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Wandlung T7 Energetic Hybrid

VW T7 I
Themenstarteram 16. Januar 2023 um 19:14

Hallo zusammen,

seit Juli 2022 bin ich Fahrer eines T7 Hybrid Energetic. Vom Raumkonzept her ein prima Auto - leider irgendwie nicht fertig entwickelt. Meine Erfahrungen (der T7 stand über 4 Wochen in Florenz - falsche Software auf einem Steuergerät) habe ich hier mal mitgeteilt:

https://www.motor-talk.de/.../...n-life-hybrid-gestorben-t7206541.html

Durch die hohen Temperaturen hatte das Steuergerät nicht abgeschaltet und die Starterbatterie komplett leer gezogen - VW in Italien konnte nicht helfen (der ADAC hat ihn heim gebracht)... Es wurde dann die Batterie getauscht und ein Update gemacht - ob es geholfen hat weiß ich nicht, es war seither nicht mehr >35 Grad....

Aktuell hat er immer mal wieder die Fehlerorgel und das Infotainment führt immer mal ein Eigenleben (geht aus, Bildschirm friert ein....)

Morgen geht er wieder zu einem großen Update - mal schauen, ob es was bringt. Aktuell bin ich am überlegen zu wandeln. Meine Frage, hat das schonmal jemand beim T7 durchgezogen, wenn ja wie ?

Grüße

Christoph

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43 Antworten

Respekt Juli 21? Dachte der kam erst im Oktober 21 ;);):p

Themenstarteram 16. Januar 2023 um 19:27

korrigiert ;-) Danke.

Unser T7 Energetic hatte sogar einen Getriebeschaden und beide elektrische Türen funktionieren nicht...Wir waren bereits 9x im Service. Lt. heutigen Brief von VW kann es bei Produktion zu Mängeln passieren. Das ist ja wohl ein Witz..am liebsten hätte ich gewandelt, mir fehlt aber der Fachanwalt für. Reines Geld bringt mir auch nichts, da wir auf das Auto angewiesen sind. Lt. Recherche zieht der Hersteller prozentual gefahrene Nutzungswertebtschädigung ab etc.. Da ist es besser das Auto zu verkaufen...Aber, erstmal muss das Auto ja mängelfrei sein. Ich bin einfach nur enttäuscht von VW.

In USA wenn dein Auto nach 3 Besuche zum Werkstatt nicht repariert ist, kannst Du das Auto zurückgeben.

Hi, bin ebenfalls seit Juli 22 auf dem T7 unterwegs.

Thema Infotainment kann ich nur unterstreichen, bootet regelmäßig, Assistenz Systeme sind sobald es kälter als null Grad ist ständig offline.

Klappern im Armaturenbrett, klappern hinten rechts bei ca 2000u min. Knarren in der Lenkung.

Scheibenwischer vorn rechts flattert ab 160km/h.

Lüftungsdüsen hinterer Bereich ungenügend.

Schiebetüren laufen ruckartig und knallen beim Schließen.

Aussage Händler, VW lernt an den ersten Modellen.

Die Geräusche sind immerhin weg.

Handschuhefach ausgebaut und mit Filz geklebt. Zierleiste Armaturenbrett ebenfalls. Klappern war die Benzinleitung unterm Auto. Das Knarren beim lenken ist etwas besser, Hochvolt batterie musste versetzt werden, war nicht mittige verbaut.

Türen wurden neu eingestellt.

Und es gab die neue Software, 05.01.

Bis jetzt keine Probleme im Infotainment.

Dennoch komisches Gefühl. Preis Leistung ist unpassend.

Zitat:

Unser T7 Energetic hatte sogar einen Getriebeschaden und beide elektrische Türen funktionieren nicht...Wir waren bereits 9x im Service. Lt. heutigen Brief von VW kann es bei Produktion zu Mängeln passieren. Das ist ja wohl ein Witz..am liebsten hätte ich gewandelt, mir fehlt aber der Fachanwalt für. Reines Geld bringt mir auch nichts, da wir auf das Auto angewiesen sind. Lt. Recherche zieht der Hersteller prozentual gefahrene Nutzungswertebtschädigung ab etc.. Da ist es besser das Auto zu verkaufen...Aber, erstmal muss das Auto ja mängelfrei sein. Ich bin einfach nur enttäuscht von VW.

Eine Wandlung ist für alle Seiten unangenehm, aber letztlich nichts kompliziertes, unmögliches. Wandlungen passieren in Deutschland zig tausendfach im Jahr und sind auch überhaupt nichts autospezifisches. Wenn dein Auto die angegebene Höchstgeschwindigkeit trotz mehrfachen Nachbesserns um 3 km/h verfehlt, wirst du evtl. nicht auf Wandlung bestehen können. Wenn aber für Fahrkomfort und -sicherheit erforderliche Systeme wie ACC, Infotainment immer wieder ausfallen, sollte es an deinem Recht auf Wandlung keine Zweifel geben. Ein Fachanwalt brauchst du schon gar nicht. Wandlung ist Juristen-Basiswissen. Kannste auch deinen Dorfanwalt nehmen. Oder erstmal zur Verbraucherberatung gehen. Wichtig ist, die Mängel von Anfang an brav dokumentieren (Beweise). Und ja, VWN darf dir für die gefahrene Km Nutzungskosten abziehen – na und? Würde ich liebend gerne zahlen, Hauptsache du bekommst eine offenbar sehr unzuverlässige Karre vom Hals. Zuwarten nach dem Motto „Vielleicht bringt ja das Update 999 irgendwann die entscheidende Besserung“ würde ich keinem empfehlen.

Einigermaßen realistisches Rechenbeispiel zu den von VWN evtl. abziehbaren Kosten für die Nutzung:

 

Kaufpreis T7: 60.000 Euro

Mutmaßliche Gesamtlaufleistung: 200.000 km

Abzugspauschale für je gefahrene 1000 km: 0,5 % vom Kaufpreis

Tachostand deiner Karre: 4000 km (= 4 x 1.000 km)

Abzug: 4 x 0,5 % x 60.000 € = 1.200 €

 

Rückerstattung also 58.800 €

Themenstarteram 17. Januar 2023 um 17:58

Hallo zusammen,

danke für eure Rückmeldungen. Mein (sehr bemühter) Händler hat seit heute mal wieder den T7 bei sich. Das neue große Update ist drauf und die vielen Fehlermeldungen sind Weg. Er ist guter Dinge das er die anderen Sachen auch in den Griff bekommt.

Hoffen wir es mal…

VG

Zitat:

@Naturtrueb schrieb am 17. Januar 2023 um 12:56:46 Uhr:

Einigermaßen realistisches Rechenbeispiel zu den von VWN evtl. abziehbaren Kosten für die Nutzung:

 

Kaufpreis T7: 60.000 Euro

Mutmaßliche Gesamtlaufleistung: 200.000 km

Abzugspauschale für je gefahrene 1000 km: 0,5 % vom Kaufpreis

Tachostand deiner Karre: 4000 km (= 4 x 1.000 km)

Abzug: 4 x 0,5 % x 60.000 € = 1.200 €

 

Rückerstattung also 58.800 €

Gilt der Kaufpreis oder Listenpreis nach Konfiguration?

Das wäre interessant :)

Natürlich der Kaufpreis. ;-)

Zitat:

@hansblafoo schrieb am 17. Januar 2023 um 19:27:16 Uhr:

Natürlich der Kaufpreis. ;-)

;)

Morgen,

 

generell heißt es erstmal nicht Wandlung, sondern Rücktritt vom Kaufvertrag.

 

Dies kannst du "einleiten" wenn du wegen des gleichen Fehlers 2x in der Werkstatt warst und dieser auch nach dem 2. mal nicht behoben wurde.

Wenn der Mangel "überschaubar" ist kann man auch eine Preisminderung fordern.

 

Bei Erfolg des Rücktritts musst du je nach gefahrenen KM eine Nutzungsentschädigung pro KM bezahlen das ist aber auch Verhandlungssache wie hoch die ist (gibt aber Referenzwerte).

 

VG

Wie sieht es denn aus nach erfolgloser Nachbesseru mit eine "Nachlieferung" im Rahmen eines neuen Autos aus??? Bevor man die Wandlung anstrebt?

Vergiss es. Es sei denn, der Freundliche sichert dir schriftlich zu, dass du auf den Tauschwagen wieder volle 2 Jahre Gewährleistung (im Sinne des Gesetzes) bekommst. Denn, was sollte die Erwartung rechtfertigen, dass VWN beim Tauschwagen plötzlich alle Kinderkrankheiten auf einen Schlag beseitigt haben sollte? Abgesehen davon, woher sollte er den Tauschwagen zeitnah herzaubern können?

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