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VW Autohaus hat Schaden beim Kauf nicht erwähnt

VW
Themenstarteram 5. April 2018 um 16:49

Hallo, ich hoffe ihr könnt mir zum oben genaten Thema Infos geben.

 

Hab heute von meinem Service Berater (anderes AH) die Reparatur History von meinem Passat bekommen, da sagte er "ob das Auto schonmal Lackiert wurde" ich verneinte ich weiß von nichts, er wieder "Kotflügel vorne rechts ausgebeult und Lackiert, Stoßstange bei Lackiert"

Jetzt die Frage an euch,

 

Kann ich einen Beitrag X vom Kaufpreis einfordern?

 

Das Auto hab ich im Mai 2017 gekauft

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@raudi52 schrieb am 5. April 2018 um 18:49:39 Uhr:

Hallo, ich hoffe ihr könnt mir zum oben genaten Thema Infos geben.

Hab heute von meinem Service Berater (anderes AH) die Reparatur History von meinem Passat bekommen, da sagte er "ob das Auto schonmal Lackiert wurde" ich verneinte ich weiß von nichts, er wieder "Kotflügel vorne rechts ausgebeult und Lackiert, Stoßstange bei Lackiert"

Jetzt die Frage an euch,

Kann ich einen Beitrag X vom Kaufpreis einfordern?

Das Auto hab ich im Mai 2017 gekauft

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Eindeutig ja, jedoch keinen merkantilen Minderwert (den gibt es nur bei Schäden an tragenden Teilen).

Da hier über 6 Monate nach dem Kauf vergangen sind, ist die Beweislastumkehr in Kraft getreten.

Diese besagt, dass DU beweisen musst, dass der Schaden schon vor dem Kauf eingetreten ist (mit der Reparaturhistorie sollte das kein Problem sein).

Wichtig hierbei ist, dass der Verkäufer Zugang zur Reparaturhistorie hatte und diesen Mangel arglistig verschwiegen hatte (Verkäufer werden in der Regel nach Provision bezahlt).

In Deinem Fall sind ca. 1000-1500 € Reparaturkosten aufgelaufen.

Jetzt stelle 2 gleiche Auto mit der gleichen Ausstattung, aber eines mit dem Schaden nebeneinander.

Welches Fahrzeug würdest Du bei GLEICHEM Preis kaufen?

Gehst Du damit vor Gericht, kannst Du wegen arglistiger Täuschung (Vorsatz des Verkäufers) eine Erstattung von 2-3 T€ erstreiten.

Ich würde es anders machen.

Komme dem verursachendem Autohaus entgegen; sage Ihnen, Du möchtest eine gütliche Einigung (z.B. einen komplett nagelneuen LM-Felgen mit Reifensatz oder 2-Jahre kostenlose Inspektion incl. Material usw.).

Wende Dich an den Geschäftsführer (ein Verkäufer kann da nichts entscheiden)...wenn der hört "gütliche Einigung" sind sie immer dabei (der Verkäufer bekommt hinterher vom GF sein Fett weg und muss eventuell auch an das Autohaus Schadenersatz zahlen)...nicht immer gleich zum Anwalt rennen, sondern erst auf die sanfte Tour...

63 weitere Antworten
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63 Antworten
am 5. April 2018 um 17:18

Der Rat kommt zwar zu spät, aber fürs nächste mal: Beim Kauf eines gebrauchten VW bei einem VW-Händler immer die Reparaturhistorie einsehen. Und wenn die dir die nicht zeigen wollen, kauf woanders. Allerdings konnte ich die Historie bisher, als ernsthafter Kaufinteressent, immer einsehen.

Eine Frage an Dich: Ich sehe, dein Passat hat einen Anhängerparkassistenten. Ist der zu empfehlen, funktioniert er gut? Würdest Du den ordern, wenn Du einen neuen Passat kaufen würdest?

Das Wort "Schaden" ist jetzt auch etwas überspitzt.

 

Da kann ein Rempler mit einem Einkaufswagen gewesen sein oder ähnliches. Also nicht wirklich wertmindernd wie ein halber Totalschaden.

 

Vom Reparaturbild ists ja eher harmlos... daher es mMn eher gut sein lassen.

 

Wenn deine Frage darauf hinauszielt zu klären, ob man dir nun einen Unfallwagen untergejubelt hat, dann kannst du denke ich beruhigt sein.

Themenstarteram 5. April 2018 um 17:39

Zitat:

@Fragender01 schrieb am 05. Apr. 2018 um 19:18:46 Uhr:

Eine Frage an Dich: Ich sehe, dein Passat hat einen Anhängerparkassistenten. Ist der zu empfehlen, funktioniert er gut? Würdest Du den ordern, wenn Du einen neuen Passat kaufen würdest?

Funktioniert tatenlos, in meinem Körperlichen Fall würde ich auf jeden Fall ordern, wäre ich gesund bräuchte ich ihn nicht

Zitat:

@raudi52 schrieb am 5. April 2018 um 18:49:39 Uhr:

Hallo, ich hoffe ihr könnt mir zum oben genaten Thema Infos geben.

Hab heute von meinem Service Berater (anderes AH) die Reparatur History von meinem Passat bekommen, da sagte er "ob das Auto schonmal Lackiert wurde" ich verneinte ich weiß von nichts, er wieder "Kotflügel vorne rechts ausgebeult und Lackiert, Stoßstange bei Lackiert"

Jetzt die Frage an euch,

Kann ich einen Beitrag X vom Kaufpreis einfordern?

Das Auto hab ich im Mai 2017 gekauft

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Eindeutig ja, jedoch keinen merkantilen Minderwert (den gibt es nur bei Schäden an tragenden Teilen).

Da hier über 6 Monate nach dem Kauf vergangen sind, ist die Beweislastumkehr in Kraft getreten.

Diese besagt, dass DU beweisen musst, dass der Schaden schon vor dem Kauf eingetreten ist (mit der Reparaturhistorie sollte das kein Problem sein).

Wichtig hierbei ist, dass der Verkäufer Zugang zur Reparaturhistorie hatte und diesen Mangel arglistig verschwiegen hatte (Verkäufer werden in der Regel nach Provision bezahlt).

In Deinem Fall sind ca. 1000-1500 € Reparaturkosten aufgelaufen.

Jetzt stelle 2 gleiche Auto mit der gleichen Ausstattung, aber eines mit dem Schaden nebeneinander.

Welches Fahrzeug würdest Du bei GLEICHEM Preis kaufen?

Gehst Du damit vor Gericht, kannst Du wegen arglistiger Täuschung (Vorsatz des Verkäufers) eine Erstattung von 2-3 T€ erstreiten.

Ich würde es anders machen.

Komme dem verursachendem Autohaus entgegen; sage Ihnen, Du möchtest eine gütliche Einigung (z.B. einen komplett nagelneuen LM-Felgen mit Reifensatz oder 2-Jahre kostenlose Inspektion incl. Material usw.).

Wende Dich an den Geschäftsführer (ein Verkäufer kann da nichts entscheiden)...wenn der hört "gütliche Einigung" sind sie immer dabei (der Verkäufer bekommt hinterher vom GF sein Fett weg und muss eventuell auch an das Autohaus Schadenersatz zahlen)...nicht immer gleich zum Anwalt rennen, sondern erst auf die sanfte Tour...

Themenstarteram 5. April 2018 um 18:41

Zitat:

@catcherberlin schrieb am 05. Apr. 2018 um 20:23:02 Uhr:

.nicht immer gleich zum Anwalt rennen, sondern erst auf die sanfte Tour

So hatte ich das auch vor, vorausgesetzt es besteht Hoffnung auf einen Anspruch

Zitat:

@raudi52 schrieb am 5. April 2018 um 20:41:45 Uhr:

Zitat:

@catcherberlin schrieb am 05. Apr. 2018 um 20:23:02 Uhr:

.nicht immer gleich zum Anwalt rennen, sondern erst auf die sanfte Tour

So hatte ich das auch vor, vorausgesetzt es besteht Hoffnung auf einen Anspruch

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DU HAST einen Anspruch...bitte nicht kirre machen lassen!

Da es sich hier nur um ein Forum handelt ist Rechtsberatung hier nicht zulässig. Ich rate die eine/n Fachanwalt/in zu Rate zu ziehen. Der/die kann dir sagen welche Schritte du machen mußt bzw. welche Erfolgschancen du hast.

Du kannst auch - wenn Du im ADAC sein solltest - Dir eine kostenlose Erstberatung bei einem Anwalt einholen.

Was mir nicht ganz klar ist, hast Du den Wagen als fabrikneues Fahrzeug gekauft, oder gebraucht gekauft?

Auf jeden Fall ist es eine arglistige Täuschung und das geht gar nicht!

UND reden ist immer besser wie per Anwalt schreiben lassen (das geht immer noch für den Fall das es keine Einigung gibt).

Das ist ein Bagatellschaden und ist nicht offenbarungspflichtig. Somit kein Unfallwagen, der Wert ist nach der Reparatur nicht gemindert.

Zitat:

@monstermolt schrieb am 5. April 2018 um 21:42:24 Uhr:

Das ist ein Bagatellschaden und ist nicht offenbarungspflichtig. Somit kein Unfallwagen, der Wert ist nach der Reparatur nicht gemindert.

..... dann würdest Du bei 2 identischen Fahrzeugen zu gleichen Preisen das "Nachlackierte" nehmen?

ECHT?

Es geht nicht darum was ich würde, sondern wie es gesetzliche aussieht. Davon abgesehen wenn es gut gemacht ist hätte ich kein Problem mit.

Fakt ist es muss nicht erwähnt werden, es muss ja auch nicht gesagt werden das Zb Steuergerät oder Windschutzscheibe ersetzt worden ist.

Gesetzlich gesehen muss eine Nachbesserung dem Käufer mitgeteilt werden.

Muss es nicht.

 

Auszug aus Bußgeltkatalog

https://www.bussgeldkatalog.org/.../?...

Was ist ein relevanter Unfallschaden?

Diese Frage klärte unter anderem der Bundesgerichtshof (BGH) in einem Urteil vom 10.10.2007 (VII ZR 330/06). Demnach muss ein Autoverkäufer potenzielle Käufer über jeden Unfallschaden aufklären, der über einen „Bagatellschaden“ hinausgeht. Bagatellschäden sind nach Ansicht des BGH nur „ganz geringfügige, äußere (Lack-)Schäden“. Mit solchen Schäden müsse der Käufer eines Gebrauchtwagens rechnen und diese hinnehmen, weshalb sie nicht mitteilungspflichtig seien.

Themenstarteram 5. April 2018 um 19:59

Zitat:

@stevia schrieb am 05. Apr. 2018 um 21:41:12 Uhr:

Was mir nicht ganz klar ist, hast Du den Wagen als fabrikneues Fahrzeug gekauft, oder gebraucht gekauft?

Gebraucht mit 7650km

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