte mit dem Leihwagen geht doch eher über Mobilitätsgarantie oder gibts das bei VW nicht?

Hey mein andere Händler hat heute extra 2 Kollegen dazu geholt und nichts gefunden drüber...

Das Türschloss ist ja mit drin aber da ich ein Taxi u. Meitwagenunternehmen habe wird es nicht bezahlt...

Leihwagen brauchte ich nicht...

Taxi - Mietwagen wenn das meinst das bezogen auf das Ausgeschlossen und Sondergruppen von VW

Gruß

Also es bekommt ja nicht jeder VW automatisch die VVD dazu. Die gibt dir wenn dann der Verkäufer / das Autohaus dazu und bezahlt die erste Jahresrate und dann hättest du auch einen Versicherungsschein und ein Infoheft dazu bekommen.

Wie das mit Taxi's aussieht, weiß ich nicht. Aber ich kann mir gut vorstellen, dass die ausgeschlossen werden, da diese Fahrzeuge einem erhöhten Verschleiß unterliegen

Themenstarteram 24. Juni 2011 um 16:36

Hab die Versicherung dazu bekommen beim Kauf (Heft und Schein ist da)...

Das mag alles sein mit den Taxi´s aber zumindesten müsste es dann drin stehen oder lieg ich da falsch???

Bin aber ziemhlich sauer deswegen schon das 5. mal wie man von VW verarscht wird...

Danke erstemla für die Antworten

Gruß

Micha

Ja es sollte drinstehen...vielleicht tut es das auch in "Bürokratendeutsch". Zum Beispiel hier:

Zitat:

11. an Kraftfahrzeugen, die mindestens zeitweilig zur gewerbsmäßigen Personenbeförderung verwendet oder gewerbsmäßig an einen wechselnden Personenkreis vermietet werden.

12. an Kraftfahrzeugen, die als Flotten-, Rettungs- oder Polizeifahrzeuge eingesetzt werden, sowie an Kraftfahrzeugen, die auf einen Betrieb des Kraftfahrzeuggewerbes zugelassen sind.

Themenstarteram 24. Juni 2011 um 16:45

nettes Wort für das *Bürokratendeutsch* aber jetzt mal ehrlich hier, jeder Schei** steht doppelt irgendwo drin aber das zufällig nicht...

Naja dann wird sich mein Anwalt mit beschäftigen, weil dann muss VVD nach bessern...

Aber eigendlich sollte das doch der Verkäufer wissen oder ???

Gruß

Siehe mal oben...so stehts zumindest bei Abt in den Bedingungen der VVD...

Zitat:

11. an Kraftfahrzeugen, die mindestens zeitweilig zur gewerbsmäßigen Personenbeförderung verwendet oder gewerbsmäßig an einen wechselnden Personenkreis vermietet werden.

12. an Kraftfahrzeugen, die als Flotten-, Rettungs- oder Polizeifahrzeuge eingesetzt werden, sowie an Kraftfahrzeugen, die auf einen Betrieb des Kraftfahrzeuggewerbes zugelassen sind.

Themenstarteram 24. Juni 2011 um 16:48

Zitat:

Original geschrieben von Poloweb

Siehe mal oben...so stehts zumindest bei Abt in den Bedingungen der VVD...

Zitat:

Original geschrieben von Poloweb

Zitat:

11. an Kraftfahrzeugen, die mindestens zeitweilig zur gewerbsmäßigen Personenbeförderung verwendet oder gewerbsmäßig an einen wechselnden Personenkreis vermietet werden.

12. an Kraftfahrzeugen, die als Flotten-, Rettungs- oder Polizeifahrzeuge eingesetzt werden, sowie an Kraftfahrzeugen, die auf einen Betrieb des Kraftfahrzeuggewerbes zugelassen sind.

trifft 1 zu aber verstehe ich trotzdem nich warum weiß das der Verkäufer nich?

Manchmal hab ich so das gefühl die wollen ein nur Verarschen...

Danke für dein Beitrag

Gruß

Dann drücke bitte auf "Danke" :)

Der Verkäufer wird fürs Verkaufen bezahlt, nicht für Rechtsbeistand :rolleyes:

Das steht nicht nur bei ABT drin, auch im normalen Heftchen mit Titel vorne drauf "VVD Perfect Car - Ihre Gebrauchtwagen-Versicherung" steht das auf Seite 7. Ist der §3 Punkt 11 und 12.

Was meinst du mit Verkäufer? Der, der dir den Gebrauchtwagen verkauft hat, oder nen Servicemitarbeiter der auch die Kostenvoranschläge für Inspektion usw. macht?

Ersterer sollte es eigentlich wissen, muss es aber nicht, da er damit so gut wie nichts zu tun hat. Zweiterer müsste es wissen - vor allem wenn er zwei Kollegen dazu holt.

Themenstarteram 24. Juni 2011 um 16:56

Hab ich gemacht...

Der Verkäufer...Nich mal der Meister hat was gesagt...schon komisch die ganze Sache...Aber trotzdem ich mach mich ja auch schlau wenn ich was Verkaufe, nich da sich hinterher mehr zahlen muss als nötig...

Das mit dem Heft ist glaub dumm gelaufen muss man so sagen...

Trotzdem find ich es schade das man nichts zu mir gesagt hat...

Malsehen ob wir das Teilen können oder ob die mit machen das mein Vorschlag...Kulant oder von meiner Seite aus oder nicht?

Gruß

Also normalerweise musst du alles selber zahlen, da du unter den Ausschluss fällst. Die Bedingungen hast du mit deiner Unterschrift ja auch angenommen.

Bloß warum verkaufen sie ein Fahrzeug mit Versicherung? Dann hätte man das auch ersparen können, sie verkauften ihm die Versicherung, obwohl sie dann nie einspringt? Ist schon absurd.

Zitat:

Original geschrieben von Marki_M.

Bloß warum verkaufen sie ein Fahrzeug mit Versicherung? Dann hätte man das auch ersparen können, sie verkauften ihm die Versicherung, obwohl sie dann nie einspringt? Ist schon absurd.

die versicherung wurde niemandem verkauft. die hat das autohaus ja bezahlt. sozusagen eine kostenlose beigabe, die es oft standardmäßig dazu gibt. da hat sich der verkäufer maximal selbst beschissen.

vielleicht hat sich sich der käufer auch nicht als geschäftskunde zu erkennen gegeben

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