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VW Gebrauchtwagen Garantie Eigenanteil
Hallo zusammen,
(Vorgeschichte) (Frage siehe unten)
Ende 2018 habe ich mir bei einem VW Händler einen gebrauchten G7 (BJ2014 / 99tkm) gekauft, inkl. 1Jahr Gebrauchtwagengarantie über Volkswagen (VVD). Der Verkäufer (ca 500km von mir weg) sicherte mir zu, dass ich im Garantiefall auch eine VW Werkstatt in meiner Nähe in Anspruch nehmen könne.
Ca 1/2 Jahr nach Kauf bemerkte ich Feuchtigkeit im Motorraum auf der Unterbodenplatte und fuhr damit zum örtlichen :-). Diagnose: Kühleranschlussstutzen undicht -> neuer Kühler! Kosten ~2300€
Meine erste Frage: Ist das durch die Garantie abgedeckt? Ja! Ok, dann machen wir das. Kurzer Anruf noch vom :-): Wasserpumpe muss ausgebaut werden, wir empfehlen die dann gleich zu tauschen. Ca. 100€ müsse ich selber zahlen. OK! machen wir so. Reparatur fertig, Patient lebt. 100€ Eigenanteil bei Abholung gezahlt - Thema für mich erledigt.
15 Monate später trudelt bei mir eine Zahlungserinnerung und 1 Monat später eine Mahnung vom :-) ein, aus der nicht ersichtlich ist worum es geht, nur dass ich etwas überweisen soll. Anruf beim :-) ergab jeweils: Oh, Entschuldigung! Da ist was schiefgegangen, das muss an die VVD gehen. Wieder 1 Monat später erreicht mich eine 2. und letzte außergerichtliche Mahnung. Jetzt wird es mir zu bunt. Fax, E-Mail und Anruf beim :-) getätigt, um zu klären, was da los ist. Info aus der Buchhaltung: Oh, das müsse eigentlich an die VVD - ich kläre das. Abends ein Anruf vom Service des :-) Der G7 hatte zum Zeitpunkt der Reparatur mehr als 100.000km gelaufen, daher müsse ich 60% der Teilekosten selber tragen.
#Frage
Muss ich innerhalb der Gebrauchtwagengarantie 60% der Teilekosten bei Reparatur selber tragen, wenn das Auto mehr als 100tkm gelaufen hat? Ist das so üblich? Ich finde das so per Google nicht. Meine Unterlagen muss ich mal ausgraben.
Danke und gute Fahrt
Beulenkarre
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15 Antworten
Dein Fehler war, das du dich auf irgendeine Garantie eingelassen hast, anstatt dein Recht auf gesetzliche Gewährleistung direkt beim Händler zu fordern.
Das geht innerhalb von einem halben Jahr mit Beweislast für den verkaufenden Händler und auf Kosten des verkaufenden Händlers.
Dabei dürfen keinerlei Kosten für dich entstehen.
Ist vielleicht auch noch ein gutes Argument für dich.
Ich würde aufgrund der verworrenen Situation auf jeden Fall Rechtsberatung in Anspruch nehmen, falls du eine Rechtsschutz-Versicherung hast.
Falls du bei einem Automobil-Club bist, frage dort mal nach.
Leider hast du damit viel zu lange zugewartet und hast das nicht SOFORT endgültig geklärt, bevor irgendwelche Fristen zu laufen beginnen.
Daher solltest du das jetzt ordentlich klären, bis zum letzten Detail mit genauer schriftlicher Dokumentation jedes einzelnen Schrittes, mit Datum, Ort, Uhrzeit, beteiligte Personen, Inhalt des Vereinbarung usw., sonst kommst du da nicht mehr heraus.
Ja, siehe Unterlagen.
ABER, wurde der Schaden innerhalb der ersten 6 Monate nach Kauf gemeldet, muss der Verkäufer im Rahmen seiner Gewährleistung das ausbaden! Falls er davon wusste.
Das ist grundsätzlich richtig so. Ab 50.000km hat man 10% Eigenanteil Material, ab 60.000 km 20% usw.
Wenn du allerdings im Vorfeld nicht darüber informiert wurdest und das Ganze auch noch 15 Monate her ist, dann würde ich garantiert keinen Cent bezahlen.
Eine Frechheit vom Händler dir nach dieser Zeit überhaupt noch eine Rechnung zu schicken.
Neben der Gebrauchtwagengarantie hattest du ja zum Zeitpunkt des Schadens auch noch Gewährleistung. Diese hättest du natürlich nur gegenüber deinem Händler gehabt. Da der wohl bis heute nichts davon weiß, wird er sich sicherlich nicht dazu äußern.
Was letztendlich in deinen Versicherungsbedingungen steht, musst du selbst nachlesen. Im Falle von Garantie sind so ziemlich alle Regelungen möglich.
Du könntest dir ggf. auch mal von deiner Werkstatt den unterschriebenen Werkstattauftrag zeigen lassen. (Kopie verlangen) Vielleicht steht ja da etwas drauf, was eine Zahlung deinerseits ausschließt. Wenn sie ihn nicht mehr haben, hätten sie auch keine Grundlage, dir irgendwelche Rechnungen zu schicken.
Notfalls bleibt sonst nur der Weg zum Anwalt.
Zitat:
Was letztendlich in deinen Versicherungsbedingungen steht, musst du selbst nachlesen. Im Falle von Garantie sind so ziemlich alle Regelungen möglich. Notfalls bleibt sonst nur der Weg zum Anwalt.
Ergänzend: Beim VVD gibt es ja die sogenannten GVBs. ( Garantieverlängerungsvereinbarungen). Hier gibt es verschieden Stände/Versionen. Welche Version bei Dir gilt und was dann letztendlich drin steht müßtest Du selbst nachsehen.
Odern noch besser: Vielleicht rufst Du direkt mal beim VVD an. Anhand Deiner Vertragsnummer sollte die schnell die richtige GVB mitteilen können. Die mailen die auch in der Regel auch gerne.
Die Regelung das Du selbst 60 % Material zahlst kenne aus Golf V /VI Zeiten. Da hat seitdem aber einiges geändert. Bei Golf VII kenne ich ab 100 Kkm nur eine Regelung mit einen Selbsthalt von 150 €.
Hiermal ein Verlinkung auf MT zu div. GVBs- Nur als Beispiel, wie so was ausschaut.
https://www.motor-talk.de/.../...ise-ab-2016-deutschland-t5546132.html - Gütltigkeit ab 2016
Hallo.Bei Gewährleistung recht müsstest du denn Händler kontaktieren ,wenn das schaden innerhalb die ersten 6 Monate passiert ist.Danach gelten die Regeln Gebrauchtwagen Garantie das heißt lohnt immer 100% und Material ist gestaffelt nach % km.So ist die Garantie Bedingungen von VW oder Audi alle anderen sind anders gestellt.Bin Autohändlern das erzähle ich aus Erfahrung.Mfg
Zitat:
@Dndn schrieb am 11. Januar 2021 um 21:55:28 Uhr:
Hallo.Bei Gewährleistung recht müsstest du denn Händler kontaktieren ,wenn das schaden innerhalb die ersten 6 Monate passiert ist.Danach gelten die Regeln Gebrauchtwagen Garantie das heißt lohnt immer 100% und Material ist gestaffelt nach % km.So ist die Garantie Bedingungen von VW oder Audi alle anderen sind anders gestellt.Bin Autohändlern das erzähle ich aus Erfahrung.Mfg
Wie oft soll das hier noch wiederholt werden?!
Hey, danke für die schnellen Antworten.
Meine Unterlagen vom VVD besagen, was ihr schon mehrfach geschribeen habt.
Übernahme Materialkosten:
bis 50.000 km 100%
bis 60.000 km 90%
...
>100.000 km 10%
Der Hinweis mit Gewährleistung des Verkäufers war gut, leider war die Reparatur 7 Monate nach Kauf.
Es dürfte mir schwer fallen, nachzuweisen, dass der Schaden schon früher vorhanden war.
Bleibt für mich die Frage, wie Teuer ist so ein G7 GTI Kühler beim :-).
Eine Rechnung habe ich ja bisher nicht bekommen. Nur Zahlungserinnerung, 1. und 2. Mahnung.
Aus denen kann ich nur 3 Belegnummern und 3 Beträge (590€, 690€ und -410€) entnehmen.
Würdet ihr eine Garantieverlängerung (4. Jahr, km-Stand 73.000) empfehlen?
Kosten entweder ca. 450 Euro/Jahr oder 300 Euro mit 300 Selbstbeteiligung im Schadensfall. Fzg mit DSG,
tendiere fast zur 300 Euro-Variante. Wenn nix ist, sind nur 300 Euro weg. Wenn was größeres ist "nur" 300 Euro SB.
Für 150€ mehr, hätte ich die Variant ohne SB genommen.
Soviel ich weiß gibt es wenig Unterschied in der Summe zwischen 300 € und 450 € SB im 4. Jahr. Der wird wohl 100Tkm in dem Jahr fast erreichen, also eher 300 € SB...
zum TE: ich würde schon einmal den schriftlichen Widerspruch zur 2. Mahnung legen weil Du bisher keine Rechnung erhalten hast. Sonst landet es beim Inkasso und da geht nur noch RA. Für den Rest habe ich keine Kristallkugel wenn Du nicht weißt was für Belegnummern das sind, sorry...
Zitat:
... schriftlichen Widerspruch zur 2. Mahnung legen weil Du bisher keine Rechnung erhalten hast. Sonst landet es beim Inkasso und da geht nur noch RA. Für den Rest habe ich keine Kristallkugel wenn Du nicht weißt was für Belegnummern das sind, sorry...
Widerspruch habe ich nach Eintreffen der 2. Mahnung sofort schriftlich (Fax und E-Mail) eingelegt.
Danke für den Hinweis.
Was es mit den Belegnummern auf sich hat, weiß ich tatsächlich nicht.
Es sind 3 Beträge aufgeführt (590€, 690€ und -410€) und die sich daraus ergebende Summe als fälliger Betrag.
Wenn die 870€ die 60% der Materialkosten sein sollen, wäre das in meinen Augen ziemlich heftig (100%=1450€).
Der :-) will sich auf meine Anfrage hin nach Rabattmöglichkeiten erkundigen und sich dann melden.
Aus meiner Erfahrung , Gebrauchtwagen Garantie (Versicherung) - ist, fast wie alle Versicherungen , Geldmacherei.
Ich hatte mindestens 2 Autos mit solch einer Gebrauchtwagen Garantie (Versicherung),bei deren die total von unnutzen war.
Diese Garantie schliessen die Händler selbst für den Käufer ab, damit die , im Garantiefall, die Reparatur nicht zahlen müssen, obwohl die es im normal Fall tun müssen. Dem Käufer wird es als riesen Vorteil dargestellt. In Wirklichkeit ist oft das Gegenteil. Die Defekte, die ich damals bemängelt habe, waren entweder von der Versicherung ausgeschlossen, oder nur teilweise abgedekt (mit xx% SB), so dass man mehrere 100 Euro selbst dazu zahlen musste.
Und wenn man mit diesen Defekt zur freien Werkstatt geht, ist es dann deutlich billiger und ohne Stress mit "hin und her".
Diese Fall von TE - ist ein typische Beispiel.
Diese Versicherung ist (galube ich) immer auf Name des Käufer abgeschlossen, darum hat der auch letzendlich die Abmahnung bekommen, weil es die "Trickserei" von Händler nicht ganz aufgegangen ist. Das bedeutet nicht, dass die Betrüger sind, nein, nur das jeder kämpft im Prinzip ums "überleben". Für den Händler ist das tägliches Geschäft, für den Käufer bedeutet es Stress! Käufer geht davon aus, dass mit solche Garantie er sicher sein kann, aber wenn es dazu kommt, beginnt es mit hin und her...
Deswegen habe ich so eine Gebrauchtwagen Garantie (Versicherung) nie verlängert.
IMHO!
Ich hatte einen Garantiefall wegen Knarzen im Schiebedach. Und anschließend wegen Knarzen im Dachhimmel.
65000 km auf der Uhr gehabt. 2 Tage war er in der Werkstatt. Inkl. Ersatzwagen. 0 Euro bezahlt.