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wann sind motorräder oldtimer?

Adlerwerke
Themenstarteram 17. Juni 2008 um 10:21

wonach geht es bei motorrädern, wenn sie als oldtimer bezeichnet werden? älter als 25 jahre?

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@danelke schrieb am 12. August 2017 um 14:04:53 Uhr:

Zitat:

@Abbuzze2000 schrieb am 18. Juni 2008 um 10:45:39 Uhr:

ich fahre alle meine alten motorräder ohne H-Gutachten weil es sich nicht lohnt. Nur mein alter kadett läuft mit H-Kennzeichen aber ohne H-Kennzeichen steht ganz normal im KFZ Motorrad und nicht oldtimer und versicherungstechnisch ebenso! Es ist vielleicht für dich perönlich einer aber zulassungstechnisch und versicherungstechnisch nicht. Selbst für das rote 07er Kennezeichen ist eine Eingangsuntersuchung entsprechend dem Gutachten zum H-Kennzeichen von nöten.

soviel schwachsinn habe ich noch nie gelesen

Hallo Leichenfledderer,

Du hättest das lesen vllt vor 10 Jahren lernen und können sollen, als noch andere Vorschriften galten (und auch die 30 Jahre noch neu waren, denn zuvor waren's nur 25).

Im übrigen kann man sein Missfallen ob eines Beitrages/dessen Inhalt auch geringfügig höflicher ausdrücken, Du A....loch, gell? (nur, um mich Deiner Ausdrucksweise anzupassen ;)).

Gruß

Uli

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Laut TÜV und Zulassungsbehörde ist das KFZ ein Oldtimer wenn es mindestens 30 Jahre alt ist und ein entsprechendes Gutachten dafür ausgestellt wurde. Nur das BJ alleine macht offiziell noch keinen Oldtimer daraus.

am 17. Juni 2008 um 16:55

Zitat:

Original geschrieben von Abbuzze2000

Laut TÜV und Zulassungsbehörde ist das KFZ ein Oldtimer wenn es mindestens 30 Jahre alt ist und ein entsprechendes Gutachten dafür ausgestellt wurde. Nur das BJ alleine macht offiziell noch keinen Oldtimer daraus.

Naja nicht ganz , es soll auch Oldtimer geben ohne H-Gutachten

ich fahre alle meine alten motorräder ohne H-Gutachten weil es sich nicht lohnt. Nur mein alter kadett läuft mit H-Kennzeichen aber ohne H-Kennzeichen steht ganz normal im KFZ Motorrad und nicht oldtimer und versicherungstechnisch ebenso! Es ist vielleicht für dich perönlich einer aber zulassungstechnisch und versicherungstechnisch nicht. Selbst für das rote 07er Kennezeichen ist eine Eingangsuntersuchung entsprechend dem Gutachten zum H-Kennzeichen von nöten.

Themenstarteram 18. Juni 2008 um 9:24

vielen dank, daß hat mir schon geholfen, dachte ursprünglich 25 jahre reichen da aus....

am 26. Juni 2008 um 17:42

ich soll demnächst die Maschiene von meiner Mutter weiter fahren und die wird nächstes Jahr 30 Jahre alt.SIe wollte mal wissen ob es irgendwie versicherungstechnisch was gibt.Naja Es is auch ohne H ihr Heiligtum

am 26. Juni 2008 um 22:01

Hi,

kleine Zwischenfrage.Wie kann ich ein Motorrad zulassen von dem keinerlei Papiere mehr vorhanden sind?Baujahr 53.Das Motorrad war immer in Familienbesitz.Liegt da vielleicht in Mikrofilmbasis der Fahrzeugbrief auf der Zulassungsbehörde vor oder sowas?

Danke

eddie83

@ eddie83

Beim TÜV anrufen und fragen, ob sie für das Moped (Typ, Rahmennummer etc. bereit halten) Unterlagen haben. Wenn ja, ist das kein Problem und kostet ~ 100€.

Wenn nein, musst Du Dir aus anderen Quellen (z.B. eine Interessengemeinschaft, Club etc.) eine Kopie besorgen und damit zum TÜV gehen.

Gruß

Frank

@ rockn-roll-mama

weis nur das die LVM spezielle Tarife für Oldtimer vergibt. Bei meinen Motorrädern lag dann die Haftpflich bei rund 25 EUR im Jahr ( Pauschalpreis ). Hatte aber auch Pauschal 46 EUR Steuern damal bezahlt. Da mir das zu Teuer war hatte ich all meine Fahrzeuge wieder abgemeldet und mit normalem Kennzeichen zugelassen. Danach gab es bei der LVM die normalen einstufungen aber von den 100% war man ruck zuck wieder runter und zahle jetzt am ende weniger als Vorher. Zwar etwas mehr an versicherung aber dafür nur 18 Steuer bei 250 ccm

@ eddie83

endweder einen kaufvertrag selbst zusammenschustern oder auf der zulassungstelle einen Wisch unterschreiben das du der Besitzer bist. Dann die rahmennummer bei der zulassungstelle über das KBA prüfen lassen, könnte ja geklaut sein. ( auch wenn Familienbesitz, es ist halt vorschrift ). Dann bekommst du so ein Formular was der TÜV zum austellen einer neuen Betriebserlaubnis braucht. Dann suchst du im I-Net die technischen daten und gibst alles deinem TÜV Prüfer. Der stellt dir eine vorläufige Betrieberlaubis aus. Dann ab zu Zulassungstelle damit und dann bekommst du die Plakette, Nummernschild und neue Papiere.

So war der Wertegang bei meiner AWO, für meine restlichen MZ´s hatte ich gott sei dank die Papers.

*edit*

gekostet hat bei mir nur der TÜV 8 ganz normale TÜV gebühr halt ) und die normalen zulassunggebühren. also es wurden keine anderen Gebühren erhoben

Themenstarteram 1. Juli 2008 um 21:07

vielen dank für die vielen netten infos.....so jetze sind die zwei weg mit all euren infos...der käufer hat sich so richtig gefreut, weil eben kein "hemmschuh" dran war. schnief und cia....kleine hexe..tinta

was waren es denn für moppeds ?

am 2. Juli 2008 um 22:45

Zitat:

Original geschrieben von fiat500wolti

Zitat:

Original geschrieben von Abbuzze2000

Laut TÜV und Zulassungsbehörde ist das KFZ ein Oldtimer wenn es mindestens 30 Jahre alt ist und ein entsprechendes Gutachten dafür ausgestellt wurde. Nur das BJ alleine macht offiziell noch keinen Oldtimer daraus.

Naja nicht ganz , es soll auch Oldtimer geben ohne H-Gutachten

Meine BMW R25-2 mit EZL 1951 ist auch ohne H- Kennzeichen angemeldet ohne Gutachten auch als Oldtimer versichert! H-Kennzeichen und Oldtimer stehen nicht unmittelbar in Zusammenhang!! Es mag aber im Einzelfall durchaus Sinn machen.

Das ist alles eine auslegungsache wie es im Schriftlichen heißen mag. Aber jedes fahrzeug hat seine eigene schlüsselnummer. nach dieser Schlüsselnummer wird angemeldet und auch versichert. Mit einem H Kennzeichen oder dem 07 bekommt man eine neue Schlüsselnummer und in den Papieren bei Typ noch oft extra das wort Oldtimer hineingeklatsch. Dies wird dann bei der Versicherung auch ganz anders eingestuft.

am 10. Juli 2008 um 23:42

hallo leute, brauche eure hilfe

habe eine suzuki gsx1100 (typ:gs110x, baujahr 81, EZ 82, 100PS) und möchte gerne ein H kennzeichen wegen günstiger steuer etc.

frage:

welche auflagen muß ich erfüllen? wo, wie und wer stellt fest oder bescheinigt das

es sich um einen oldtimer handelt? wo wird das eingetragen?

maschine ist zurzeit ohne tüv, war aber vor jahren in D zugelassen.

mache die kiste gerade wieder flott: neue batterie, motor: vergaser synchronisiert und

ölwechsel plus filter, neue reifen, bremsen etc ...

habe vor, einen zustand 2 zu erreichen bevor ich mit der kiste zum tüv fahre.

wichtig: maschine wurde vor ca 25 jahren als eine art prähistorischer streetfighter

umgebaut: anderes heck, 4 in 1 (98db), zurückgelegte fußrasten, lenker, scheinwerfer, ochsenaugen, vollverkleidung weg. alle änderungen sind im brief eingetragen

frage:

muss alles originalzustand vom hersteller sein um H zu kriegen oder reicht es

wenn die umbauteile auch schon aus damaliger zeit stammen.

vieleicht kann mir jemand wenigstens teilweise weiterhelfen

 

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Oldtimerzulassung wie geht das' überführt.]

1. Das Motorrad ist keine 30 Jahre alt -> kein Oldtimer!

2. Die reguläre KFZ-Steuer (75€ pro Jahr) ist nur unwesentlich teurer als die pauschale Oldtimer-Steuer (46€).

3. Haftpflicht kann evtl. sogar teuer sein als bei normaler Anmeldung.

4. Das Fahrzeug sollte sich im originalen Zustand befinden. Wenn, dann sind nur zeitgenössiche Umbauten zulässig (abhängig vom TÜV-Prüfer).

Fazit:

Lohnt sich nicht!

Gruß

Frank

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Oldtimerzulassung wie geht das' überführt.]

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