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- W163 ML320 - 8.5 x 17H2 ET47?
W163 ML320 - 8.5 x 17H2 ET47?
Hallo beisammen,
ich habe ein kleines Problem.
Wir haben vor kurzem einen ML320 erworben. Dieser steht momentan auf einer MB Felge mit 255/65/16 M+S Reifen.
Wir haben noch einen Satz 17" Felgen - ich dachte es wären auch original MB Räder. Jetzt habe ich im Internet die im Schein stehenden 255/60/17 geordert - und heute beim Aufziehen sehe ich - auf den 17" sind 275/55/17.
Die 275er stehen weder im Schein noch im Brief - im Schein steht nur auch gen: 255/60R17 106T M+S A.Flege 8 1/2Jx17H2, ET52mm.
Beim generauen hinschauen habe ich nun gesehen die Felge ist aber 8 1/2Jx17H2, ET47mm.
Ich habe leider keine Idee wer der Hersteller der Räder ist - unter der KBA 46294 finde ich leider nichts.
Kann ich die ET47 mit den 255er fahren? Oder soll ich die Reifen zurück schicken und auch 275er montieren?
Oder oder oder...
LG
Jonas
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@ML430 schrieb am 1. Oktober 2015 um 13:16:23 Uhr:
Als die Fzg-Papiere (alter Fzg-Brief und -Schein) auf die EU-Formulare (Zulassungsbescheinigung Teil I und II) umgestellt wurden,
Ein sehr ausfuehrlicher und informativer Beitrag. Besten Dank!
pembry
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15 Antworten
Okay ich hab schon mal das hier gefunden: http://www.mercedes-benz.de/.../M_Klasse_Typ_163_100826.pdf
Kann mir wer mit KBA 46294 vielleicht noch helfen?
Also das Einfachste ist du frägst beim Kraftfahrt Bundesamt nach ! Die Schicken dir normal auch die ABE zu für ein Paar €
HI
die 275/55/17 sind bei mir ML430 eingetragen,die kannst du mit sicherheit auch fahren,
aber wenn du sicher gehen willst mußt du die in deiner zulassung stehenden größen nehmen,
Probleme würde es nur beim tüv geben mit den 275er,wenn die nicht eingetragen sind bei dir
brummi v8
Als die Fzg-Papiere (alter Fzg-Brief und -Schein) auf die EU-Formulare (Zulassungsbescheinigung Teil I und II) umgestellt wurden, gab's damals eine Anweisung für die Kfz-Zulassungsstellen, dass bei Neuzulassung bzw. Halterumschreibung (also allen Vorgängen, bei welchen ein neuer Fzg-Schein ausgestellt wird) nur die jeweils größte zugelassene Reifengröße einzutragen ist (egal, ob schon werksseitig oder durch Sonderabnahme eingetragen). Das wurde von manchen Zulassungsstellen allerdings eher lax gehandhabt, bzw. kaum berücksichtigt. In den Datensätzen der Zulassungsstellen sind jedenfalls alle freigegebenen und nachträglich abgenommenen Größen Fzg-spezifisch vermerkt, auch wenn diese in den neuen Zulassungsbescheinigungen gar nicht mehr vollständig drinstehen (aus dem Grund haben gerade Fzg-Besitzer mit umfangreichen Sondereintragungen meist ihre alten, entwerteten Fzg-Briefe noch aufgehoben).
Die 275/55 17 sind jedenfalls werksseitig auch für den ML 320 freigegeben, allerdings nur i.V.m. der orig. MB-Felge 8,5x17, ET 52 oder ET 47 (jeweils rundum, Mischbereifung nicht zulässig). Da reicht ein Ausdruck der oben verlinkten Freigabeliste von MB, den man sich einfach zu den Papieren ins Handschuhfach legt, falls die Rennleitung mal ne Frage hat. Eine TÜV-Vorführung bzw. Eintragung in die Fzg-Papiere ist bei diesen MB-Felgen jedenfalls nicht erforderlich. Und das wissen auch der TÜV, die Dekra, usw., also alle HU-Prüfstellen, egal was in deinem Fzg-Schein drinsteht. Denen legst du im Zweifel einfach die MB-Freigabeliste vor.
Falls Du aber Felgen eines anderen Herstellers fährst, dann steht in deren Gutachten bzw. BE drin, ob eine Eintragung erforderlich ist oder nicht. Zumeist ist nämlich deren ET eine andere, als ab Werk, und dann ist das i.d.R. eintragungspflichtig.
Und bei den 255/60 17 gibt's in deinem Fall ja eh keine Probleme, weil diese Reifengröße ja schon in deinem Fzg-Schein genannt ist. Und die darfst du auf den 8,5x17 MB-Felgen fahren, egal ob ET 52 oder ET 47 (auch hier: siehe MB-Freigabeliste).
Unter deiner KBA-Nummer 46294 finde ich allerdings auch keine Felge ... schau doch mal, ob in der Felge irgendwo ein Herstellername eingegossen ist. Wenn's eine MB-Felge ist, dann findest du auch irgendwo den kleinen Mercedesstern, der ist da immer mit dabei. Oder zumindest eine Nummer, die mit "A 163 ...." beginnt.
Dietmar
Hallo Leute,
vielen Dank für euer Feedback. Ich habe die 255/60/17 nun auf der 8,5x17 ET47 Felge montiert.
Sieht super aus und die Grabber scheinen im Vergleich zu den Cougar die vorher montiert waren ein Segen zu sein.
@ Dietmar - ich glaube wenn es eine Mercedes Felge wäre hätte sie keine KBA Nummer?
Vielen Dank nochmals - ich melde mich bestimmt bald wieder mit Schatzi's quitschender Baustelle
Viele Grüße!
Jonas
Zitat:
@b0ngokarl schrieb am 1. Oktober 2015 um 19:12:17 Uhr:
....
@ Dietmar -
ich glaube wenn es eine Mercedes Felge wäre hätte sie keine KBA Nummer?
....
Ja, stimmt,
ich hab das etwas umständlich geschrieben.
Aber was hast Du denn nun für eine Felge ?
Nur, weil die Größe mit MB identisch ist, muss es ja noch keine MB-Felge sein.
Zitat:
@ML430 schrieb am 1. Oktober 2015 um 13:16:23 Uhr:
Als die Fzg-Papiere (alter Fzg-Brief und -Schein) auf die EU-Formulare (Zulassungsbescheinigung Teil I und II) umgestellt wurden,
Ein sehr ausfuehrlicher und informativer Beitrag. Besten Dank!
pembry
Sorry Dietmar - ich weiss es nach leider nach wie vor nicht.
Der Klotz kam jetzt leider wegen tropfendem Getriebe und angegammelter Bremsleitung A1634204526 nicht durch den TÜV - aber die Räder schienen okay zu sein. Er wischte an einem Rad die KBA Nummer frei, klimperte es in den PC und hat nichts gesagt...
Vielen Dank nochmals für eure Hilfe!
Jonas
ML430
"nur die jeweils größte zugelassene Reifengröße einzutragen ist "
Dann ist es ja auch nur logisch das die 275/55 erlaubt , Denn die haben einen
kleineren durchmesser als die 255/60 !
sind nur ein paar mm , aber doch kleiner statt grösser wie man im ersten moment denken könnte .
Kannst Du von den Felgen mal ein Foto einstellen?
Guckst Du
http://www.ebay-kleinanzeigen.de/.../407278733-223-6834
2min. suche.....leider gleich gefunden...
Die Alu-Felgen sind vom Hersteller JWL.
Felgendetails: 8,5Jx17H2 ET 47
KBA: 46294
gruß Dieter
Das sind Felgen welche für alle ML zugelassen sind, da sie 1750kg Achslast vertragen.
Und ich meine das sind Felgen, welche von MB verkauft wurden... Meine 8x17 MB Felgen sind ja auch von Ronal :-)
Zitat:
@xp-2 schrieb am 8. Januar 2016 um 13:01:15 Uhr:
ML430
"nur die jeweils größte zugelassene Reifengröße einzutragen ist "
Dann ist es ja auch nur logisch das die 275/55 erlaubt , Denn die haben einen
kleineren durchmesser als die 255/60 !
sind nur ein paar mm , aber doch kleiner statt grösser wie man im ersten moment denken könnte .
Unter "größter Reifengröße" wird zumeist die Reifenbreite verstanden.
Die 275/55 haben einen minimal kleineren Durchmesser als die 255/60, richtig.
Die Differenz beträgt lediglich 4 mm, beim Abrollumfang sind das grad mal 0,5 %.
Die Differenz liegt also im Bereich eines Neureifens ggü. einem abgefahrenen.
Auch bei Reifenherstellern/-modellen, sowie SR/WR bestehen maßliche Unterschiede.
Als Begründung dafür, welche Reifengröße in den Fzg-Papieren genannt ist,
taugt die obige Differenz jedenfalls nicht.
Zitat:
Als Begründung dafür, welche Reifengröße in den Fzg-Papieren genannt ist,
taugt die obige Differenz jedenfalls nicht.
naja , doch , irgendwie schon .
und normalerweise ist auch an der Breite nicht verhandelbar .
denn 20 mm können schon mal an einem radkasten bzw federbein zuviel sein .
selbst schon gehabt wenn bei vollem lenkeinschlag der Reifen am federbein scheuert
und deswegen wird irgendwo bei den genannten massen schluss sein .
Was der fzg.hersteller an grösse und breite nicht freigibt gibts auch nicht !
ne NR grösser könnte oben am federteller oder unten ecke stossstange anstossen ,
oder eben breiter oben im radkasten probs verursachen .
Vermutlich ist ET52 für die 275.er schlappen , und ET47 für die 255.er
Also denke ich wird unter grösste "Reifengrösse" keinesfalls nur die Reifenbreite verstanden !