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Warum muß ich bei 0,9% Finanzierung noch 2006 zulassen?

VW Passat B6/3C
Themenstarteram 18. Dezember 2006 um 18:32

Hallo zusammen. Seit ein paar Wochen ist nun klar, dass wir unseren neues Passat am 20.12.06 in Wolfsburg abholen können. Ein Leihwagen für den Weg nach WOB ist bereits bestellt.

Der Wagen muß noch in 2006 abgerechnet werden, um der höheren Mehrwertsteuer zu entgehen und sollte daher am Mittwoch mit einem Kurzzeitkennzeichen abgeholt werden. Die Zulassung sollte dann Anfang 2007 erfolgen. Das hat 2 Vorteile: 1. EZ 2007 und zweitens muß ich in 2007 eine vorher gemachte Ansparabschreibung auflösen.

Nun kommt der Hammer: Der Verkäufer ruft mich heute morgen an und teilt mir mit, dass die 0,9% Finanzierung nur zum Tragen kommt, wenn das Auto auch in 2006 zugelassen wird. Dies hätte er zuvor auch nicht gewusst. Er wolle mir aber dafür eine kostenlose Inspektion zusagen. Eine Zulassung in 2007 sei somit nicht möglich.

Wenn ich dies so geschehen ließe, wäre das für mich steuerschädlich (ca. 2000Euro Verlust)

Komisch ist auch, dass es bei VW im Internet heißt, dass die Autos nur bis 31.12.06 zu den Konditionen bestellbar sind.

Wie würdet ihr euch an meiner Stelle verhalten. Ich muß dem Händler morgen bis 8Uhr Bescheid geben, da das Auto dann morgen zugelassen werden müsste.

Gruß,

Pascal

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16 Antworten

Neuzulassung

 

Ganz einfach, je mehr autos der Freundliche im Jahr verkauft, je höher ist sein Rabatt bei VW, dabei kommt es nicht auf das Bestelldatum sondern auf die Zulassung an. Nicht nur das, bin selbständiger Fliesenleger und habe mal ein VW/Audi Autohaus in Auftrag bekommen. Sollte dieses sich für einen Bodenbelag der enorm günstiger gewesen wäre als der, der von der VAG vorgeschrieben wurde hätten sie im Neuwagen Kauf enorme Rabattverluste von VAG hinnehmen müssen. Die ist aber nicht nur bei VAG, sondern in allen Marken üblich.

Themenstarteram 18. Dezember 2006 um 20:39

Danke für Deine Meinung. Und was soll ich nun machen? Eigentlch hätte ich den Wagen schon gern. Aber bei den steuerlcihen Verlusten bestelle ich den Wagen besser für 2007, trotz der höheren Steuer.

Gruß, Pascal

Themenstarteram 18. Dezember 2006 um 20:44

Danke für Deine Meinung. Und was soll ich nun machen? Eigentlch hätte ich den Wagen schon gern. Aber bei den steuerlcihen Verlusten bestelle ich den Wagen besser für 2007, trotz der höheren Steuer.

Gruß, Pascal

Verstehe das Problem irgendwie nicht.

Du hast doch einen Vertrag, den du unterschrieben hast, aus dem sollte doch explizit hervorgehen, was die Voraussetzungen sind.

Sehe ich das jetzt so, daß du auch die Rechnungsstellung in 2007 möchtest ?

Dann kommt natürlich der 31.12.2006 Passus zum tragen, und du bekommst andere Finanzierungskonditionen.

Die reine Zulassung hat damit aber in meinen Augen nichts zu tun, auch nicht die Zusat-Bonus-Rabatte des Autohauses, da geht es nämlich um die Verkaufszahlen.

Lediglich die Zulassungsstatistik würde für 2006 um ein Fahrzeug betrogen, das kanns aber nicht sein.

Eine Ansparabschreibung könntest du aber auch in diesem Jahr auflösen. Du musst sie doch nicht 2007 auflösen. Solche Abschreibungen sind doch nur in ihrer maximalen Laufzeit begrenzt.

Den steuerlichen Vorteil / Verlust kannst du doch noch gar nicht wissen, oder weißt du deine Geschäftszahlen von 2007 schon im Voraus ?

Hallo und guten Abend!

Also ich glaube, die Infos die Du hast, sind nicht ganz richtig!

Also bei der ersten Aktion war Frist der 30.09.06. Dabei war dann Voraussetzung, dass das Fahrzeug bis zum 31.12.06 zugelassen wird.

Die Aktion ist ja bekanntlich bis zum 31.12.06 verlängert worden. Irgendwo habe ich gelesen (weiß nicht mehr wo), dass das Fahrzeug dann spätestens bis zum 28.02.07 zugelassen werden muss.

Also der 30.09. bzw. 31.12. ist so wie ich es weiß, die Frist um überhaupt noch die günstigen Finanzierungskonditionen zu bekommen!

So hatte mir mein Händler das auch erklärt! Also sollte es, so wie Du es geplant hast, kein Problem sein!

Frage da besser nochmal genau nach! Zur NOt selber mal die Volkswagenbank anrufen!

Grüße

Björn

am 18. Dezember 2006 um 22:26

Hallo Warmduscher_de,

ich hoffe Du liest diese Nachricht, bevor Du zum Freundlichen gehst.

Als erstes muss ich mamoheinsberg recht geben.

Zweitens wissen nicht alle Frundlichen alles.

Vor der gleichen Herausforderung wie Du stehe ich auch.

Fakt ist doch eigentlich die Rechnunugserstellung, also dieses Jahr noch die Rechnung bekommen und anzahlen.

Ich habe hierauf eine Anfrage bei VW aufgebegen, diese haben auf Anhieb nichts sagen können, aber bei der zweiten Nachfrage (telefonisch) bekam ich folgende Aussage:

Ref. Nr.: VW-2006/

 

Sehr geehrter Herr XXXXX,

vielen Dank fuer Ihren Anruf. Wir lassen Ihnen gerne die gewuenschten

Informationen zu der Mehrwertssteuererhoehung im Jahr 2007 zukommen.

Auswirkungen auf Finanzierungsvertraege haben folgende rechtliche Situationen:

1. Der Haendler liefert ein Fahrzeug an den Kunden aus. In der Regel ist der Tag

der Auslieferung mit dem Tag der Erst- beziehungsweise Neuzulassung

identisch. Das Eigentum an dem Fahrzeug geht auf den Kunden ueber

(Verschaffung der Verfuegungsmacht, Lieferung im Sinne des § 1 Abs.1 Nr.1

Umsatzsteuergesetz (UStG)). Die Umsatzsteuer entsteht mit dem zu diesem

Zeitpunkt anzuwendenden Steuersatz und ist im Finanzierungsbetrag enthalten.

2. Das Fahrzeug wird anschliessend der Bank sicherungsuebereignet. Der

Kunde fuehrt mit der Uebereignung zu Sicherungszwecken an die Bank keine

Lieferung gemaess § 1 Abs.1 Nr.1 UstG aus.

Relevant fuer die 16 % Mehrwertsteuer sind also der Vertragsabschluss und die

Auslieferung des Fahrzeuges im Jahr 2006.

Falls eine spaetere Zulassung ab dem 01. Januar 2007 stattfinden sollte, wird

diese mit 19 % Mehrwertsteuer berechnet.

Fuer weitere Fragen rund um den Passat stehen wir Ihnen gerne auch

telefonisch unter der Rufnummer 0800-VOLKSWAGEN (0800-8655792436) zur

Verfuegung.

Mit freundlichen Gruessen

Ihre Volkswagen Kundenbetreuung

ALSO:

Passus 1 ist sehr wichtig und vom Vorteil,

dies besagt, dass der Tag der Auslieferung gleichbedeutend mit dem Tag der Erst-/Neuzulassung ist.

Folgende Punkte sind noch zu beachten:

Die Abholung kann mit Überführungskennzeichen erfolgen.

Hole aber die Deckungskarte von Deinem Freundlichen oder bei der VVD (ca.110€), diese kannst Du später als Gutschrift verrechnen lassen.

Das Überführungskennzeichen ist erstmals für 5 Tage gültig, es sei denn Dein Händler stellt Dir rote Kennzeichen zur Verfügung (wäre noch besser).

Die Garanti / Gewährleistung beginnt mit dem Tag der Abholung, somit kannst Du Dein Passat in 2007 zulassen.

Die 0,9-Finanzierung ist vorerst bis Ende diesen Jahres, was immer Quartalsweise verlängert wurde, nur mit kleinen Veränderungen.

Die Inspektion solltest Du trotzdessen noch mitnehmen.

Ach nochwas von mir, ich hole meine nächste Woche ab, freu mich auch schon (wenn man es hier äußern darf).

Viel Erfolg

Neu_2006

am 18. Dezember 2006 um 23:06

 

Hallo Warmduscher,

ich verstehe das leider überhaupt nicht. Was interessiert Dich die Mehrwertsteuer? Du bist doch selbstständig und wirst das Auto doch aufs Geschäft laufen lassen, sonst wäre ja auch nicht die Ansparabschreibung. Was interessiert Dich also dann die Mehrwertsteuer, denn die zahlst Du doch eh nicht.

Zitat:

Original geschrieben von trikeflieger

Hallo Warmduscher,

ich verstehe das leider überhaupt nicht. Was interessiert Dich die Mehrwertsteuer? Du bist doch selbstständig und wirst das Auto doch aufs Geschäft laufen lassen, sonst wäre ja auch nicht die Ansparabschreibung. Was interessiert Dich also dann die Mehrwertsteuer, denn die zahlst Du doch eh nicht.

Hi,

Zum Vorsteuerabzug berechtigt sind nur Unternehmer, die selber umsatzsteuerpflichtige Leistungen erbringen. Also nicht z.B. Ärzte, Versicherungsvertreter, ....

Themenstarteram 19. Dezember 2006 um 8:33

Trikeflieger:

die Mehrwertsteuer ist für mich sehr wohl von Bedeutung, da ich im Bereich der Finanzdienstleistungen/Versicherungen tätig bin. Ich bin somit nicht Vorsteuerabzugsberechtigt.

Fakt ist nun, dass der Wagen heute zuglelassen wird und ich ihn morgen in WOB in Empfang nehmen werde.

Der Händler wird sich bemühen, mir einige Zugeständnisse wie z.B. eine kostenlose Inspektion, eine Handyschale und eine Gummimatte für den Laderaum, zu machen.

.....was kostet eingentlich eine solche Inspektion ?

Grüße,

Pascal

@warmduscher.de:

Dein Problem habe auch ich noch nicht ganz verstanden :confused:

Wenn Du das Fahrzeug in 2007 übernimmst, zahlst Du 19% USt (evtl. mit Vorsteuerabzug), bekommst auch keine 0,9%-Finanzierung und kannst eine Ansparabschreibung in Anspruch nehmen, die in 2006 nicht möglich sein soll???

Reden wir von der Ansparabschreibung nach § 7g Abs. 3 EStG? Diese darf höchstens zwei Jahre gebildet werden (kann aber auch nach einem Jahr aufgelöst werden).

Themenstarteram 19. Dezember 2006 um 10:15

ledewo:

....die Ansparabschreibung sollte nach Aussage meines Steuerberaters erst in 2007 aufgelöst werden, da ich diese in 2005 gebildet habe. Nun muß ich diese in 2006 auflösen und auch entsprechend versteuern, d. h. es kommt eine nicht eingeplante höhere Nachzahlung auf mich zu. Allerdings, so mein Steuerberater kann ich für das folgende Jahr erneut eine Ansparabschreibunb bilden (z.B. für Investitionen im Büro etc.).

Sei es, wie es ist. Ich freue mich trotz dieser ganzen Zwistigkeiten auf mein Auto.

Herzlichen Dank an alle, die mir geantwortet haben und ein schönes Weihnachtsfest.

Gruß,

Pascal

Na dein Steuerberater ist eigentlich schon recht lustig.

2005 hast du vermutlich ein paar Euro "zuviel" verdient, somit habt ihr eine Ansparabschreibung getätigt. Das hat deinen Gewinn, ergo das zu versteuernde Einkommen in 2005 gemindert. (hast du für 2005 denn schon die Steuererklärung abgegeben ?, sollte man eigentlich nicht so früh machen, wenn man nicht das Ergebnis für das Folgejahr kennt.)

Dann kann man eventuelle Tricksereien halt noch anpassen.

Trotz alledem halte ich die Sache nicht für besonders durchdacht, da du und genausowenig dein Seuerberater, wie ich bereits schon oben geschrieben habe den Gewinn im Jahre 2007 überhaupt nicht kennen kannst.

Vielleicht ist es besser, 2006 die Ansparabschreibung aufzulösen, weil du 2007 noch mehr verdienst, dann wäre die Steuerbelastung ja noch höher. Ausserdem weiß auch keiner welche Nickeligkieten in naher Zukunft der Gesetzgeber in Sachen Einkommensteuer auf uns einprasseln lässt. Ich erinnere in diesem Sinne nur an die Halbierung des Sparerfreibetrages.

Daher sind die Ansparabschreibungen auch immer mit Vorsicht zu genießen, und lieber nicht in Anspruch zu nehmen, weil du nämlich gezwungen bist nach 2 Jahren diese aufzulösen, auch wenn du keine Anschaffung getätigt hast.

Willst oder musst du Kosten produzieren, um deinen Steuersatz zu reduzieren, lohnt es sich mal über anders gelagerte Maßnahmen und Anschaffungen nachzudenken.

Ich persönlich denke, daß du für deinen Teil besser mit 16 % MwSt und der 0,9er Finanzierung fährst.

Immerhin kannst du ja das Auto dann auch noch in diesem Jahr in die AFA nehmen.

Zitat:

Original geschrieben von warmduscher_de

Trikeflieger:

die Mehrwertsteuer ist für mich sehr wohl von Bedeutung, da ich im Bereich der Finanzdienstleistungen/Versicherungen tätig bin. Ich bin somit nicht Vorsteuerabzugsberechtigt.

.....

Grüße,

Pascal

Hi Pascal,

sorry, war in der Zeile verrutscht, der Beitrag nach Dir hat ein Fliesenleger geschrieben, daher die Verwechslung.

Aber wie Marc schreibt, wer weiß was kommt. Und die Steuer, die Du mit der Ansparabschreibung 2005 gespart hast, die musst Du eben nun zahlen. Dafür sparst Du 3% und hast ne gute Finanzierung.

Viel Glück mit Deinem Auto, dass es Dir besser ergeht wie mir und einigen anderen hier.

Gruß Axel

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