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Wann kreift die Garantie ???

Themenstarteram 2. Mai 2020 um 18:38

Servus leute,

ich habe folgendes Problem, ich habe mir am Freitag letzte Woche einen Volvo V50 T5 gekauft.

Das Fahrzeug hatte zu dem Zeitpunkt 226xxx Km, nun nach einer Woche hat er 227xxx Km, also ca 1000 Km bin ich mit dem schon gefahren.

 

Mir viel schon am Wochendende auf das er ein wenig klappert, sprich Leerlauf rein, und hochbeschleunigen, zuerst dachte ich, na super, Motorlager klappert, aber es stellte sich heraus das es dies nicht war, dann habe ich dies auch beanstandet und an dem Tag war es auch komischerweise nicht mehr da, aber einen Tag später war es wieder da, und nun ist es auch fast immer da.

Vermutung lag beim ZMS, heute wurde es von einem Kfztler bestätigt, das mein ZMS durch ist, und das Merkt man, er läuft Unruigh und das geklappere ist auch weg, wenn man die Kupplung tritt, desweiteren Merkt man es bei Niedertourig fahren und im 1. und im 2. Gang.

So, zum einen habe ich eine sogenannte ggg Garantie bekommen, bei dem einen Jahr sind Dabei Motor Getriebe Turbo Schaltgabel etc, aber keine Kupplung oder der gleichen.

Aber ist der Händler nicht verpflichtet dies auf seine Kappe machen zu lassen, da es ein Versteckter Mangel ist, trotz das es ein Verschleis Teil ist, den anscheinend bevor diese Autos verkauft werden, nimmt ein Gutachter die Autos erst unter die Lupe.

oder bleib ich auf der Rechnung später selber sitzen?

Bitte nur Wissende Komentare und keine Ich denke oder ich habe mal gehört...

Und bitte auch kein Fachdeutsch, das kein Mensch versteht..

ich danke euch schonmal im voraus.

Beste Antwort im Thema

Es gibt genügend Urteile (eine Übersicht gibts beim ADAC). Wer meint, er kauft ein Auto mit >220tkm und alle Schäden sind durch die gesetzliche Sachmängelhaftung abgedeckt, egal was ist, der irrt gewaltig.

Bei dieser Laufleistung ist nahezu jedes Teil ein Verschleissteil. Und die Kupplung und ZMS mit seinen Federn etc. auf jeden Fall.

Wer so ein Auto kauft, muss einfach damit rechnen, dass jederzeit alles den Geist aufgeben kann.

Wer so ein Auto kauft, und meint, er kann 6 Monate entspannt herumfahren ohne Kostenrisiko, der irrt.

https://www.adac.de/.../...-52-Mangel-Verschleiß-Liste-2014_141982.pdf

 

Eine Garantie deckt nie Verschleiss ab, egal welche, die so marktüblich sind.

Reden/fragen kann man immer miteinander, aber Ansprüche auf gesetzlicher Ebene hast du keine.

 

By the way eine Garantie/Gewährleistung "greift", nicht "kreift".

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am 2. Mai 2020 um 18:44

Was sagt denn der Händler dazu? Vielleicht ist es nur eine Kleinigkeit die in 10 Minuten erledigt ist. Bei größeren Sachen wird er dir das schon sagen. Wenn es ds Probleme giebt dsnn kannst fu immer noch nachfragen.

Fahr sm Montag mal zum Händler oder ruf da an.

Hi,

die ersten 6 Monaten hätte der Händler es machen müssen, weil Du nicht in der Beweispflicht bist! Aber ein halber Jahr nach Kauf musst Du beweisen, dass der Mängel schon beim Kauf vorlag. Also bleibt nach einen Jahr die rechnung bei Dir. Aber Du kannst ja Anfragen, ob er sich vielleicht bei deiner Rechnung mit beteiligt und einen Teil übernimmt.

MfG

Super-TEC

Zitat:

@Super-TEC schrieb am 2. Mai 2020 um 20:47:30 Uhr:

...die ersten 6 Monaten hätte der Händler es machen müssen, weil Du nicht in der Beweispflicht bist! Aber ein halber Jahr nach Kauf musst Du beweisen, dass der Mängel schon beim Kauf vorlag.

Nein, hier ist eindeutig der Händler in der Beweispficht, weil der TE das Fahrzeug erst gestern vor einer Woche gekauft hat.

Mahlzeit,

Ich hab dir die Antworten mal rausgesucht. Deine Garantie deckt anscheinend nicht und die gesetzliche Gewährleistung, die du trotzdem hast, deckt keine Verschleißteile. Hierzu Urteile für das ZMS als Verschleißteil: https://autokaufrecht.info/.../

Da stehts alles genau drin, du wirst also dein ZMS selbst tauschen müssen. Ist aber kein Hexenwerk und sofern das Auto ansonsten gut beinander ist, lohnt sich das sicher noch. Tausch, wenn du gleich dabei bist, aber bitte auch Kupplung und Ausrücklager, nicht dass du nochmal ran musst.

Hi,

Entschuldigung mein Fehler, ich hab ein Jahr gelesen ( bin im Moment nicht ganz bei der Sache... ).

MfG

Super-TEC

Zitat:

@Aeromax48 schrieb am 2. Mai 2020 um 20:52:03 Uhr:

Hierzu Urteile für das ZMS als Verschleißteil: https://autokaufrecht.info/.../

Daß es sich bei dem verlinkten Urteil lediglich um das eines Amtsgerichts handelt, ist dir aber aufgefallen, oder?

Sicherlich. Doch meinst du wirklich, das Risiko bei dem Kilometerstand ist es wert, wenn bereits so etwas existiert? Recht haben und bekommen sind immer verschiedene Dinge und ich würde an der Stelle des TE damit gar nicht erst anfangen. Vor allem, wenn er bereits 1000km damit gefahren ist.

Themenstarteram 2. Mai 2020 um 19:17

Naja, mir blieb ja mit den 1000 Km nichts anderes übrig :)

Was halt trauruig ist, das ein Gutachter das nicht gleich mitbekommen hat, den der Fehler muss von anfang an da gewesen sein, Probefahrt war leider nur sehr Kurz, sonst wäre der mir evt sofort aufgefallen.

Mir wäre ja schon geholfen wenn er mir teilweise entgegen kommt, oder ich meine Teile Mit bringen darf etc.

am 2. Mai 2020 um 19:32

Frag den Händler. Ist er fair eird er dir ein entsprechendes Angebot machen.

Themenstarteram 2. Mai 2020 um 19:35

Also, er meinte damals, Kunden die bei Ihm kaufen, wird er günstiger machen.

Ich werde Ihn nochmals anhauen.

Es gibt genügend Urteile (eine Übersicht gibts beim ADAC). Wer meint, er kauft ein Auto mit >220tkm und alle Schäden sind durch die gesetzliche Sachmängelhaftung abgedeckt, egal was ist, der irrt gewaltig.

Bei dieser Laufleistung ist nahezu jedes Teil ein Verschleissteil. Und die Kupplung und ZMS mit seinen Federn etc. auf jeden Fall.

Wer so ein Auto kauft, muss einfach damit rechnen, dass jederzeit alles den Geist aufgeben kann.

Wer so ein Auto kauft, und meint, er kann 6 Monate entspannt herumfahren ohne Kostenrisiko, der irrt.

https://www.adac.de/.../...-52-Mangel-Verschleiß-Liste-2014_141982.pdf

 

Eine Garantie deckt nie Verschleiss ab, egal welche, die so marktüblich sind.

Reden/fragen kann man immer miteinander, aber Ansprüche auf gesetzlicher Ebene hast du keine.

 

By the way eine Garantie/Gewährleistung "greift", nicht "kreift".

Themenstarteram 3. Mai 2020 um 10:45

Ich als leichter Legastheniker hau gerne so kleine schreibunfälle rein, danke für die schreib Info:).

 

Ja, fragen kost ja nichts, aber wenn se 30 Prozent entgegen kämen.

Naja, ich frag mal an

Wenn man das falsch schreibt, kanns jemand über die Suchfunktion nicht finden. War nicht bös gemeint.

Wie geschrieben, auf zwischenmenschlicher Ebene kann man das vielleicht für beide Seiten zufriedenstellend regeln als Kompromiss, aber auf rechtlicher Ebene würdest du in die Röhre gucken. Da würd ich das Geld sparen bzw. selbst reparieren.

Themenstarteram 3. Mai 2020 um 12:06

Zitat:

@xavair1 schrieb am 3. Mai 2020 um 13:55:20 Uhr:

Wenn man das falsch schreibt, kanns jemand über die Suchfunktion nicht finden. War nicht bös gemeint.

ich sehe das nicht als Angriff oder der gleichen, stehe ja dazu das ich etwas probleme habe in Sachen Schriftform, aber manchmal ist es auch einfach das Handy :)

Also von daher alle Cool :)

Aber mit der SUFU gebich dir recht .

 

Ja, ich würde dies auch ausergerichtilch machen, da es evt doch zu teuer wird, und zwar teu´rer als das Ganze zeugs tauschen zu lassen.

Jetzt Frage ich einfach morgen mal an, und werde weiter berichten :)

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