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W204 OM642 C320 CDI Motorschaden nach 55.000 km

Mercedes C-Klasse W204, Mercedes C-Klasse
Themenstarteram 25. März 2011 um 9:43

Hilfe!

Unser Motor ist gestorben, nach 2 Jahren und 10 Monaten und 55.000 Km.

Angeblich wurde zu viel Öl nachgefüllt - hat aber keiner gemacht. Ölstand vor Fahrtantritt nach Genf (700 Km) kontrolliert, war ok. Auf der Rückfahrt, nach ca. 400 Km bei 230 km/h vom Gas runter, ging nichts mehr, blaue Wolke hinten raus - Exitus!

Kulanz abgelehnt - klar! Weil Serviceintervall überschritten. Fahrzeug war aber bereits mehrfach wegen der Motorwarnleuchte in der Werkstatt, diverse Öl, Ölfilter und Partikelfilterwechsel. Stand über Service: 8.500 Km.

Schadenursache mündlich mitgeteilt: Zu viel Öl, dadurch Auslassventile am 3. und 6. Zylinder gebrochen, dadurch Kerben in der Laufwand des 3. Zylinders.

CAC angerufen - abgelehnt wegen Serviceintervallüberschreitung.

Selbst in der Werkstatt gewesen, um schriftliche Diagnose, Fehlerprotokoll, etc. zu erhalten - Fehlanzeige! Alles schriftliche wurde mir verweigert.

Erneut CAC, weitere Infos über die Werkstattaufenthalte durchgegeben und Beschwerde über Autohaus eingereicht. Kann ja nicht sein, dass ich nur lapidar mit der Aussage abgespeist werde: Tja, durch den zu hohen Ölstand (den aber keiner verursacht hat) ist der Schaden entstanden, Kosten: 20.000 Euro! Zahlen oder lassen.

Erneuter Anruf bei CAC wegen Infos über den Stand der Dinge. Die freundliche Dame meinte, das wären doch etwas zu wenige Infos der Werkstatt, um eine abschließende Aussage treffen zu können.

2 Tage später erneute Ablehnung der Kulanz, mit einer erweiterten Begründung: Nicht sachgemäße Verwendung eines Dieselmotors! Zu viele Kurzstrecken. Hä? Bei 55.000 Km in 2 Jahren und 10 Monaten sind "zu viele Kurzstrecken" wohl kaum drin. Die Mindestfahrtstrecke ind Büro beträgt einfach 56 Km. Die Auslesung des Fehlerspeichers und weitere schriftliche Details über den Schaden wurden mir erneut verweigert, weil es sich angeblich um "interne Dokumente" handelt. Intern? Über unser Fahrzeug?

Einhellige Meinung aller Befragten - auch MB Techniker: Kann nicht sein der Schaden, nicht nach dieser Zeit - selbst mit dem überschrittenen Serviceintervall.

Noch zur Info: Der Schaden wurde festgestellt, indem man die Kompression geprüft und den Motor mit der Sonde ausgeleuchtet hat.

Hat jemand eine Idee?

Immerhin war der KP 50.000,- Euro (noch rd. 12.000,- Euro Rest) und jetzt der Schaden mit 20.000,- Euro...ist bissi viel.

Beste Antwort im Thema

Hallo,

wenn Silvia66 uns über Ihr Problem hier berichtet, ist Sie hier genau richtig und es

ist äußerst interessant für uns Daimlerfahrer.

Beiträge hier von Andy2266 sind hier völlig unangebracht!

Nette Grüße aus Berlin

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Grundsätzlich, wie bei jeder defekten Ware, kann man einen schriftlichen Nachweis verlangen. Ggf. ist dieser zu bezahlen (Kostenvoranschlag mit Fehlerbericht). Nur so hat man ja auch eine Chance dies einer anderen Werkstatt vorzulegen.

Da das Auto so nicht mehr fahrtüchtig ist, könnte diese eine Aussage anhand der Dokumentation des Schadens machen.

"Zu viel Kurzstrecke" ist auch eine rel. miese Aussage. Habe noch in keinem Handbuch einen Hinweis gefunden alà: "Achtung! Mindestfahrstrecke 50 km".

Durch viel Kurzstrecke verringert sich der Wartungsintervall, aber zu einer Verweigerung der Kulanz sollte das aber nicht reichen!

Vielleicht mal bei der Dekra o.ä. vorfahren und dort ein Gutachten erstellen lassen.

grüße

Ich fürchte da hilft nur noch ein Anwalt - zumindest als Drohkulisse...

Themenstarteram 25. März 2011 um 9:55

Ich dachte, es geht vielleicht auch ohne Anwalt.

Nächster Gedanke wäre eine TV-Verbrauchersendung - im Jubiläumsjahr vielleicht eine interessante Alternative!

By the way...ich meinte natürlich den Motor, nicht den Kotor, wobei dieser "Freud'sche Verschreiber" in der Situation gar nicht so verkehrt ist ;-)

Themenstarteram 25. März 2011 um 9:59

Zitat:

Original geschrieben von tecONE

Grundsätzlich, wie bei jeder defekten Ware, kann man einen schriftlichen Nachweis verlangen. Ggf. ist dieser zu bezahlen (Kostenvoranschlag mit Fehlerbericht). Nur so hat man ja auch eine Chance dies einer anderen Werkstatt vorzulegen.

Da das Auto so nicht mehr fahrtüchtig ist, könnte diese eine Aussage anhand der Dokumentation des Schadens machen.

"Zu viel Kurzstrecke" ist auch eine rel. miese Aussage. Habe noch in keinem Handbuch einen Hinweis gefunden alà: "Achtung! Mindestfahrstrecke 50 km".

Durch viel Kurzstrecke verringert sich der Wartungsintervall, aber zu einer Verweigerung der Kulanz sollte das aber nicht reichen!

Vielleicht mal bei der Dekra o.ä. vorfahren und dort ein Gutachten erstellen lassen.

grüße

Vorfahren geht nicht, das Teil steht im Austohaus auf dem Hof, mit angeschraubtem Abschlepphaken.

Und: Ja eben, das mit der Kurzstrecke finde ich auch einen Witz, zumal die meiste Zeit wirklich Langstrecken gefahren werden. Und ich kenne auch keinen Verweis auf eine Mindestfahrtstrecke in der BA, oder irgendeine Geschichte von wegen: "Schatz, ich fahre schon mal den Wagen warm, in zwei Stunden komme ich Dich abholen!"

Ich hatte bei einem ähnlichen Fall (nicht MB) die Vertrags-Werkstatt schriftlich aufgefordert,

mir den abschlägigen Bescheid mit der Begründung der Abweisung schriftlich mitzuteilen,

und mir auf dieser auch die Erlaubnis zur Veröffentlichung des Inhaltes zu geben.

 

Das ist ja auch völlig i.O., wenn das Verhalten des Unternehmens auch völlig i.O. ist.

 

Das Schriftstück habe ich allerdings nie erhalten, weil man ganz plötzlich doch zur "Kulanzlösung" neigte......

 

 

 

am 25. März 2011 um 10:16

Servus,

ich finde allein schon der entstandene Schaden steht in keinem Verhältnis zu den Kosten der vermeindlichen Ursache: Überschreiten der Serviceintervalls.

Mit anderen Worten: Es kann ja nicht sein dass der Wagen hopps geht nur weil man den Service nicht gemacht hat!

Gruß

Engelbert

PS: Beileid!

Ersetze vorfahren durch hinbringen ;)

Auf jedenfall bekommst Du so "neutrales" Feedback zum Schaden. Kostenlos ist es allerdings nicht. Aber wenn nachher "nur" 5000 € Schaden sind lohnt es vll.

grüße

am 25. März 2011 um 10:32

20.000EUR scheint mir auch sehr teuer zu sein.....bei einem C55 kostete seinerzeit ein Austauschmotor mit Einbau um die 17.000EUR......

Themenstarteram 25. März 2011 um 10:32

Zitat:

Original geschrieben von FM500

Ich hatte bei einem ähnlichen Fall (nicht MB) die Vertrags-Werkstatt schriftlich aufgefordert,

mir den abschlägigen Bescheid mit der Begründung der Abweisung schriftlich mitzuteilen,

und mir auf dieser auch die Erlaubnis zur Veröffentlichung des Inhaltes zu geben.

Das ist ja auch völlig i.O., wenn das Verhalten des Unternehmens auch völlig i.O. ist.

Das Schriftstück habe ich allerdings nie erhalten, weil man ganz plötzlich doch zur "Kulanzlösung" neigte......

Ich war ja am Samstag immerhin selbst beim Chef, nachdem der Annahmemeister mir bereits alles Schriftliche verweigerte und ich dann den Vorgesetzten verlangte. Der bat dann um mein Verständnis dafür, dass man mir leider nichts Schrfitliches mitgeben könne, das einzige, das ich schriftlich bekam, war der KVA über die 20.000,- Euro. Sollte es an der mündlichen/persönlichen Anfrage gelegen haben? Sollte ich es tatsächlich selbst nochmal schriftlich versuchen?

Themenstarteram 25. März 2011 um 10:38

Zitat:

Original geschrieben von EngelbertHumperdinck

Servus,

ich finde allein schon der entstandene Schaden steht in keinem Verhältnis zu den Kosten der vermeindlichen Ursache: Überschreiten der Serviceintervalls.

Mit anderen Worten: Es kann ja nicht sein dass der Wagen hopps geht nur weil man den Service nicht gemacht hat!

Gruß

Engelbert

PS: Beileid!

Ja, vor Allem stellt sich die Frage nach der tatsächlichen Schadensursache, nämlich der angeblich zu hohe Ölstand, der wie gesagt geprüft wurde. Er war ok und es wurde definitiv KEIN Öl nachgefüllt. Genauso fadenscheinig ist die Aussage über die "Nicht sachgemäße Verwendung des Dieselmotors" Ich halte es hier eher mal mit Shakespeares Hamlet: "Es ist was faul im Staate Dänemark"

Eben, da ist was faul - deshalb spare ich in einem solchen Fall meine Nerven, lass von einem Anwalt einen netten kleinen unmissverständlichen Brief schreiben und warte dann auf die Reaktion...die paar Euro für den Brief lohnen sich allemal...

Zitat:

Original geschrieben von Silvia67

Zitat:

Ich war ja am Samstag immerhin selbst beim Chef, nachdem der Annahmemeister mir bereits alles Schriftliche verweigerte und ich dann den Vorgesetzten verlangte. Der bat dann um mein Verständnis dafür, dass man mir leider nichts Schrfitliches mitgeben könne, das einzige, das ich schriftlich bekam, war der KVA über die 20.000,- Euro. Sollte es an der mündlichen/persönlichen Anfrage gelegen haben? Sollte ich es tatsächlich selbst nochmal schriftlich versuchen?

Natürlich schriftlich. Oder nimm Dir einen/zwei Zeugen mit. Wenn er weiterhin ablehnt oder in Gegenwart der Zeugen

keine Angaben machen will, hilft leider wirklich nur ein Anwalt.

 

Allein die Verweigerung einer schriftlichen Auskunft (notfalls auch kostenpflichtig) über die vermutete Fehlerursache zeigt doch schon, dass hier ein Fehlverhalten (falsche Diagnose -vorsätzlich?-, Vertuschung etc.) vorliegt.

 

 

Themenstarteram 25. März 2011 um 11:01

OK, danke!

Ich werde jetzt erst einmal mich selbst mit Betriebsstoffen auffüllen (hoffentlich nicht zu viel, sonst überlebe ich ja den Test des Tages nicht mehr) nach der Devise: "Ohne Mampf kein Kampf" und dann wohl meine Anwältin konsultieren.

Wie soll denn ein Anwalt in einer Kulanzangelegehnheit weiterhelfen? Ein RA dient der Durchsetzung von Ansprüchen, die es hier ja scheinbar nicht gibt. Oder wurde eine Garantieverlängerung gekauft? Das wäre dann ein Ansatzpunkt, um zumindest einen Teil des Schadens auf Kulanz ersetzt zu bekommen.

Hier hat wohlweislich noch niemand etwas dazu geschrieben, und auch ich möchte nicht neunmalklug daherkommen. Aber wie kommt es zu einer Überschreitung von 8500 Km? Das ist vermutlich eine Riesenportion Pech, denn das wäre mit eingehaltenem Intervall genauso passiert. Viel Glück!

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