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Wandlung nach 3. Motor für Touran 1,4 TSI?

VW Touran 1 (1T)
Themenstarteram 4. Januar 2013 um 21:08

Hallo, ich bitte um Hilfe.

Bekannter von mir hat einen Touran 1,4 TSI, 3 ½ Jahre alt mit 67.000 Km auf dem Buckel.

Letzte Woche hat der Motor den Geist aufgegeben.

Also, es ist nicht der 1. Motor, sondern bereits der 2.

Es wird also jetzt bereits der 3. Motor in das Fahrzeug eingebaut (Original-Motor und 2 Austauschmotoren).

Nun hat mein Bekannter verständlicherweise die Schnauze voll und trägt sich mit dem Gedanken, das Fahrzeug zu wandeln.

Hintergrund ist, dass ein späterer Verkauf des Fahrzeuges wohl fast unmöglich wird mit 3 Motoren auf dem Buckel.

Nun meine Fragen:

1. Welche Abzüge werden bei Wandlung des Fahrzeuges gemacht?

Gibt es hier erfahrungsgem. Verhandlungsspielraum aufgrund der Tatsache wie

oben beschrieben, dass aufgrund der Mängel ein späterer Verkauf fast unmöglich wird?

2. Die bisherigen Motorenwechsel liefen auf Garantie. Beginnt für den jetzigen Motoren-

austausch eine erneute Garantiefrist?

3. Sollte eine Wandlung generell zusammen mit einem RA erfolgen, oder kann man dies

auch selbst direkt bei VW beantragen?

Beste Antwort im Thema
Themenstarteram 5. Januar 2013 um 8:52

Entschuldigung,

gibt es hier jemand, der mir genau zu den konkret gestellten Fragen sachdienliche Auskünfte geben kann?

Hätte, wenn, Stammtischparolen etc. führen leider nicht weiter.

Vielleicht gibt es einen Fachmann, dem es möglich ist, aus der täglichen Praxis heraus die Fragen fachgerecht und zielführend zu beantworten.

Dafür bedanke ich mich

mialein

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am 4. Januar 2013 um 21:14

soll sich lieber nen opel zafira opc holen die haben nicht solche probleme wie die scheiss tsi´s

was willste denn nach 3,5 jahren wandeln ? solange das keine kosten verursacht und vw alles zahlt passt doch alles

 

am 4. Januar 2013 um 23:27

Zitat:

Original geschrieben von 45weber

was willste denn nach 3,5 jahren wandeln ? solange das keine kosten verursacht und vw alles zahlt passt doch alles

ja was hast davon wenn man nur ärger damit hat also ne abpfindung wär das mindeste abgesehen vom ausfall oder wenn gar wichtige termine dadurch platzen ....

und 3.motor wär für mich den konstrukteur zu steinigen....

Themenstarteram 5. Januar 2013 um 8:52

Entschuldigung,

gibt es hier jemand, der mir genau zu den konkret gestellten Fragen sachdienliche Auskünfte geben kann?

Hätte, wenn, Stammtischparolen etc. führen leider nicht weiter.

Vielleicht gibt es einen Fachmann, dem es möglich ist, aus der täglichen Praxis heraus die Fragen fachgerecht und zielführend zu beantworten.

Dafür bedanke ich mich

mialein

am 5. Januar 2013 um 8:57

also mit dem alter kann ich mir nicht vorstellen, das das Fahrzeug gewandelt wird. Habe meinen damals nach 8 Monaten gewandelt. Aber ohne Rechtsanwalt lief da gar nichts.

1. Wandlung nach 3,5 Jahren kann man vergessen. Dann halt das Auto verkaufen.

 

2. Es gibt auf alle getauschten Teile eine neue Garantie.

 

3. Ein RA ist bei sowas immer hilfreich. Aber siehe 1.

Nicht ganz richtig auf getauschte Teile gibt es nur wenn man einen eigen anteil bezahlt hat Garantie.

Unter Umständen hat dein Bekannter eine Rechtschutz. Jedenfalls würde ich mir anwaltlichen Rat holen. Gruß

am 5. Januar 2013 um 10:07

Zitat:

Original geschrieben von mialein

Hallo, ich bitte um Hilfe.

Bekannter von mir hat einen Touran 1,4 TSI, 3 ½ Jahre alt mit 67.000 Km auf dem Buckel.

Letzte Woche hat der Motor den Geist aufgegeben.

Also, es ist nicht der 1. Motor, sondern bereits der 2.

Es wird also jetzt bereits der 3. Motor in das Fahrzeug eingebaut (Original-Motor und 2 Austauschmotoren).

Nun hat mein Bekannter verständlicherweise die Schnauze voll und trägt sich mit dem Gedanken, das Fahrzeug zu wandeln.

Hintergrund ist, dass ein späterer Verkauf des Fahrzeuges wohl fast unmöglich wird mit 3 Motoren auf dem Buckel.

Nun meine Fragen:

1. Welche Abzüge werden bei Wandlung des Fahrzeuges gemacht?

Gibt es hier erfahrungsgem. Verhandlungsspielraum aufgrund der Tatsache wie

oben beschrieben, dass aufgrund der Mängel ein späterer Verkauf fast unmöglich wird?

2. Die bisherigen Motorenwechsel liefen auf Garantie. Beginnt für den jetzigen Motoren-

austausch eine erneute Garantiefrist?

3. Sollte eine Wandlung generell zusammen mit einem RA erfolgen, oder kann man dies

auch selbst direkt bei VW beantragen?

Wandlung, besser gesagt Rückabwicklung des Kaufvertrages nach 3,5 Jahren kannst du vergessen. Ab Kauf hast du 2 Jahre Zeit dafür, danach hast du kaum eine Chance mehr auf das, ausser es wäre arglistige Täuschung mit ihm Spiel, aber das scheidet ja aus. Da keiner hier alle Details kennt, kann dir das aber definitiv nur ein RA verbindlich sagen.

Da die bisherigen Motorenwechsel auf Garantie liefen, denke ich mal das er jetzt was zahlen dürfte. Eventuell auf dem Kulanzwege dann nur anteilmäßig, aber dann mit dem Vorteil das er dann Garantie darauf hätte, auch wenn er nur 1 Euro bezahlen müsste.

 

am 5. Januar 2013 um 12:15

moin,

kollege afralu hats schon geschrieben, nach 3,5 jahren kann man rückabwicklung vergessen, alleine für die 67 tsd km würde nutzungsgebühr anfallen, ich weiss nicht mehr aus dem kopf wie hoch/km, aber alleine dies macht es schon unrentabel. daher neuer motor und die kiste verkaufen, oder hoffen, dass der nächste dann hält.

was ich allerdings nicht ganz verstehe, ausser es ist wirklich reines pech, dass man, im durchschnitt, alle 30-33 tsd km eine maschine sauer fahren kann. Vielleicht liegt es auch an der behandlung deines bekannten ???? > kalter motor, volle lotte, oder ähnliche schlechte behandlung.

Ich könnte mir vorstellen den Wagen an den Händler zu verkaufen, aber so als hätte der Wagen keine AT Motoren bekommen. Denn diese senken eigentlich den Marktwert.

Das ganze dann am besten mit einem Kauf eines anderen Fahrzeugs bei Ihm kombiniert.

Dabei sollte man wohl am besten weg kommen.

Themenstarteram 5. Januar 2013 um 19:43

Zitat:

Wandlung, besser gesagt Rückabwicklung des Kaufvertrages nach 3,5 Jahren kannst du vergessen. Ab Kauf hast du 2 Jahre Zeit dafür, danach hast du kaum eine Chance mehr auf das, ausser es wäre arglistige Täuschung mit ihm Spiel, aber das scheidet ja aus. Da keiner hier alle Details kennt, kann dir das aber definitiv nur ein RA verbindlich sagen.

Da die bisherigen Motorenwechsel auf Garantie liefen, denke ich mal das er jetzt was zahlen dürfte. Eventuell auf dem Kulanzwege dann nur anteilmäßig, aber dann mit dem Vorteil das er dann Garantie darauf hätte, auch wenn er nur 1 Euro bezahlen müsste

Es existiert eine verlängerte Garantie, die den Schaden abdeckt.

 

Zitat:

was ich allerdings nicht ganz verstehe, ausser es ist wirklich reines pech, dass man, im durchschnitt, alle 30-33 tsd km eine maschine sauer fahren kann. Vielleicht liegt es auch an der behandlung deines bekannten ???? > kalter motor, volle lotte, oder ähnliche schlechte behandlung.

Also, der hatte vorher geschätzte 100 Jahre einen Audi A3, da war nie was und mußte dann wegen Familienzuwachs ein größeres Auto kaufen. Trotzdem werde ich ihm sagen, künftig, wenn es morgens zu kalt ist, das Auto stehen zu lassen und mit dem Bus zu fahren,

nicht mehr über 100 zu fahren und jede Woche ab zum Händler zur Überprüfung, ob der Motor noch richtig funzt.

Übrigens, der hat bisher von VW nicht mal ein Ersatzauto bekommen, keine Ausfallentschädigung oder sonstwas. Ist dies bei VW so üblich?

Hab mal gelesen, die wollen die Nummer 1 werden. Dazu gehört aber m.E. mehr, als Stückzahlen!

Die bisherigen Motorenwechsel waren keine Kulanz, das waren reine Garantieleistungen, für die vorher stramm bezahlt wurde.

Bevor ich es vergesse, und das muß ja auch lobend erwähnt werden, beim 2. Motor wurde ein Zuschuß zur nächsten Inspektion spendiert, das ist doch aller Ehren wert, oder?

Hallo mialein,

habe auch auf meine Fahrzeuge Garantieverlängerungen abgeschlossen, für genau solche

Fälle. Habe bei meinem 2,0 TDI 170PS auch schon den Zylinderkopf getauscht bekommen,

weil ich auf 1500km 2l Kühlmittel verbraucht habe. Nur scheint bei deinem Bekannten generell

was nicht zu passen, 67000km und 3 Maschinen platt. Weshalb wurden denn die ersten beiden

getauscht? Leistungsverlust, Kolbenfresser oder was? Sind alle Softwareupdates auf's MSG

aufgespielt?

Wenn er selber noch zur Werkstatt gefahren ist, steht im gemäß Garantie kein Ersatzfahrzeug zu,

deshalb immer abschleppen lassen!

LG

Swen

Zitat:

Original geschrieben von itzibitzi

Sind alle Softwareupdates auf's MSG

aufgespielt?

Ich häng mich hier mal eben mit rein, obwohl ich woanders diese Frage auch schon gestellt habe.

Bekomme zur Zeit auch meinen 1. AT Motor so wie es aussieht.

Kann man ohne Diagnosegerät erkennen ob ein Update aufgespielt wurde, welches und wann?

Muss so ein Update bei der Inspektion aufgespielt werden, also als "stille Produktverbesserung"?

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