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Wandlung des vertrages möglich? 330i ez.2003

Themenstarteram 13. September 2006 um 21:41

hi leute,

hab vor einem halben jahr einen 330i ez.2003 für 27t€ bei einem BMW händler in nähe münchen gekauft.(600km von mir entfernt). Jetzt hat der wagen diverse mängel.. U.a. Lautes motortickern,ruckeln im ersten gang,vibratinen vom motor im inneraum, Querlenker defekt......

Der Wagen kam letzte woche nicht durch den Tüv!! :eek:

wegen des Motortickerns bekam ich schon neue Hydros.. Nix geholfen.. Eine zündspule wegen zündaussetztern..motor ruckelt immernoch..und wibriert..

Die Querlenker würde BMW bezahlen,allerdings soll ich die arbeitskosten übernehmen..340€ Na super!!

das alles wurde hier in der Niederlassung in´meiner nähe gemacht.(nicht wo ich das auto gekauft hab)

Die meister sind Wegen des Motortickern Ratlos.. wollen nix mehr Dran machen!! Ich soll zu dem händler fahren wo ich es gekaut hab das auto,sagen sie..

Heute bei Dem Händler angerufen wo ich meinen 330i gekauft hab und gefragt was jetzt ist mit dem auto.. Der meinte ich soll das auto bringen und die gucken..

Ich würde nicht mal einen Leihwagen bekommen damit ich nach hause komme:eek: Die reise würde mich paar hundert € kosten:(

meine frage ist:Besteht jetzt die möglichkeit Den Wagen dem Händler zurückzugeben und mein Geld wieder zu bekommen? Gibt es so ein gesetz oder so was?

Vielleicht hat jemand einen Rat??

mfg Adi

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18 Antworten
am 13. September 2006 um 21:54

hmmm ich denke das der mototr mit in die gartantie eingeschlossen ist die der händler dir mit dem verkauf des wagen geben musste.

wenn dein örtlicher händler den schaden nicht beheben konnte gehe ich mal davon aus das der händler bei dem du den wagen gekauft hast es auch nicht kann, er hat natürlich das recht es zu versuchen aber sollte er nicht in der lage sein den defekt zu beheben muss er den kaufvertrag rückgängig machen.

ich denke das er aber bevor er das tun wird eher nen neuen motor verbauen würde.

und zu den kosten die dir entstehen für die anreise usw bist du selbst verantwortlich.

ich persönlich würde mir niemals ein auto bei nem händler kaufen der mehr als 50 km von meinem wohnort entfernt ist.

ich würd einfach mal den anwalt fragen was er dir rät... nur ne beratung is aufjedenfall billiger wie die anreise beim händler

wenn die das mit dem motor nicht hinbekommen,besteh auf einen tauschmotor,fertig

Themenstarteram 13. September 2006 um 22:10

ich vermute mal entweder der krümmer undicht oder eine einspritzdüse..

Die garantie hat schon die halben hydros bezahlt... die fragen sich auch bald wieviel die bezahlen müssen ohne das der fehler behoben ist.... nur weil die werkstatt das nicht gebacken kriegt..

einen anwalt hab ich leider nicht mehr:(

grds. nach 2maliger fehlgeschlagner Nacherfüllung (=Reparatur(-versuchen)) Recht auf Rücktritt vom Kaufvertrag.

Nachweis am besten über Rechnungen der 2 Versuche, falls es dann vor Gericht geht....

Vorher nur über Kulanz des Händlers, rede mit dem Verkäufer vielleicht hat er ein einsehen.

Wandeln kannst Du ja nur deinem Vertragspartner gegenüber. Also musst Du diesem ausreichend viele Versuche lassen, das Auto zu reparieren. Erst dann kannst Du den Anspruch auf Wandlung geltend machen. Hoffentlich bist Du nicht allzu viel mit dem Auto gefahren, dann hält sich der Abschlag in Grenzen.

am 14. September 2006 um 7:01

Moin,

die angestrebte Wandlung wirst Du nicht erreichen. Da Dein Auto länger als 6 Monate in Deinem Besitz ist, mußt Du jetzt Nachweisen das beim Tag der Übergabe dieser Defekt schon im Fahrzeug war, ansonsten hast Du relativ schlechte Karten.

Die Geschichte mit den max. 3 Nachbersserungen kannst Du höchstens bei einem neuen Fahrzeug geltend machen, aber auch da nur mit Schwierigkeiten.

Es wird auf die Reparatur hinauslaufen, diese solltest Du aber bei dem liefernden Händler abwickeln.

Bitte nicht die Neuwagen Gewährleistung´, respektive vom Händler/Werk gegebene Garantie mit der gesetzlichen Gebrauchtwagengewährleistung verwechseln. Die hat nämlich einen wesentlich geringeren Umfang.

Wenn hier überhaupt eine Möglichkeit besteht, dann nur durch good will des Händlers und nicht durch einen gesetzlichen Anspruch!

Themenstarteram 14. September 2006 um 7:16

Zitat:

Original geschrieben von TomHBG

Moin,

die angestrebte Wandlung wirst Du nicht erreichen. Da Dein Auto länger als 6 Monate in Deinem Besitz ist, mußt Du jetzt Nachweisen das beim Tag der Übergabe dieser Defekt schon im Fahrzeug war, ansonsten hast Du relativ schlechte Karten.

Die Geschichte mit den max. 3 Nachbersserungen kannst Du höchstens bei einem neuen Fahrzeug geltend machen, aber auch da nur mit Schwierigkeiten.

Es wird auf die Reparatur hinauslaufen, diese solltest Du aber bei dem liefernden Händler abwickeln.

Bitte nicht die Neuwagen Gewährleistung´, respektive vom Händler/Werk gegebene Garantie mit der gesetzlichen Gebrauchtwagengewährleistung verwechseln. Die hat nämlich einen wesentlich geringeren Umfang.

hi,

also das auto hab ich am 26.3.2006 gekauft. da sind noch paar tage die bis zum halben jahr.. Das motortickern war schon beim kauf dabei,das kann mein bruder bezeugen..!

Kann doch nicht sein das ich jetzt auch noch nicht mal über den tüv komme..:(

fahre am montag zu dem händler und gucke mal da was sich machen lässt.

Kann es denn sein das die das nicht machen wollen wenn die garantie das nicht übernimmt??

Such mal nach "Gewährleistung" ist was völlig anderes als Garantie................................Keinen Cent hätte ich bezahlt

Zitat:

Original geschrieben von adi323ie36

hi,

also das auto hab ich am 26.3.2006 gekauft. da sind noch paar tage die bis zum halben jahr.. Das motortickern war schon beim kauf dabei,das kann mein bruder bezeugen..!

Kann doch nicht sein das ich jetzt auch noch nicht mal über den tüv komme..:(

fahre am montag zu dem händler und gucke mal da was sich machen lässt.

Kann es denn sein das die das nicht machen wollen wenn die garantie das nicht übernimmt??

hast du keine BMW Plus Garantie mit abgeschlossen ????

Zitat:

Original geschrieben von TomHBG

die angestrebte Wandlung wirst Du nicht erreichen. Da Dein Auto länger als 6 Monate in Deinem Besitz ist, mußt Du jetzt Nachweisen das beim Tag der Übergabe dieser Defekt schon im Fahrzeug war, ansonsten hast Du relativ schlechte Karten.

Die Geschichte mit den max. 3 Nachbersserungen kannst Du höchstens bei einem neuen Fahrzeug geltend machen, aber auch da nur mit Schwierigkeiten.

So ist´s richtig, sorry dass ich mich so schwammig ausgedrückt hatte, war mir aber nicht 100%ig sicher.

Sieht so aus als könne Adi nur auf Behebung der Mängel bestehen, wobei ich mich jetzt frage, warum man ein tickerndes Auto kauft. ;)

am 14. September 2006 um 7:30

Moin,

machen müssen die das im beschränkten Maße schon, dafür gibt der Gesetzgeber ja die Vorgabe mit der Händlergewährleistung. I.d.R. schliessen die Händler dafür einen gesonderten Vertrag mit einem Reversicherer ab. aber wie gesagt, Achtung, der Gesetzgeber sichert Dir keine Gewährleistungsansprüche wie bei einem Neuwagen zu.

Nichts desto trotze, wenn Du das Auto im März gekauft hast und im September mit einer Mängelliste kommst, dann wirst Du auf die Kulanz und Willigkeit des Händler angewiesen sein.

Wenn es eng werden würde, gelten Aussagen über Tatsachen von Familienangehörigen vor Schiedstellen oder Gerichten als sehr gering gewichtet.

Also, bleibe höflich und freundlich und spreche es in Ruhe durch, dann erreichst Du wahrscheinlich mehr.

Drücke Dir die Daumen.

Mängelhaftung beim Gebrauchtwagen

Zeigt sich nach dem Kauf ein Mangel am Fahrzeug, so ist nicht in jedem Fall die gesetzliche Sachmängelhaftung einschlägig. Es ist zu unterscheiden, ob es sich tatsächlich um einen Sachmangel oder lediglich um eine Verschleißerscheinung handelt. Da kein Neu-, sondern ein Gebrauchtwagen vom Verkäufer geschuldet wird, sind normale Gebrauchsspuren vom Käufer hinzunehmen, ohne dass Sachmängelhaftungsrechte geltend gemacht werden können.Ein Mangel liegt daher regelmäßig nicht vor, wenn es sich lediglich um übliche Gebrauchs- und Abnutzungsspuren handelt.

Problematisch wird es insbesondere bei einem Defekt eines typischen Verschleißteils. Hier ist im Einzelfall zu prüfen - in der Regel durch Sachverständigengutachten-,ob tatsächlich ein Sachmangel vorliegt oder lediglich Verschleiß gegeben ist. Eine konkrete Abgrenzung muss im Einzelfall erfolgen und kann nicht pauschal festegelegt werden.

Das OLG Bamberg hat in einem Urteil vom 20.12.2000 (DAR 2001, 357, ADAJUR Dok.Nr. 44689) beispielsweise entschieden, dass abgenutzte Dichtungen und Dichtringe bei einem Gebrauchtwagen keinen Mangel darstellen, da es sich um typische Verschleißteile handelt.

 

Nacherfüllung

Der Käufer hat zunächst das Recht auf Nacherfüllung. Hierbei kann er wählen zwischen Beseitigung des Mangels (Nachbesserung) oder Lieferung eines mangelfreien Fahrzeugs (Ersatzlieferung). Der Verkäufer kann die vom Käufer gewählte Art der Nacherfüllung verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist. Im Gebrauchtwagenkauf wird die Lieferung eines mangelfreien Fahrzeugs oft unverhältnismäßig sein, so dass der Verkäufer nachbessern darf.Häufig wird die Ersatzteillieferung schon deshalb scheitern, da beim Verkauf von gebrauchten Sachen keine identische Ersatzlieferung möglich sein wird.

Der Verkäufer trägt alle mit der Nachbesserung zusammenhängenden Kosten, wie Abschleppkosten zur nächstgelegenen Werkstatt, reparaturbedingte Materialien, Schmierstoffe etc., sowie die Fahrtkosten von und zur Werkstatt zur Durchführung der Reparaturen.Liefert der Verkäufer zum Zweck der Nacherfüllung eine mangelfreie Sache, so kann er vom Käufer Rückgewähr der mangelhaften Sache verlangen.

Verweigert der Verkäufer beide Arten der Nacherfüllung oder ist die dem Käufer zustehende Art der Nacherfüllung fehlgeschlagen oder ihm unzumutbar, kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten oder Minderung des Kaufpreises verlangen. Eine Nachbesserung gilt nach dem erfolglosen zweiten Versuch als fehlgeschlagen,wenn sich nicht aus den Umständen etwas anderes ergibt.

Rücktritt vom Vertrag oder Minderung

Schlägt die Nacherfüllung fehl,oder ist eine vom Käufer dem Verkäufer gesetzte angemessene Frist (ca. 2 Wochen) zur Nacherfüllung erfolglos abgelaufen oder ist eine Fristsetzung nach § 323 Abs. 2 BGB entbehrlich, weil der Verkäufer die Nacherfüllung ernsthaft und endgültig verweigert hat, so kann der Käufer entweder Rückgängigmachung des Kaufvertrages (Rücktritt nach §§ 437 Nr. 2, 440, 323, 326 Abs. 5 BGB) verlangen oder statt des Rücktritts den Kaufpreis durch Erklärung gegenüber dem Verkäufer mindern(Minderung nach §§ 437 Nr. 2, 441 BGB).Zu beachten ist jedoch, dass der Rücktritt ausgeschlossen ist, wenn es sich um einen unerheblichen Mangel handelt (§ 323 Abs. 5 Satz 2 BGB).

Im Falle des Rücktritts sind die empfangenen Leistungen zurückzugewähren und die gezogenen Nutzungen herauszugeben. Beim Rücktritt muss der Käufer den Vorteil ausgleichen, den er durch die Benutzung des Wagens bis zu dessen Rückgabe erlangt hat. In der Rechtssprechung wird der auszugleichende Vorteil mit 0,7 bis 1% des Kaufpreises des Fahrzeuges pro gefahrene 1000 km bewertet.

Die Minderung hat die gleichen Voraussetzungen wie der Rücktritt, so dass auch hier grundsätzlich eine angemessene Fristsetzung durch den Käufer zur Nachbesserung nötig ist. Eine Minderung ist im Gegensatz zum Rücktritt auch bei unerheblichen Mängeln möglich. Es gibt keinen generellen Minderungsbetrag. Der Minderbetrag ist im Wege der Schätzung zu ermitteln. Soweit erforderlich, muss ein Sachverständiger durch Gutachten den Minderbetrag festsetzen.

Quelle

am 14. September 2006 um 7:37

Moin,

prima, nu haben wir auch den Gesetzestext.

Bei den Querlenkern wird es faktisch unmöglich sein den Zeitpunkt des Defektes zu bestimmen, also gehen wir mal davon aus, das hier zum Zeitpunkt des Gefahrenüberganges (Auslieferung) die Querlenker in Ordnung waren, das wird BMW sicherlich geprüft haben.

Bleibt das Motortickern, dazu sollte man erstmal den Grund des tickern ergründen.

Warten wir mal ab, was der seinerzeitig liefernde Händler dazu sagt, wenn das Auto da war!

Themenstarteram 14. September 2006 um 8:02

Zitat:

Original geschrieben von AMGaida

So ist´s richtig, sorry dass ich mich so schwammig ausgedrückt hatte, war mir aber nicht 100%ig sicher.

Sieht so aus als könne Adi nur auf Behebung der Mängel bestehen, wobei ich mich jetzt frage, warum man ein tickerndes Auto kauft. ;)

Das hab ich mich auch immer gefragt:) Und das als kfz-mechaniker:( Dieses Tickern hört man ím innenraum nur wenn die fenster offen sind..und zu dieser zeit waren die fenster zu weil es kalt war.. hab es erst gehört wo ich schon nach hause fahren wollte und kurz ausgestiegen bin. Dachte mir so, vielleicht stand der wagen lange und man muss bischen fahren oder so.. ausserdem als ich den wagen zum ersten mal gesehen habe war ich hin und weg:eek: Liebe macht ja bekanntlich blind:) Dann dacht ich, mir kann gar ja nichts passieren..ich hab ja garantie.

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