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Wagen verkaufen mit angemeldetem Kennzeichen - wie absichern?

VW Golf 4 (1J)
Themenstarteram 12. Oktober 2006 um 20:22

Moin zusammen,

ich wollte morgen mein Auto was z. Zt. noch

angemeldet ist verkaufen.

Der Käufer sicherte mir zu, dass er den Wagen am

Samstag, spätestens sonst aber am

Montag abmeldet und mir die Bescheinigung

per Post zuschickt.

Wie kann man sich vernünftig absichern,

so dass ich bei einem Unfall nicht hafte?

Gibt es irgendwo im I-Net einen Vordruck?

Wie sieht es angenommen aus, wenn der

Kerl den Wagen die erste Zeit nicht abmeldet?

Sind mir die Hände gebunden oder kann ich

mit der Kopie vom Fahrzeugbrief und Kaufvertrag

zum Straßenverkehrsamt das Auto selber

abmelden obwohl mir die Kennzeichen ja

nicht vorliegen?

Grüße

Mistreat

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68 Antworten
am 12. Oktober 2006 um 20:24

Vernünftigen Vertag z.B vom ADAC, da wird Tag und Uhrzeit der Übergabe festgehalten u.a. Haftungsauschuss..

Laut einigen Quellen die ich mir damals mal rausgesucht hab, soll es kein großes Risiko sein.

Ich würde ein Schreiben erstellen in dem steht, das der Käufer das Auto bis spätestens Montag abzumelden hat, das er das Auto nur zum überführen fahren darf, und das er im Falle eines Unfalls mit seinen Versicherungs %ten gerade zu stehen hat. Und du solltest den genauen Übergabezeitpunkt mit Uhrzeit dokumentieren.

Am besten rufst du nach dem Verkauf deine Versicherung an und meldest es denen das du das Auto verkauft hast.

So würde ich es machen

ich würd das auto abmelden. da bist du auf der sicheren seite egal ob du was vom ADAC hast. hab da schon so einiges erlebt und du wirst nicht mehr froh.

Also wenn das vertraglich alles so geregelt ist, dass er das Fahrzeug abmeldet und die Bescheinigung per Post schickt, sehe ich da kein Risiko.

MFG Markus

Themenstarteram 12. Oktober 2006 um 20:42

Ich denke auch das ich abgesichert bin

wenn es vertraglich festgehalten ist mit Ort,

Uhrzeit usw.

Nur wie sieht es wie gesagt aus wenn der

Kerl das Fahrzeug nicht abmeldet??

(warum auch immer)

Kann ich als Ex-Halter des Fahrzeugs

dann trotzdem das Fahrzeug noch

abmelden oder geht es nur vom neuen

Halter aus da er ja noch mit meinen

Nummernschildern fährt?

Zitat:

Original geschrieben von Mistreat

Ich denke auch das ich abgesichert bin

wenn es vertraglich festgehalten ist mit Ort,

Uhrzeit usw.

Nur wie sieht es wie gesagt aus wenn der

Kerl das Fahrzeug nicht abmeldet??

(warum auch immer)

Kann ich als Ex-Halter des Fahrzeugs

dann trotzdem das Fahrzeug noch

abmelden oder geht es nur vom neuen

Halter aus da er ja noch mit meinen

Nummernschildern fährt?

Nicht denken.....sondern handeln !!!

Melde das Auto ab und fertig.

Da braucht man überhaupt net lange nachdenken, zumal das dem Käufer sein Problem ist wie er das Auto wegbekommt.

Wenn der Käufer halt zu Geizig ist sich "Tageszulassung" zu holen, sein pech.

Melde bloss das Auto ab, wer weis was der alles vor hat mit DEINEM AUTO und DEINEN KENNZEICHEN !!!

Schrieb hin oder her.

Zitat:

zumal das dem Käufer sein Problem ist wie er das Auto wegbekommt.

Kann natürlich auch zum Nachteil werden, wenn er dann das Auto nicht mehr haben will, und es keinen weiteren potenziellen Käufger gibt

Wenn es vertraglich festgehalten ist, dürft es keine Probleme geben.

Wenn der Typ dann nicht abmeldet würd ich zur Polizei gehen

Wenn sich jemand ein Auto kaufen möchte, macht man sich i.d.r gedanken dazu wie er/sie das Auto von A nach B bekommt.

Und niemand kann damit rechnen, das der Wagen noch angemeldet ist.

Fakt ist nun mal, das die Person fremd ist und du nur jeden vor den Kopf schauen kannst.

Um all den ärger aus dem weg zu gehn, würde ich das Auto definitiv abmelden.

Themenstarteram 12. Oktober 2006 um 21:14

@Schlaubi: Das Problem in dem Fall ist,

dass er es morgen nicht schafft zum

Straßenverkehrsamt durch die Arbeit...

Die haben ja auch zu den unmöglichsten

Zeiten auf...

Hätte ich auf darauf die Woche verschieben

können, nur brauche ich das Geld da ich

mir Samstag schon ein neues Auto holen will!

Wie sieht es denn aus wenn ich den Wagen

morgen abmelde und ein Tageskennzeichen

(gibt es das?) hole und es zulasse?

Das kostes ja nicht die Welt. Oder gibt

es nur 5 Tages Zulassung?

Dann bräuchte ich wenigstens nicht abwarten

bis die Abmeldung hier ist.

Ich kann dir nur empfehlen, das so zu machen.

Andere frage:

Wie weit wohnt der Käufer entfernt ?

Kannst du vielleicht mit nem Kumpel mitfahren und dann dort vor Ort die Kennzeichen abschrauben?

Sollte der Käufer den Wagen nicht ummelden, bucht Deine Versicherung fleisig die Beiträge bei Dir ab. Das Gleiche gilt für die Steuer.

Bekannter von mir hat bei Renault einen gebrauchten Clio gekauft. Den alten Wagen (Opel Rekord) durfte er zur Entsorgung dort stehen lassen. 5 Wochen später bekam er einen Bußgeldbescheid wegen Falschparken!!! Der Autohändler hatte den Wagen wohl einem Bekannten zum Fahren gegeben. Außerdem mußte mein Bekannter auch noch Steuern für den Wagen zahlen. Hat der Händler zwar zurückerstattet, aber trotzdem...

Themenstarteram 12. Oktober 2006 um 21:27

Der kommt morgen mit Zug aus Hannover,

sind 220 KM von hier.

Aber Tageskennzeichen kann ich doch

machen oder was spricht dagegen??

am 13. Oktober 2006 um 0:31

zu einem Tageskennzeichen gehört auch eine Deckungskarte...

mal abgesehen davon, dass summa-summ-summ glaube auf ca. 150 kommst? (erinnere ich mich recht?)

Versicherung gibt es zurück bzw. angerechnet, wenn Du dann auch den Wagen dort versicherst - jedenfalls mit D-Karte bis morgen wird eher eng oder?

Gruß

jb

Ich verstehe jetzt nicht, wie schwer man sich dabei tuen kann!

Also, du hättest es am besten so machen sollen!

Der Käufer geht zu seiner zukünftigen Versicherung, fordert ein Versicherungsbestätigungskarte für ein Kurzzeitkennzeichen an (5Tage), geht zum StV-Amt, holt die Kennzeichen, kostet meine ich ca. 125 €, kommt zu dir, packt seine Kennzeichen bei deinem Auto dran und fährt los!

Wenn der Käufer dann nachher sein Fahrzeug bei der Versicherung zulässt, bekommt er den Betrag für das Kurzzeitkennzeichen angerechnet! max 20 € Selbstbehalt, da in den 125 € die Materialkosten für das Kennzeichen mit enthalten sind!

Du bist zurZeit bei dem Fahrzeug der rechtliche Besitze, die Haftpflichtversicherung ist ne Pflichtversicherung!

Das heißt, passiert ein Unfall, muss DEINE Versicherung dafür haften, da gibt es nicht, dass du dann nachher dem Typen sagst, der soll seine Versicherung in Anspruch nehmen!

Also wenn es gut geht bei dir, dann hast du wirklich Glück.

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