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Wäre das tatsächlich Fahren ohne Versicherungsschutz? Falscher ESD verbaut.
Angenommen, A erwarb 2019 ein Auto von einem Gebrauchtwagenhändler. Dieses Auto hatte bereits einen Sport Endschalldämpfer (ESD) verbaut. Da A ein Laie ist und das nur wegen seines Aussehens gekauft hat, weiß erkundigt sich dieser beim Händler, ob der ESD legal verbaut wurde. Der Händler bejahte dies und das Auto bestand die vom Händler durchgeführte HU und AU.
2024 wurde A von der Polizei angehalten, Allgemeine Verkehrskontrolle. Die Beamten weigerten sich ihre Dienstausweise zu zeigen und ohne Namen zu nennen. Sie forderten A zu Übungen auf um seine Fahrtüchtigkeit zu beweisen, was A verweigerte. Die Beamten begutachteten das Auto von A und verlangten die ABE für den ESD, obwohl dieser über eine deutlich sichtbare E Nummer verfügt. A hatte keine ABE und wusste auch nicht was eine E Nummer, da A kein Tuner ist und grundsätzlich alles von seiner Werkstatt machen lässt. A erhielt auch keine Mängelkarte, die Beamten verbrachten aber ca. 25 Minuten in ihrem Fahrzeug, A geht davon aus, dass die Beamten die E Nummer des Auspuffs geprüft haben.
A wurde ein Bußgeld von 10,00€ für das fahren ohne ABE auferlegt, als er sich darüber bei einem Freund beklagte, wies ihn dieser darauf hin, dass er keine ABE benötigt, sofern die Teile über eine E Nummer verfügen und sein KFZ in der ABE eingetragen ist. Die ABE wurde auf der Herstellerseite eingesehen, seine Konfiguration findet sich nicht in der Typenliste. Hersteller und Modell stimmen überein, jedoch nicht Baujahr und KW/PS Angabe. ESD: Magnaflow m5x8d, ABE gilt für einige Astra G Varianten, jedoch nicht speziell für Opel Astra G CC 1.6 mit 55KW, Bj. 1999.
In der Zwischenzeit hat sich die Bußgeldstelle per Post gemeldet, zwar muss A die 10,00€ nicht zahlen, dafür steht aber nun Fahren ohne Betriebserlaubnis im Raum.
Es ergeben sich nun folgende Fragen:
Hat sich A auch dem Fahren ohne Versicherungsschutz schuldig gemacht?
Spielt die Dauer eine Rolle?
A handelte im Guten Glauben und Unwissenheit, er war naiv.
Könnte A Milde erwarten, wenn er den Händler, Zustand vor dem Kauf und vorherige Halter offenbart?
A wurde in dem Schreiben mitgeteilt, dass die Zulassungsbehörde in jedem Falle eine Mitteilung erhält und ein Verfahren einleitet, was hätte A zu erwarten?
A zeigt Reue und Einsicht, der ESD wurde durch ein zugelassenes original Teil ersetzt. A wird der Bußgeldstelle Fotos und Rechnung des Umbaus zu kommen lassen.
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28 Antworten
Da kein Unfall geschehen ist, wird die HP keine Kenntnis davon haben und demzufolge auch nicht die eVB widerrufen. Also hat Versicherungsschutz bestanden. Wenn der Kumpel von A die Differenz von den 10,- € Verwarnung zum dem nun zu erwartenden Bußgeld übernehmen würde, wärs eine faire Lösung.
Zitat:
@Gorgomir schrieb am 27. Juni 2024 um 18:14:16 Uhr:
Es ergeben sich nun folgende Fragen:
1. Hat sich A auch dem Fahren ohne Versicherungsschutz schuldig gemacht?
2. Spielt die Dauer eine Rolle?
3. A handelte im Guten Glauben und Unwissenheit, er war naiv.
4. Könnte A Milde erwarten, wenn er den Händler, Zustand vor dem Kauf und vorherige Halter offenbart?
5. A wurde in dem Schreiben mitgeteilt, dass die Zulassungsbehörde in jedem Falle eine Mitteilung erhält und ein Verfahren einleitet, was hätte A zu erwarten?
6. A zeigt Reue und Einsicht, der ESD wurde durch ein zugelassenes original Teil ersetzt. A wird der Bußgeldstelle Fotos und Rechnung des Umbaus zu kommen lassen.
1. mMn nein
2. mMn nein
3. was nix an der Sache ändert
4. das soll nach 5 Jahren was bewirken? Das wird nix ändern
5. das was zu 6. bereits erfolgt ist - Umbau auf legal mit Nachweis
6. sehr schön, das heften die dann ab
Dir wird vorgeworfen "Fahren ohne Betriebserlaubnis", eine kleine Ordnungswidrigkeit, vielleicht 50,- , bitte selbst im Netz recherchieren.
Durch den Original Schalldämpfer ist dies behoben.
Mit Versicherungsschutz hat das nichts, gar nichts, zu tun, auch wenn das Gerücht seit Jahrzehnten am Stammtisch kursiert.
Laut Bußgeldstelle ist die Betriebserlaubnis und das Internet sagt: Durch den Nachschalldämpfer erlischt auf jeden Fall die Betriebserlaubnis, gem §19(2) STVZO.
Und da durch erlischt doch laut STVZO auch der Versicherungsschutz.
Die Bußgeldstelle will den Fall an die Zulassungsstelle weiterleiten, wenn A nicht nachweisen kann, dass er den ESD betrieben darf. Ihm wurde mitgeteilt, dass diese ein Verfahren eröffnen wird.
A hat nun Angst, dass ein Strafverfahren eingeleitet wird und sein Auto stillgelegt wird. Die First sich zu melden und den Umbau nachzuweisen, endet morgen am 28.06., der Rückbau ist jedoch erst nach Feierabend der beendet. A hatte 5 Tage Zeit, der Wagen steht seit Dienstag in der Werkstatt.
EDIT: Oha, da kamen doch noch ein paar Antworten. Also hat A nur ein Bußgeld zu befürchten?
Du solltest Schriftsteller werden. Für eine "mal angenommen" -Geschichte ist die schon gut ausgeschmückt und durchdacht.
Zitat:
@Go}][{esZorN schrieb am 27. Juni 2024 um 18:40:19 Uhr:
Du solltest Schriftsteller werden. Für eine "mal angenommen" -Geschichte ist die schon gut ausgeschmückt und durchdacht.
Sowas hat sich vielleicht irgendwo im mittleren Westen der BRD abgespielt.
Ihr Jonathan Frakes.
Mal im Ernst, mir geht der Arsch auf Grundeis, ist alles teuer und mir wurde ne Bastelbude angedreht. Neuzulassung und TÜV wären unschön und unnötig. Die Behörde wetzt die Messer und ist hier nicht gerade für Milde bekannt. Blöderweise kam der Brief etwas spät, weil Dorfpost, daher dauert das länger als sonst, zumal ich das Ersatzteil kaum bekommen konnte, ein Kumpel konnte das dann bestellen.
Zitat:
@nogel schrieb am 27. Juni 2024 um 18:33:11 Uhr:
Dir wird vorgeworfen "Fahren ohne Betriebserlaubnis", eine kleine Ordnungswidrigkeit, vielleicht 50,- , bitte selbst im Netz recherchieren.
Durch den Original Schalldämpfer ist dies behoben.
Da wurde doch vor 18 Tagen etwas Gegenteiiiges verlinkt.
Zitat:
@Gorgomir schrieb am 27. Juni 2024 um 18:14:16 Uhr:
Die Beamten weigerten sich ihre Dienstausweise zu zeigen und ohne Namen zu nennen.
Ab hier kann man aufhören zu lesen. Für Lügenmärchen ist mir die Zeit zu schade.
Zitat:
@Hannes1971 schrieb am 27. Juni 2024 um 18:52:25 Uhr:
Zitat:
@Gorgomir schrieb am 27. Juni 2024 um 18:14:16 Uhr:
Die Beamten weigerten sich ihre Dienstausweise zu zeigen und ohne Namen zu nennen.
Ab hier kann man aufhören zu lesen. Für Lügenmärchen ist mir die Zeit zu schade.
Ist aber so passiert, sie Beamten waren der Auffassung, dass sie das nicht müssen. Hier Hamm ist das leider keine Seltenheit.
Tpoic: Die Bußgeldstelle geht erstmal nur davon aus, dass die Betriebserlaubnis erloschen ist, ich gehe davon aus, diese dann noch nicht entzogen ist. Mit der Änderung zum legalen ESD, sollte das mMn auch erledigt sein, hoffe ich.
Zitat:
@Gorgomir schrieb am 27. Juni 2024 um 18:55:50 Uhr:
Die Bußgeldstelle geht erstmal nur davon aus, dass die Betriebserlaubnis erloschen ist, ich gehe davon aus, diese dann noch nicht entzogen ist. Mit der Änderung zum legalen ESD, sollte das mMn auch erledigt sein, hoffe ich.
Erloschen ist erloschen. Siehe auch Randnummer 53 auf S. 25:
Sollten unvorschriftsmäßige Umbauten vorgenommen worden sein, welche nicht zu einem Erlöschen der Betriebserlaubnis führen, ist der jeweilige Verstoß gegen die Ausrüstungsvorschriften der StVZO anzuzeigen und ggf. eine Mängelkarte auszustellen.
Beispiel: Ein Tuner foliert die Nebenscheinwerfer seines Pkws mit Material aus dem Bastelgeschäft dunkelgelb. Diese Änderung ist zwar ein Verstoß gegen § 52 Abs. 1 StVZO (15,- €, 352100), führt aber zu keinem Erlöschen der Betriebserlaubnis, da dadurch weder der Fahrzeugtyp geändert, noch die Verkehrssicherheit oder die Umwelt beeinträchtigt werden.
in Erlöschen der Betriebserlaubnis führt nicht zum Erlöschen der Zulassung! <- Das ist für mich aber gerade das wichtigste.
https://ksv-polizeipraxis.de/erloeschen-der-betriebserlaubnis/
Ich sehe nicht wie sich mein KFZ Typ verändert hat, die Verkehrssicherheit wurde auch nicht beeinträchtigt, die Abgasemissionen sind in Ordnung (hat AU), bliebe nur der Lärm. Da gehe doch davon aus, dass dies im Rahmen der AU und HU festgestellt worden wäre, ein zu lauter ESD würde dann doch mit Sicherheit bemängelt. Wenn ich mich jetzt böse irre, korrigiere mich, ich habe wirklich keine Ahnung.
Beim wem läge die Beweislast? Eine Beanstandung der Lautstärke des ESD gibt es nicht, auch die Polizei hat da nichts gemessen.
Oftmals geht man bei ungenehmigten Veränderungen der Abgasanlage automatisch von "Verschlechterung des Geräusch und Abgasverhalten" aus.
Oder andersherum: nur durch das Zertifikat (E Nummer, ABE....) wird nachgewiesen, daß keine Verschlechterung eintritt.
Zitat:
@nogel schrieb am 27. Juni 2024 um 20:17:30 Uhr:
Oftmals geht man bei ungenehmigten Veränderungen der Abgasanlage automatisch von "Verschlechterung des Geräusch und Abgasverhalten" aus.
Oder andersherum: nur durch das Zertifikat (E Nummer, ABE....) wird nachgewiesen, daß keine Verschlechterung eintritt.
Und das dann auch nur, wenn Marke, Modell, KW, etc. übereinstimmen? Ich bin davon ausgegangen, dass HU und AU ausreichen um keine Verschlechterung von Abgas und db zu unterstellen.
Kurz: Man wird mir nicht Plaketten abkratzen, aber ich muss den neuen ESD abnehmen lassen und dann eine neue BE beantragen?
Zitat:
@Gorgomir schrieb am 27. Juni 2024 um 20:22:09 Uhr:
ich muss den neuen ESD abnehmen lassen und dann eine neue BE beantragen?
Das ist die graue Theorie, daß die BE erst durch eine erneute Abnahme wieder auflebt. Wurde auch oben so im Gerichtsurteil verlinkt.
Praxis ist, daß man den falschen Endtopf als "Unvorschriftsmäßigkeit" betrachtet, die damit erledigt ist, daß der originale Serienauspuff wieder montiert wurde.