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VW-Vertragsbedingungen Preiserhöhungen nach Bestellung
Hallo,
wer wäre denn mal so nett und scannt seinen VW-Kaufvertrag anonymisiert - nur die Vertragsklauseln natürlich.
Ich möchte mal klären, welche Themen da auch mich zukommen könnten, wenn ich noch vor der Preiserhöhung bestelle.
Danke!
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42 Antworten
Wie sieht das eigentlich mit der Preisbindung seitens des Händlers aus, wenn zwischen Bestellzeitpunkt und Auslieferung eine Preiserhöhung kommt? Ich habe gehört, dass der vereinbarte Preis nur vier Monate gehalten werden muss und der Kunde danach etwaige Preiserhöhungen trägt. Ist das so korrekt...??
In meinem Fall kann das schon fast knapp werden, da ich vor der Preiserhöhung bestellt habe und die Lieferzeit ja schon im Normalfall (also wenn keine durch Verkaufsförderungsaktionen angeheizte Nachfrage besteht) bald drei Monate beträgt. Wie ich jetzt hier im Forum zunehmend lese, verschieben sich wohl derzeit die Auslieferungen eher nach hinten.
Marty
[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Was passiert bei Preiserhöhung nach Bestellung?' überführt.]
Moin moin,
ist doch ganz einfach. Du wirst den Preis bezahlen der beim Kauf abgemacht war und auch in deiner Auftragsbestätigung steht.
Oder hast Du schon mal getankt und bist rein zum zahlen und hast dann mehr bezahlt weil gerade ne Preiserhöhung war?
Guten Abend Schulle (läuft nicht gerade Verstehen Sie Spass auf dem Ersten?)
[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Was passiert bei Preiserhöhung nach Bestellung?' überführt.]
Soweit ich weiss gibt es dafür aber eine zeitliche Grenze (ich meine die genannten vier Monate). Ist diese überschritten muss man "bluten", d.h. die zwischenzeitlich erfolgte Preiserhöhung mitmachen, auch wenn man für die Verzögerung gar nichts kann. Irgendsowas hat mit der Freundliche bei der Bestellung erzählt, aber ich bin mir über die Details nicht mehr 100% sicher.
Marty
[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Was passiert bei Preiserhöhung nach Bestellung?' überführt.]
'n Abend!
Unter folgendem Link wird die rechtliche Situation erläutert:
http://www.ra-kassing.de/verkehr/autokauf/neuwkauf/kaufprei.htm
[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Was passiert bei Preiserhöhung nach Bestellung?' überführt.]
Der 31.Mai. ist der Stichtag, alle eingehenden Bestellungen bis dahin sind noch zu den alten Konditionen, danach dann wirds teurer:-(
[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Was passiert bei Preiserhöhung nach Bestellung?' überführt.]
Rein rechtlich gilt tatsächlich nicht der Preis laut Kaufvertrag. Der Käufer besitzt vier Monate Preisschutz. Auch wenn er vor dem 1.6. bestellt hat, kann es teuerer werden, wenn das Auto später geliefert wird.
Aber kein Problem. Da es derzeit bei Passat Variant und Polo zu verlängerten Lieferfristen kommt, gilt für diese Modelle Preisschutz bis zur Fahrzeugauslieferung. Die Händler wurden vor ein paar Wochen darüber informiert.
[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Was passiert bei Preiserhöhung nach Bestellung?' überführt.]
@ Fruit Loop:
Weisst du das mit dem erweiterten Preisschutz für den Passi (und den Polo) aus gesicherter Quelle...?? Wäre ja zumindest ein gewisser Trost, wenn zu der langen Lieferzeit nicht noch eine (ungeplante) Preiserhöhung dazukommt.
Marty
[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Was passiert bei Preiserhöhung nach Bestellung?' überführt.]
Lass Dir das einfach schriftlich von Deinem Händler geben bzw. bestehe darauf das er den Mehrpreis zahlt sonst trittst Du vom Kaufvertrag zurück.....das dürfte normalerweise klappen....
Gruß Schulle (die wollen Dir doch evtl. nochmal einen Wagen verkaufen....)
[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Was passiert bei Preiserhöhung nach Bestellung?' überführt.]
ich denke dadurch dass er einen kaufvertrag abgeschlossen hat gelten doch sowieso die in dem vertrag festgehaltenen konditionen ?
[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Was passiert bei Preiserhöhung nach Bestellung?' überführt.]
Zitat:
Original geschrieben von hard2drive
@ Fruit Loop:
Weisst du das mit dem erweiterten Preisschutz für den Passi (und den Polo) aus gesicherter Quelle...?? Wäre ja zumindest ein gewisser Trost, wenn zu der langen Lieferzeit nicht noch eine (ungeplante) Preiserhöhung dazukommt.
Marty
Ja, gesicherte Quelle.
[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Was passiert bei Preiserhöhung nach Bestellung?' überführt.]
Was soll da auch dich zukommen? Der Bestellpreis ist bis 6 Monate nach erfolgter Bestellung wie ausgehandelt, danach gehen Preiserhöhungen Zulasten des Bestellers.
Schön, dass Du das so weißt.
Und steht das auch irgendwo schwarz auf weiß? Genau danach suche ich!
Warum 6 Monate, warum nicht 4? Wer sagt mir denn, dass VW das nicht anders festlegt?
Wieso musst Du meine Bitte in Frage stellen?
Was ist daran so schwer, die einfach mal so zu akzeptieren?
Muss denn hier gleich wieder eine Grundsatzdiskussion vom Zaun getreten werden?
Kann es nicht mal so gehen?
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Steht doch im Kleingedruckten, geh dich bitte zum Händler deines Vertrauens, lasse dir ein Blankovertrag überreichen und schaue unter Preisklausel.
Steht in deiner Ausfürhun nix von einer Preisklausel gilt nach deutschem Recht noch immer das BGB, explizit hier der 309 Nr. 1 BGB. Mehr gibt es dazu nicht zu sagen.
Muss denn hier gleich wieder eine Grundsatzdiskussion vom Zaun getreten werden?
Kann es nicht mal so gehen?
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aplaus aplaus!
fehlt nur noch darf man aber nicht.