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Wann verjährt "unfallfrei"?
Eine Freundin von mir hat in den 90-ern einen "unfallfreien" Wagen gekauft, Toyota Paseo - bei einem Toyota-Händler in Wuppertal Barmen.
Ihre derzeitige Werkstatt (der Werkstattinhaber wurde durch Beziehung zu ihrer Schwester Teil der Familie, und seit dem schraubt er auch an ihrem Wagen) hatte bereits den Verdacht, dass das Auto ein Unfallfahrzeug ist, aber das Thema wurde nicht weiter verfolgt, das Auto war zu dem Zeitpunkt schon jenseits des Normalalters für Fahrzeuge, und der Kauf lange her.
Bei einem Wassereinbruch letztens wurden am Auto Verkleidungen abgenommen, damit alles trocknet.
Hinter den Verkleidungen wurde eine massive Menge an BLUT gefunden, das ganze Auto riecht jetzt auch danach.
Kann man den Händler drankriegen? Wie alt das Blut ist, und wem es gehört, wird sich wohl mit Leichtigkeit nachweisen lassen. Sie müsste auch noch den alten Fahrzeugbrief haben, den es damals gab.... Oder?
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@azrazr schrieb am 10. November 2016 um 17:21:08 Uhr:
1. Es ist nicht an Onlinekontakten zu entscheiden, um was es sich handelt. Es ist Blut. Punkt.
2. Bisher bestand nur der Verdacht, dass es sich um ein Unfallfahrzeug handelt. Mit dem Blut ist es bewiesen. Wenn dieses Blut etwas mit der Zeit im Besitz der Krankenschwester zu tun hätte, wüsste sie das.
3. Kein Mensch blutet unter das Armaturenbrett, wenn er sich verletzt. Und kein Mechaniker hat jemals das Armaturenbrett abmontiert, seit dem sie das Auto hat.
4. die Biogenies, die an verrotendes Blut glauben, können sicherlich auch erklären, WIE Blut verrottet, wenn es trocken ist?
5. die Technikgenies, die glauben dass das Auto im Innenraum ständig von Wasser durchflutet wird, können sicher erklären, wieso es jetzt anfängt nach verrottendem Blut zu stinken.
6. die Erste Hilfe Genies, die hier glauben, eine Krankenschwester, die seit 25 Jahren im Beruf arbeitet, verschätzt sich in der Menge, können sicher aus der Ferne bestimmen, in welchem Ausmaß das Auto verdreckt ist
Noch mal zum mitschreiben: bisher bestand der Verdacht eines Unfallschadens, jetzt ist Blut an Stellen gefunden worden, wo kein Blut hinkommt, wenn es das Auto dabei nicht zerlegt.
Dass nach 20 Jahren ein Beweis schwierig ist, ist klar, ich meine, den kann man aber führen. Ich bin sicher, dass es Unterlagen zu einem solchen Unfall gab - oder gibt. Obwohl ich nicht weiß, wie lange Polizei und Justiz solche Unterlagen aufbewahrt... Wenn die Verjährung nach der Entdeckung beginnt, dann kommt der Händler nicht davon. Wenn die Verjährung mit dem Kauf beginnt, wird es noch schwieriger..
Was willst du von uns? Wenn dir die Antworten nicht gefallen, ist es nicht an uns, Antworten zu geben? Komm runter! Es ist alles verjährt! Basta! Frag einen Anwalt, wenn du uns nicht glaubst!
Meinen ersten Unfall habe ich vor über 25 Jahren aufgenommen! Unfälle, wo Blut unters Amaturenbrett läuft, sind das Ende fürs Auto (nicht mal in Polen baut man die noch auf!).
Im Auto ist es nie komplett trocken, warum sollte es denn jetzt plötzlich flüssig werden! Wenn du wissen willst, wie es genau verrottet, google nach Dr Bennecke!
Krankenschwestern arbeiten bei uns nicht bei der Kriminlatechnik! Sie verarzten frische Wunden! Nach 20 Jahren finden wir nur mittels Technik und Chemie noch Spuren von Blut! Die Verjährung ist zivil- und strafrechtlich längst vorbei.
Für mich war das der letzte Beitrag, du lässt ja sowieso so lange nicht locker, bis dir jemand zustimmt!
PS: Mit dem "Blut" ist gar nichts bewiesen. Aber mach mal. Die Konsequenzen trägst du ja!
Man, man, man...
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99 Antworten
Ist nicht Dein Ernst, oder?
Die Story hast Du doch schon in nem andeen Thema zum Besten gegeben.
Also Mord verjährt jedenfalls nie
LG
Udo
Unwahrscheinlich, dass der Unfall aktenkundig ist, bei so viel Blut. Wenn die Leiche hinter der Verkleidung gefunden worden wäre - nun gut - aber es war nur Blut :-)
Ich muss da nochmal nachfragen:
- Kauf war vor 16-25 Jahren?
- Man findet JETZT einen Schaden?
- Man will JETZT nach 16-25 Jahren den Händler (sofern noch vorhanden) "drankriegen"?
- Für was eigentlich?
- Und wie wird der Nachweis über irgendetwas geführt?
- Was ist eine "massive Menge"? 1l? 5l? ???
Es ist auch nicht mehr zu beweisen, wann der Unfall statt gefunden hat. Sprich ob dieser vor oder nach Kauf statt gefunden hat.
Zitat:
@CivicTourer schrieb am 9. November 2016 um 15:36:22 Uhr:
Ich muss da nochmal nachfragen:
- Kauf war vor 16-25 Jahren?
~ ca. 20 Jahre, ja.
Zitat:
- Man findet JETZT einen Schaden?
Hinweise gab es früher (so ab 2006 herum von der Werkstatt "Ich glaube, das ist ein Unfallwagen"), aber der endgültige Beweis (viel Blut) ist jetzt gekommen.
Zitat:
- Man will JETZT nach 16-25 Jahren den Händler (sofern noch vorhanden) "drankriegen"?
Man nicht. Es ist meine spontane Idee.
Zitat:
- Für was eigentlich?
Betrug?
Zitat:
- Und wie wird der Nachweis über irgendetwas geführt?
Blut? Nachforschung? Da gibt es mit Sicherheit noch Dokumente zu.
Zitat:
- Was ist eine "massive Menge"? 1l? 5l? ???
Alles unter der Verkleidung ist großflächig blutverkrustet. Die Literzahl ist nicht ermittelbar, aber ein Schnitt in den Finger war das nicht. Hier wurde offenbar nicht repariert, sondern vertuscht.
Zitat:
@Jupp78 schrieb am 9. November 2016 um 16:01:17 Uhr:
Es ist auch nicht mehr zu beweisen, wann der Unfall statt gefunden hat. Sprich ob dieser vor oder nach Kauf statt gefunden hat.
Technisch: doch. Es ist herausfindbar, wem das Blut gehört (hat).
Zitat:
@azrazr schrieb am 9. November 2016 um 14:49:13 Uhr:
Wie alt das Blut ist, und wem es gehört, wird sich wohl mit Leichtigkeit nachweisen lassen. Sie müsste auch noch den alten Fahrzeugbrief haben, den es damals gab.... Oder?
jupp, kommste auf nen Bier vorbei, hab da noch auf ner 5,25 Floppy nen Backup einer weltweiten dna datei aus der Chip von Mitte der 90er rumfliegen.
= also so wie du dir das vorstellst, wird das glaub ich nix. Aber ehrlich gesagt, da jetzt noch ein Fass aufzumachen, wäre mir persönlich echt zu blöd.
Tierblut oder Menschenblut, das ist hier die Frage.
Wenn Tierblut, ist die zugehörige Wildsau nicht mehr zu ermitteln...
LG
Udo
Ich finde zwar die Frage äußerst seltsam, aber um das hier zu beenden: selbst wenn die Betrugsvoraussetzungen nachgewiesen werden könnten (unwahrscheinlich), wäre die Straftat verjährt. Ein solcher Betrug verjährt in 5 Jahren, der Kauf ist 20 Jahre her.
Mit was man so alles konfrontiert wird bei Motor Talk, unglaublich.
da musses aber ganz schön rumpelt haben, dass die Wildsau im Innenraum hinter die Verkleidungen blutet. Was man sich für einen finanziellen Erfolg verspricht wäre das nächste. Der Zeitwert ist wahrscheinlich sowieso geringer wie der Altmetallpreis.
Woher wisst ihr das es BLUT ist?
Der finanzielle Erfolg ist relativ egal. Wenn dem Händler eine Straftat (Betrug) nachgewiesen wird, kann er wenigstens keine weiteren Kunden betrügen.
Da Betrug (gewerbsmäßig) bis zu 10 Jahre Knast bedeuten kann, wäre die Verjährung erst nach 20 Jahren. Da könnten wir noch drin sein.
Der Betrug wurde aber jetzt erst offenbar. Beginnt die Verjährung bei der Begehung der Tat, oder beim Auffliegen der Tat... Das ist hier die Frage....
Zitat:
@ChristophS70 schrieb am 9. November 2016 um 16:30:58 Uhr:
Woher wisst ihr das es BLUT ist?
Eine Krankenschwester erkennt Blut, wenn sie Blut sieht.