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vw doka als pkw ? billigere versicherung ?

VW T2 Kasten (Typ 21)
Themenstarteram 8. Februar 2009 um 14:47

[blog] hi fans, habe immer noch nicht ganz verstanden, warum man die doka mit 5 sitzen als pkw zulassen soll ? die lkw versicherung müßte doch um vieles billiger sein, als ein so altes ding, zb. baujahr 1988, als pkw zuzulassen ? und sonntags darf man zu privaten zwecken doch immer fahren, auch mit hängerchen. übrigens: wer von euch kennt eine günstige versicherung für dokas ? oder sind die alle etwa gleich teuer ? vielen herzlichen dank für eure hilfe und grüße > jens

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18 Antworten
am 8. Februar 2009 um 21:30

Sonntags darfste auch mitm T3 und Hänger als LKW Zulassung fahren.

Eben nicht.

Wenn das Zugfahrzeug ein LKW ist, darfst du Sonntags nicht mit Hänger fahren, denn dann wäre es ein Gespann, dass unter das Sonntagsfahrverbot fällt. Egal wie schwer bzw. leicht der Hänger, Zugfahrzeug oder das Gespann ist.

Solo ist das kein Problem.

Ich fahre zwar auch mal Sonntags mit Hänger, allerdings ist es nicht erlaubt.

Wie das dann Sonntags versicherungstechnisch aussieht, falls was passiert, kann ich nicht sagen.

Die Jungs mit der grünen, jetzt auch schwarzen Uniform sehen das aber anscheinend nicht so eng. Wurde Sonntags schon zweimal mit Hänger angehalten und wurde einmal freundlich darauf hingewiesen, dass dies nicht erlaubt ist.

Allerdings blieb es bei einer mündlichen Verwarnung.

Was die kosten der Versicherung betrifft, ist es bei mir folgendermaßen.

Als LKW ist die Versicherung bei 100% ein gutes Stück teurer, aber du gehst in den Prozenten wesentlich schneller nach unten. Nach drei schadensfreien Jahren sind es nur noch 50%. Ich bin jetzt bei SF 10 und hab nur noch 30%. In Euro sind das im halben Jahr noch rund 110 Eus.

Dafür hast du aber die billigere KFZ-Steuer mit 148 Euro.

 

Grüße

Pälzer

 

Hy,

Anhänger für Sport und Freizeitzwecke sowie Wohnanhänger

sind an LKW bis 3,5t erlaubt. z.B. Quad oder Fahrradtransport etc.

natürlich ist ein Umzug keine Freizeitbeschäftigung, auch keine

2 cm Kies also sollten die meisten Probleme damit durch sein

Gruss

Stefan

am 9. Februar 2009 um 10:52

Zitat:

Original geschrieben von lemonshaker

Hy,

Anhänger für Sport und Freizeitzwecke sowie Wohnanhänger

sind an LKW bis 3,5t erlaubt. z.B. Quad oder Fahrradtransport etc.

natürlich ist ein Umzug keine Freizeitbeschäftigung, auch keine

2 cm Kies also sollten die meisten Probleme damit durch sein

Gruss

Stefan

Wegen 2 Zenitimeter Kies fahr ich auch nicht mit Anhänger los:D

am 9. Februar 2009 um 12:53

Brüller :D

Mußt Du immer alles auf die Goldwaage legen?;)

am 9. Februar 2009 um 15:05

ja:D

am 12. Februar 2009 um 10:25

wieso darf ich nich mit kies fahrn? ich bin hobby sandburgenbauer:D

Zitat:

Original geschrieben von lemonshaker

Hy,

Anhänger für Sport und Freizeitzwecke sowie Wohnanhänger

sind an LKW bis 3,5t erlaubt. z.B. Quad oder Fahrradtransport etc.

natürlich ist ein Umzug keine Freizeitbeschäftigung, auch keine

2 cm Kies also sollten die meisten Probleme damit durch sein

Gruss

Stefan

Hmmm. haste das schriftlich? der polizei in brandenburg sind solche regelungen nicht bekannt:mad:

ich hab schon ne weile mit denen gemailt, aber die sagen - is nich!

Von dieser Sonderregel weiß ich auch nichts.

Hab jetzt auch mal meinen Schwager gefragt, der vor kurzem erst sämtliche LKW-Führerscheine gemacht hat, und der kann dies auch nicht bestätigen. Der weiß auch nur, dass man Sonntags mit einem LKW-Zugfahrzeug nicht mit Hänger fahren darf.

Ich kenne noch ne Ausnahme.

Ein Arbeitskollege hat Turnierpferde und zieht diesen Hänger auch mit nem LKW-Pickup. Allerdings muss er für Sonntags, wie so oft in Deutschland, ne Ausnahmegenehmigung beantragen und diese auch mit 200 Euros im Jahr bezahlen.

Mittlerweile macht er's aber nicht mehr, weil ihn noch nie jemand angehalten hat.

Weiß einer, an welcher Stelle man da mal nachfragen kann und ne klare Aussage bekommt auf die man sich berufen kann. Ich würds ja jetzt auch gerne mal genau wissen.

Schönen Gruß

Pälzer

Hy,

jetzt mal auf die schnelle bei Google

SFV

gibt aber noch mehr Quellen

Gruss

Stefan

naja, aber die polizei in brb sagt trotz verweis meinerseits auf dieses dokument: Nee kenn wa nich!

ich hab das thema hier auch schonmal angesprochen und folgendes dok aus der ADAC zeitung gepostet:

Mahlzeit!Naja,Deutsche Mühlen mahlen langsam.Kennt man ja.

Diese Ausnahmeregelung is Fakt,nur bis es im letzten kleinen Dorf bekannt ist oder umgesetzt wurde:???

Kann schon dauern.

Nur:Schreib doch mal das Brandenburger Verkehrsministerium an.

Die sollten auf dem aktuellen Stand sein.

Und mit einem Schreiben dieses Amtes solltest du auch eure Streifenhörnchen beruhigen können.

@dePaelzer:

Zum Thema LKW-Schwager:Das diese Sachen noch nicht in den Fahrschulen bekannt sind wundert dich doch jetzt nich besonders oder?

Sämtliche heißt ja wohl C/Ce.Da werden eben die relevanten Sachen behandelt.

Gruß Frank!

Hy,

also scheinen wir langsam Yankee-Verhältnisse zu

bekommen, sprich jeder Dorfsheriff und jedes

Bundesland macht seine eigenen Verordnungen

 

Es wird sich wohl noch irgendwann eine

Rechtssicherheit ergeben

Gruss

Stefan

He, T3 Staff, warum machst du immer smileys anstatt d´s?

ich werd mal dem minister aufn sack gehn:D

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