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Warnblinkanlage Pflicht bei Polizeikontrolle?

Themenstarteram 17. März 2011 um 18:21

Hallo zusammen,

Folgende Situation:

Polizei fährt Streife, sieht mich mit meinem Fahrzeug während der Fahrt in einem Wohngebiet. Die Polizei wendet und fordert mich auf anzuhalten. Daraufhin halte ich auf einem ganz normalen Parkplatz (in Fahrtrichtung, am Bürgersteig). Vor mir parken Autos, hinter mir steht unmittelbar der Polizeiwagen.

Der Polizist fordert mich auf, die Warnblinkanlage einzuschalten. Ich weise ihn darauf hin, dass ich gerade auf einem ganz normalen Parkplatz halte/parke, vor mir Autos parken und er hinter mir steht. Ich frage nach dem Sinn/Grund.

Er antwortet nur: "Wenn ich Ihnen das sage dann tun Sie das auch!".

 

Meine Frage: Ist das korrekt? Muss ich das? Muss ich mir solch eine Aussage gefallen lassen? Oder wollte er zeigen, dass er die Macht hat?

Beste Antwort im Thema

Alleine darüber nachzudenken, ist eigentlich schon Unfug. Was vergibt man sich dabei denn? Kann man der Aufforderung einer solchen KLEINIGKEIT nicht einfach nachkommen, ohne da groß Palaver zu machen?

Wenn du es rein rechtlich willst: §36 Abs. 5 Satz 4 StVO: "Die Verkehrsteilnehmer haben die Anweisungen der Polizeibeamten zu befolgen". Also ja, mach die Leuchten einfach an, wenn er das sagt...denn er "hat die Macht".

 

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Alleine darüber nachzudenken, ist eigentlich schon Unfug. Was vergibt man sich dabei denn? Kann man der Aufforderung einer solchen KLEINIGKEIT nicht einfach nachkommen, ohne da groß Palaver zu machen?

Wenn du es rein rechtlich willst: §36 Abs. 5 Satz 4 StVO: "Die Verkehrsteilnehmer haben die Anweisungen der Polizeibeamten zu befolgen". Also ja, mach die Leuchten einfach an, wenn er das sagt...denn er "hat die Macht".

 

Er wollte sich offenbar von der Funktionstüchtigkeit der Fahrtrichtungsanzeiger aka Blinklichter überzeugen...

Die Warnblinkanlage darf nur bei technischem Defekt aktiviert werden.

Und ja: Ein Streifenpolizist darf sämtliche Beleuchtungseinrichtungen an Deinem KfZ überprüfen.

Warum wurdest Du angehalten? Blinker nicht gesetzt und abgebogen?

Hallo,

vielleicht ist ihm ja einfach aufgefallen, dass ein Blinker nicht geht und er wollte das mal prüfen.

Man muss ja nun nicht immer gleich was Schlechtes denken.

Gruß

BV

Edit: 9 Sekunden zu spät.

Zitat:

Original geschrieben von silverminer

Meine Frage: Ist das korrekt? Muss ich das? Muss ich mir solch eine Aussage gefallen lassen? Oder wollte er zeigen, dass er die Macht hat?

Mhm, mal angenommen ich bin der Polizist.

Dann frage ich hiermit:

Muss ich mir eine solche Diskussion gefallen lassen? Oder wollte er zeigen, dass er die Macht hat?

;)

Hallo

Also grundsätzlich sind im Straßenverkehr die Anweisungen der Polizei zu befolgen. Auch wenn sie einem selbst nicht verständlich oder einsichtig sind. Es könnten ja irgendwelche Voraussetzungen vorhanden sein, von denen man selbst nichts weiß und die die Maßnahme nötig machen.

In deinem Fall vermute ich mal, dass dich der Polizist einfach routinemäßig aufgefordert hat, die Warnblinkanlage einzuschalten, auch wenn es nicht nötig gewesen wäre. Wenn der Verkehrsteilnehmer dann gleich mit irgendwelchen besserwisserischen Kommentaren (tschuldigung, aber so hört es sich für mich an) kommt, trägt das nicht gerade zu einer entspannten Atmosphäre der Verkehrskontrolle bei.

Also wegen so einer Kleinigkeit wie der Warnblinkanlage irgendwelche Machtspielchen anzufangen zahlt sich mMn nicht aus, weil der Polizist hat nun mal die "Macht"

LG, Elwood

am 17. März 2011 um 19:20

Und Ich stell mir die Frage welchen Sinn macht dieses Thema?

Einfach machen was er sagt und gut ist er hat jetzt nicht schlimmes von

dir verlangt.

Zitat:

Original geschrieben von silverminer

Er antwortet nur: "Wenn ich Ihnen das sage dann tun Sie das auch!".

Und wie ging es danach weiter?

am 17. März 2011 um 20:22

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke

 

Und wie ging es danach weiter?

Moin Drahkke:)

Wir hätten da folgende Möglichkeiten bzw. Szenarien.

a. Der TE sagt, ohne meinen Anwalt mache/sage ich gar nichts mehr.

b. Der TE wird zur Personalienüberprüfung zum Polizeiwagen bzw. auf die Wache gebeten.

c. Die Polizei lässt ihn blasen oder verlangt ein Drogenscreening.

d. Die Warnblinkanlage ist defekt und der TE bekommt einen Mängelbericht.

e. Eher unwahrscheinlich, die Polizei gibt es auf, steigt in ihren Wagen und fährt davon.

f. ???

Gruss TAlFUN ;)

Themenstarteram 17. März 2011 um 20:43

f.) Der Fahrer erklärt dem Polizisten, dass es sich hierbei um eine sachliche Frage gehandelt hat und tut was der Polizist von ihm wollte.

Danke für die Antworten. ;)

zu deiner frage wurde dir hier ja schon ziemlich alles gesagt... ;)

ich will auch keinen streit anzetteln...

aber einen dreier bmw, bei der sitzeinstellung würde ich als polizist auch anhalten :D

in solchen autos sitzen meist etwas komische leute drin... :p

Themenstarteram 17. März 2011 um 22:22

An der Sitzstellung kann es nicht gelegen haben aber ich schätze, dass der 3er BMW mit Eisenmann Endtopf da beigetragen hat. :D

Zitat:

Original geschrieben von silverminer

An der Sitzstellung kann es nicht gelegen haben aber ich schätze, dass der 3er BMW mit Eisenmann Endtopf da beigetragen hat. :D

nichts für ungut, war nicht böse gemeint :D :)

Zitat:

Original geschrieben von elwood123

Hallo

Also grundsätzlich sind im Straßenverkehr die Anweisungen der Polizei zu befolgen. Auch wenn sie einem selbst nicht verständlich oder einsichtig sind. Es könnten ja irgendwelche Voraussetzungen vorhanden sein, von denen man selbst nichts weiß und die die Maßnahme nötig machen.

Also das bedeutet. Wenn ein Polizist mich an einer Brücke anhällt, und sagt, ich soll runter springen, dann muss ich das machen, auch wenns mir sinnlos erscheint? :confused: :confused: :confused:

am 18. März 2011 um 0:06

Zitat:

Original geschrieben von MvM

Zitat:

Original geschrieben von elwood123

Hallo

Also grundsätzlich sind im Straßenverkehr die Anweisungen der Polizei zu befolgen. Auch wenn sie einem selbst nicht verständlich oder einsichtig sind. Es könnten ja irgendwelche Voraussetzungen vorhanden sein, von denen man selbst nichts weiß und die die Maßnahme nötig machen.

Also das bedeutet. Wenn ein Polizist mich an einer Brücke anhällt, und sagt, ich soll runter springen, dann muss ich das machen, auch wenns mir sinnlos erscheint? :confused: :confused: :confused:

Moin:)

Hast Du einen Clown gefrühstückt? :confused:

elwood123 hat geschrieben eine Massnahme nötig machen oder ?

Sollte jetzt z.B. ein Starfighter auf der Brücke notlanden müssen, dann würde ich Dir empfehlen auch in diesem Fall der Anweisung zu folgen :o:rolleyes:

Kommentare gibts, Kopfschüttel.

Gruss TAlFUN

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