Wandlung des Wagens ?
Guten Tag!
Meine Schwiegermutter hat probleme mit Ihrem neuen Auto,(gekauft ende November) war schon 6 mal in der Werkstatt (alles verschiedene Fehler). Jetzt die Frage: Wann und wie kann man eine Wandlung hinbekommen??
Fehler:
Innenverkleidung Türholme hat sich gelöst
Lüftungsschlitze haben sich abgehoben
Lenkungshülsen haben gewackelt
Bremsen quitschen extrem
Über hilfe würde ich mich freuen!!
Grüße
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20 Antworten
Hallo Matrixs,
wandeln kann sie nur, wenn der GLEICHE fehler mindestens 3mal versucht wurde zu beseitigen und nur dann wenn ein techniker vom kundendienstzentrum dir das bestätigt. also er muss quasi zugeben, dass mb nicht in der lage ist den fehler zu beheben.
meiner meinung auch gut so, denn was du beschreibst hier hat mit wandlung nichts zu tun. wenn das jeder machen würde, kosten unsere autos bald 80000 statt 40000. denk mal bitte daran.
bisher sind ihr ja keinerlei kosten entanden oder?
im b klasse forum diskutieren sie auch über bremsen quitschen. lis doch da mal nach wie man das abstellen kann.
gruss, tom
Hallo tom 56
Das ist kein Mercedes und ich wollte generell wissen was erfüllt werden muss für eine Wandlung!
Aber danke für deine Antwort!
hallo,
auch bei anderen firmen zählt 3mal der gleiche fehler.
gruss, tom
p.s. was ist es denn für ein wagen?
Zitat:
Original geschrieben von Matrixs
Hallo tom 56
Das ist kein Mercedes und ich wollte generell wissen was erfüllt werden muss für eine Wandlung!
Aber danke für deine Antwort!
Wenn es denn kein Mercedes ist, warum stellst du deine Frage hier unter Mercedes C W203 und nicht unter AUDI etc. ?
Bin gestern in einem AUDI A4 Avant 2,5 l Diesel -Bj. 2003- mitgefahren, bei dem die Scheibenwischer fürchterliche Geräusche von sich gaben. Fahrer: die Dinger sind schon häufig gewechselt worden aber hat sich nichts geändert. Fahrer hat sich über permanente Aussetzer des Radio´s mokiert, AUDI dazu "Das ist Stand der Technik !" Geräusche hier, klappern da, das einzig gute wäre der Motor (geringer Verbrauch, schnell, zuverlässig)
Bei 100000 km musste ein Riemen - bei MB heisst das Ding wohl Steuerkette - ausgetauscht werden. Kosten 1000 Euro.
Das zu anderen Fahrzeugen.
Wandlung
Hallo Matrixs,
nach deutschem Schuldrecht hat der Käufer bei mangelhafter Lieferung folgende Möglichkeiten:
Vorrangig (also zuerst!) Recht auf Nacherfüllung, d.h.: Wahlrecht auf Neulieferung oder Nachbesserung (= Reparatur). Der Verkäufer kann jedoch selbst entscheiden, was er tut, sofern er "unvarhältnismäßig" hohe Kosten hat.
Die Nacherfüllung gilt als gescheitert, wenn: 1. Neulieferung nicht möglich/fehlgeschlagen, 2. zwei Reparaturversuche nicht erfolgreich waren oder 3. der Verkäufer die Nacherfüllung verweigert.
Erst dann kann man von nachrangigen Rechten Gebrauch machen.
Nachrangig: Bei schweren Mängeln (z.B. Bremsen gehen nicht): Rücktritt vom Kaufvertrag oder wahlweise Preisminderung.
Bei leichten Mängeln (z.B. Kratzer etc.) besteht nur das Recht auf Preisminderung, Rücktritt ist nicht möglich.
Generell müssen diese Rechte mit Fristsetzung geltend gemacht werden. Wandelung (=Rücktritt) ist nur nach Scheitern der vorrangigen Rechte bei schwerwiegenden Mängeln möglich. Bei Verschulden des Verkäufers kann zusätzlich Schadensersatz geltend gemacht werden.
Gruß
singlewalt
Zitat:
Original geschrieben von tom56
Hallo Matrixs,
wandeln kann sie nur, wenn der GLEICHE fehler mindestens 3mal versucht wurde zu beseitigen
FALSCH... ich versteh das nicht wieso den ganzen verbrauchern das eingeredet wird... wahrscheinlich weil in den meisten agbs von 3 nachbesserungsversuchen die rede ist... dass das was im gesetz steht, nämlich lediglich 2 nachbesserungsversuche, nicht abdingbar ist, wissen die wenigsten, insb. die händler... könnte die krise bekommen, wenn ein händler ständig versucht mit mir darüber zu diskutieren...
naja der rücktritt vom vertrag erscheint mir hier trotz dem nachbesserungsversuche für fraglich, da für mich diese mängel unerheblich sind, so dass der rücktritt gem. 323 Abs. 5 S.2 nicht möglich ist... kann sein dass das ein sachverständiger anders bewertet... aber für die unerheblichkeit ist wohl der sachverständige der bessere ansprechpartner als ein jurist...
die neulieferung als form der nacherfüllung ist dagegen zweifelsfrei unverhältnismäßig bei den mängeln
p.s. das recht der minderung bleibt dir dennoch, da es hier nicht auf erheblichkeit des mangels ankommt
Zitat:
Original geschrieben von bugatti1712
p.s. das recht der minderung bleibt dir dennoch, da es hier nicht auf erheblichkeit des mangels ankommt
Falls die Reparaturen nicht erfolgreich waren.
Was ich lese, waren sie das jedoch - Schwimu Matrixs nervt offenbar lediglich, dass die Kiste dauernd in der Werkstatt steht - dagegen ist aber leider kein Kraut gewachsen.
selbstverständlich, falls die versuche nicht erfolgreich waren... habs jetzt nicht ganz überblicken können, ob sie es waren...
Naja das mit den Lüftungsschlitzen ist jetzt schon soweit, das ein komplett neues Armaturenbrett eingebaut wird!
Gott sei dank ist das net meine Kiste.
Grüße
Hallo matrix,
Du mußt hier schon Fakten nennen. Und dazu gehört zumindestens dass man Fahrzeugtyp und Baujahr nennt. Falls es gar kein Mercedes ist, hat der Beitrag hier überhaupt nichts zu suchen. Das erweckt nur den falschen Eindruck dass es sich bei den aufgeführten Mängeln um einen Mercedes handelt, was gar nicht zutrifft und damit Rufschädigung für Mercedes bedeuten würde.
Ich weiß gar nicht warum meine Vorredner auf so eine undefinierte Fragestellung überhaupt eingegangen sind. So etwas gehört nachgefragt oder stillschweigend ignoriert.
Oder die Schwiegermutter wandeln, falls es bei der 3. Nachbesserung nicht klappt.
Gruß luchs
Zitat:
Oder die Schwiegermutter wandeln, falls es bei der 3. Nachbesserung nicht klappt.
Das war jetzt aber nicht die feine englische Art . Trotzdem liegst du meiner Meinung nach richtig.
Kleines Spässle wird man ja wohl noch machen dürfen . Tätää,. Tätää.
Das Problem bei Wandlungen vergessen die Leute meistens: Der Wertverlust geht zu lasten des Käufers. Kann also sein, das wenn man Pech hat ordentlich bei so ner Sache draufzahlt.
nicht der wertverlust... das wäre bissel zuviel des guten... ein auto verliert bereits mit zulassung ordentlich an wert... aber das darf nicht zu lasten des rücktrittsausübenden gehen, da das zum bestimmungsgemäßen gebrauch gehört... es wird lediglich nutzungsersatz geleistet... die rechtsprechung geht von ca. 0,6% pro 1000 km aus... selbstverständlich unter den parteien um den rechtstreit zu verhindern, verhandelbar