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Warnweste mit LED auf dem Motorrad?!
Hallo,
weiss jemand was das Gesetz zu einer Warnweste mit LED Licht sagt? Geht hier nicht um ein große helle Lampe, die ist sicherlich verboten. Es geht um kleine 1-3 Watt LED Positionslichter. Hab mir heute eine besorgt für das Fahrrad und dachte, eigentlich sind die super für das Motorrad. Blenden können die niemand und gesehen werden, gerade in der Dämmerung ist ziemlich gut.
Mfg
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23 Antworten
Ist ein e prüfzeichen drauf?
Warum sollte da ein E Prüfzeichen drauf sein? o____O
Weil es ne Lichttechnische Einrichtung ist welche im Straßenverkehr teilnimmt.... wär jetzt mal so meine verdacht.
Held bietet sogar Jackensysteme mit LED-Nachrüstmöglichkeit seit ein paar Jahren an. Hier mal die LED-"Ketten":
https://shop.held.de/.../...et-led-panel-nachruestbares-led-system?...
Lassen sich dann in verschiedene (kompatible) Jacken einsetzen.
Hier mal eine Jacke mit den eingebauten Streifen im Bewegtbild:
Zitat:
@Nonameguzzi schrieb am 15. Juni 2022 um 19:14:11 Uhr:
Weil es ne Lichttechnische Einrichtung ist welche im Straßenverkehr teilnimmt.... wär jetzt mal so meine verdacht.
E Prüfzeichen beziehen sich doch nur auf Lichter an Fahrzeugen.
@SoulBS
Da steht leider auch nicht drin, ob die Teile eine Zulassung für den öffentlichen Straßenverkehr haben.
Brauchen sie nicht, da sie nicht zum Fahrzeug gehören.
https://www.motorradonline.de/.../
Konkrete Regelungen gibt es nicht
Zitat:
@SoulBS schrieb am 15. Juni 2022 um 19:21:07 Uhr:
Brauchen sie nicht, da sie nicht zum Fahrzeug gehören.
Geil dann klemm ich mir ein Blaulicht aufn Helm....
Na merkste?
Gibt es für den Helm auch noch so etwas oder muss da die gute alte Rundumleuchte herhalten ???
rc46fi
Hmmm wenn du mit so ner Ami Blechdose fährst sollte eine Magnetische Rundumkennleuchte herhalten^^
Zitat:
@Nonameguzzi schrieb am 15. Juni 2022 um 19:43:03 Uhr:
Zitat:
@SoulBS schrieb am 15. Juni 2022 um 19:21:07 Uhr:
Brauchen sie nicht, da sie nicht zum Fahrzeug gehören.
Geil dann klemm ich mir ein Blaulicht aufn Helm....
Na merkste?
Für blaues und gelbes Blinklicht gibt es - auch resultierend aus den Sonderrechten - separate gesetzliche Regelungen:
https://www.gesetze-im-internet.de/stvo_2013/__38.html
Die Sonderrechte finden sich ein paar §§ vorher.
Für dich dort relevant Abs. 2: "Blaues Blinklicht allein darf nur von den damit ausgerüsteten Fahrzeugen ..." du darfst im räumlichen Anwendungsbereich der StVO, ohne das du dazu Berechtigter bist, also GAR KEIN blaues Blinklicht nutzen. Weder am Auto, noch am Helm, noch um deinen Pullermann.
Sonst noch ein Versuch unsinniger Spitzfindigkeit? Dann, alter Tipp eines damaligen Profs von mir: "Ein Blick ins Gesetz erhöht die Rechtskunde".
Ansonsten würde hier wahrscheinlich § 48 StVO helfen: https://www.gesetze-im-internet.de/stvo_2013/__48.html
Na merkste?
Zitat:
@Nonameguzzi schrieb am 15. Juni 2022 um 19:50:01 Uhr:
Hmmm wenn du mit so ner Ami Blechdose fährst sollte eine Magnetische Rundumkennleuchte herhalten^^
Ganz dünnes Eis, ganz dünn...