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Warum ist eine Frontscheibenheizung selbst in der Luxusklasse nicht Standard?
Kann mir das jemand beantworten? Irgendwie beschäftigt mich diese Frage seit längerem schon. Das kann und darf doch in der heutigen Zeit eigentlich nicht mehr so sein, wo quasi jeder Kleinwagen zum Beispiel sechs Airbags hat oder optional LED-Licht? Oder täusche ich mich da?
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@Beulendoktor88 schrieb am 28. November 2019 um 23:44:08 Uhr:
Für das auftauen der Scheiben muss man den Motor laufen lassen was nicht legal ist.
Ist legal. Nur unnötiges Laufenlassen ist verboten, aber da es in diesem Falle nötig ist ist es erlaubt. Eine freie Scheibe dient der Verkehrssicherheit.
Ein Guckloch mag Umweltfreundlich sein aber eben auch nicht Verkehrssicher.
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141 Antworten
Verstehe ich auch nicht, warum das nicht angeboten wird.
Hatte einen Focus als Zweitwagen, und im Winter war die beheizbare Frontscheibe in Verbindung mit den beheizten Sitzen eine gute Alternative zu einer Standheizung.
Vor allem bei tief winterlichen Verhältnissen bringt die beh. Frontscheibe auch bei der Fahrt noch den Vorteil dass sie sich nicht mit Eis und Schnee so stark zusetzt.
Für das auftauen der Scheiben muss man den Motor laufen lassen was nicht legal ist.
Naja,Handy- und Naviempfang durch Frontscheibenheizung is nen komisches Gegenargument
Damit hatten meine Eltern nie Probleme in ihrem Escort von 1991
Zitat:
@emil2267 schrieb am 28. November 2019 um 23:51:01 Uhr:
Naja,Handy- und Naviempfang durch Frontscheibenheizung is nen komisches Gegenargument
Damit hatten meine Eltern nie Probleme in ihrem Escort von 1991
Schlechtere Sicht
Probleme mit der Maut
Probleme mit der Vignette
In südlichen Ländern überflüssig
In nördlichen Ländern nicht ausreichend
Teurer Scheibenwechsel
Kann nur mehr oder weniger illegal zum Auftauen betrieben werden.
Für paar mal im Jahr kann man auch mal den Kratzer in die Hand nehmen
Wer es komfortabel mag, greift gleich zu Standheizung
Die Klimaautomatik regelt das automatisch unter der Einstellung - Umluft - .........
MfG kheinz
Ihr wollt immer mehr technische spirenzien und elektronische Bauteile bleibt dich mal alle normal und auf dem Boden ihr seit es doch die die Umwelt zerstören
Zitat:
@Beulendoktor88 schrieb am 28. November 2019 um 23:44:08 Uhr:
Für das auftauen der Scheiben muss man den Motor laufen lassen was nicht legal ist.
Ist legal. Nur unnötiges Laufenlassen ist verboten, aber da es in diesem Falle nötig ist ist es erlaubt. Eine freie Scheibe dient der Verkehrssicherheit.
Ein Guckloch mag Umweltfreundlich sein aber eben auch nicht Verkehrssicher.
Zitat:
@Sir Donald schrieb am 29. November 2019 um 00:08:32 Uhr:
Zitat:
@Beulendoktor88 schrieb am 28. November 2019 um 23:44:08 Uhr:
Für das auftauen der Scheiben muss man den Motor laufen lassen was nicht legal ist.
Ist legal. Nur unnötiges Laufenlassen ist verboten, aber da es in diesem Falle nötig ist ist es erlaubt. Eine freie Scheibe dient der Verkehrssicherheit.
Ein Guckloch mag Umweltfreundlich sein aber eben auch nicht Verkehrssicher.
Das ist ebenfalls unnötiges laufen lassen und ist untersagt
https://www.autoscout24.de/.../
https://www.google.com/.../...aufen-lassen-erlaubt-zr-9626677.amp.html
https://www.ruv.de/.../20100129-auto-laufen-lassen
https://www.google.com/.../...-Motor-laufen-lassen-id52569906-amp.html
https://www.google.com/.../...-erst-kratzen-dann-starten-1.2322915!amp
Und wo geht es da um eine beheizbare Frontscheibe? Da Die nur bei laufendem Motor funktioniert ist es eben kein unnötiges Laufenlassen.
Aber es ist ja besser wenn man die Scheiben freimacht, dann den Motor anlässt um dann nach einigen Metern ne Minute im Stand wartet bis die Scheibe von Innen wieder frei wird oder noch schlimmer wenn man dann im Blindflug fährt weil die Scheiben innen angelaufen sind oder vereisten.
Es soll Personen geben, die über keine Frontscheibenheizung verfügen und trotzdem ihre Scheibe frei kriegen, ohne den Motor im Stand laufen zu lassen .....
und ausserdem könnte man ja auch eine Frontscheibenabdeckung kaufen
(ist aber zu schade: Diese bekommt ja wiederum nicht in der Standardausführung im Luxussegment)
Zitat:
@Sir Donald schrieb am 29. November 2019 um 00:46:00 Uhr:
Und wo geht es da um eine beheizbare Frontscheibe? Da Die nur bei laufendem Motor funktioniert ist es eben kein unnötiges Laufenlassen.
Aber es ist ja besser wenn man die Scheiben freimacht, dann den Motor anlässt um dann nach einigen Metern ne Minute im Stand wartet bis die Scheibe von Innen wieder frei wird oder noch schlimmer wenn man dann im Blindflug fährt weil die Scheiben innen angelaufen sind oder vereisten.
Lesen und verstehen. ...Eigentlich gar nicht so schwer.
Ich würde da eher ne Standheizung einbauen lassen. Man hat den Innenraum warm, dieser kann die Scheiben rundrum auftauen. Es bildet sich kein Kondensnebel an der Scheibe und das Kühlwasser ist ebenfalls warm, was wiederum den Kaltstart abfedert und den Motor schont.
Zitat:
@urspeter schrieb am 29. November 2019 um 01:54:46 Uhr:
Es soll Personen geben, die über keine Frontscheibenheizung verfügen und trotzdem ihre Scheibe frei kriegen, ohne den Motor im Stand laufen zu lassen .....
Ich bin so eine Person.
Nach nun zwei Fahrzeugen mit Frontscheibenheizung (VW Sharan und Ford s-max) habe ich nun eines ohne.
Und ich schwöre: Das nächste wird wieder eine haben.
EIn immenser Komfortgewinn.
Zitat:
@Beulendoktor88 schrieb am 29. November 2019 um 06:17:35 Uhr:
Lesen und verstehen. ...Eigentlich gar nicht so schwer.
Unnötig zu lesen.
Denn die oben angeführten Links gehen alle am Thema vorbei.
Dort geht es explizit um das unnötige Laufenlassen eines Motors, es geht um "warm laufen lassen" im Stand.
Das ist verboten, das sollte eigentlich mittlerweile jeder auch ohne Internetlinks wissen.
Das Laufenlassen eines Motors zum Zwecke der Benutzung der Frontscheibenheizung ist selbstverständlich nicht verboten, denn es ist ja nicht unnötig (das Laufenlassen eines Motors im Stand per se ist keineswegs verboten).
Denn ohne Motor würde die Heizung nicht funktionieren.
Wer ein gegenteiliges Urteil kennt, gerne her damit.
P.S.: Auch unnötiges Fahren ist im Übrigen verboten. Legal wird das Bewegen eines KFZ erst dann, wenn es einem Zweck dient.
Wie sagtest DU ganz richtig:
Lesen und verstehen. ...Eigentlich gar nicht so schwer.