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Wann Privatfahrt mit 7.5 Tonner

Themenstarteram 4. September 2011 um 18:06

Ich habe eine Frage an die Kollegen.

Ich habe FS III und kann mit 7.5 Tonner und Anhänger bis Gesamtzuggewicht 11.999 kg fahren.

Ich fahre regelmäßig nach Italien bis Trani (40 km von Bari) um Marmor um mein Hobby zu frönen.

Eine Strecke von Wien nach Trani ca. 1.400 km.

Wenn ich bei der Hinfahrt nach Trani den Tandemachsanhänger auf den Lkw lade könnte ja diese

Fahrt als Privatfahrt deklariert werden, was sie ja auch ist, da ich den Marmor für meine Zwecke

mit Rechnung auf meinen Namen hole.

Bei der Rückfahrt geht es sicher nicht, da ich ja mit Tandemachsanhänger über 7.5 Tonnen bin.

Bin auf Eure Meining gespannt.

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29 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von Meidlinger

 

Ich fahre regelmäßig ...

... da ich den Marmor für meine Zwecke hole.

Und das soll nicht gewerblich sein?

Wie erklärst du das den Kontrollbehörden?

Und warum darfst du mit Klasse 3 nur bis 11,99to zGG fahren?

Themenstarteram 4. September 2011 um 19:30

Zitat:

Original geschrieben von xl420

Zitat:

Original geschrieben von Meidlinger

 

Ich fahre regelmäßig ...

... da ich den Marmor für meine Zwecke hole.

Und das soll nicht gewerblich sein?

Wie erklärst du das den Kontrollbehörden?

Und warum darfst du mit Klasse 3 nur bis 11,99to zGG fahren?

Ich hole den Marmor für Eigenbedarf.

Klasse III über 50 Jahre

am 4. September 2011 um 19:53

Zitat:

Original geschrieben von xl420

 

Und warum darfst du mit Klasse 3 nur bis 11,99to zGG fahren?

Moin:)

Er darf bis 12t fahren, hätte er einen Antrag auf C/CE gestellt dürfte er bis 18,5t fahren ;)

Das Thema Privatfahrt oder nicht kapiere ich allerdings nicht, die Lenk- und Ruhezeiten gelten so oder so :confused:

Gruss TAlFUN

Hallo,

auf was ist dein LKW denn zugelassen?

LKW oder Sonder KFZ (Wie Wohnmobil) dann gelten nämlich die Pausenzeiten und so nicht.

LG

Themenstarteram 4. September 2011 um 20:04

Zitat:

Original geschrieben von TAlFUN

Zitat:

Original geschrieben von xl420

 

Und warum darfst du mit Klasse 3 nur bis 11,99to zGG fahren?

Moin:)

Er darf bis 12t fahren, hätte er einen Antrag auf C/CE gestellt dürfte er bis 18,5t fahren ;)

Das Thema Privatfahrt oder nicht kapiere ich allerdings nicht, die Lenk- und Ruhezeiten gelten so oder so :confused:

Gruss TAlFUN

Es wurde hier schon diskutiert und ich wurde belehrt, daß bis 7.5 Tonnen bei Privatfahrten keine Lenk- und Ruhepausen eingehalten werden müssen. Ich war auch immer der Auffassung, daß über 3.5 Tonnen diese eingehalten werden müssen, aber dem ist nicht so bei Privatfahrten bis 7.5 Tonnen. Dieselbe Auskunft bekam ich auch bei meinen behördlichen Anfragen. Auch die Rennleitung in Deutschland und Österreich hat mir das bei Tests bestätigt.

Die Frage ist immer was ist eine Privatfahrt und was nicht. Wenn ich für Eigenbedarf Ware holen möchte und dabei bei der Hinfahrt den Hänger lade und demnach eben nur bis 7.5 Tonnen fahre müßte es m.E. als Privatfahrt gelten. Bei der Rückfahrt mit 11.99 Tonnen gilt das selbstverständlich nicht, auch wenn die Ware für Eigenbedarf geholt wird.

 

Themenstarteram 4. September 2011 um 20:05

Zitat:

Original geschrieben von MondiGhiaX

Hallo,

auf was ist dein LKW denn zugelassen?

LKW oder Sonder KFZ (Wie Wohnmobil) dann gelten nämlich die Pausenzeiten und so nicht.

LG

Lkw und Werksverkehr. Wird aber auch für Privatfahrten genutzt

am 4. September 2011 um 20:19

Zitat:

Original geschrieben von Meidlinger

 

Die Frage ist immer was ist eine Privatfahrt und was nicht. Wenn ich für Eigenbedarf Ware holen möchte und dabei bei der Hinfahrt den Hänger lade und demnach eben nur bis 7.5 Tonnen fahre müßte es m.E. als Privatfahrt gelten. Bei der Rückfahrt mit 11.99 Tonnen gilt das selbstverständlich nicht, auch wenn die Ware für Eigenbedarf geholt wird.

Moin:)

Das Wort Privatfahrt war etwas unglücklich gewählt ;)

Die Lenk- und Ruhezeiten gelten erst über 7,5t für den nicht gewerblichen Güterverkehr, trifft also auf deinen Fall bei der Hinfahrt zu.

Gruss TAlFUN

p.s.

Was machst Du mit dem ganzen Marmor privat? :eek:

Edit:

Wobei es dann vollkommen egal ist ob der Anhänger auf dem LKW ist oder hintendran ;)

Vielleicht baut er schon an seiner letzten Ruhestätte ;) :D

 

Viktor

Themenstarteram 4. September 2011 um 20:32

Zitat:

Original geschrieben von TAlFUN

Zitat:

Original geschrieben von Meidlinger

 

Die Frage ist immer was ist eine Privatfahrt und was nicht. Wenn ich für Eigenbedarf Ware holen möchte und dabei bei der Hinfahrt den Hänger lade und demnach eben nur bis 7.5 Tonnen fahre müßte es m.E. als Privatfahrt gelten. Bei der Rückfahrt mit 11.99 Tonnen gilt das selbstverständlich nicht, auch wenn die Ware für Eigenbedarf geholt wird.

Moin:)

Das Wort Privatfahrt war etwas unglücklich gewählt ;)

Die Lenk- und Ruhezeiten gelten erst über 7,5t für den nicht gewerblichen Güterverkehr, trifft also auf deinen Fall bei der Hinfahrt zu.

Gruss TAlFUN

p.s.

Was machst Du mit dem ganzen Marmor privat? :eek:

Edit:

Wobei es dann vollkommen egal ist ob der Anhänger auf dem LKW ist oder hintendran ;)

Was ich mit dem Marmor mache möchtest Du wissen. Wenn ich 200 m2 Bodenbelag, ca. 100 m2 Marmorfliesen für 2 Badezimmer und 2 gedrehte Stufenaufgänge brauche, da kommt schon Gewicht zusammen. Marmor mit 1 cm Stärke ca. 30 kg/m2, 2 cm 60 kg/m2 und 3 cm für Stufen muß mit 90 kg/m2 gerechnet werden. Fensterbänke und sonstiges Zeug macht auch ca. 1 Tonne.

Mir macht es ganz einfach Spaß, das Zeug selbst auszusuchen und selbst zu holen. Bin nämlich selbst Steinmetz.

Edit: Meines Wissens müssen mit Hänger hinten dran, also über 7.5 Tonnen Lenk- und Ruhepausen eingehalten werden, auch bei einer Privatfahrt.

Also was du machst ist weit von "Privat" weg. Wenn du Steinmetz bist und den Marmor anschließend bearbeitest und verkaufst ist das Gewerblich. Es ist evtl "Werksverkehr" aber sicher nicht Privat.

Grüße

Steini

Themenstarteram 4. September 2011 um 20:37

Zitat:

Original geschrieben von viktor12v

Vielleicht baut er schon an seiner letzten Ruhestätte ;) :D

Viktor

Kollege, ich war schon fast auf der ganzen Welt und kenne fast jede große Stadt auf unserem Globus. War von 1978 bis 1982 in Trinidad und habe ganz Südamerika und Nordamerika bis Kanada kennengelernt. Seit mehr als 20 Jahre bin ich in Russland, Zentralasien, Afghanistan und Fernen Osten in Eigenregie betreffend humanitärer Projekte tätig. Bin selbst Steinmetz und was glaubst Du wie mir das egal ist wo ich einmal eingescharrt werde. Meine Ruhestätte wird dort sein wo ich umfalle und das Handtuch werfe oder wie wir in Wien sagen, wo ich meinen Löffel abgebe. :-)))

Themenstarteram 4. September 2011 um 20:39

Zitat:

Original geschrieben von steini111

Also was du machst ist weit von "Privat" weg. Wenn du Steinmetz bist und den Marmor anschließend bearbeitest und verkaufst ist das Gewerblich. Es ist evtl "Werksverkehr" aber sicher nicht Privat.

Grüße

Steini

Ein kleiner Unterschied ist zu beachten. Ich bearbeite den Marmor für mich selbst, demnach Eigenbedarf und nicht gewerblich. Ich verkaufe nichts an Dritte, was diese Fahrten betrifft.

Zitat:

Original geschrieben von Meidlinger

Mir macht es ganz einfach Spaß, das Zeug selbst auszusuchen und selbst zu holen. Bin nämlich selbst Steinmetz.

Genau da wird das Problem liegen, mache mal bei einer Kontrolle einem Polizisten plausibel, was du mit Tonnen von Marmor als Privatmann willst. Ich hatte schon mal den Fall, dass ich den Wagen meines Chefs für die Abholung von Möbeln verwendet habe und mir wurde unterstellt, es wäre eine gewerbliche Fahrt :rolleyes:

Wenn du auf der Rückfahrt doch eh auf Tachoscheibe fahren musst, dann hast du ja auch die Nachweispflicht der letzten 28 Tage... somit müsstest du erklären, wie der LKW und der Hänger nach Italien gekommen sind... Ich an deiner Stelle würde mir den ganzen Stress nicht antun, lieber gleich auf Tachoscheibe fahren und die Pausen einhalten. Die Geschichte der Polizei glaubhaft rüber zu bringen wird auch nicht leicht werden ;)

Wenn du ein entsprechendes Gewerbe angemeldet hast wird es sehr schwierig in einer Kontrolle zu argumentieren. Ob dir ein später ein Richter zustimmt ist auch nicht ganz sicher. Daherr würde ich einfach alle Bestimmungen für den Gewerblichen Güterverkehr beachten und fertig ist das Ding. Spart im Fall des Falles jede Menge Zeit, Geld und Nerven ;)

Grüße

Steini

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