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warum eigentlich Vollkasko??? ist doch alles "grob fahrlässig"
Hallo Leute,
kennt ihr den Begriff "grob fahrlässig", der von Versicherungen gern genutzt wird um sich vor der Zahlung zu drücken?? Grob fahrlässig ist z.B.
• Zu schnell -> Unfall
• Alkohol/Drogen –> Unfall
• Abgefahrende Reifen (Aquaplaning) -> Unfall
• Zündschlüssel stecken lassen -> Diebstahl
• Handy am Ohr -> Unfall
• Ampel/Schild übersehen -> Unfall
• Runtergefallene Zigarette aufgehoben ->Unfall
meine These: wenn ich mich grob fahrlässig verhalte (kann ja auch mal Zufall sein) zahlt die Versicherung nicht. Halte ich mich an die Regeln, brauche ich keine Vollkasko, da das Risiko nahe Null tendiert. Baue ich einen Unfall, findet die Versicherung immer einen Grund, warum es grob fahrlässig sein könnte
Was sagt ihr??
Ich trage mich mit dem Gedanken, bei meinen Auto, auch wegen Zeitwert, die Vollkasko zu kündigen. Macht meiner Meinung nach keinen Sinn
Ciao,
Eric
Beste Antwort im Thema
Der Robert hat seinen Wissenshorizont in den letzten Tagen leider nicht erweitern können
Das Schlimme ist, diejenigen Leser welche keine/wenig Ahnung haben und sich informieren wollen glauben das auch noch, weil die, die es richtig beschreiben, ja für die bösen Versicherungen arbeiten
Das gefällt mir :
Zitat:
Deine Aussagen sind einfach undifferenzierte Stammtischparolen. Du vermischt Dinge die nichts miteinander zu tun haben und fügst deine Meinung hinzu. So weckst du niemanden mit Verstand auf.
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102 Antworten
Re: warum eigentlich Vollkasko??? ist doch alles "grob fahrlässig"
Zitat:
Original geschrieben von Eric L.
Hallo Leute,
...
• Zu schnell -> Unfall
• Alkohol/Drogen –> Unfall
• Abgefahrende Reifen (Aquaplaning) -> Unfall
• Zündschlüssel stecken lassen -> Diebstahl
• Handy am Ohr -> Unfall
• Ampel/Schild übersehen -> Unfall
• Runtergefallene Zigarette aufgehoben ->Unfall
...
Ciao,
Eric
Hi Eric,
ich denke, diese Punkte kann man sehr gut selbst kontrollieren und wenn eine Kasko wegen erwiesenem Drogenmissbrauchs oder Handy am Ohr nicht zahlt, habe ich Verständnis dafür. Einzig die überfahrene Ampel oder das Schild sind sicherlich Dinge, die jedem Menschen in seinem Autofahrerleben mal wiederfahren können, ist mir auch schon passiert - aber zum Glück ohne Unfall als Folge.
Das Thema Geschwindigkeit ist natürlich ohnehin schwierig zu bewerten, vor allem, wenn eben kein Tempolimit vorlag. Was heißt schon "zu schnell"? Selbst bei strikter Einhaltung eines Tempolimits könnte man ja noch unangepasste Fahrweise unterstellen - je nach Situation und Wetter.
Ich werde jedenfalls nicht auf meine Vollkasko verzichten, da es so viele Möglichkeiten gibt sich das Auto zu ruinieren, dass es sich im Zweifelsfall dann doch auszahlt. Außerdem gibt es ja noch den Rechtsschutz bei einem anderen Unternehmen
Grüße
Mic
Ich meine, bis auf wirklich krasse Fälle schaut die Versicherung auf den bisherigen Verlauf.
Im übrigen kann man NIE bei Versicherungen SICHER sein :-)
Natürlich kannst Du die Vollkasko kündigen, genau wie auch die Teilkasko. Hängt einfach davon ab wieviel Dein Wagen wert ist bzw. wie viel Du bereit bist im Schadenfall aus eigener Tasche zu zahlen. Wirklich zwingend ist nur die Haftpflicht.
Was das "grob fahrlässig " angeht, so bin ich nicht Deiner Meinung. Alle Punkte die Du aufführst sind nunmal fahrlässig, und wenn deshalb ein Unfall passiert brauch man sich nicht zu wundern wenn die Versicherung nicht zahlt.
Man kann aber auch auf andere Weise Schaden an seinem eigenen Wagen verursachen z.B. Parkrempler, Fußgänger oder Radfahrer ausgewichen (gegen Schilderpfsten gefahren), Reiffenplatzer usw. In solchen Fällen zahlt die Vollkasko die Schäden an Deinem Wagen problemlos.
Ich denke, dass es sicherlich genug Fälle gibt, bei denen die Versicherungen versuchen sich rauszureden, aber bei der überwiegenden Mehrheit aller Versicherungsfälle wird ordentlich abgerechnet.
Grüße
Re: Re: warum eigentlich Vollkasko??? ist doch alles "grob fahrlässig"
Zitat:
Original geschrieben von Der.Mic
Das Thema Geschwindigkeit ist natürlich ohnehin schwierig zu bewerten, vor allem, wenn eben kein Tempolimit vorlag. Was heißt schon "zu schnell"?
"Zu schnell" definiert sich in einer Geschwindigkeit, die weder den Straßen-, den Verkehrs- noch den Witterungsverhältnissen angepaßt ist.
Du mußt noch berücksichtigen, daß nicht die Versicherungen bestimmt haben, was grob fahrlässig ist. Das waren Gerichte. Es soll aber schon mittlerweile Tarife geben, bei denen auch bei grober fahrlässigkeit gezahlt wird. Da gibt es nur noch absolute KO-Ausschlüsse wie Alkohol oder Drogen.
Hallihallo!
Der Auschluß der groben Fahrlässigkeit macht Sinn, denn schon ein Nieser am Steuer ist - richterlich abgesegnet - grob fahrlässig.
MfG Meehster
Gesetzgeber und Gerichte und nicht Versicherungen definieren was bezahlt werden muß und was nicht.
Zum besseren Verständnis:
Es gibt für den Juristen:
Vorsatz (Absicht)
grobe Fahrlässigkeit (grober Leichtsinn)
leichte Fahrlässigkeit (Augenblicksversagen)
Das sind die drei Bereiche, in denen selbst verschuldete Unfälle dem Fahrer zugerechnet werden.
Nicht zu vergessen:
Daneben zahlt die Vollkasko auch noch bei der Unfallursache technischer Fehlern und mutwilligen Schäden durch Dritte!
Wer mutwillig sein Eigentum beschädigt, bekommt von der Versicherung keinen Pfennig.
Dürfte logisch sein ...
Das sind die Fälle, in denen es zu einer Verurteilung wegen einer Vorsatzstraftat kommt.
Anders bei der groben Fahrlässigkeit.
Das sind die Situationen, bei denen der Volksmund kommentiert:
"Das war klar, das mußte passieren!"
Also z.B.
5 Sekunden nach Rot in die Kreuzung eingefahren,
mit 0,6 Promille gefahren,
mit 100 in eine 50er Kurve
etc.
Die Versicherung kann jetzt zwar grobe Fahrlässigkeit behaupten,
geht der Fall vor Gericht,
so muss sie die auch beweisen können.
Was nicht so einfach ist.
Im Zuge des preisorientierten Einkaufs der Kundschaft werden immer mehr Leistungen gestrichen, um den besten Preis zu machen.
Inzwischen macht man drei Kategorien:
Basis, Standard und TOP.
In der TOP-Variante ist meist die grobe Fahrlässigkeit mit drin.
Wer also ab und an gewagt fährt,
sollte einen solchen Tarif einkaufen und vorher fragen,
was alles drin ist.
Wer einen Moment nicht aufpasst, dem hilft die Versicherung immer.
Alles klar?
Zitat:
Original geschrieben von meehster
Der Auschluß der groben Fahrlässigkeit macht Sinn, denn schon ein Nieser am Steuer ist - richterlich abgesegnet - grob fahrlässig.
Absoluter Quatsch!
Es sei denn es handelt sich um eine Erkrankung, die eine Fahruntüchtigkeit zur Folge hat.
Deswegen dürfen Epileptiker beispielsweise keinen FS machen.
Re: warum eigentlich Vollkasko??? ist doch alles "grob fahrlässig"
Zitat:
Original geschrieben von Eric L.
meine These: wenn ich mich grob fahrlässig verhalte (kann ja auch mal Zufall sein)
Ne, is klar, ich bin ganz zufällig besoffen oder mit Drogen voll o.ä. Wer sich so wenig unter Kontrolle hat dass das bei ihm "zufällig" vorkommt, der sollte seinen Führerschein besser gleich abgeben.
Wobei jeder aber das Recht hat sich zu berauschen...
Zitat:
Original geschrieben von Haribo0815
Wobei jeder aber das Recht hat sich zu berauschen...
Nur sollte man danach nicht mehr ins Auto steigen. Wer das unter Rausch nicht mehr checkt darf sich entweder nicht berauschen oder ist nicht reif ein Auto zu fahren.
Zitat:
Original geschrieben von Haribo0815
Wobei jeder aber das Recht hat sich zu berauschen...
Sieht der Gesetzgeber irgendwie anders:
315 c STGB speziell für berauschte Autofahrer
oder
323 a StGB bei vorsätzlichem Herbeiführen eines Vollrausches
Re: Re: warum eigentlich Vollkasko??? ist doch alles "grob fahrlässig"
Zitat:
Original geschrieben von Battlemoench
Ne, is klar, ich bin ganz zufällig besoffen oder mit Drogen voll o.ä. Wer sich so wenig unter Kontrolle hat dass das bei ihm "zufällig" vorkommt, der sollte seinen Führerschein besser gleich abgeben.
Hallo Schlauberger,
ich meinte damit eher Verkehrsschild etc. übersehen!
Deswegen hast Du ja auch eine gute Übersicht bekommen um Deine fehlerhaften Vorstellungen sachlich zu überprüfen.
Du hast damit die Möglichkeit einen passenden Schutz zu kaufen,
sofern durch den persönlichen Fahrstil erforderlich
auch mit Einschluß der groben Fahrlässigkeit.