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Wandlung / Rücktritt Neuwagen ?
Habe vor genau 7 Tagen meinen NEuwagen, Ford Focus, in Empfang genommen.
Es ging diese Woche schon los:
- Nach nichtmal 250 km auf der Uhr schon an den Seitenwangen des Fahrersitzes Falten, seit gestern
auch am Beifahrersitz bei gerade mal 400 km, achja es sind Stoffsitze !!!
- das Automatikgetriebe macht einen sehr harten und kräftigen Schaltruck beim Wechsel der 2. in die
1. Fahrstufe, egal ob man abbremst oder ausrollen lässt
- an der hinteren Tür der Fahrerseite ist ein Pickel in der Lackierung vorhanden
- 1 Rahmen eines Parksensors ist total komisch montiert, er hängt einige mm aus der Heckschürze
raus, dafür muss die komplette Stoßstange demontiert werden
- habe eine "Solar Reflect" Windschutzscheibe, hat viele "Bläschen" im Glas
- Lenkrad steht leicht schief bei der Fahrt
- Abdeckung des Regensensors schief montiert
Das sind mir ehrlich gesgat zu viele Mängel bei einem Wagenwert von immerhin über 25000 €.
Ford rückt nichtmal ein Ersatzfahrzeug raus, dachte mit einem Neuwagen wäre ich gut abgesichert. Wie kommt ich denn bei den ganzen Werkstattterminen zur Arbeit !?
Ist in so einem Fall eine Wandlung möglich / empfehlenswert ?
Er ist ja gerade mal 8 Tage zugelassen und hat knapp 400 km auf dem Tacho..
Beste Antwort im Thema
Ich dreh jetzt mal das Messer in der Wunde.
Was hast du bei der Übergabe gemacht?
Als wir Schwiegervaters Neuen abgeholt haben, sind wir mit 2 Mann in Ruhe ein paar mal ums Auto rum.
Tür auf, Tür zu, Tür auf,Tür zu, etc pp.
Der Rahmen des Parksensors und die Bläschen in der WDS wären uns bestimmt aufgefallen. Und damit wäre für uns die Übergabe schon beendet gewesen.
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101 Antworten
Du mußt dem Händler zwei mal die Gelegenheit geben die Mängel zu beseitigen.
Sind die Mängel dann immer noch nicht behoben hast Du ein Recht auf Rücktritt vom Kaufvertrag.
Das mit dem verweigerten Leihwagen ist eine Frechheit.
Schau mal hier auf die Seite von unserem User fanta241. Da steht alles Wissenswerte drin.
Gruß
mc
Das mit dem Leihwagen kommt nich vom Händler, sondern von Ford.
Habe auch gelesen, wenn sich mehrere Mängel ergeben wird das aufeghoben, dass 1 Mangel mehrmals versucht werden darf nachzubessern.
Wo steht das?
Vllt. meldet sich ja jemand noch der was weiss, muss ich sonst mal suchen.
Solche Fälle gab es aber wohl schon
Es gibt für eine "Wandlung" ganz klare Vorgaben. Dazu gehört auch die zweimalige Nachbesserung.
Schau doch einfach auf die verlinkte Seite. Da steht alles beschrieben. Klick
Wie gesagt es gab wohl schon andere Fälle.
Auch sehr geil, ich kaufe einen Neuwagen, wo Teile nichtmal richtig eingepasst und schief montiert sind und sich andere Fehler dran befinden und ich darf auch noch für einen Leihwagen, Taxi oder ähnliches für den Arbeitsweg bezaheln.
Das war der letzte Ford bzw. überhaupt Neuwagen
Ich dreh jetzt mal das Messer in der Wunde.
Was hast du bei der Übergabe gemacht?
Als wir Schwiegervaters Neuen abgeholt haben, sind wir mit 2 Mann in Ruhe ein paar mal ums Auto rum.
Tür auf, Tür zu, Tür auf,Tür zu, etc pp.
Der Rahmen des Parksensors und die Bläschen in der WDS wären uns bestimmt aufgefallen. Und damit wäre für uns die Übergabe schon beendet gewesen.
Bläschen im Glas!, damit kommt man eigentlich erst recht nicht vom Hof. Könnte aber, gerade wenn die Bläschen im Sichtbereich sind, ein schwerwiegender Mangel sein. Genaueres geht da wohl aber nur über einen Gutachter.
Gruß Frank
Abholung war gegen 17 oder 18 Uhr, konnte nur nach der Arbeit. War letzten Freitag und sehr am regnen. Die kleinen Bläschen da sind mir auch erst vorgestern in der Sonne aufgefallen.
Wäre echt besser es sich 100 % genau anzugucken, aber mit solchen Sachen rechne ich ja gar nicht..
Ich würde auch alle Fehler aufschreiben und zum nachbessern zum Händler. Der Händler darf die Fehler beseitigen bevor es zur Rückabwicklung kommt. Die Anzahl ist egal, er hat für jeden Fehler mehrere versuche. Das ein Neuwagen nicht mehr 100%ig ist betrifft alle Hersteller. Die Fahrzeuge werden immer teurer, das man irgendwo anders Kosten einsparen muss um Wettbewerbsfähig zu bleiben. Bei vielen Herstellern ist es die Endkontrolle, die der Händler dann vor Verkauf machen müsste.
Händler ist 110 km entfernt, kann da nicht für jeden Fehler hin.
Es gibt ja nichtmal einen Ersatzfahrzeug im Garantiefall, alles ein wenig beschämend
Das sind leider Sachen, wo man sich vor dem Kauf drum kümmern muss.
Wahrscheinlich war der Händler, der weiter weg ist günstiger als der Händler, der bei dir direkt ein paar straßen weiter ist. Er hat irgendwo gespart um dir den Wagen günstiger zu verkaufen, und die ersparnis waren Leihwagen.
Oder warum ist der Händler so weit weg?
Genau, 3 Händler in der Umgebung waren nicht sehr kompetent und vom PReis nicht attraktiv.
1 hat sich 2 mal bei einem Angebot verrechnet, da hatte ich kein gutes Gefühl.
Für ein paar Hundert € hätte ich die Mühe nicht auf mich genommen.
Aber was meinst du mit Ersparnis Leihwagen ?
Ford gibt wohl gar keine raus..
Zitat:
Original geschrieben von MvM
Der Händler darf die Fehler beseitigen bevor es zur Rückabwicklung kommt. Die Anzahl ist egal, er hat für jeden Fehler mehrere versuche.
Na ja, dass Gesetz sagt aber etwas anderes.
Zitat:
Das OLG Karlsruhe bestätigt mit diesem Urteil, dass ein Rücktritt vom Kaufvertrag (= Wandlung) gemäß § 440 BGB definitiv nach 2 Reparaturversuchen möglich ist. Es spielt weder eine Rolle, ob der Mangel erheblich ist oder ob die Werkstatt in der Lage war, den Fehler überhaupt zu finden. Entscheident sind die 2 nachweisbaren Versuche.