Wagen mündlich reserviert und dennoch weiterverkauft
Verehrte Gemeinde,
folgenden Sachverhalt über einen Mercedes - Händler in Bad Belzig möchte ich Euch nicht vorenthalten:
Auf bekannter Internetseite „.....24.de“ inserierte die Niederlassung Bad Belzig einen perlitgrauen Mercedes Benz E280 (Typ W211, "junger Stern", Unfall und SmartRep - Frei). Der verantwortliche Ansprechpartner sendete mir ein Exposé. Einige Tage später führten wir ein Telefongespräch und vereinbarten eine ausführliche Besichtigung für den 12. Juni 2012. Dabei zeigte sich der verantwortliche Verkäufer zuvorkommend, offen und sehr auskunftsbereit. Er würde das Auto bis einschließlich den 12. Juni reservieren. Die mir erteilten Auskünfte und Informationen veranlassten mich, direkte Kaufabsicht zu signalisieren und die eigene Durchsicht des Wagens nur noch als formelle Sicherheitsmaßnahme zu betrachten.
Ich nahm mir frei, buchte Hotel, Zugticket, etc.....
Am heutigen Morgen, 5 Minuten vor der Abreise vom Frankfurter Hbf und bereits im Zug sitzend, setzte mich der Herr telefonisch in Kenntnis, dass ein Mitarbeiter geschlampt hätte und den Wagen – trotz der Reservierung zu meinen Gunsten – verkauft habe.
Sämtliche Dispositionen, Reservierungen, Terminverschiebungen, die ich ausschließlich für dieses Auto getätigt habe, sind nunmehr nutzlos und für mich verschwendete Zeit.
Und so was pflastert seine HP mit "Sale Awards"! Pah!
MB in Stuttgart ist, GF/Inhaber der Vertragshändler - GmbH und AMS werden informiert.
Rumheulen will ich nicht. Ich denke nur, dass so Dinger einfach publik sein sollten.
Beste Antwort im Thema
Ihr seid ja lustig. Versetzt euch mal in die Situation des Verkäufers:
Ihr wollt ein Fahrzeug verkaufen, was u.U. schon Monate rumsteht, und keiner es haben will. Auf einmal melden sich 2 Käufer, und wollen beide das Fahrzeug kaufen. Was macht ihr? Natürlich beiden sagen, das Fahrzeug wäre für denjenigen reserviert. Man kann sich ja nicht leisten einen der beiden Kunden zu verlieren, das Auto nochmals Monate stehen zu lassen und am Ende mit großem Verlust zu verkaufen.
Das große Problem an Privatkunden ist ja meistens dieser Schlussatz: "Ja ich habe mir das Auto angeschaut, 3 Stunden Probefahrt gemacht..alles in Ordnung, ich werde es mir noch über das Wochenende überlegen und melde mich dann..". Natürlich meldet sich in der Regel keiner mehr. Super, schon konnte man das Fahrzeug nicht verkaufen.
Ich will euch mal bei einem Autoverkauf erleben, wie Ihr einen Kunden, der das Fahrzeug auf der Stelle bezahlen und abholen will, zurückschickt, weil dieses Auto für einen Kunden der erst am nächstem Tag kommt, reserviert habt. Natürlich komplett unklar, ob er es kauft oder nicht (s.O.). Ich persönlich glaube nicht, dass das jemand machen würde. Spätestens dann nicht, wenn man diese Situation bereits 4-5 mal erlebt hat
Deshalb: Kaufvertrag vorher machen, von mir aus auch vorbehaltlich Besichtigung vermerken lassen. Dann kann man sich aber nicht mit einem "zu sportlich ausgelegtem Fahrwerk" rausreden - ist aber dafür sicher, dass man das Fahrzeug praktisch gekauft hat.
Ähnliche Themen
34 Antworten
Sowas geht echt nicht... Hoffentlich schlägt das ein und die Lernen was draus. Saubere Kommunikation ist mittlerweile überall problematisch...
Was für eine unglaubliche Sch****!
Mein Beileid!
Zitat:
Original geschrieben von Cabrioman
Er würde das Auto bis einschließlich den 12. Juni reservieren. Die mir
Das ist sehr doof und äusserst ärgerlich was der VK sich da geleistet hat, aber... ich kann dir aus eigener Erfahrung sagen, das, bevor du die Unterschrift nicht unter dem Kaufvertrag gesetzt hast, der Händler jederzeit das Fahrzeug einem anderen Verkaufen kann. Deshalb heisst es immer "vorbehaltlich Weiterverkauf". Ist mir auch passiert. Habe mich irre gefreut endlich meinen Traumwagen gefunden zu haben mit super Ausstattung und dann das Telefonat... Hallo Herr xxxxx, tut uns leid, ihr für Freitag reservierter Mercedes ist leider verkauft... sorry...
Im nachhinein sage ich aber... Gottseidank... zwei Monate später habe ich meinen Dicken mit nahezu Vollausstattung () gefunden und sofort gekauf bevor mir den jemand vor der Nase wegschnappt.
Hast den Händler angesprochen auf deine Auslagen, vielleicht zeigt er sich ja kulant? Ansonsten mach dir nichts draus, andere Mütter habe auch schöne Töchter
Hi,
Das geht garnicht finde ich.
Ich würde mit dem Verkaufsleiter oder der GF einen formellen aber höflichen Kontakt aufnehmen, den genauen Hergang und meine Kosten und Aufwände schildern und dann mit einem " was schlagen Sie vor, um einen bis Dato zufriedenen treuen (bezgl MB) Kunden weiterhin zu behalten?" beenden.
Bisher sind solche Art Ansprachen in ähnlichen Situationen mit mir als Kunden sehr selten ergebnislos verpufft, oftmals aber ist es zu einer guten Lösung gekommen.
Gerne auch in Form von Naturalrabatt (Bsp. Inspektion usw.) beim nächsten Deal.
Da kann der Verkäufer mit seinem EK kalkulieren und ich mit dem VK, so haben beide was davon.
Viel Erfolg
Kappa9
...tut mir Leid für Dich...
Juristisch gesehen hast Du mE keine Handhabe, aus Verkäufer-Sicht ist eine Reservierung und alle Besichten zwar gut, aber auch nochkeine Unterschrift, insofern hat man vielleicht nachdem Motto "lieber den Spatz in der Hand als dem Vogel auf dem Dach" gehandelt oder wirklichnur geschlampt...
Das hilft Dir nix, ich denke aber, der Händler sollte Dir kulanterweise die Kosten erstatten, er sagt ja selbst, dass im Betrieb ein Fehler passiert ist.
Drücke Dir die Daumen, AMS kannst Du mE getrost weglassen, dass interessiert die Herrschaften wenig (eigene Erfahrung)...
Zitat:
Original geschrieben von tigu
Hast den Händler angesprochen auf deine Auslagen, vielleicht zeigt er sich ja kulant?
Na klar! Das wäre ja noch das beste! Das Hotel konnte ich stornieren! Die 138€ für die Bahn will ich wieder haben.
Natürlich wünsche ich dem Fahrer alles Gute! Er kann ja nichts dafür. War halt genau für mich ausgestattet: Schiebedach, Standheizung, AHK, ILS, Comand, 7G-Tronic und ne nette Farbe in dem graublau... Ich phantasiere jetzt mir zurecht, dass die Maschine noch das "weiche Ausgleichswellen - Zahnrad" hat (EZ 01/07). Dann hätte ich ihn auch stehen gelassen
Ich dank' Euch für Eure Anteilnahme.
Zitat:
Original geschrieben von Hawkeye_MUC
...tut mir Leid für Dich...
Juristisch gesehen hast Du mE keine Handhabe, aus Verkäufer-Sicht ist eine Reservierung und alle Besichten zwar gut, aber auch nochkeine Unterschrift, insofern hat man vielleicht nachdem Motto "lieber den Spatz in der Hand als dem Vogel auf dem Dach" gehandelt oder wirklichnur geschlampt...
Das hilft Dir nix, ich denke aber, der Händler sollte Dir kulanterweise die Kosten erstatten, er sagt ja selbst, dass im Betrieb ein Fehler passiert ist.
Drücke Dir die Daumen, AMS kannst Du mE getrost weglassen, dass interessiert die Herrschaften wenig (eigene Erfahrung)...
Ich bin kein Jurist, weiß aber, dass ein Geschäft per Handschlag ebenso bindend ist, wie eines mit schriftlichem Vertrag und Unterschrift.
Meist ist lediglich der Beweis das Probelm.
Keine Ahnung, ob das nun auch für eine verbindliche telefonische Zusagen gilt.
Ich habe die letzten Autos auch immer von weit weg gekauft und zuvor einen Vorvertrag per Fax gemacht.
Gruß
Kappa9
Zitat:
Original geschrieben von kappa9
Keine Ahnung, ob das nun auch für eine verbindliche telefonische Zusagen gilt.
Ich habe die letzten Autos auch immer von weit weg gekauft und zuvor einen Vorvertrag per Fax gemacht.
Vorvertrag per Fax, genau das ist das Zauberwort und ist auch rechtlich bindend. Telefonische Zusagen kannst du knicken!!!
Reservieren heisst aber soviel wie "ich habe grosses Interesse, will unbedingt kommen und gucken und dann ENTSCHEIDEN" und eben nicht direkt kaufen ohne wenn und aber. Das ist das Thema, klar, zwei Willenserklärungen sind immer bindend, egal ob via Telefon, Fax oder live vor Ort, zumindest beim Telefon hast Du eben die Schwierigkeiten, dies auch nachzuweisen.
Also "Reservieren" ist nett aber nicht ge/-verkauft und da hilft auch alles Klagen nix, der Händler kann das Fahrzeug ohne Probleme anderweitig verkaufen, der Umstand gehört mE zum Lebensrisiko eines Interessenten. Das dieses Verhaltenin Realität aber mehr als fragwürdig und unschön ist, dass steht dabei ausser Frage!
Liebe Freunde,
nur kein Streit hier! Klar hat bei mir am Telefon der Rechtsbindungswille gefehlt! Wer kauft schon ein Auto, ohne es zu sehen?? Außerdem war er mir noch die Motornummer schuldig (Thema: M272; weiches Zahnrad an der Ausgleichswelle!!!). Hätte also gut sein können, dass ich "ohne" wieder nach Hause gefahren wäre.
Aber es ist doch eine Frage der Ehre. Wenn er sagt: "ich reserviere" heißt das: "der Wagen wird nicht verkauft, bis Sie ihn sich angesehen haben". Denn: er wusste, dass ich aus Frankfurt komme und einen Riesenweg hinter mir habe. Und am Telefon sagte er heute auch klar: "Der Kollege hat nicht genau aufgepasst!"
Umkehrlogik:
Würde die Reservierung einen Weiterverkauf nicht unterbinden: Was wäre denn dann der Begriffsinhalt einer "Reservierung"?
Zwischenbericht (eben per Mail): MB hat die Geschäftsleitung um Stellungnahme gebeten. Ich Wünsche keinem eine arbeitsrechtliche Abmahnung, aber hier wäre wohl eine fällig - weil es sonst den ehrlichen und ordentlichen Verkäufern unfair gegenüber wäre...
Bitte mich nicht falsch verstehen, sehr gut, wenn MB sich in Deinem Sinne einbindet und Du zumindest keinen Schaden hast.
Hier kam nur die Diskussion hoch, dass hier schon ein KV bestünde, aber wie Du selbst so schön beschreibst, der Rechtsbindungswille war ja noch nicht da.
Was bedeutet dann Reservierung, nun, nichts anderes als die freiwillige, unverbindliche Leistung das Fahrzeug bis zur Besichtigung bereit zu halten. Im Prinzip bedeutet Reservieren dann ganz hart gesprochen gar nix! Manchmal klappt es halt aus diversen Gründen nicht...
Aber prima finde ich, dass MB sich tatsächlich meldet und einsetzt, gut, dass Dir dies nicht bei BMW passiert ist...
Bei meinem S212 220 CDI bin einen Liefervertrag per Fax eingegangen (Reservierung war nicht möglich, allerdings hatte ich schon mal in dem Wagen gesessen). ABER vorbehaltlich einer Probefahrt!
Hätte mir der Wagen nicht zugesagt, wäre der Vertrag kostenfrei storniert worden.
So kann man es machen, aber weise aber daraufhin, dass ein "mir gefällt der Wagen doch nicht so richtig" möglicherweise dann zu Schwierigkeiten führt. Je nachdem wie der Passus aufgeführt ist, müsstest Du schon gute Gründe finden, warum der wagen von der Norm eines 212ers abweicht und Du daher nach der Probefahrt kostenfrei vom Vertrag zurücktreten kannst. Um sicher zu gehen, dass so etwas auch klappt, musst Du die spezifischen Gründe vorher genau auflisten, anderfalls gehst Du mit dem Passus "vorbehaltlich einer Probefahrt" nicht unerhebliche Definitionslücken ein.
Ich glaube, zumindest in meinem Fall, dass die wussten, dass der Wagen ohnehin schnell vom Hof ist. Dafür waren Preis, Alter etc. zu attraktiv. Aber ich muss zugeben, dass es schon ein etwas merkwürdiges Gefühl war. Dennoch glaube ich nicht, dass die gemauert hätten. Wenn einem die Karre z.B. zu sportlich gefedert erscheint , sollte das ausreichen.