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VZE mit ACC koppeln. Ford tut es, warum VW nicht?

VW Golf 7 (AU/5G)
Themenstarteram 25. März 2015 um 8:33

http://www.golem.de/.../...windigkeit-nach-limits-ein-1503-113143.html

Da frag ich mich, warum VW sowas noch nicht im Programm hat, was für mich als VZE Nutzer immer die erste logische Funktion einer Verkehrszeichenerkennung wäre. Okay, dass diese im Display angezeigt werden ist schon nett, aber jedem dem ich das Zeige, der fragt auch zuerst, ob dann der Tempomat auch die Geschwindigkeit nach Verkehrszeichen regeln kann...

Beste Antwort im Thema

Es ist doch nur eine Hilfe (Assistent) und entbindet nicht vom selbständigen Fahren und Handeln !

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Hi,

das Grundproblem scheint ja hier zu sein, dass ich mich entscheiden muss, ACC oder SpeedLimiter (und zweiteres dann mit festem Wert) - meines Wissens nach kann man das nicht kombinieren :-(

TobiLei

Vielleicht weil die VZE nicht perfekt funktioniert.

ein Beispiel von der A9 bei Dessau

Dort stehen die bei der Rennleitung beliebten Klappschilder mit dem rotem Kreis und der 120 drin.

Nun hat man bewußt oder unbewußt hinter Parkplätzen (Wörlitz und Rosseltal) die 120 Schilder nicht aufgeklappt.

Nun ist die VW VZE der meinung hinter dem Rastplatz ist freie Fahrt, trotz Streckengebot 120 und keinem Aufhebungsschild. Wenn dann Dein Begrenzer mit eben dieser Funktion gekoppelt ist (freie Fahrt) dann kann es schon mal teuer werden.

Was die VZE perfekt erkennt sind die Zusatzschilder "bei Nässe". Also die Kopplung zum Regensensor ist vorhanden.

An die Rennleitung: Paßt euch bitte der moderen Technik an und klappt die Schilder dort dann auch auf, damit euren Mitbürgern nicht unnötige Kosten entstehen.

2. Beispiel Italien

Dort stehen an vielen Ausfahrten 40km/h Schilder... diese werden trotz Streckengebot 110 als Streckengebot 40 erkannt. Vermutlich stehen sie zu dicht an den Geradeausfahrbahnen. Dann würde Dein Begrenzer in die Eisen gehen.

lg

Sehe hier auch das Problem der mangelnden Zuverlässigkeit, weshalb ich dies aktuell Technikstandes allerhöchstens als akustische Hinweisfunktion möchte, aber nicht als aktive Regelung. Im Großen und ganzen funktioniert das System recht gut, vor allen auf gut ausgebauten Straßen (Autobahnen).

Die Regensymbole erkennt es auch sehr zuverlässig wie erwähnt. Komischerweise hat die VZE im Gegenzug mit dem gleichgroßen Schildzusätzen wie ab 3,5t, nur LKW, nur Gefahrgut,... seine Probleme und zeigt mir hier oft ein Tempolimit, das für mich eigtl. gar nicht gilt. Genauso bei Schilderwäldern oder wie hier bei mir, Tempolimit mit zusätzlichen zweiten Tempolimit für bestimmte Tageszeiten. Hier wählt er oft Verkehrt oder kommt durcheinander.

Zitat:

@ziemtstein schrieb am 25. März 2015 um 11:21:09 Uhr:

Dort stehen die bei der Rennleitung beliebten Klappschilder mit dem rotem Kreis und der 120 drin.

Nun hat man bewußt oder unbewußt hinter Parkplätzen (Wörlitz und Rosseltal) die 120 Schilder nicht aufgeklappt.

Das ist hinter einem Rastplatz auch nicht nötig, denn vor dem Rastplatz galt 120km/h, dann gilt es ohne Schild ebenso auch dahinter.

Zitat:

@ziemtstein schrieb am 25. März 2015 um 11:21:09 Uhr:

Nun ist die VW VZE der meinung hinter dem Rastplatz ist freie Fahrt, trotz Streckengebot 120 und keinem Aufhebungsschild. Wenn dann Dein Begrenzer mit eben dieser Funktion gekoppelt ist (freie Fahrt) dann kann es schon mal teuer werden.

[...]

An die Rennleitung: Paßt euch bitte der moderen Technik an und klappt die Schilder dort dann auch auf, damit euren Mitbürgern nicht unnötige Kosten entstehen.

Es ist immer noch Aufgabe des Fahrers, sich an die Gesetze zu halten. Da muss sich die Polizei nicht der Technik, sondern die Technik sich an das geltende Recht anpassen.

Sonst kommt nachher wieder einer daher und will die Schuld der Technik in die Schuhe schieben. Das darf nicht funktionieren, genauso wie z.B. bei einem Fahrerwechsel sich keiner rausreden kann, das nach dem Parkplatz leider kein Schild stand.

Zitat:

@ziemtstein schrieb am 25. März 2015 um 11:21:09 Uhr:

2. Beispiel Italien

Dort stehen an vielen Ausfahrten 40km/h Schilder... diese werden trotz Streckengebot 110 als Streckengebot 40 erkannt.

Solche Schilder gibt es im Ruhrgebiet auch zuhauf, da Ausfahrten oftmals sehr eng sind, teils bis runter auf 30km/h.

Zitat:

@ziemtstein schrieb am 25. März 2015 um 11:21:09 Uhr:

Vielleicht weil die VZE nicht perfekt funktioniert.

Nun ist die VW VZE der meinung hinter dem Rastplatz ist freie Fahrt, trotz Streckengebot 120 und keinem Aufhebungsschild. Wenn dann Dein Begrenzer mit eben dieser Funktion gekoppelt ist (freie Fahrt) dann kann es schon mal teuer werden.

Ich verstehe die Argumentation nicht. Wenn ich jetzt mit der VZE daher fahre und selber Gas gebe, weil die VZE mir freie Fahrt signalisiert, ist es doch dasselbe ... trotzdem wird die VZE verbaut und verkauft!

Es ist doch nur eine Hilfe (Assistent) und entbindet nicht vom selbständigen Fahren und Handeln !

Warum ist nach einem Rastplatz das Schild nicht notwendig? Je nach Dauer der Rast kann man schon mal auf dem falschen Stand sein. Z.B war vor der Rast keine Begrenzung und während einer längeren Pause ist diese aktiviert worden. Was dann?

Mir reicht es schon, wenn das System wie im neuen Passat B8 gelöst ist. Dort kann man einstellen, wie viel Km/h überschritten werden dürfen bis eine Warnmeldung kommt. Diese kommt dann in Form eines Gongs und einer Warnung im Display.

Zitat:

@peterfido schrieb am 25. März 2015 um 17:23:26 Uhr:

Warum ist nach einem Rastplatz das Schild nicht notwendig? Je nach Dauer der Rast kann man schon mal auf dem falschen Stand sein. Z.B war vor der Rast keine Begrenzung und während einer längeren Pause ist diese aktiviert worden. Was dann?

Bei digitalten Schilderbrücken kann dies sicher der Fall sein, dann sollte dahinter eine aufgestellt sein. Bei normalen festen Schildern finde ich das aber nicht (und die Rechtssprechung auch nicht). Da muss der Fahrer/in einfach dran denken wie schnell er fahren darf.

Für mich liest sich das bei Ford so, dass man mit ACC+VZE gar nicht schneller faren kann, selbst wenn man wollte - das würde mich nerven, da wird man doch ständig zum Verkehrshindernis.

Zitat:

@peterfido schrieb am 25. März 2015 um 17:23:26 Uhr:

Warum ist nach einem Rastplatz das Schild nicht notwendig? Je nach Dauer der Rast kann man schon mal auf dem falschen Stand sein. Z.B war vor der Rast keine Begrenzung und während einer längeren Pause ist diese aktiviert worden. Was dann?

Es reicht auch schon der Fahrerwechsel, dass Urteil ging neulich durch die Gazetten ...

Zitat:

@juli29 schrieb am 25. März 2015 um 20:47:31 Uhr:

Für mich liest sich das bei Ford so, dass man mit ACC+VZE gar nicht schneller faren kann, selbst wenn man wollte - das würde mich nerven, da wird man doch ständig zum Verkehrshindernis.

Ach - man wird zum Verkehrshindernis, wenn man die zulässige Höchstgeschwindigkeit nicht überschreitet? Vielleicht ist das mal ein Argument für eine dementsprechende Gerichtsverhandlung ...

Klar du fährst immer Strich 50, Strich 70, 80/100/120/130, na klar, glaub ich dir sofort :rolleyes::D

Brauchst Du mir nicht zu glauben. Hab ich schließlich nicht behauptet, oder?

am 25. März 2015 um 23:26

Das ist vom Gesetzgeber nicht gewollt. Dann fehlen den Kommunen die Einnahmen von den Temposündern!

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