- Startseite
- Forum
- Wissen
- Versicherung
- Warum ist die SF-Klasse an das Fahrzeug gebunden ?
Warum ist die SF-Klasse an das Fahrzeug gebunden ?
Hallo,
ich habe mir ein neues Auto gekauft und mein bisherige alte Mühle würde ich gerne behalten- und ab und zu fahren wollen.
Da dies mein erster Zweitwagen wäre, habe ich diesbezüglich keine Erfahrung und war doch verwundert, dass die SF-Klasse seitens der Versicherer an das Fahrzeug gebunden ist und nicht an meine Person. D.h. den Versicherer interessiert es nicht, ob ich den alten Wagen nur noch ab und zu fahre. Im Gegenteil, ich muss durch die niedrigere SF-Klasse (immerhin 4 statt nur 1/2) deutlich mehr für das Fahrzeug zahlen, da ich ja meine bisherige SF-Klasse zum Neuwagen transferiert habe.
Wechselkennzeichen ist ja wohl auch keine Alternative, habe ich gelesen...
Gibt es da gute Begründungen seitens der Versicherer, warum das so gehandhabt wird ?
Danke !
Ähnliche Themen
16 Antworten
Nun, hier wurde wohl das Formblatt für ein neu hinzu gekommenes KFZ nicht ausgefüllt, die den SFR vom alten KFZ auf das neue überträgt. Vermutlich ein Online-Versicherer.
Der SFR ist vertragsbezogen und nicht an ein KFZ gebunden.
Nee, ich zitiere: "da ich ja meine bisherige SF-Klasse zum Neuwagen transferiert habe."
P.S.: Zitat Wikipedia: Wenige Versicherer stufen ein Zweitfahrzeug in die SF-Klasse des Erstfahrzeuges ein.
Wie schon geschrieben: An den Vertrag gebunden, nicht an das Fahrzeug oder die Person. Sonst könntest du ja 100 Fahrzeuge auf deinen Namen mit der - einmal mit einem Fahrzeug - erfahrenen SFR 30 zu lassen.
Ist doch schön, dass die Versicherung dir für den bisherigen Erstwagen SFR 4 eingeräumt hat. Wenn du die km dann noch mitteilst (falls nicht schon geschehen) wird es vielleicht noch billiger.
Gruß
Peter
Zitat:
@picardjl schrieb am 6. Juni 2015 um 19:53:58 Uhr:
Nee, ich zitiere: "da ich ja meine bisherige SF-Klasse zum Neuwagen transferiert habe."
Sorry, hatte Deinen Text falsch verstanden.
Zitat:
Sonst könntest du ja 100 Fahrzeuge auf deinen Namen mit der - einmal mit einem Fahrzeug - erfahrenen SFR 30 zu lassen.
Ja, aber warum zahlt man als Privatperson dann 100x Prämie und nicht 1x? Man kann sich ja nicht klonen....
Zitat:
@picardjl schrieb am 6. Juni 2015 um 19:53:58 Uhr:
Nee, ich zitiere: "da ich ja meine bisherige SF-Klasse zum Neuwagen transferiert habe."
P.S.: Zitat Wikipedia: Wenige Versicherer stufen ein Zweitfahrzeug in die SF-Klasse des Erstfahrzeuges ein.
Schönen Gruß an Wikipedia: sollen die mir mal einen zeigen....
Einstufung des Zweitwagens immer in SF 1/2 - da haste mit deinen SF4 schon Glück!
solche modelle gibt es in der tat - aber nur im Großkundenbereich. Hier zahlt der VN über alle Fahrzeug ein Prozentsatz oder eine Prämie. letztere in abhängigkeit vom fahrzeugtyp.
im privatbereich hat sich das nicht durchgesetzt. warum das ist so ist keine ahnung. jegliche begründung wäre wohl auch spekulativ. trotzdem wage ich es mal :-)
Die sich unter dem "Deckmantel" eines VN abgeschlossenen Verträge sind in der Regel bzgl. ihres Risikos nicht homogen.
Fzg. A fährt nur VN,
Fzg. B nur VN und Frau.
Fzg. C der Sohnemann.
usw.
ein sfr pro schadenhistorie auf das risiko zu beziehen wäre demnach sinnvoll.
dies passt auch zu der Tatsache, dass die gängige Serviceversicherer am Markt genau die von gesuchte SFR-Angleichung vornehmen, wenn eben nur der vn das zweitfahrzeug fährt.
gruß
Zitat:
@guarddog schrieb am 6. Juni 2015 um 20:46:05 Uhr:
Zitat:
@picardjl schrieb am 6. Juni 2015 um 19:53:58 Uhr:
Nee, ich zitiere: "da ich ja meine bisherige SF-Klasse zum Neuwagen transferiert habe."
P.S.: Zitat Wikipedia: Wenige Versicherer stufen ein Zweitfahrzeug in die SF-Klasse des Erstfahrzeuges ein.
Schönen Gruß an Wikipedia: sollen die mir mal einen zeigen....
Einstufung des Zweitwagens immer in SF 1/2 - da haste mit deinen SF4 schon Glück!
Als alleiniger Fahrer von 2 Fahrzeugen habe ich den gleichen SF wie beim Erstwagen bekommen
Das nennt sich dann erweiterte Zweitwagenregelung
Zitat:
@guarddog schrieb am 6. Juni 2015 um 20:46:05 Uhr:
1.) Schönen Gruß an Wikipedia: sollen die mir mal einen zeigen....
2.) Einstufung des Zweitwagens immer in SF 1/2 -
Zu 1, die DA Direkt, ob es dadurch in Euro billiger ist, ist zu bezweifeln.
Denn man zahlt nicht in Prozenten oder SFR.
Zu 2, auch falsch. Bei meiner Versicherung werde ich zum Beispiel,
bei der verbesserten Zweitwagenregelung, in SFR 4 gestuft.
Normalerweise macht man sich da vorher schlau wie was in einem solchen Fall versichert wird. Aber ich habe das auch so, nur bin ich dann zu einer anderen Versicherung mit meinem Zweitwagen und die gewährt für den Zweitwagen den gleichen SFR wie für das Erstfahrzeug, aber die meisten machen das nicht. Daher sagte ich ja man macht sich normalerweise vorher schlau und nicht danach wenn es zu spät ist.
Allerdings muss man fairerweise auch sagen, der SFR ist dann nur bei dieser Versicherung so, wenn man in 3 Jahren zu einer anderen wechseln will, bekommt man diese Einstufung nicht. Glaube DA direkt und direct line haben so Regelungen.
Sondereinstufungen werden nie weitergegeben.
jein.
es gibt mittlerweile sondereinstufung die weitergegeben werden nach gdv-empfehlung.
meines wissens beschränkt sich das auf SF 1/2 und SF 2 Zweitwagenregelung, müsste aber nochmal nachschauen :-)
Was weiter gegeben wird richtet sich (dies ist oftmals nicht bekannt) auch nach den Bedingungen des Versicherers und findet man und dem Punkt "Auskünfte über den Schadenverlauf" in dem jeweiligen Vertragswerk.
gruß
Zitat:
@Tappi 64 schrieb am 6. Juni 2015 um 20:57:12 Uhr:
Zitat:
@guarddog schrieb am 6. Juni 2015 um 20:46:05 Uhr:
Schönen Gruß an Wikipedia: sollen die mir mal einen zeigen....
Einstufung des Zweitwagens immer in SF 1/2 - da haste mit deinen SF4 schon Glück!
Als alleiniger Fahrer von 2 Fahrzeugen habe ich den gleichen SF wie beim Erstwagen bekommen
Das nennt sich dann erweiterte Zweitwagenregelung
Bei welcher Versicherung bist du ? Bist du selbständig ? Ich habe bis heute keine Versicherung gefunden, die mir für den Zweitwagen die gleiche SF-Klasse anbietet. Schön wäre es ja...
naja, dass problem ist, dass wenn du auf entsprechenden vergleichsseiten selber suchst, dass diese eben bei neueinstufungen den möglichen sfr automatisch ermitteln. zu dem ermitteln sie nur das, was der versicherer im online-vertriebsweg anbieten möchte.
das heißt, du musst von vorne hinein wissen, welche voraussetzungen erfüllt werden müssen für eine spezielle sondereinstufung, sonst bekommst du die nicht zur auswahl, wenn der versicherer sie denn überhaupt online anbietet.
gruß