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VW bzw. Audi Leasing Rückgabe

Hi,
Weiss jemand wann genau man einen geleasten Neuwagen (Audi) bei Vertragsende (Ende September 2025) zurückgeben kann?
Muss dass am bzw. Kurz nach dem Leasingende stattfinden oder kann man das auch schon ein paar Wochen vorher machen.
Ich habe den Vertrag leider nicht vorliegen (Firmenwagen) und würde nach Rückgabe einen neuen Wagen (andere Marke) übernehmen. Insofern würde ich gern den Audi so früh wie möglich zurückgeben.
Ich habe bisher noch nicht mit dem Audi Händler gesprochen, würde aber gern vorher mal Erfahrungsberichte haben.

Vielen Dank im Voraus.

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21 Antworten

Zurückgeben kannst du das Fahrzeug idR. beim ausliefernden Händler. So ist das bei mir, ich habe mit meinem Unternehmen 26 Fahrzeuge und diese müssen ausschließlich zum Autohaus zurück.
Wenn du früher retournierst, wirst du nichts gutgeschrieben bekommen, aber du bist es los und kannst es abmelden lassen.
Mich wundert, dass dein AG kein Interesse an der Thematik hat.

Meinem AG ist das insofern egal, als der neue Leasingvertag nahtlos nach dem alten startet.

Er möchte nachvollziehbarerweise aber natürlich auch nicht doppelte Leasingraten zahlen

Das Audi Leasing endet am 20.9.25 und das BMW Leasing geht ab Zulassung (also geplant auch September) los.

Wenn ich jetzt allerdings den Audi schon Ende August/Anfang September zurückgeben könnte, dann könnte ich ab dann bereits den BMW bekommen.

Das würde ich toll finden und meinem Ag würden keine Mehrkosten entstehen.

Wenn du den Leasingvertrag vom Audi bis zum 20. September läuft und bezahlt werden muss und den BMW schon am 1. September anmeldest, dann muss dein AG 20 Tage doppelte Leasingrate bezahlen. Klar, wird nicht so viel sein, aber ist vielleicht ein Ausschlag.

Soweit ich weiß ist es bei Audi so, dass man die erste Rate im Auslieferungsmonat (bei mir der 20.09.22) voll zahlt (obwohl ich das Auto ja erst ab dem 20.9 nutzen konnte) und dafür im Schlussmonat keine Rate mehr zahlt. Insofern würde das dann gut passen

Das ist richtig, aber es werden 36 gezahlt und 35 genutzt. Da würde mich als GF jemand kennenlernen.

Das verstehe ich nicht.

Wenn BMW auch im Auslieferungsmonat die volle Rate einzieht und im Rückgabemonat keine, dann würden doch bei Auslieferung Anfang September keine Mehrkosten entstehen… ok, Ende August wäre dann wohl blöd.

Im Endeffekt hast du 36 Monate Auto bezahlt und nur 35 Monate benutzt. Somit würde im Endeffekt ein Monat doppelt bezahlt werden.

Zitat:@trolfs schrieb am 28. April 2025 um 16:35:01 Uhr:

Zitat:

Das verstehe ich nicht.Wenn BMW auch im Auslieferungsmonat die volle Rate einzieht und im Rückgabemonat keine, dann würden doch bei Auslieferung Anfang September keine Mehrkosten entstehen… ok, Ende August wäre dann wohl blöd.

Der Zeitpunkt des Geldflusses spielt doch keine Rolle. Wenn der letzte Monat schon bezahlt wurde, stehen einem die 20d Nutzung noch zu. Bei einer Überschneidung kommt es immer zu einer Doppelzahlung.

Ja, das stimmt, wir haben dann im September 2022 zu viel bezahlt, was allerdings ratentechnisch nicht auffällt, da ja einfach nahtlos sich die nächste (BMW) Rate im September kommt.

Zitat:

@trolfs schrieb am 28. April 2025 um 16:35:01 Uhr:


Das verstehe ich nicht.
Wenn BMW auch im Auslieferungsmonat die volle Rate einzieht und im Rückgabemonat keine, dann würden doch bei Auslieferung Anfang September keine Mehrkosten entstehen… ok, Ende August wäre dann wohl blöd.

Bei BMW wird auf den Tag genau abgerechnet

Wie Audi es mit vorzeitiger Rückgabe handhabt weiß ich nicht. Bei BMW kann man ohne Folgegeschäft bis 10 Tage vor Ablauf zurückgeben und die Tage werden auch nicht berechnet. Die vereinbarte Fahrleistung wird dabei entsprechend gekürzt.

Bei Audi werden genau die 36 Monate gezahlt und 36 Monate genutzt.

Warum sollten das nur 35 sein

:confused:

Das Leasing beginnt am 24 und endet am 24.

Rein rechnerisch wird bei meiner Wunschrückgabe schon Zuviel gezahlt (nämlich die 20 Tage aus dem September 2022, die zwar bezahlt aber nicht genutzt wurden). Das sieht man bloß nicht wirklich, weil nicht plötzlich im September 2025 zwei Raten eingezogen werden, sondern eben nur die BMW Rate.

Voraussetzung dafür ist natürlich, dass der BMW frühestens am 1.9.25 zugelassen wird.

Nun denn. Ich als GF würde es merken und fragen stellen. Auf deiner Gehaltsabrechnung würdest 2 x Geldwerten Vorteil finden da du in einem Monat 2 Fahrzeuge hattest. Auch wenn der alte anfang des Monats zurück ging.

Das würde ja aber bedeuten, dass bei regulärem Leasingende mitten im Monat und Leasingbeginn am Tag nach dem alten Vertrag zweimal geldwerter Vorteil fällig wird?

Hatte ich in der Vergangenheit noch nie und ich hatte nie genau ein Monatsanfang bzw. Ende für den Wagenwechsel.

Zum Thema geldwerter Vorteil ist mein Kenntnisstand (keine Rechts- oder Steuerberatung!):
Findet in einem Monat ein Fahrzeugwechsel statt, dann wird dasjenige Fahrzeug für die Berechnung des geldwerten Vorteils herangezogen, dass man im betroffenen Monat länger hat.
Beispiel: Er hat den Audi vom 1.-20. September und den BMW vom 21.-30. September. Dann wird der geldwerte Vorteil auf Basis des Audi berechnet.

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