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Wann sinken die %te und die SFR

Themenstarteram 7. August 2006 um 15:23

Servus allerseits,

ich wechsele oft die Fahrzeuge und habe dementsprechend kurze Zulassungen und sitze seit mehr als zwei Jahre auf die gleichen %te obwohl ich in der zwischenzeit immermal ein Auto auf mich zugelassen hatte!

Ich habe mal beim nem Vertreter der Versicherung nachgefragt und er meinte, man müsse mindestens ein Halbes Jahr ein Auto zugelassen haben, um bei der nächsten "Intervall" runtergestuft werden zu können. Aber so ganz kapiere ich es niicht.

Wie sähe es denn aus, wenn ich; sagen wir mal in der Zeit vom 01.01- 30.06 eines Jahres ein Fahrzeug nur kurz, sprich 1Woche, meinetwegen vom 01.01.2006-08.01.2006 und dann wieder in der Zeit vom 01.07.2006-31.12.2006 lediglich vom 01.07.2006-08.07.2006 ein Fahrzeug auf mich zugelassen habe, hätte ich dann Anspruch darauf runtergestuft zu werden oder nicht?

Wie funktioniert das mit der Rückstufung, gibt es da paar Tricks regelmäßig runtergestuft zu werden ohne ein Fahrzeug zu haben, vielleicht in dem man ein Motorrad zu lässt oder eine geringe Pauschale an die Versicherung zahlt? thnx

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24 Antworten

Das Auto muss insgesamt 6 Monate im Jahr angemeldet sein. Egal in welchen Monaten. 2*1 Woche ist nicht möglich!!!

Bei einer Zulassung, z.B. ab August besteht die Möglichkeit, den Versicherungbeginn auf den 01.07. zurück zu verlegen, damit die 6 Monate zusammen kommen.

Eine Pauschale an die Versicherung zahlen und SF runter geht nicht.

Themenstarteram 7. August 2006 um 17:22

Zitat:

Original geschrieben von Chrippler

Das Auto muss insgesamt 6 Monate im Jahr angemeldet sein. Egal in welchen Monaten. 2*1 Woche ist nicht möglich!!!

Bei einer Zulassung, z.B. ab August besteht die Möglichkeit, den Versicherungbeginn auf den 01.07. zurück zu verlegen, damit die 6 Monate zusammen kommen.

Eine Pauschale an die Versicherung zahlen und SF runter geht nicht.

Erstmal Danke für die Info. Wie schaut es aus, wenn ich nach August zulasse, kann man da auch auf den 01.07. zurückgreifen?

ist manchmal möglich aber es kommt immer wieder vor dass es nicht klappt. musst mal mit deinem vertreter reden ob des klappt.

mfg michi

Zitat:

Original geschrieben von AstraGsi-RV

ist manchmal möglich aber es kommt immer wieder vor dass es nicht klappt. musst mal mit deinem vertreter reden ob des klappt.

mfg michi

Die Rückdatierung ist generell möglich, nur mußt Du halt die Prämie ab diesem Zeitpunkt zahlen. Aber bei einem hohen SFR lohnt sich das allemal.

Wenn Dein Vertreter den Vertrag nicht zurück datiert, dann wechsle die Versicherung.

Wenn Du in den vergangenen zwei Jahren jeweils

jedes Kalenderjahr mehr als 180 Tage Autos

auf Deinen Versicherungsvertrag zugelassen hattest,

so bist Du jedes der beiden Jahre ein schadenfreies Jahr weiterzustufen.

Das gilt auch,

wenn Du die Versicherungsgesellschaft gewechselt hast.

Voraussetzung:

Du hast die Vorversicherung angegeben.

Zitat:

vielleicht in dem man ein Motorrad zu lässt

Genau das funktioniert auch. Einfach ein altes Moped mit 80-125ccm kaufen, zulassen und versichern. Das kostet lediglich den Versicherungsbeitrag von ca. 50-60 Euro/Jahr, da für Leichtkrafträder keine Steuern bezahlt werden müssen.

...wenn schon dann konsquent, nämlich einen Leichtkraftroller mit Saisonkennzeichen für 6 Monate zulassen, der ist noch mal bilscher.

Die Regelungen zur Hochstufung sind nicht bei allen Versicherern gleich. Es gibt zumindest einen, bei dem die Hochstufung auch erfolgt wenn das Fahrzeug im Extremfall nur 2 Tage im Jahr zugelassen ist.

Voraussetzung:

Der Vertrag besteht über den Jahreswechsel hinweg o d e r zwischen Ab- und Anmeldung liegen höchstens 180 Tage.

Und wie ist das dann mit dem Rabattgrundjahr bei Anmeldung am 29.12. eines Kfz, wenn als technischer Versicherungsbeginn nicht der 01.07. mit Beitragspflicht für diesen Zeitraum gewählt wurde?

Bei welchem Versicherer ist das z.B, möglich?

Bei keiner

Es geht ja um Verträge mit Vorversicherungszeit, daher wird - wenn die Unterbrechung über den Jahreswechsel nie länger als 180 Tage dauert - das Rabattgrundjahr beibehalten.

Es würde also genügen das Fahrzeug jeweils vom 29.12. - 02.01. zuzulassen oder z.B. eine Woche im Herbst und eine Woche im Frühjahr, wenn die Winterunterbrechung nie länger als 180 Tage dauert.

Bei welchen Gesellschaften dass so geregelt ist weiß ich nicht, sicher bin ich nur bei einer und für die mache ich hier keine Werbung ;)

........wobei der SFR immer den Stand nach der letzten Stufung behalten würde (180 Tage, nicht bestanden).

Also bin ich weiterhin in frommen Unglauben.

Nein, Rabattgrundjahr bleibt, SF geht hoch.

Beispiel:

Fzg abgemeldet am 01.05.2004 mit SF 5

Wiederzulassung am 01.11.2005 mit SF 5

zum 01.01.2006 Hochstufung in SF 6

oder

Fzg abgemeldet am 01.05.2004 mit SF 5

Wiederzulassung am 01.11.2005 mit SF 5

Fzg abgemeldet am 01.12.2005 mit SF 5

Wiederzulassung am 01.06.2006 mit SF 6

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