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WA-Leasing -- (fremdes) Kind stürzt mit Fahrrad gegen Auto - Wie läufts ab ?
Guten Abend,
mich bedrückt zurzeit eine Frage, die ich hier zur Diskussion und Beantwortung ausstellen möchte.
Mein Fahrzeug ist ein Golf 6 Highline in ReflexSilber, geleast als WA.
Was ist passiert...
... am vorherigen Mittwoch fährt ein kleiner Junge an meinem geparkten Auto vorbei, stürzt, und fabriziert enormen Schaden in Form von Kratzern, die über die gesamte Seite des Fahrzeugs verteilt sind.
Schaden laut VW Vertragshändler ca. 2000 - 2500 EUR.
So das Kind sieht ein, dass es Schuld war. Schriftlicher Beleg des Vaters liegt darüber vor, dass er bereit ist für die Kosten aufzukommen. Der Vater ist jedoch nur bereit für Kosten in Höhe von 500 EURO aufzukommen, weil er meint das wäre die Summe die eine freie Lackiererei dafür verlangen würde und die Vertragswerkstätten würden immer 150% aufschlagen und das wäre ihm zu blöd.
Was habe ich bereits getan:
... Schadensbericht an VW geschickt inkl. Beleg des Vaters
Nun zu meiner Frage.
Wie geht das nun weiter ?
Der Typ aus der Werkstatt meinte, der Wagen müsste erstmal zum Sachverständigen ? Wer trägt dafür die Kosten und stimmt das ?
Kann ich die dafür draufgehende Zeit irgendwie berechnen bzw. die Unkosten für Sprit wenn ich da 2 Stunden nach Hannover zum Sachverständigen fahren darf ?
Muss ich überhaupt jetzt noch irgendwas machen ? Oder gebe ich den Wagen vll. gar einfach so zerkratzt wie er ist ab und VW kümmert sich um alles weitere später ?
Und ganz wichtig... bin ich auf der sicheren Seite ?
Vielen Dank im Voraus!
Beste Antwort im Thema
Der Thread ist fast 2 Jahre alt Leider hat der TE (der das letzte Mal 11. Juli 2011 angemeldet war) nicht mitgeteilt, wie die Sache ausgegangen ist.
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24 Antworten
die Frage ist: Wo willst du dich auf der sicheren Seite fühlen?... In dem Fall, dass das Kind schuldig ist oder dass du es unbedingt in ner vertragswerkstatt machen sollst?...
Also sicher kannste dich nirgends fühlen... ich bin der starken Meinung, dass es schon mehrfache Entscheidungen gab, wo das Kind nicht schuldig gesprochen wurde und auch die Eltern keinen einzigen Cent zahlen müssen. Selbstverständlich haben die eine Ausichtspflicht, welche aber im Sinne des Kindes oder wem auch immer, nicht zu 100% zu jedem Zeitpunkt ausgeführt werden kann... und darin kann genau das passieren... und das ist dann Pech des Besitzers des zerstörten Wagens... ist leider so... früher wars wohl mal so, dass die haftflicht da eingesprungen ist... mittlerweile hat sich das geändert und das Risiko liegt beim Besitzer... also sicher fühlen würde ich mich da nicht... wahrscheinlich würde ich mich sogar mit den 500€ zufrieden geben und den rest draufzahlen... (gab doch grad n nettes extra xP)
und joar... was ich noch hinzufügen möchte... vw muss sich da um gar nichts kümmern... aber das wirste sicher selber denken können...
achja... unkosten für sprit und so weiter... ich sag mal so... den letzten tropfen wirste wohl noch im tank haben... o.O theoretisch kannst du dir einen ausfallbetrag von der gegnerischen versicherung holen... so isses zumindest bei nem normalen unfall... ich denke so muss es da auch gehandhabt werden...
naja... dennoch viel glück beim schaden beheben...
Du hast getan, was zu tun ist, nämlich den Schaden an VW (also den Eigentümer des Fahrzeugs) gemeldet. Alles weitere wird nun VW (VVD) regeln und du bist weitestgehend aussen vor. Evtl. wird sich die Versicherung nochmal bei dir melden wenn noch Fragen sein sollten. Der Vater des Kindes wird sich nun mit dem VVd auseinandersetzen müssen.
Mir ist auch mal ein Kind aus der Nachbarschaft an mein WA-Leasingfahrzeug gefahren. War allerdings 2 Tage vor Abgabe (dazu am Wochenende). Hab dann die Unfallmeldung an VWV ausgefüllt und mir das von den Eltern bestätigen lassen. Das Auto habe ich unrepariert abgebeben und der Gutachter hat bei der Abgabe dann den Schaden aufgenommen. Ich habe selbst von der Regulierung des Schadens nichts mehr gehört.
PS: haben die Eltern des Kindes denn keine Provathaftpflicht? Sowas übernimmt die doch in voller Höhe...
Es kommt auf das Alter des Kindes an !
Unter 6 springt keine Haftpflich ein, da das Kind nicht deliktfähig ist.
Im Straßenverkehr gibt es allerdings auch hier wieder einige Ausnahmen.
Ich würde diesen Fall mal bei der Rechtsberatung prüfen lassen !
Es kommt darauf an, wie alt das Kind ist. Bis, ich glaube 7. Lebensjahr, haften Eltern (und damit auch keine Haftpflicht) für Schäden die durch Kinder verursacht wurden. Es sei denn, sie hätten grob ihre Aufsichtspflicht verletzt.
Zitat:....
Kinder unter 7 Jahren haften grundsätzlich nicht. Die Eltern haften in diesem Fall, wenn sie Ihre Aufsichtspflicht verletzt haben. In solchen Konstellationen wird also die Privathaftpflichtversicherung das prüfen. Kommt sie zu dem Schluss, das die Eltern ihrer Aufsichtspflicht nachgekommen sind, wird der geschädigte Anspruchsteller keine Leistung erhalten. Für Kinder vom 7. - 18. Lebensjahr gilt: Volle Haftung, wenn der Minderjährige die notwendige Einsichtsfähigkeit besitzt. Für den Straßenverkehr gilt eine Sonderregel s.u.
§ 828 BGB
(1) Wer nicht das siebente Lebensjahr vollendet hat, ist für einen Schaden, den er einem anderen zufügt, nicht verantwortlich.
(2) Wer das siebente, aber nicht das zehnte Lebensjahr vollendet hat, ist für den Schaden, den er bei einem Unfall mit einem Kraftfahrzeug, einer Schienenbahn oder einer Schwebebahn einem anderen zufügt, nicht verantwortlich. Dies gilt nicht, wenn er die Verletzung vorsätzlich herbeigeführt hat.
(3) Wer das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, ist, sofern seine Verantwortlichkeit nicht nach Absatz 1 oder 2 ausgeschlossen ist, für den Schaden, den er einem anderen zufügt, nicht verantwortlich, wenn er bei der Begehung der schädigenden Handlung nicht die zur Erkenntnis der Verantwortlichkeit erforderliche Einsicht hat.
Grundsatz: Mit zunehmendem Alter der Kinder sinkt die Aufsichtspflicht der Eltern und wächst die Selbständigkeit der Kinder.
....
Quelle: http://www.rechtsanwaltdrpalm.de/haftung.htm
ja richtig...nicht 6, sondern 7
Aber gerade im Bereich mit Fahrzeugen gab es doch noch einige Urteile die sehr unterschiedlich ausgefallen sind....würde daher dennoch eine Rechtsberatung empfehlen.
Vielen Dank für die Antworten!
Der Junge ist übrigens 12.
Also wird es wohl so aussehen, dass wenn VW sich jetzt nichtmehr meldet, ich den Wagen einfach so zerkratzt wieder abgebe.
Ist eigentlich ärgerlich, weil es immer so aussieht als könnte ich nicht einparken oder so. Kann man den Wagen nicht vorab reparieren lassen ? Habe immerhin noch gut 5 Monate mit Ihm zu fahren.
mfg
Bei Straßenverkehr steht doch oben im § 828 BGB. Natürlich entscheidet von Fall zu Fall noch der Richter. Ich wäre eigentlich froh, wenn der Vater 500 € bezahlt. Wahrscheinlich weiß er gar nicht, dass er wahrscheinlich gar nicht zahlen muss.
Es kommt aufs Alter an, wie schon der Vorredner schrieb.
Mir ist vor ein paar Jahren ein Kind mal vor meinen Roller mit dem rad gefahren, ich hab ne Vollbremsung gemacht und bin ausgewichen, es kam aber trotzdem zum Zusammenstoss mit dem Kind und ich und das Kind sind dann gestürzt. Körperlich ist uns beiden nichts passiert. Am Roller war ein Schaden von 1.000 EUR entstanden (Kratzer rundum). Die Eltern hatten keine Haftpflicht, haben aber auf Drängen meines Vaters den Schaden aus eigener Tasche bezahlt. Die Eltern waren nämlich im Ort durch mehrere Firmen bekannt, die wollten sich vielleicht das nicht sagen lassen und haben dann halt gezahlt.
Als ich dann aber durch mein Studium auch Rechtskunde gelernt habe, war mir gleich klar, dass damals es keine Verpflichtung zur Zahlung des Schadens gab. Es gibt halt als Fahrzeughalter bzw. Fahrzeuglenker ein gewisses Risiko.
Was ich aber meine, ist, dass die Vollkasko einen solchen Schaden bezahlt. Man steigt natürlich dann in der SF-Klasse und muss den sB zahlen, aber immer noch günstiger als den Schaden komplett selbst zu zahlen.
Hier noch was über Schäden am gepakten Autos gefunden:
Kinder im Alter bis zu zehn Jahren können haftbar gemacht werden, wenn sie parkende Autos beschädigen
Das hat der Bundesgerichtshof entschieden und damit einem Kläger Recht gegeben, dessen Auto von zwei Neunjährigen beschädigt worden war. Nach einer im Juli 2002 in Kraft getretenen Gesetzesänderung sind Kinder zwischen sieben und zehn Jahren für von ihnen fahrlässig verursachte Verkehrsunfälle grundsätzlich nicht haftbar, weil sie die besonderen Gefahren des Straßenverkehrs noch nicht erkennen können. Allerdings hatte der Gesetzgeber vergessen, einen ziemlich häufig vorkommenden Alltagsfall zu regeln: Was gilt, wenn Kinder ein ordnungsgemäß geparktes Auto zerbeulen? Den so genannten "ruhenden" Verkehr berücksichtigt der Gesetzgeber bei der Reform nicht. Das Gericht stellte damit klar, dass eine gesetzliche Neuregelung, die Kinder bei Unfällen im fließenden Straßenverkehr von der Schadensersatzpflicht ausnimmt, nicht für den ruhenden Verkehr gilt. Nach dem im Juli 2002 in Kraft getretenen Gesetz sind Kinder zwischen sieben und zehn Jahren für von ihnen fahrlässig verursachte Verkehrsunfälle nicht haftbar, weil sie die besonderen Gefahren des Straßenverkehrs noch nicht erkennen können.
Die Gesetzesänderung gilt also nur für fahrende, nicht aber für stehende Fahrzeuge. Wenn Kinder in der Nähe von Autos spielten, seien sie im Gegensatz zum fließenden Verkehr keinen speziellen Gefahren ausgesetzt und in der Regel auch nicht durch die jeweilige Situation überfordert. Im konkreten Fall müssen nun die Eltern der beiden Neunjährigen den Schaden in Höhe von 1900 Euro bezahlen (Aktenzeichen: VI ZR 335/03 u. 365/03 vom 30. November 2004).
Frage doch die Eltern ob eine Privat-Haftpflichtversicherung besteht.
Manche haben nämlich eine Klausel drin solch ein Fall auch versichert ist wenn die Aufsichtpflicht eingehalten wurden ist.
Bei nicht Einhaltung der Aufsichtfpflicht sind die Eltern für den Schaden Haftbar.
Hallo,
ich sehe das auch so wie VR-32. Du hast den Schaden gemeldet.
Wie es weitergeht, entscheidet die Versicherung. Einfach abwarten.
moin,
sehe ich auch so: VVD soll das abwickeln. Mit dem Vater brauchst Du Dich nicht auseinander zu setzen, schon gar nicht, wenn der schon so dummes Zeug erzählt wie dass Vertragswerkstätten pauschal 150% draufschlagen und ein freier Lacker das für 500 EUR machen würden. Es geht immerhin um die gesamte Fahrzeugseite und vor allem um ein silbernes Auto!
Rechtliche Verpflichtung hin oder her: ich empfinde es als absolut asozial, für Schäden, die die eigenen Kinder anrichten, nicht aufzukommen. Dann könnte man ja auch Kontrahenten gezielt sein Kind auf den Hals hetzen - so nach dem Motto "kratz dem bösen Onkel da vorne mal das Auto kaputt". So werden Kinder nicht wirklich zu verantwortungsbewusstem Handeln erzogen.
Ihr seht also an diesem Beispiel wie schnell so etwas passieren kann.
Deswegen ist auch eine eigene private Haftpflichtversicherung mit Forderungsausfalldeckung ohne Mindestschadensumme und oft inkl. Rechtschutzversicherung sehr sinnvoll! Diese kostet nur ca 120 Euro im Jahr für eine Familienhaftpflichtversicherung:
Also, wenn der Schadenverursacher nicht zahlen kann, weil er kein Geld hat, Penner ist und nur Hartz4 bekommt oder gar keine eigene Haftpflichtversicherung hat etc. dann springt die eigene Haftpflichtversicherung mit Forderungsausfalldeckung ein.
siehe auch hier:
http://...tsgemeinschaft-finanzen.de/.../...rderungsausfalldeckung.php
Bei der Wahl der privaten Haftpflichtversicherung also unbedingt auf Forderungsausfalldeckung ohne Mindestschadensumme und inkl. Rechtschutzversicherung achten.
@ i need nos: Und wie ist es nun ausgegangen ?