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Warum "Junger Stern" obwohl noch die Neuwagengarantie gelten müsste?

Mercedes E-Klasse S212
Themenstarteram 27. September 2014 um 17:28

In letzter Zeit stolpere ich öfter über Junge Sterne, die theoretisch manchmal noch bis zu 1,5 Jahre in der Neuwagengarantie sein müssten. Hebelt die Junge Sterne Garantie dann die Neuwagengarantie, die ja deutlich mehr leistet, aus?

Ist eigentlich die Neuwagengarantie nur (wie bei Ablauf der Jungen Sterne-Garantie) jeweils für 1 Jahr mit einer MB100 verlängerbar oder gibt es hierfür andere Pakete?

Ich freue mich auf Eure Rückmeldung!

Beste Antwort im Thema

Eine Garantie darf nicht die gesetzliche Gewährleistung einschränken (§477 BGB). -> siehe auch Gewährleistung & Garantie-FAQ

Bei Mercedes wird die zweijährige gesetzliche Gewährleistung durch eine zweijährige Neufahrzeug-Garantie ergänzt. Eine dazu parallel gültige Junge Sterne Garantie ist praktisch sinnlos, da immer die Neufahrzeug-Garantie greift, bei der nichts ausgeschlossen wird. Ein Verweis auf die Garantiebedingungen der Junge Sterne Garantie während die Neufahrzeug-Garantie noch gilt, ist gesetzwidrig und damit nicht zulässig. Leider stellen sehr viele Kunden diese falschen Aussagen nicht in Frage und verzichten somit zu Gunsten der Werkstatt auf ihre Rechte! :eek:

Die Neufahrzeug-Garantie kann man nicht verlängern.

Man kann nur im Anschluss daran ein Garantie-Paket abschließen, dass so wie die Junge Sterne Garantie die gleichen Garantiebedingungen (MB-100) besitzt. Das bedeutet, dass es zwischen der Junge Sterne Garantie und dem MB-100 Garantie-Paket keine Unterschiede im Garantieumfang gibt.

Wenn man das Garantie-Paket für ein Fahrzeug abschließt, dass sich noch innerhalb der Neufahrzeug-Garantie befindet (also bis 2 Jahre nach EZ), dann kann einmalig eine Laufzeit von 2 Jahren gewählt werden. Danach kann dieses Garantie-Paket immer nur für 1 Jahr abgeschlossen werden.

Die Junge Sterne Garantie scheint den Händlern aber ca. 400 EUR zu kosten. Das vermute ich aufgrund dieses Beispielangebots einer MB-VT für einen "Mercedes-Benz E 200 AVANTGARDE 7-GANG NAVI LED FACELIFT".

- mit Junge Sterne für 29680 EUR: http://home.mobile.de/TAUNUS-AUTO-GMBH#des_199612964

- ohne Junge Sterne für 29280: http://home.mobile.de/TAUNUS-AUTO-GMBH#des_199612966

BTW für alle, die sich nun für dieses Fahrzeug interessieren: Die Kiste hatte einen Unfallschaden der für 14000 EUR :eek: instandgesetzt wurde. Immer noch Interesse? ;) So viel zum Junge Sterne Garantie Qualitätsversprechen:

Zitat:

"Die Qualität eines Jungen Sterns kann nur ein Mercedes-Benz im Bestzustand haben."

Aber das ist ein anderes Thema.

Deshalb sollte man mMn bei Fahrzeugen, die sich noch innerhalb der Werksgarantie befinden, versuchen die Junge Sterne Garantie aus dem Verkaufsangebot zu streichen und dafür lieber einen Preisabschlag zu nehmen.

Bezogen auf das o.a. Beispielfahrzeug mit EZ 11/2013: Es ist besser und günstiger einen Servicevertrag Garantie für 749EUR selber abzuschließen. Nimmt man bei Kauf in diesem Monat die Junge Sterne Garantie, dann endet diese 09/2016 . Der Servicevertrag Garantie würde bis 11/2017 laufen, das ist über ein Jahr mehr für nur 350 EUR. Und abschließen kann man diesen solange das Fahrzeug noch Neufahrzeug-Garantie hat (bis 11/2015). Man kann das aber AFAIK auch sofort machen, da die Laufzeit erst zum Ende der Neufahrzeug-Garantie beginnt. Oder später bei irgendeinem Mercedes Händler. Man sollte nur nicht zu lange warten, kann ja auch jederzeit teuerer werden.

cu termi0815

 

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Die Neuwagengarantie bekommst Du ja auch noch für die 1,5 Jahre. Dazu ab Kaufdatum noch

für 2 Jahre die Junge Sterne Garantie.

Themenstarteram 27. September 2014 um 17:52

Eine Neuwagengarantie/Werksgarantie deckt meines Wissens aber deutlich mehr als die Junge Sterne Garantie ab oder? Kann man die Neuwagengarantie wie z.B. bei Audi verlängern?

Eine Garantieverlängerung ist auch bei Mercedes möglich (bis zu zehn Jahren). Über die Forensuche findest du entsprechende Infos sowie Diskussionen über Für und Wider.

Ja klar, darum wird wohl auch in der Zeit die Junge Sterne Garantie nicht benötigt, im Grunde tritt

die dann nur noch ein halbes Jahr nach der Werksgarantie in Kraft.

So sehe ich das wenigstens.

Themenstarteram 27. September 2014 um 18:00

Es geht mir nicht um die Möglichkeit einer Garantieverlängerung an sich, denn die Preise für eine MB100 sind mir bekannt (z.B. für meinen Wagen 699€ und nur jährlich verlängerbar). Mich interessiert die Neuwagengarantie/Werksgarantie, die mehr abbildet als die Junge Sterne Garantie. Bei meinem Wagen (siehe auch ellenlangen Thread hierzu) war es immer ein elender Kampf, von der Jungen Sterne Garantie ausgeschlossene Mängel (Knarzen usw.) beheben zu lassen.

Ach ja die Forensuche und die Erfahrung mancher Mitstreiter (z.B. JMG, der nach allen Erfahrungen zur Neuwagengarantie rät) sind mir bekannt...

Hallo,

Mercedes macht das mit voller Absicht, das heißt , wenn dort Junge Sterne Garantie steht, dann hat dieses Auto das auch und halt keine Neuwagengarantie. Diese Fahrzeuge sind entweder Vorführwagen oder kurzfristig von irgendwelchen Mitarbeitern bewegt worden.

Diese Fahrzeuge müssen allerdings mindestens 3 Monate alt sein ( kann auch etwas mehr sein ) und dann müssen sie nicht mehr mit Neuwagengarantie verkauft werden.

Vorteil für Mercedes :

Tritt ab diesem Zeitpunkt ein Schaden auf ,muss die JS-Garantie einspringen. Diese Garantie ist aber NICHT von Mercedes sondern von einer externen Versicherung. Und so muss Mercedes den Schaden nicht bezahlen, sondern verdient sogar noch daran, denn die Ersatzteile müssen gekauft werden und den Arbeitslohn bekommt schließlich die Werkstatt bezahlt.

So umgeht Mercedes elegant die Neuwagengarantie und kriegt eventuelle Schäden, egal welcher Art, auch noch bezahlt.

Viele Grüße aus Köln

Themenstarteram 27. September 2014 um 19:00

Herzlichen Dank für die Antwort und genau das, was Du schreibst, habe ich eben befürchtet... Wenn das so ist, dann wäre das ja ein recht fieser Trick. Audi bietet mittlerweile bis zu 5 Jahre Garantie (nach der 2-jährigen Werksgarantie noch einmal 3 Jahre Anschlussgarantie) auf junge Gebrauchte...

Bei kleineren (freien) Mercedes-Händlern, die nicht mit Junger Sterne Garantie arbeiten, habe ich bei fast neuwertigen Gebrauchten auch häufiger Neuwagengarantie/Werksgarantie gelesen. Hier müsste (wenn dem so wäre) man ja bei nahezu neuwertigen Fahrzeugen vor dem Kauf in einer Mercedes-NL abraten...

Bei mir wurde diese Reparatur über die Werksgarantie erledigt, da hat kein

Mensch nach Junger Sterne gefragt. Wie gesagt kann nur das wiedergeben

was bei mir gemacht wurde. Allles andere hieße ja das die Werksgarantie nicht

übertragbar ist:confused:

Hier eine meiner Meinung nach verständliche Erklärung für den Kauf eines sechs Monate alten "Jungen Sterns".

 

7. - 24. Monat: Neuwagengarantie

7. - 31. Monat Garantie als Junger Stern

 

Somit also lediglich vom 25. bis 31. Monat eine Garantie als Junger Stern, weil ja zuvor die Neuwagengarantie greift.

Themenstarteram 27. September 2014 um 19:38

Mich irritiert, dass Mercedes eben nicht darauf hinweist (wie z. B. Audi). Wäre ja logisch und gut, wenn es so ist wie Du schreibst.

Zitat:

Original geschrieben von MisterGump

Hier eine meiner Meinung nach verständliche Erklärung für den Kauf eines sechs Monate alten "Jungen Sterns".

7. - 24. Monat: Neuwagengarantie

7. - 31. Monat Garantie als Junger Stern

Somit also lediglich vom 25. bis 31. Monat eine Garantie als Junger Stern, weil ja zuvor die Neuwagengarantie greift.

Das ist wohl von Fall zu Fall unterschiedlich. Mein Vater hat im Juli 2011 einen 212 von Juli 2010 gekauft und zwar in einer NL. Das Auto hatte definitiv keine Neuwagengarantie, sondern JS-Garantie. Wonach sich das richtet, welches Auto welche Garantie bekommt, das weiß der Himmel...

Also ich wurde beim Kauf darauf hingewiesen. Mir wurden auch die entsprechenden Unterlagen ausgehändigt bzw. übersandt. Den Wagen habe ich in einer Niederlassung gekauft.

Themenstarteram 27. September 2014 um 19:42

Im Zweifel muss man das dann dringend erfragen und wenn möglich auch einfordern. Merkwürdig aber, wenn es nicht klar geregelt wäre. Fakt ist aber, dass in der NL HH auch neuwertige Gebrauchte als Junge Sterne deklariert sind und absolut nirgendwo die Rede von einer Neuwagengarantie ist. Frage mich hier, warum man das verheimlichen will...

Ein Indiz könnte sein, dass man z. B. Inspektionspakete bei Leasingverträgen nur für Fahrzeuge unter 6 Monaten und unter 10.000km buchen kann.

Wobei man nicht unerwähnt lassen darf, das die JS-Garantie an sich fast alles ersetzt, was kaputt gehen kann. Und bis 100.000 Km alles ohne jegliche Zuzahlung. Ich habe schon die kuriosesten Sachen bezahlt bekommen, inkl. einem Dämpfer für die Heckklappe. Das kann die Neuwagengarantie nicht besser. Es mag Dinge geben, die vielleicht nicht abgedeckt sind, die hat allerdings aus meiner Familie und meinem Bekanntenkreis noch niemand gehabt.

Und bei einem eventuellen Verkauf, sind beide Garantien auf den neuen Besitzer übertragbar.

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