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VW : Umbau = Werksgarantie futsch ???

Themenstarteram 30. Oktober 2011 um 10:36

Hallo zusammen,

mail ein echter Knüller. Ende 2008 einen Caddy Maxi Life gekauft. Dieser wurde später von einem Umrüster mit einem Carolift 6900 nachgerüstet. Schon vor der Nachrüstung begann der Caddy mit Elektronikproblemen. Kurz : Ich mußte kurz vor Ablauf der 2jährigen Sachmängelgewährleistung gegen VW klagen und bin vom Kaufvertrag zurückgetreten. 1 Jahr sehr nervenaufreibende Klage voller Unsicherheit ob ich die überhaupt gewinnen konnte und Kennenlernen der harten Seite von VW die das Wort Kulanz gar nicht kannte hat dann VW mitten im Prozess von sich aus einn Vergleich angeboten und quasi 110 % meiner Forderung bezahlt. Der Kaufpreis für den Caddy und der Umbau wurden bezahlt. Im Gegenzug mußte ich mich verpflichten das ganze Geld wieder bei VW auszugeben für einen VW. Okay - damit konnte ich leben und faßte einen T5 ins Auge.

Kruz bevor ich den Kaufvertrag unterschreiben wollte kam ein ungutes Gefühl in mir hoch. Ich rief beim neuen Umbau-Portal an. Fragte dort einen AMF-Bruns Unterflurkassettenlifter an, den ich auch bei AMF nachrüsten lassen würde. Ich wollte wissen, ob dadurch die Werksgarantie beeinträchtigt wurde. Immerhin ist AMF-Bruns ja von VW zertifiziert.

Zuerst sagte man mit bei VW : nein alles klar - Garantie erlischt nicht. Dann erzählte ich von meiner Klage. Plötzlich änderte VW die Aussage und sagt nun, dass die Werksgarantie dann erlischt, wenn in das elektrische System des Fahrzeuges eingegriffen wird. Wie bei meinem Rollstuhlkran wird auch der Kassettenlifter direkt an die Batterie - mithin an die Fahrzeugelektrik angeschlossen. Die Werksgarantie erlischt durch den Umbau.

Das ist doch ein Skandal ! Wenn es nochmal so schlecht wie bei meinem Caddy läuft, dann steh ich ohne Garantie da, denn wenn ich mich auf die gesetzliche Gewährleistung berufe, dann habe ich wieder die Beweislast wer den Schaden verursacht hat. Das kann man im Grunde mit den Mittlen eines Kunden nie beweisen und VW verabschiedet sich ja jetzt schon aus der Werksgarantie.

Alsó soll ich nach dem Vergleich bei VW ein Auto kaufen und bekomme ab Umbau keine Werksgarantie mehr. Ein schlechtes Geschäft in meinen Augen. Das ist nicht mal den 15%igen Schwerbehindertenrabatt wert.

VW will dazu noch schriftlich stellung nehmen. Bei Mercedes habe ich auch schon angefragt. Dort meinte man auch zuerst, dass die Werksgarantie nach einem Umbau nicht erlischt. Es wäre schond eshab Quatsch, weil ja viele Nutzfahrzeuge für den Handwerkebereich dann auch keine Werksgarantie mehr hätten. Mercedes will das nochmal prüfen und mir dann auch verbindlich mitteilen, ob dort nach einem Umbau auch die Werksgarantie erlischt.

Nochmal möchte ich in meinem Leben nicht wegen einem Auto klagen. Zudem habe ich bei VW 2 1/2 Jahre hinter mir, in denen die Werkstätten mit meinem Wagen mehr gefahren sind, als ich. Ich kam zwar immer mit dem Wagen nach Hause - aber oft eben auch nur Huckepack auf dem ADAC-Anhänger. Während der Garantiezeit hat VW mich sogar als Rollifahrer nachts auf der B54 im Regen stehen lassen und keine Pannenhilfe geleistet. Angeblich können man nicht helfen. Man sagte mir, ich solle auf meine Kosten en ADAC anrufen und einschalten. Der kam und half auch - wie auch x weitere Male. Nochmal möchte ich sowas nicht erleben.

Was sagt ihr denn zu dem Thema ?

Habt ihr vor dem Umbau den Fahrzeughersteller nach der Werksgarantie gefragt ?

Man kann als Schwerbehinderter der einen Umbau am Fahrzeug benötigt unter diesen Bedingungen doch gar keinen VW-Neuwagen mehr kaufen. Ich bin echt geschockt - aber sehr sehr sehr froh, dass ich mich diesmal nicht habe von VW beschwichtigen lassen sondern um schriftliche Auskunft gebeten. Einige VW-Verkäufer sind ebenfalls entsetzt.

Ich kaufe jedenfalls keinen VW, wenn ich nicht schriftlich bekomme, dass mir durch den Umbau kein Nachteil entsteht und die Werksgarantie in vollem Umfang bestehen bleibt. AMF-Bruns sagt, dass es Quatsch sei, dass die Werksgarantie erlischt. Man selber hafte nur für den Umbau und nicht für das Fahrzeug. Toll - schon jetzt zeigen beide mit dem Finger auf sich und dazwischen stehe ich und muss alles im Ernstfall wieder beweisen.

LG JoJoMS

Beste Antwort im Thema

Hallo,

ich habe dein beitrag gelesen und wenn ich es richtig verstanden hab ging es um Elektrik die ja auf deine Batterie geklemmt wurde. Die Umrüster sind alle verpflichtet den Umbau auf eine 2te Batterie zu klemmen. Lasse dir mal die Unbedenklichkeitsbescheinigung vom umbauer aushändigen. Dazu sind sie verpflichtet, und es steht alles drin wie und was umgerüstet werden darf. Sollte sich der Umrüster weigern sie dir auszuhändigen kann ich dir nur raten suche dir ein anderen Umrüster.

Deine Werksgarantie erlischt nicht wenn du dich an die Garantiebedingungen hältst. Ob mit oder ohne umbau. Von einer Garantie kann VW nur Zurückteten wenn du den Umbau in einer „Untergrundschmiede „ machen lässt.

Lasse dir bitte alles schriftlich geben was und wie am Auto umgebaut werden soll nicht das du später aus allen Wolken fällst wenn du zb. eine große beute im Unterboden hast oder jede Menge Zuviel gebohrte Löcher im Auto hast…….

Für Mercedes kann ich dir die Unbedenklichkeitsbescheinigung gerne per Mail zusenden wenn du sie haben möchtest.

Ich weis warum ich keinen VW fahre!!!

18 weitere Antworten
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18 Antworten
am 30. Oktober 2011 um 11:14

Zitat:

Original geschrieben von JoJoMS

Man kann als Schwerbehinderter der einen Umbau am Fahrzeug benötigt unter diesen Bedingungen doch gar keinen VW-Neuwagen mehr kaufen. Ich bin echt geschockt

Wenn ich ehrlich bin, wundert mich das überhaupt nicht. Das wäre eher das typische Gebahren von VW. Kleiner Trost: Einige andere sind auch nicht besser und Peugeot kann noch schlimmer.

Hallo JoJoMS,

frag doch mal bei AMF Bruns nach, ob es zu dem Umbau eine "Garantie - Ausfall - Versicherung" gibt. Wir können so etwas bei Gasumrüstungen anbieten.

Durch diese Umbauten erlischt ja auch die Werksgarantie zum Teil und die Zusatzversicherung gleicht dieses Manko aus.

Wir arbeiten mit er Europe-Assistance zusammen. Erkundige dich mal dort, evtl. können die dir was anbieten.

MFG Thomas

Themenstarteram 30. Oktober 2011 um 17:15

Hi Schraubermeister Tom,

hallo Thomas,

genau danach will sich ein VW-Verkäufer erkundigen, ob so ein Ausfallversicherer in dem Fall einspringt. Es darf nur nicht wieder dazu kommen, dass der Umbauer, die Ausfallversicherung und VW wieder mit dem Finger auf sichzeigen und keiner haftet und zahlt. Ich habe derart gestrichen die Nase voll von den Erfahrenungen mit meinem Caddy und dem Kraneinbau (der übrigens nach einer Überprüfung von Werksspezialisten von VW unschuldig an den Elektronikproblemen ist - und VW hat das trotzdem vor Gericht behauptet und noch im Vergleich steht, dass ich VW bei der Klage gegen den Umrüster helfen muss). So eine Klage ist ein Höllenritt und diesmal will ich vorher klare Verhältnisse.

Ich kann trotzdem nicht verstehen, dass es nicht direkt von VW zu einem Angebot kommt, wo solche Garantiefallen ausgemerzt werden. Schließlich ist AMF-Bruns ein von VW zertifizierter Umrüster. Es geht ja wie gesagt nicht nur um Behindertenfahrzeugumbauten, sondern auch um alle Firmenfahrzeuge, die von einem Dritten umgerüstet wurden.

Für mich ist ganz klar : Mit der Klage bin ich nicht in die Öffentlichkeit gegangen - aber mit dieser Sache mache ich es! Ich hoffe, dass eine Garantieausfallversicherung auch noch bezahlbar ist. Meiner Meinung nach hätte VWN mich auf so etwas von sich aus hinweisen müssen. Bin auch gespannt, was Mercedes zu dem Thema schreibt.

LG JoJoMS

Hallo,

ich habe dein beitrag gelesen und wenn ich es richtig verstanden hab ging es um Elektrik die ja auf deine Batterie geklemmt wurde. Die Umrüster sind alle verpflichtet den Umbau auf eine 2te Batterie zu klemmen. Lasse dir mal die Unbedenklichkeitsbescheinigung vom umbauer aushändigen. Dazu sind sie verpflichtet, und es steht alles drin wie und was umgerüstet werden darf. Sollte sich der Umrüster weigern sie dir auszuhändigen kann ich dir nur raten suche dir ein anderen Umrüster.

Deine Werksgarantie erlischt nicht wenn du dich an die Garantiebedingungen hältst. Ob mit oder ohne umbau. Von einer Garantie kann VW nur Zurückteten wenn du den Umbau in einer „Untergrundschmiede „ machen lässt.

Lasse dir bitte alles schriftlich geben was und wie am Auto umgebaut werden soll nicht das du später aus allen Wolken fällst wenn du zb. eine große beute im Unterboden hast oder jede Menge Zuviel gebohrte Löcher im Auto hast…….

Für Mercedes kann ich dir die Unbedenklichkeitsbescheinigung gerne per Mail zusenden wenn du sie haben möchtest.

Ich weis warum ich keinen VW fahre!!!

am 2. November 2011 um 18:30

Zitat:

Original geschrieben von gini68

Hallo,

ich habe dein beitrag gelesen und wenn ich es richtig verstanden hab ging es um Elektrik die ja auf deine Batterie geklemmt wurde. Die Umrüster sind alle verpflichtet den Umbau auf eine 2te Batterie zu klemmen. Lasse dir mal die Unbedenklichkeitsbescheinigung vom umbauer aushändigen. Dazu sind sie verpflichtet, und es steht alles drin wie und was umgerüstet werden darf. Sollte sich der Umrüster weigern sie dir auszuhändigen kann ich dir nur raten suche dir ein anderen Umrüster.

Deine Werksgarantie erlischt nicht wenn du dich an die Garantiebedingungen hältst. Ob mit oder ohne umbau. Von einer Garantie kann VW nur Zurückteten wenn du den Umbau in einer „Untergrundschmiede „ machen lässt.

Kommt auf die Garantiebedingungen an. Es kann gut sein, daß da verklausuliert drinsteht, daß die Garantie bei jedem Umbau - und sei es nur ein anderes Radio - erlischt.

Aber VW ist wie gesagt eh bekannt dafür, sich möglichst aus jeder Garantieleistung herauszuwinden.

Zitat:

Original geschrieben von gini68

Ich weis warum ich keinen VW fahre!!!

Dito. Ich habe mir vor Kurzem für einen Daihatsu entschieden. Bei denen weiß ich, daß die sich nicht pissig anstellen.

Themenstarteram 2. November 2011 um 19:33

Hallo zusammen,

es gab heute eine Annäherung in dieser Frage. Ein VW Mitarbeiter teilte mir mit, dass für den Unterflurkassettenlifter eine Unbedenklichkeitsbescheinigung (wie hier von Euch schon erwähnt) für den Unterflurkassettenlifter der Fa. AMF-Bruns vorliegt. Demnach entfällit die Werksgarantie nicht !

Es wurde aber nicht dauaf eingegangen, ob ein spezieller Umrüster den Einbau vornehmen muss. VW schreibt dazu, dass sie die Haftung für Schäden am Fahrzeug, die durch das Bauteil entstehen, ablehnen.

Im Rahmen des Prozesses wurde mir vorgehalten, dass ich keinen zertifizierten Umrüster mit dem Kraneinbau beauftragt hätte. Weder der vermittelnde VW-Partner noch VW selber hatten mir damals mitgeteilt, dass dies notwendig sei. Wie wahrscheinlich die meisten hier verläßt man sich auf die Auskünfte der Verkäufer, die meist nuir mündlich erfolgen. Am Ende hat man dann das nachsehen. Auf der Homepage von VW wird AMF-Bruns als geschulter und zertifizierter Umrüster benannt. AMF-Bruns ist ein sogenannter Premium-Partner.

Jetzt muss ich sehen, was ich mache. Ich werde wohl 3 Kostenvoranschläge meinem Reha-Träger vorlegen müssen. Ihr wisst ja selber, dass, dass wir den günstigsten nehmen müssen. Ob jetzt nur zertifizierte Umrüster an der "Ausschreibung" teilnehmen dürfen ist mir noch unklar. So eine Zertifizierung kostet ja auch Geld, denn die Umrüstbetriebe müssen geschult werden. Diese Mehrkosten müssen sich ja zwangsläufig im Angbeot für die Nachrüstung wiederfinden. Es scheint mir aber ratsam, dass der Einbau nur durch einen zertifizierten Umrüster vorgenommen wird. So werde ich das auch mit meinem Reha-Träger abstimmen.

Damit bin ich aber immer noch nicht aus dem Schneider, denn wenn beim Einbau gepfuscht wird und das Fahrzeug dann wieder Elektronikprobleme hat, dann muss ich erstmal beweisen, wer der Verursacher ist. Es war schon schwer genug den eigentlichen Mangel am Fahrzeug zu beweisen - den Verursacher zu identifizieren ist noch viel schwerer.

Irgendwie muss ich verhindern, dass wenn Elektronikprobleme auftreten Fahrzeughersteller und Umrüster mit dem Finger auf sich zeigen und keiner war es dann. Ich habe dann wieder den schwarzen Peter bzw. die Beweislast. Genau so hat es sich in meinem Prozess verhalten. Es besteht ja durchaus ein Risiko, dass entweder das Bauteil defekt ist, oder beim Einbau das Fahrzeug beschädigt wurde.

VW hat mir damals in der schwierigen Situation nicht geholfen, sondern darauf verwiesen, dass der Umrüster bzw. der Kran Verursacher sei. Von daher auch diese grundsätzliche Einstellung von VW, dass im Falle des Eingriffs in die Fahrzeugelektrik die Neuwagen-/Werksgarantie komplett erlischt. Der Umbauer will aber auch nicht für den Schaden aufkommen.

Die Komplikation im Fall meines Caddys ist gewesen, dass der Caddy ein grundlegendes Elektronikproblem hatte und VW den Schaden nicht reparieren konnte. Im Prozess wurde dann von VW behauptet, dass der Kran den Schaden verursacht hat. Deswegen hat VW die Klageabweisung beantragt. ich hatte zu der Zeit ein irreparables Fahrzeug und der Umrüster bestritt den Schaden veruracht zu haben. Ich stand also genau zwischen den beiden. Das - obwohl die Werksspezialisten von VW festgestellt hatten, dass der Kran nicht Verursacher sei. Nur hat man mir die Beweise (Messprotokolle) vorenthalten und im Prozess alles bestritten. Damti war aber auch eine weitere Klage gegen den Umrüster nicht sehr erfolgversprechend.

Letztendlich war die Neuwagen-/Werksgarantie abgelaufen, die Anschlussversicherung weigerte sich zu leisten, weil der Schaden vor Beginn der Anschlussversicherung bereits entstanden war. Also war mir auch der Weg einer weiteren Reparatur des Fahrzeuges verwehrt.

Schritt 1 :

Ich möchte jetzt erstmal eine rechtsverbindliche Auskunft von VW haben, dass die Werksgarantie durch den Einbau eines Unterflurkassettenlifter der Fa. AMF-Bruns nicht erlischt. Diese schriftliche Auskunft soll dann, wenn VW die Garantie trotzdem gewährt, Bestandteil des Kaufvertrages über das Fahrzeug werden.

Schritt 2 :

VW soll einen schriftlichen Bescheid erteilen, welche Umrüster zertifiziert sind und erläutern, welche Vorteile diese Zertifizierung für den KFz-Käufer bringt. Auch das gehört dann als Anlage zum Kaufvertrag.

Schritt 3 :

Ich möchte die Unbedenklichkeitsbescheinigung von AMF-Bruns in Kopie haben und ebenfalls zum Kaufvertrag als Anlage nehmen.

Schritt 4 :

Das ist der offene Punkt. Wie komme ich aus der Beweislast zwischen beiden Vertragsparteien heraus. Ich überlege da eine Garantieausfallversicherung anzusprechen, ob da für mein Problem eine Deckung möglich ist.

Schritt 5 :

Nach dem Einbau des Kassettenlifters soll VW den Umbau abnehmen und im Servicepplan abstempeln.

Schritt 6 :

Abschluss einer Garantie-Ausfallversicherung. (Was kann sowas kosten?)

Ihr seht - wasserdicht kann wohl trotzdem der Kaufvertrag mit VW nicht geschlossen werden. Es wäre ja auch alles ein bißchen einfacher, wenn VW bei meinem Caddy etwas kooperativer gwesen wäre und mich nicht hätte (tatsächlich - nachts ...) mit dem defekten Auto im Regen stehen lassen. Es liegt ja auch ganz und gar nicht in meiner Absicht KRawall zu schlagen, sondern ich möchte diesmal vor dem Fahrzeugkauf alles Erdenkliche tun um später nicht wieder solche Probleme zu haben.

In zweiter Linie ist vom Problem auch die gesetzliche Sachmängelgewährleistung betroffen. Das abzuklären überfordert mich als Patient ein wenig. Diese rechtliche Vermutung, dass ein Mangel, der sich bis zu 6 Monaten nach Übergabe des Fahrzeuges gezeigt hat bereits im Zeitpunkt der Übergabe schon einen erheblichen Mangel hatte. Ich mußte den Mangel beweisen wobei nicht mal VW wußte, wo der steckt. Wie will man beweisen, ob ein konkreter Mangel schon im Zeitpunkt der Übergabe vorhanden war, wenn man im Zeitpunkt der Klage nur die Symptome des Mangels vortragen kann. Das macht die Beweisführung, die Beweislast liegt in diesem Stadium der Klage bei mir - schlechterdings unmöglich ! Ich kann Euch nur sagen, dass man als Patient daran echt verzweifeln kann. Es war aus diesem Grund auch sehr fraglich, ob ich die Klage hätte gewinnen können. Am Ende sprach aber für mich, dass ich durch eine Email an den Verkäufer nachweisen konnte, dass der Caddy genau im Zeitpunkt der Übergabe in Hannover, bereits eine teilentladene Batterie hatte. VW hat später immer wieder ausgeführt, dass die Ursache für die Elektronikprobleme höchstwahrscheinlich eine Unterspannung sei. VW meinte aber, dass die vom Kran verursacht wurde - nur paßte das nicht damit zusammen, dass die Batterie bereits im Zeitpunkt der Übergabe teilentladen war. Ob das letztenendes als Beweis gereicht hätte, wurde vom Gericht nicht geklärt - wir haben in diesem Stadium den Vergleich geschlossen. Für mich war die Sache eigentlich banal : Ich habe einen neuen Caddy gekauft, diesen Umrüsten lassen und von Beginn an ein Fahrzeug gehabt, dass vom Pannendienst nicht zu entwöhnen war. Gerade als Schwerbehinderter steht man da ganz schön dumm da, wenn der Cady mal wieder mitten auf der Autobahn den Dienst einstellt. Beinahe hätte es deshalb auch einen Unfall gegeben.

Ich erhielt auch die Auskunft, dass ein Umrüster immer nur für das eingebaute Teil haftet. Wobei ich meine, dass der Umrüster auch für Schäden, die durch den Einbau entstanden sind, haften muss.

Deshalb möchte ich ja jetzt vorher Rechtssicherheit! Nochmal stehe ich so einen jahrelangen Stress nicht mehr durch.

Es wäre alles nicht so kompliziert, wenn VW den Kassettenlifter von AMF-Bruns selber einbauen würde. Dann müßte VW für das gesamte umgerüstete Fahrzeug haften bzw. Garantie gewähren. Ich vermute, dass dies der eigentliche Grund dafür ist, warum VW den Lifter nicht selber einbaut.

Seht ihr noch Löungsansätze, die ich übersehen habe oder evtl falsch verstanden habe ? Was habt ihr Euch vom Fahrzeughersteller und Umrüster als schriftliche Zusicherungen / rechtliche Klärung vereinbart ? Für mich ist immer noch klar : Entfällt die Werksgarantie durch den Umbau, dann gibt es keine Unterschrift unter den Kaufvertrag.

LG JoJoMS

 

am 3. November 2011 um 7:02

Hallo JoJoMS,

Lass doch den Kaufvertrag und alle Bescheinigungen bezüglich Garantien und Umbau vor der Unterschrift einmal durch deinen Rechtsanwalt durchsehen, ob da noch irgendwo Hintertürchen und Fallstricke versteckt sind.

MFG Thomas

am 3. November 2011 um 7:05

Hallo JoJoMS,

Lass doch den Kaufvertrag und alle Bescheinigungen bezüglich Garantien und Umbau vor der Unterschrift einmal durch deinen Rechtsanwalt durchsehen, ob da noch irgendwo Hintertürchen und Fallstricke versteckt sind.

MFG Thomas

P.S.: Und bezüglich der Pannenhilfe würd ich mich nicht allein auf den Hersteller verlassen. Ein Freund von mir, der selbst Rollifahrer ist, hat mit dem ADAC beste Erfahrungen gemacht. Da werden Pannen von Rollstuhlfahrern bevorzugt abgehandelt.

Themenstarteram 3. November 2011 um 7:33

Hallo Tom,

das ist noch ein guter Hinweis, dass ich alle Unterlagen meinem Anwqlt zur Prüfung gebe.

Smile ... es scheitn noch andere Schwerbehinderte zu geben, die schlchte Erfahrungen mit dem Unterstützungswilllen der Herstellerpannenhilfe haben. Bei mir war innerhalb der 2-jährigen Neuwagengarantie irgendwann der Punkt gekommen, an dem mit der Hersteller keine Pannenhilfe mehr gewährt hat. Ich stand nachts bei Kälte und Regen mit einem Caddy ohne Motor, also ohne Heizung, mit leerer Batterie stand. Nichtmal Licht oder Warnblinkanlage auf einer Bundesstrasse. Das mit der Pannenhilfe beauftragte Autohaus kam erst gar nicht mit der Begründung, dass mein Caddy schon so lange Elektronikprobleme hätte, die könne man jetzt nicht nachts auf der Strasse reparieren. Abschleppen war nicht und einen Erstzwagen (nur mit Automatik) hatte man nicht. Ich bekam den Rat, den ADAC anzurufen - aber dessen Hilfeleistung ginge zu meinen Lasten.

Ich bin schon 25 Jahre Mitglied im ADAC und habe den ADAC erst einmal gebraucht - bis ich den Caddy bekam. Seitdem bin ich quasi mit den gelben Engeln per Du. Die grinsten schon wenn die meinen Wagen am Straßenrand sahen : "Na, was hat denn VW diesmal repariert?". Es war bei den Pannen immer dasselbe Bild : Batterie leer ! So nach 100 km Fahrtstrecke auf Autobahn oder Landstrasse. VW blieb dabei, dass mein Rollstuhlkran bei der Verladung soviel Strom fressen würde, dass die Batterie irgendwann leer wäre. Ja toll - wenn ich den Rolli verladen hätte und dann nicht hätte starten können, dann hätte ich das vielleicht auch geglaubt. Aber nach 100 km Fahrstrecke muss der Generator die Batterie wieder aufgeladen haben. Tja - VW hat sich das in den Kopf gesetzt und das x-mal geschrieben und behauptet. Nur dass es unlogisch ist, das wollte man nicht verstehen. Soweit dazu : Ich bleibe in jedem Fall Mitglied bei den gelben Engeln! Die haben so oft geholfen - echt super! Alles echt problemlos und in der ersten Zeit haben die den Caddy auch immer wieder zum Laufen bekommen. Später hat man es auch da aufgegeben und der Caddy kam auf den Abschlepper. Man hat aber jedesmal sehr freundlich dafür gesorgt, dass ich nach Hause kam.

Das mit der bevorzugten Behandlung von Schwerbehinderten beim ADAC stimmt. So mußte ich im Winter bei minus 9,5 Grad nur 45 Minuten auf Hilfe warten. Dann kamen sogar gleich zwei Wagen zu Hilfe. Ich durfte mich im ADAC-Wagen aufwärmen. Nee - ehrlich : die Jungx machen da schon einen echt guten Job. Den ADAC würde ich in jedem Fall empfehlen !

LG JoJoMS

 

Hallo,

ich verstehe deine Umbaufirma nicht warum sie keine zweite Batterie, welche ja Vorschrift ist bei zusätzlichen größeren elektroeinbauten, eingebaut hat. Dann hättest du das Problem nicht mehr mit der leeren Batterie. Selbst in einem kleinen Caddy ist Platz für eine zusatzbatterie, Trennrelais rein und du kannst im Notfall immer noch starten. VW muss über ein Gutachten verfügen wo geschrieben steht was und wie am Auto umgebaut werden darf. Kein Umbauer darf/ baut ein Auto ohne Gutachten um, 1. erlischt deine Betriebserlaubnis, 2.er kann seine Bude schließen, 3. die DEKRA würde die teile nie eintragen, oder standen die einbauten nicht in deiner Zulassung?

Schwarze Schafe gibt es leider auch unter den Umrüstern. Ich kenne ein Auto da wurden Sicherheitsrelevante teile mit Scheibenkleber angeklebt, da es ja billiger und schneller geht als wenn ich Löcher bohre und schrauben einziehe.

Wenn deine Batterie beim Fahren leer wird liegt es garantiert nicht an dem Umbau. Eine Freundin von mir hatte ein 5er Golf, da war es genau wie bei dir nur das der Golf nicht nachträglich umgebaut wurde.

Da soll sich VW mal fragen woran das wohl liegt.

Themenstarteram 3. November 2011 um 12:19

Hi Gini,

sorry, dass ich deinen Hinweis übersehen habe. Natürlich ist shcom beim Kauf des Fahrzeuges darüber gesprochen worden. Niemand hat aber eine Veranlassung zum Einbau einer zweiten Batterie gesehen. Die Verlagung des Rollstuhl hat ja auch immer geklappt. Wenn Probleme auftraten war die Batterie schon vor der Verladung leer - meist nach wenigen Tagen. Massepunkte und Verbraucher sind etliche Male ohne Auffälligkeiten geprüft worden. Als nach 2 Jahren dann endlich die Schiebedachelektronik erneuert wurde (das war von Anfang an von mir bemängelt worden) und das Schiebedach von Dauerplus auf Zündungsplus umgeklemmt wurde, gab es eine merkliche Verbesserung bei der Batterieladung. Da wird ein teil des Problems gesteckt haben. Nur erkärte das alles nicht, warum der Caddy nach ca. 100 km Fahrstrecke (am Stück Bundesstrasse oder Autobahn) auf einmal stehen blieb. Plötzlich ging der Motor aus und nichts aber auch gar nichts funktionierte mehr ind er Bordelektektronik. Dann wurde der Kran geprüft. Diese hat aber einen Netzschalter, der den Kran vollständig von der Batterie trennte. Es war ein 30 A - Schalter verbaut, warus man ablesen konnte, dass der Kran gar nicht so viel Strom zieht. Abgesichert war der Kran mit 20 A. VW wollte mir vom Kauf an einen Einbauplatz für eine zweite Batterie im Caddy benennen. Es gibt da aber keine Möglichkeit - es sei denn, man stellt die in den Kofferraum. Ich hatte mal die Idee eine zweite Batterie in einen Metallkasten unter das Auto in die Reserveradmulde zu bauen. Das wurde aber alles damit abgetan, dass das nicht nötig sei. Jetzt soll es ja ein T5 werden, der schon wegen der Zusatzheizung eine zweite Batterie serienmäßig hat. AMF-Bruns verbaut z.B. beim Kassettenlifter auch keine zweite Batterie - es sei denn, es wird gefordert. So ist es auch bei Schulbussen für Behinderte, die täglich x-mal die Verladeeinríchtung nutzen und trotzdem fahren.

Leider war die Sache mit dem Liegenbleiben nach 100 km mit der Reparatur des Schiebedachs nicht erledigt. Wie geschrieben, war die Batteriespannung danach besser, aber die Ausfälle blieben. Den grundlegenden Fehler in der Bordelelektrik hat man nie gefunden. Ideen gab es schon : der ADAC hat z.B. im Kabelbaum zwischen Generator, Anlasser und Sicherungskasten/Batterie einen erhöhten spannungsverbrauch gemessen. Bei der letzten Panne stand der Wagen 1 1/2 Stunden mit offener Motorhaube nachts bei ca. 15 Grad Außentemperatur auf dem Standstreifen der Autobahn. Als der ADAC dann kam, war der gesamte Motorraum noch so heiss, man kaum ein Teil anfassen konnte. Das hätte auch nicht sein dürfen. Der Generator wurde erstmalig im Laufe der Klage von VW getauscht. Leider auch ohne Erfolg. Messungen des Ruhestroverbrauchs des Krans ergaben kein negatives Ergebnis. Da wurde nur bestätigt, dass der Netzschalter des Krans den Kran vollständig von der Fahrzeugbatterie trennt. Der Kran hat also keinen StandBy-Stromverbrauch, wie es z.B. bei Bauteilen mit einer Funkfernbedienung sein kann. Verkabelungsfehler des Krans wurden auch nicht gefunden. Tja - da steht man dann dumm da. Der Kran wurde auch nur für den Verladevorgang eingeschaltet und danach wieder aus.

Der TÜV hat den Kraneinbau abgenommen, eine Eintragung in die Fahrzeugpapiere war nicht erfolderlich. Nur die später nötigen Zusatzfedern an der Hinterachse bekamen eine ABE und die habe ich in die Papiere eintragen lassen. Der Kran wog 50 und der Rollstuhl 150. Mit den 200 kg Zuladung war der Caddy überladen - die Blattfedern lagen kurz vor dem Anschlag. Parkte man mit zwei Rädern seitlich auf dem Bordstein, war da überhaupt kein Federweg mehr. Vermutlich handelt es sich hierbei um einen Produktionsfehler der Blattfedern. VW hat aber auch das auf die ungewöhliche Nutzung mit dem Kran und dem Rollstuhl zurückgeführt. Normalerweise hat der Caddy als Nutzfahrzeug eine Zuladung von 400 bis 600 kg. Davon waren wir weit entfernt. Am Ende erhielt der Unbauer den Auftrag zum Einbau der Zusatzfedern. Danach bekamen die Passagiere auf der mittleren Rückbank nicht mehr bei jeder Bodenwelle einen Schlag ins Kreuz. Diese Kosten hat dann auch mein Rehaträger übernommen. Das ist ja auch so ein Punkt : Da hat man ein Problem mit dem Auto und sofort ist der Umbau schuld. Keine VW-Werkstatt hat mir da geholfen.

Wie geschrieben hatte ich vorsorglich auch eine Anschlussgarantie für das 3te und 4te Jahr abgeschlossen. Nur bei den Elektronikfehlern wollten die mir dann auch nicht helfen, weil diese ja nachweislich schon vor Beginn der Anschlussversicherung aufgetreten waren. Toll - die Werksgarantie (sofern die denn tatsächlich bestanden hat) war abgelaufen. Da steht man da trotz aller Vorsorge und bleibt auf einem Schaden sitzen, den niemand mehr reparieren will. Mein Caddy stand wiederholt monatelang in der Tiefgarage. Mein Geld steckte aber in der Zuzahlung für den Caddy und mein Rehaträger meinte, dass der Fehler ja nicht von einem Bauteil ausgelöst werde, der behinderungsbedingt gefördert wurde. Daher konnte ich da auch keine Übernahme der Reparaturkosten beantragen. Verkaufen ging auch nicht, denn wer kauft schon so ein defektes Auto - und wenn ja zu welchem Preis. Ich habe selbst einen Teielverwerter gefragt, ob er nicht Interesse an dem Caddy hat. Der hat dsnkend abgelehnt, weil er ja nicht beurteilen konnte, was kaputt war. Von daher hätte er keine Kalkulationsmöglichkeiten. Für n Appel und n Ei konnte ich den Wagen ja auch nicht abgeben. Stattdessen kostete er : Versicherung, Tiefgarage und zwischen den Werkstattaufenthalten habe ich den dann auftanken dürfen. Die Inspektionskosten durfte ich auch noch bezahlen, denn ohne die hätte die Anschlussgarantie nichtmal Schäden bezahlt, die unabhängig vom Elektronikproblem waren.

Die Chancen die Klage zu gewinnen standen bei 50/50. Wie soll ich das Vorliegen eines Mangels beweisen, wenn ich nur Symptome kenne. Eigentlich reicht die Angabe von Symptomen, aber ein Gutachter hätte zusätzlich prüfen müssen, ob der Mangel schon im Zeitpunkt der Übergabe (ok - evtl. auch in den ersten 6 Monaten) vorgelegen hat. Dazu hätte er den Mangel aber auch lokalisieren und bennenen müsse. Dafür habe ich bundesweit keinen Sachverständigen gefunden. Das Gericht hatte mir die Benennung eines Gutachter frei gestellt, bzw. ich hätte bei der Auftragsvergabe mitwirken können.

Am ende bleibt die Überzeugung, dass der Caddy ab Werk Programmierfehler hatte. Es war ein Caddy-Tramper und am Ende der Produktionskette hätte VW dem Serien-Caddy einprogrammieren müssen, dass er fortan ein Tramper ist. Genau da fanden aber die Werksspezialisten Fehler in einem Gateway. Das wurde mir von den Werksexperten zwar vor Ort erklärt, aber Beweise dafür habe ich nicht bekommen. Man hat da auch versucht den Caddy zu updaten - und auf Tramper zu programmeiren. Am Ende war man sich aber nicht sicher, ob die Programmierung erfolgreich war. 90 km später wußte ich es : Sie war es nicht, denn der Caddy stand wieder mit leerer Batterie auf einer Autobahnabfahrt - bei Schnee und Eis und minus 9,5 GRad.

Versteht ihr jetzt, warum ich so überaus vorsichtig vor Abschluss eines neuen Kaufvertrages sein möchte ? Sonst wird am Ende wieder jeder Mangel am Fahrzeug in irgendeiner Art und Weise als Folge des Umbaus erkärt und VW macht wieder nichts mehr.

Der Umrüster war keine Schrauberbude - sondern einer der in diesem Bereich gut etabliert ist. Es gab schon Beanstandungen beim Kraneinbau : ein Freund von mir hat sich den Einbau angesehen und z.B. reklamiert, dass die verwendeten Schrauben für die Retraktorengurtschienen und den Kranaufbau nicht die vorgeschriebene Reissfestigkeit hatte. Das wurde dann nachgebessert. An den Gurten hängt immerhin im Crashfall eine Last von 150 kg, die sich dann potenziert. Grundsätzlich war dann aber nach deer abnahme am Kraninbau nichts mehr zu beanstanden.

Der Umrüster hat auch seinerseits keine Veranlassung zum Einbau einer zweiten Batterie gesehen. Wie soll unsereins das dann gegenüber dem Rehaträger begründen? Ich kann euch nur sagen, dass ich mit dem Wagen am Ende völlig alleine da stand. Da der Vergleich am Ende finanziell überraschend gut für mich war, habe ich den auch schnell angenommen. Warum VW auf einmal den Vergleich wollte, das ist sher schleierhaft - die werden schon ihre Gründe haben. Aus reiner Menschlichkeit war das bestimmt nicht - immerhin hat man mich ja in den Prozess gedrängt. Die Werksgarantie lief ab - der Caddy war immer noch nicht repariert. Nur die Klageeinreichung vor Ablauf der Garantie war meine letzte Chance. Anderthalb Wochen vor Garantieablauf hatte VW über ein Autohasu erkärt, dass man den Wagen zurück nehmen werde. Als dann aber kein Rückruf wegen der Abwicklung kam, rief ich da an. Das Telefonat war dann ein paar Tage vor Ablauf der Garantie und da sagte man mir, dass man den Wagen doch nicht zurück nehmen werde. Auf meine Frage, wann man mir das denn habe mitteilen wollen, weil die Frist ja abliefe, sagte mir die Dame, dass sei dann doch wohl mein Problem. Es ist mir dann über meinen Anwalt nur in allerlertzter Minute die Klageschrift beim LG Braunschweig einzureichen. Die Frist konnte ich so gerade noch wahren. Am ersten Werktag nach Ablauf der Garantie schrieb mir VW (Datum des Schreibens), dass man den Wagen nicht zurück nehmen werde da er sich im Stand der Serie befindet. Zuvor hatte man wochenlang eine Besichtigung des Fahrzeuges durch den technischen Kundenaußendienst von VW herausgezögert bis es zu spät war. Vor diesem Hintergrund muss ich VW doch anerkennen, dass VW einen Vergleich vorgeschlagen hat. Jetzt stehe ich immer noch ohne Fahrzeug da, weil es bei VW auch niemanden gibt, der diese Garantieprobleme für mich definitiv klärt. Vermutlich hat VW auch kein besonderes Interesse daran. Dann kann man später im Notfall wieder sagen : das liegt am Umbau und wir zahlen nicht. Persönlich muss ich sagen : Bitte nie wieder im Leben so einen Prozess! Das kostet unendlich Nerven und das Ergebnis ist in solchen Sachen trotz verbesserter Rechtslage immer noch völlig ungewiss.

Man muss ja auch sagen, dass VW fortlaufend auch Rückabwicklungen wegen Fahrzeugmängel ohne solche Klagen vornimmt. In meinem Fall hatte man wohl vor eine Exempel zu statuieren. Der Wille mir zu helfen war nicht vorhanden.

VW will nun wegen dem Kran den Umrüster verklagen und ich muss nach dem geschlossenen Vergleich die Kommunikation zwischen beiden Parteien fördern und beim Prozess mitwirken. Was soll ich dazu aber anderes sagen, als was ich schon in meinem Prozess vorgetragen hat. VW hat doch die Untersuchungsergebnisse und Messprotokoll vom Kran. Danach ist der Kran als Verursacher draussen. Ich versteh die Welt nicht mehr. Mir kann da auch egal sein, wer dann da am Ende gewinnt. Mir geht es ja nur darum künftig solche Probelem zu vermeiden. Im Servicebuch zu jedem VW steht bei der Neuwagen-Garantie, dass diese erlischt, wenn Umbauten am Fahrtzeug vorgenommen wurden. Über diesen Allgemeinpassus muss ich erstmal weg kommen. Sonst hält man mir später wieder diese Vertragsbedingungen vor.

Ich finde, dass der Händler mich damals hätte besser aufkären müssen und mich besser beraten müssen. So schreibt das auch VW. Nur was nützt das alles - wir als Kunden kennen doch die ganzen Fallstricke. Ich hatte vorher noch nie im Leben solche Probleme mit einem VW - wer rechnet denn mit sowas nachher. Der Umbau wurde immer wieder als Vorwand genommen, dass nicht gezahlt wurde.

Ich habe mich auch beim Caddy-Kauf um alles gekümmert und versucth so weit weit möglich Vorsorge zu betreiben. Nur kann man so einen Fall vorher ahnen ? Nein ! Außerdem hat man gar nicht das Know-How. Nur Dank der LVM-Rechtsschutzversicherung, die mich während der Klage wirklich prima beraten und unterstützt hat, bin ich am Ende zu meinem Recht gekommen. Ohne Rechtsschutz hätte ich die Klage nicht durchführen können. Allein der Vorschuss, der bei Klageeinreichung beim LG Braunschweig eingezahlt werden mußte, betrug nach Auskunft meines Anwaltes 2.000 Euro. Die Kosten des Rechtsstreits werden am Ende so bei 15. - 20.000 Euro liegen.

Gelernt habe ich aus der Geschichte, dass man beim Fahrzeugkauf Aussagen der Verkäufer nicht trauen darf weil da einfach auch zuviel Unwissen besteht. Die versuchen schon anch bestem Wissen und Gewissen zu beraten - aber wieviel Wissen liegt am Ende vor ? Vorsichtiger werden Verkäufer immer dann, wenn man die Aussagen schriftlich haben will und in den Kaufvertrag mit aufnehmen will. Umso wichtiger, dass man möglichst alles schriftlich bekommt. Anscheinend gibt es bei VW auch keine Aufkärungspflicht der eigenen Vertriebspartner. In meinem Fall wußte der Verkäufer doch von dem Umbau denn nur aus dem Grund habe ich den Caddy gekauft. Von den wirklich wichtigen Dingen hat er mir nichts gesagt. Ein wenig Vertrauenssache ist Autokauf ja auch - aber in grundlegenden Fragestellungen muss man es schrifltich haben. Ich halte es noch für fraglich, ob ich die gewünschten Garantieerkärungen von VW auch wirlich schriftlich bekomme, denn zwingen kann ich VW ja nun nicht. Die stärkste Waffe des Kunden ist eben : nicht zu kaufen !

Ich hoffe, dass ich bald (Lieferzeit für einen T5 ist jetzt schon Ende Februar 2012) wieder ein behindertengerechtes Auto habe. Hätte ich meinen 21 Jahre alten Passat nicht mehr, dann stände ich jetzt ganz ohne Auto da.

LG JoJoMS

P.S.: Die Sache mit den Problemen in der Spannungsversorgung hört man öfter von VW. Der ADAC kann ein Lied davon singen. Mein Caddy hatte dazu die Angewohnheit, dass er nachts irgendwann beim Parken die vorderen Fenster selbststätig öffnete und auch die Standheizung von selber einschaltete. Sowas ist echt zum Verzweifeln. Es gibt so einige Fahrzeuge mit einem solchen Eigenleben.

Themenstarteram 3. November 2011 um 15:09

Heute Mittag kam eine Antwort von VWN. Ich meine, ich sollte sie euch nicht vorenthalten und glaube auch, dass ich die Privatemail auch hier wiedergeben kann, denn ich hatte nach eine rechtsverbindlichen Auskunft gefragt.

Hallo Herr...,

der Einbau des Kassettenliftes beeinträchtigt die Garantie des Grundfahrzeuges NICHT. Es ist in der Tat irrelevant, von wem der Einbau vorgenommen wird. Jeder Aufbauhersteller ist für die von ihm eingebrachten Veränderungen / Einbauten / Umbauten selber verantwortlich. Die Elektrik wird hierbei nicht separat betrachtet. Führen die vom Aufbauhersteller getätigten Arbeiten zu einem Schaden am Grundfahrzeug, so erlischt verständlicherweise die Werksgarantie (Kauslitätsprinzip).

Freundliche Grüße

Ich überlege gerade, ob diese Auskunft kein Problem löst. Offensichtlich ist es vollkommen wurscht, wer den Umbau vornimmt. Die Zertifizierung und Schulung scheint jedenfalls für den Kunden keinen Rechtsvorteil zu bedeuten.

Merkwürdig finde ich, dass die Auskunft genau anders lautet, als die Verkäufer es mir nach Rücksprache mit VWN mitgeteilt haben. Nach Rückfrage korrigierten die Verkäufer ihren Kurs und bestätigten, dass die Werksgarantie entfällt sobald ein Dritter eine Nachrüstung am Fahrzeug unter Eingriff in das elektrische System vornimmt. In folgendem Presseartikel wird auch eindeutig Stellung von VW zu dem Problem bezogen :

Volle Werksgarantie, wenn VWN den Umbau selber vornimmt (was die ja leider beim Kassettenlifter nicht machen), ABER

Kompletter Garantieverlust, sobald ein Zwei-Rechnungen-Geschäft vorliegt. (VW=Fahrzeug + AMF=Liftereinbau)

Was würdet ihr denn jetzt machen. Reicht die Email-Auskunft ? *grübel* UND wie komme ich aus der Nummer raus, wenn VWN und Umrüster wieder mit dem Finger aufeinanderzeigen. Gefühlt wird es wieder so sein, dass ich am Ende wieder Beweis antreten muss, wer MURCKS gemacht hat. Wenn man z.B. ein schadhaftes Kabel finden sollte und das Fahrzeug hat wieder einen Elektronikschaden der nicht reparabel ist, dann muss doch geklärt werden, ob der Kabelschaden auch den Elektronikfehler verursacht hat. Nehmen wir mal an, AMF baut den Lifter wieder aus und der Fehler ist immer noch da : wer haftet denn dann ? Sorry - aber ich habe schon mal auf so einem Haufen Schrott gesessen den keiner mehr reparieren konnte.

Irgendwie muss ich das Problem endlich mal in den Griff bekommen, denn ich brauche ja ein neues Fahrzeug und die Umrüstung dauert nachher ja auch noch. Dabei würde AMF-Bruns mir etwas entgegenkommen und den Umbau innerhalb von 14 Tagen vornehmen statt in Wochen, womit normalerweise gerechnet werden muss.

LG JoJoMS

P.S.: Sorry für 2 aufeinanderfolgende Beiträge. Dann kam aber die Nachricht von VW, die ich nicht unter den Tisch fallen lassen wollte. Wer Lust hat kann ja meiner vorherigen längeren Erfahrungsbericht noch lesen.

 

Hallo,

ich habe dein beitrag mit Bedauern gelesen.

Leider wird man nur von den Verkäufern und Umrüstern verarscht. Sehen nur die Kohle, die sie bekommen.

Hast du schon mal drüber nachgedacht ein Vito zu kaufen, ist billiger und nicht soviel Probleme wie VW.

Du hast nun vor ein T5 zu kaufen und ein Kassettenlift unterzubauen. Der Lift ist ok der Rest, naja das musst du wissen.

Ich versuche mal die Unbedenklichkeitsbescheinigung anzuhängen.

Gruß gini68

Themenstarteram 4. November 2011 um 7:18

Hi Gini,

ja danke - hat geklappt mit der Unbedenklichkeitsbescheinigung. War sehr interessant zu erfahren, was da drin steht. Die soll es ja für einen T5 auch geben. An einen Vito / Viano habe ich natürilch auch gedacht und auch mit einem Mercedeshändler, der sich mit behindertengerechten Fahrzeugen auskennt, in der Garantiesache gesprochen. Er wird mich noch zurückrufen. Erstmal ist ein Mercedes deshlab keine Option, weil der Vergleich mit VW eine Klausel beinhaltet, wonach ich die gesamte Erstattung für einen Volkswagen wieder bei einem Händler ausgeben muss. Die sorgen schon dafür, dass das Geld im eigenen Laden bleibt. Ich hatte leider keine Chance diese Klausel nicht zu unterschreiben. Von daher halte ich mich derzeit an den T5 - aber wenn VW mir die Sache mit der Garantie trotz Umbau nicht schrifltich zum Kaufvertrag gibt, dann kann ich die Klausel nicht erfüllen. Ich sage ja : Keine Unterschrift unter den Kaufvertrag ohne die Übernahme der vollständigen Garantie trotz Umbau. Nochmal habe ich nicht die Nerven für so einen Prozess.

LG+Dank JoJoMS

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