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Wandlungsfrage in Verbindung zur VW-Prämie vom letzten Jahr

VW Golf 6 (1KA/B/C)
Themenstarteram 7. Oktober 2010 um 10:41

Hallo zusammen,

vielleicht hat sich ja einer unter Euch schon mal mit diesem Gedanken auseinander gesetzt; evtl. ein gefrusteter 160PS-TSI-Fahrer.

Nehmen wir an, man möchte sein Fahrzeug wegen mehrfach fehl geschlagener Mängelbeseitigung wandeln: wie ist die anrechenbare Laufleistung gegenzurechnen? "Normalerweise" sind es 0,67% vom Kaufpreis pro gefahrenen 1000km, die in Abzug gebracht werden.

Aber was ist der Kaufpreis? Incl. der (damaligen) 2500 Euro von VW oder ohne? Oder anders herum gefragt: sind diese 2500 Euro quasi verloren, wenn ein Fahrzeug gewandelt werden soll?

Wer weiß darüber Bescheid?

Danke für Euere Wortmeldung.

Gruß

habi99

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44 Antworten

Ich befürchte von dem effektiv bezahlten Kaufpreis. D.h. inkl. Abzug der Prämie.

...würde ich auch so sehen, sonst wäre ja Basis Listenpreis.

Wieso es da Befürchtungen gibt, "Verloren" ist doch nichts. Zum einen wurde das nicht bezahlt und zweitens wären 0,67% vom Listenpreis oder Kaufpreis + VW Prämie mehr, als vom effektiv bezahlten Preis. Somit fällt der Abzug geringer aus...

Gruss

..edit: Doppelpost

am 7. Oktober 2010 um 14:25

abwrack UND umweltprämie zieht dir das werk vom kaufpreis ab, zuzüglich gibts noch ne rechnung wo deine gefahrenen kilometer mit einfließen.

 

also das werk zahlt nur 5000 euro + die km weniger zurück allerdings gibts es autohäuser die dir dann mit den 5000 euro mehr oder weniger entgegen kommen weil sie dich als kunden behalten wollen

Zitat:

Original geschrieben von Scherf

abwrack UND umweltprämie zieht dir das werk vom kaufpreis ab, zuzüglich gibts noch ne rechnung wo deine gefahrenen kilometer mit einfließen.

 

also das werk zahlt nur 5000 euro + die km weniger zurück allerdings gibts es autohäuser die dir dann mit den 5000 euro mehr oder weniger entgegen kommen weil sie dich als kunden behalten wollen

Warum Abwrackprämie? Wüsste nicht warum das Autohaus diese abziehen sollte. Es sei denn er hat nicht privat abgewrackt. Aber auch dann wäre ich mir nicht sicher, dass sie abgezogen werden würde.

Bei Wandlung müssen die gegenseitig empfangenen Leistungen zurückgegeben werden.

Damit muss m.E. auch die VW-Prämie zurückgegeben werden, aber nicht die Abwrackprämie, da diese ja nicht von VW geleistet wurde.

 

Käufer muss auch den Gebrauchsvorteil herausgeben, den er durch die Nutzung des Fahrzeuges hatte.

 

Dieser berechnet sich wie folgt:

 

Gebrauchsvorteil = Verkaufspreis x gefahrene Kilometer / erwartete Gesamtfahrleistung des Fahrzeuges.

 

Geht man von einer Gesamtfahrleistung von 150 tkm aus, erhält man die üblicherweise angesetzten 0.65 % pro 1000 tkm.

 

O.

 

Themenstarteram 7. Oktober 2010 um 15:04

@all

VW hat ja diese Prämie bezahlt beim Kauf eines Neuwagens. Nun macht der Neuwagen bspw. nicht behebbare Probleme.

VW hat mich quasi gelockt, ein Produkt zu kaufen, das qualitativ nicht i.O. ist /zu bringen ist. Dafür darf ich dann die Nutzungsgebühr bezahlen und bekomme das Lockgeld nicht mehr wieder - ohne dies ich vielleicht gar nicht bei VW gelandet wäre sondern bspw. bei einer anderen Marke. So könnte man es u.U. sehen ....

Alternative zur Wandlung wäre aber auch "Ersatz durch ein neues, gleiches Produkt = Ersatzlieferung"; dabei würde alles weiterlaufen wie gehabt. Dann wäre das Geld nicht weg - evtl. nicht einmal die Nutzungsgebühr /1000km. Oder täusche ich mich?

Gruß

habi99

Die Abwrackprämie kann dir VW nicht anrechnen, da diese vom Staat gezahlt wurde!

Zitat:

Original geschrieben von habi99

@all

 

Alternative zur Wandlung wäre aber auch "Ersatz durch ein neues, gleiches Produkt = Ersatzlieferung"; dabei würde alles weiterlaufen wie gehabt. Dann wäre das Geld nicht weg - evtl. nicht einmal die Nutzungsgebühr /1000km. Oder täusche ich mich?

 

Gruß

habi99

Grundsätzlich hat der Käufer bei Lieferung nichtmangelfreier Ware den Anspruch auf Nacherfüllung (Nachbesserung und Nachlieferung je nach Wahl des Käufers). Die Nachlieferung kann aber vom Verkäufer verweigert werden, wenn dies mit unverhältnismäßig hohen Kosten verbunden ist (§439 BGB). Dies wird in der Regel bei einem Fahrzeug der Fall sein. Bei einem Elektrokleingerät wird jedoch die Nachlieferung der Regelfall sein.

 

Schlägt Nacherfüllung fehl, dann kann gewandelt werden.

 

O. 

Zitat:

Original geschrieben von habi99

@all

Alternative zur Wandlung wäre aber auch "Ersatz durch ein neues, gleiches Produkt = Ersatzlieferung"; dabei würde alles weiterlaufen wie gehabt. Dann wäre das Geld nicht weg - evtl. nicht einmal die Nutzungsgebühr /1000km. Oder täusche ich mich?

Gruß

habi99

Bei einer Wandlung wird der Preis den du an den Händler gezahlt hast als Berechnungsgrundlage genommen. Das Auto geht an den Händler zurück und du erhältst dein gezahltes Geld zurück- abzüglich der Nutzung (0,67% pro 1000km). Die Abwrackprämie ist dann futsch ! Ersatzlieferung wird es nicht geben, du mußt ein Fahrzeug neu bestellen, alles weitere (Rabatte etc.) sind dann wieder VHS mit dem Händler.............

Zitat:

Original geschrieben von pit63

Bei einer Wandlung wird der Preis den du an den Händler gezahlt hast als Berechnungsgrundlage genommen. Das Auto geht an den Händler zurück und du erhältst dein gezahltes Geld zurück- abzüglich der Nutzung (0,67% pro 1000km). Die Abwrackprämie ist dann futsch ! Ersatzlieferung wird es nicht geben, du mußt ein Fahrzeug neu bestellen, alles weitere (Rabatte etc.) sind dann wieder VHS mit dem Händler.............

Wieso vergessen immer alle die Zinsen? Bei der Rückabwicklung müssen beide Seiten so gestellt werden, als wäre der Kaufvertrag gar nicht erst zustande gekommen. Dann hättest Du die Kohle angelegt und Zinsen bekommen. Genau die kannst Du vom Autohaus verlangen.

Viele Grüße

Flo

Zitat:

Original geschrieben von smarty79

Zitat:

Original geschrieben von pit63

Bei einer Wandlung wird der Preis den du an den Händler gezahlt hast als Berechnungsgrundlage genommen. Das Auto geht an den Händler zurück und du erhältst dein gezahltes Geld zurück- abzüglich der Nutzung (0,67% pro 1000km). Die Abwrackprämie ist dann futsch ! Ersatzlieferung wird es nicht geben, du mußt ein Fahrzeug neu bestellen, alles weitere (Rabatte etc.) sind dann wieder VHS mit dem Händler.............

Wieso vergessen immer alle die Zinsen? Bei der Rückabwicklung müssen beide Seiten so gestellt werden, als wäre der Kaufvertrag gar nicht erst zustande gekommen. Dann hättest Du die Kohle angelegt und Zinsen bekommen. Genau die kannst Du vom Autohaus verlangen.

 

Viele Grüße

 

Flo

Warum vergessen alle -einschließlich mir- die mit der Anmeldung des Fahrzeuges entstandenen Kosten? Auch diese sind vom Verkäufer zu erstatten.

 

Zu den Zinsen..

M.E. erhält der Käufer die Zinsen, die er für die Finanzierung des Fahrzeuges aufgebracht hat, nicht die wegen des Autokaufes entgangenen Guthabenzinsen.

 

O.

Hallo zusammen,

hier mal ein Auszug eines eindeutiegen Urteils:

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EuGH- Rechtsprechung zur Nutzungsentschädigung bei Ersatzlieferung nach einem Verbrauchsgüterkauf angeschlossen. Dies wurde auch für den Fall der Ersatzlieferung eines KFZ durch Urteil vom 11.02.2009, VIII ZR 176/06 bestätigt.

Danach muss ein Verbraucher, wenn er für ein mangelhaftes KFZ einen Ersatzwagen vom Verkäufer geliefert bekommt, keine Nutzungsentschädigung für die Wertminderung durch Nutzung des KFZ zahlen. Die Erfüllung des Vertrages durch eine Ersatzlieferung soll für den Verbraucher entsprechend der EU-Verbraucherrichtlinie entgegen des bisherigen Wortlauts des Gesetzes (§ 346 Abs. 4 BGB) kostenfrei sein.

------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------

Bei mir läuft es gerade über einen Anwalt darauf hinaus.

Der Verkäufer muß für alle angefallenen Kosten natürlich aufkommen, laut Anwalt.

Ich fahre einen 6er GTI von 08.09. an und hatte bereits erhebliche Fehler. U. a. neues Getriebe, kompletter Lichtausfall für ein paar Sekunden im Dunkelen auf der Autobahn bei 180 Km/h, neue Xenon Scheinwerfer, diverse Lackmängel, Karosserie - Spaltmaße u. mehr und immer wieder anfallender Kleinkram.

Gruß

Burghard

am 19. Oktober 2010 um 14:24

Ich habe mein 160 PS Highline wegen der Wasserpumpe erfolgreich gewandelt und seit 01.10 einen neuen GTD, hier mal meine Wandlungskonditionen vielleicht hilft das ja weiter...

- 0,05% pro gefahrene TSD KM vom Bruttoneupreis (Listenpreis abzüglich Rabatt)

+ Zinsen und Gebühren aus meiner Teilfinanzierung

+ Zinsen für mein angezahltes Kapital (4% p.a.), dies wird gezahlt da VW sich mit meinem Geld weniger Fremdkapital am Markt beschaffen muss

+ Erstattung für meine eingebauten H&R Federn (wurden nicht bei VW eingebaut) + Kundenbindungsprämie von VW und Händler

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