Warnleucht
Hallo an alle!
Vielleicht denk ihr ich bin bekloppt habe aber mal eine Frage...
Darf ich mir diese Leucht einfach so aufs Auto montieren:
http://cgi.ebay.de/...18942656QQcmdZViewItemQQptZNutzfahrzeugteile?...
Mir gehts einfach mal darum das ich in letzter Zeit viele Autos mit Panne am Straßen Rand sehe und sie sehr oft spät und schlecht trotz Warnblinkanlage zu sehen sind. Würde mir gern zu eigenen Sicherheit so etwas haben.
Vielen Dank für Eure Hilfe.
Gruß
Chris
Beste Antwort im Thema
Erstaunlich, wieviel Halbwissen und Vermutungen sich immer wieder in solchen Threads ansammeln.
Stumpfes §§-Zitieren oder -Verlinken von ergoogelten Fundstellen in StVO oder StVZO nutzt bei derart speziellen Problemstellungen überhaupt nichts, da es ausserdem noch EU-Richtlinien sowie Verwaltungs- und Durchführungsvorschriften gibt.
Eine nicht fest mit dem Fahrzeug verbundene Rundumleuchte mit Magnet-/Saugfuß und Stecker für den Zigarettenanzünder kann gar nicht eingetragen werden, da es sich um ein abnehmbares Teil und nicht um ein Teil des Fahrzeuges handelt.
Die Verwendung einer typgeprüften Leuchte dieser Art an/auf einem stehenden Fahrzeug ist im Falle eines Unfalls oder bei Arbeiten an einem Pannenfahrzeug sehr wohl als zusätzliches Sicherungsmittel zulässig.
Selbstverständlich müssen die Warnblinker eingeschaltet und das Warndreieck aufgestellt werden.
Das sind ganz normale Sicherungspflichten, die nicht durch das Aufsetzen einer Warnleuchte erlöschen oder aufgehoben werden!
Die entscheidenden Vorteile von Rundumleuchten mit Stroboskop-Blitzer oder LED-Blitzer sind neben der besseren Erkennbarkeit vor allen Dingen die weitaus geringere Stromaufnahme gegenüber einer Drehspiegel- oder Drehlinsen-Rundumleuchte.
Sie sind allerdings auch teuerer.
Eine Drehspiegel- oder Drehlinsenleuchte ist in der Regel mit einem H1- oder H3-Leuchtmittel ausgestattet.
Das bedeutet bei 12V (PKW) 55 W bzw. 4,58 A. Hinzu kommt noch der Antriebsmotor der drehbaren Teile.
Rund gerechnet sind das dann gesamt etwa 5 A bzw. 60 W (eher etwas mehr).
Eine Doppelblitz-Rundumleuchte hat eine mittlere Stromaufnahme von 3,4 A (Beispiel Hänsch Comet) entsprechend 40,8 W.
Eine LED-Blitz-Rundumleuchte hat eine mittlere Stromaufnahme von nur 1,5 A (Beispiel Hänsch Comet LED) entsprechend 18 W.
Ich habe seit mittlerweile rund 30 Jahren eine zusätzliche Rundumleuchte (aktuell Stroboskop-Blitz) in meinem kleinen Notfallköfferchen und die wurde schon häufig und vor allen Dingen unbeanstandet in entsprechenden Gefahrensituationen verwendet.
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33 Antworten
Hallo Chris,nein das darfst du nicht.es sei denn du lässt ihn eintragen.
Keine Ahnung, wie es da aussieht.
Aber warum nicht zur Warnung bei Panne hiermit warnen?
Das Teil steht nicht zu 99,9% ungenutzt im Wind.
Ok Danke für die Hilfe.
Glaube kaum das man sowas eingetragen bekommt für normalen PKW.
Habe die "normale" Rundumleuchte auch gesehen klar.
Dachte nur die andere ist fest dran und direkt einsatzbereit.
Gruß
Chris
Zur Absicherung eines stehenden (!) Fahrzeuges kannst Du Dir eine Rundumleuchte (optimal Blitz oder LED-Blitz) mit Magnet-/Saugfuß zulegen und diese im Absicherungsfall aufs Dach pappen. Diese muss aber auch ein K~- (bei äleren Modellen) oder ein E-Prüfzeichen haben.
Der Lichtbalken im eBay-Link scheint generell ohne Zuassung zu sein. Darfst Du also nur auf Privatgelände, einem Kinderkarussell oder im Partykeller benutzen.
auch für die normale rundumleuchte auf dem dach brauchst du eine Eintragung.
Ok also generell alles Eintragungspflichtig, so versteh ich das.
Aber bei stehendem Fahrzeug zur Absicherung eine Magnetleuchte erlaubt.
Sind die LED Blitzer besser wie die normalen Rundumleuchten?
Gruß
Chris
Die LED-Blitzer dürften intensiver Leuchten. Also auch bei schlechter Sicht besser warnen.
DASsagt die STVO zum Blinklicht.
DASsagt die StVZO:
Zitat:
(4) Mit einer oder, wenn die horizontale und vertikale Sichtbarkeit (geometrische Sichtbarkeit) es erfordert, mehreren Kennleuchten für gelbes Blinklicht (Rundumlicht) dürfen ausgerüstet sein
1.
Fahrzeuge, die dem Bau, der Unterhaltung oder Reinigung von Straßen oder von Anlagen im Straßenraum oder die der Müllabfuhr dienen und durch rot-weiße Warnmarkierungen (Sicherheitskennzeichnung), die dem Normblatt DIN 30 710, Ausgabe März 1990, entsprechen müssen, gekennzeichnet sind,
2.
Kraftfahrzeuge, die nach ihrer Bauart oder Einrichtung zur Pannenhilfe geeignet und nach dem Fahrzeugschein als Pannenhilfsfahrzeug anerkannt sind. Die Zulassungsbehörde kann zur Vorbereitung ihrer Entscheidung die Beibringung des Gutachtens eines amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfers für den Kraftfahrzeugverkehr darüber anordnen, ob das Kraftfahrzeug nach seiner Bauart oder Einrichtung zur Pannenhilfe geeignet ist. Die Anerkennung ist nur zulässig für Fahrzeuge von Betrieben, die gewerblich oder innerbetrieblich Pannenhilfe leisten, von Automobilclubs und von Verbänden des Verkehrsgewerbes und der Autoversicherer,
3.
Fahrzeuge mit ungewöhnlicher Breite oder Länge oder mit ungewöhnlich breiter oder langer Ladung, sofern die genehmigende Behörde die Führung der Kennleuchten vorgeschrieben hat,
4.
Fahrzeuge, die aufgrund ihrer Ausrüstung als Schwer- oder Großraumtransport-Begleitfahrzeuge ausgerüstet und nach dem Fahrzeugschein anerkannt sind. Andere Begleitfahrzeuge dürfen mit abnehmbaren Kennleuchten ausgerüstet sein, sofern die genehmigende Behörde die Führung der Kennleuchten vorgeschrieben hat.
Nach StVZO darf man also mit seinem PKW nicht einfach mit einer Rundumlecuhte vor Pannen und Stauenden warnen.
Allerdings gibt es auch gelbe Warnleuchten, die nicht rundum leuchten/blinken/blitzen und somit nicht von der StVZO erfasst sein dürften:
http://www.rkl-shop.de/static/A134.htmlhttp://www.gefahrgutshop.de/shop.html?...Allerdings ist der Begriff "Rundumlicht" auch nur in Klammern gesetzt. Möglicherweise nur zur Erläuterung.
Andererseits gibt zumindest einer der Anbieter verschiedene Hinweise zum Privaten Gebrauch, die positiv klingen.

du musst bei einer Autopanne wie vorgeschrieben dein Warndreieck aufstellen und vieleicht deine rundumleuchte innen rein stellen hinten auf die Hutablage.ob das erlaubt ist keine Ahnung,aber auf s Auto nur mit Genehmigung.Die LED sind bestimmt auch Doppelt so Teuer.frag doch mal beim Tüv oder Dekra nach.
Das eine gute Idee werden mal beim TÜV direkt nachfragen was erlaubt ist und was nicht.
Vielen Dank euch trotzdem!
Gruß
Chris
Würde mir nicht so viel Kopfzerbrechen wegen der Magnetleuchte machen.
Ein altes Sprichwort sagt:
Wer lang fragt, geht lang irr!
Schließlich willst du, wenn du eine Panne hast,
- dein Fahrzeug absichern,
- die anderen Verkehrsteilnehmer auf einen Unfall/Panne aufmerksam machen.
Danach kommt das Ding ja wieder runter.
Also nicht fix montiert.
Aber nicht die "Partyleuchten" mit einem Leuchtmittel (Glühbirne) mit 15 Watt nehmen.
Die fallen im Strassenverkehr kaum auf.
Viktor
Erstaunlich, wieviel Halbwissen und Vermutungen sich immer wieder in solchen Threads ansammeln.
Stumpfes §§-Zitieren oder -Verlinken von ergoogelten Fundstellen in StVO oder StVZO nutzt bei derart speziellen Problemstellungen überhaupt nichts, da es ausserdem noch EU-Richtlinien sowie Verwaltungs- und Durchführungsvorschriften gibt.
Eine nicht fest mit dem Fahrzeug verbundene Rundumleuchte mit Magnet-/Saugfuß und Stecker für den Zigarettenanzünder kann gar nicht eingetragen werden, da es sich um ein abnehmbares Teil und nicht um ein Teil des Fahrzeuges handelt.
Die Verwendung einer typgeprüften Leuchte dieser Art an/auf einem stehenden Fahrzeug ist im Falle eines Unfalls oder bei Arbeiten an einem Pannenfahrzeug sehr wohl als zusätzliches Sicherungsmittel zulässig.
Selbstverständlich müssen die Warnblinker eingeschaltet und das Warndreieck aufgestellt werden.
Das sind ganz normale Sicherungspflichten, die nicht durch das Aufsetzen einer Warnleuchte erlöschen oder aufgehoben werden!
Die entscheidenden Vorteile von Rundumleuchten mit Stroboskop-Blitzer oder LED-Blitzer sind neben der besseren Erkennbarkeit vor allen Dingen die weitaus geringere Stromaufnahme gegenüber einer Drehspiegel- oder Drehlinsen-Rundumleuchte.
Sie sind allerdings auch teuerer.
Eine Drehspiegel- oder Drehlinsenleuchte ist in der Regel mit einem H1- oder H3-Leuchtmittel ausgestattet.
Das bedeutet bei 12V (PKW) 55 W bzw. 4,58 A. Hinzu kommt noch der Antriebsmotor der drehbaren Teile.
Rund gerechnet sind das dann gesamt etwa 5 A bzw. 60 W (eher etwas mehr).
Eine Doppelblitz-Rundumleuchte hat eine mittlere Stromaufnahme von 3,4 A (Beispiel Hänsch Comet) entsprechend 40,8 W.
Eine LED-Blitz-Rundumleuchte hat eine mittlere Stromaufnahme von nur 1,5 A (Beispiel Hänsch Comet LED) entsprechend 18 W.
Ich habe seit mittlerweile rund 30 Jahren eine zusätzliche Rundumleuchte (aktuell Stroboskop-Blitz) in meinem kleinen Notfallköfferchen und die wurde schon häufig und vor allen Dingen unbeanstandet in entsprechenden Gefahrensituationen verwendet.
Ich halte es nicht für verkehrt, auch mal zu schauen, was StVO und StVZO dazu sagen.
Denn meistens erledigen sich einige Fragen nach dem Blick in diese Regelwerke.
Wenn einer ein Schräubchen bei seinen Wagen montieren will,
und hier nachfrägt.
Dann wird zuerst gleich darauf hingewiesen,
- ist ABE vorhanden
- damit must du zum TÜV fahren
- usw.
Klar die große Rundumleuchte, die geht wohl nicht ohne Abnahme.
Aber bei einer Magnetleuchte, die knall ich mir drauf,
um besser gesehen zu werden bei einer Panne.
Nur dass wollte der TE, nähmlich besser erkennbar zu sein für die anderen Verkehrsteilnehmer!
Viktor
Hatten wir schon das Thema.
Brauchst eine Eintragung und Ummeldung zu einem Sondernutzungsfahrzeug.
Ausser wie geschrieben, sie ist nicht fest.
Denn darf sie aber auch nur im Stand genutzt werden.
HIER mal ein Thread mit der selben Fragestellung.