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Was am Besten auf die Frage nach Alkoholkonsum eines Polizisten antworten???

Themenstarteram 24. Mai 2010 um 20:19

Hallo Forum!

gestern hat mich ein Freund und Helfer in Grün rausgewunken nach einem Volksfest und gefragt ob ich was alkoholisches Getrunken hätt...

Hab natürlich "nein" gesagt... hab an dem abend auch nur ein kleines Radler gehabt.. also fasst nix. ;)

Er hat dann "ok" gesagt und ich kann weiterfahren ;)

Nun meine Frage... hätte ich nein gesagt und bei ner Kontrolle dann doch 0,3 oder halt ein bisschen Atemalkohol gehabt... was wär dann passiert?

weil ich ja nicht die Wahrheit geagt hab???

 

Gruß...

Beste Antwort im Thema
am 24. Mai 2010 um 20:28

... und die Moralapostel mal wieder.

Eigentlich gehört das eher ins Sicherheits-Forum. Ansonsten kannst du die Frage nur mit "Ja" oder "Nein" beantworten. Sie muss nicht wahrheitsgemäß sein. Antwortest du mit "Ja", darfst du definitiv blasen. Anwortest du mit "Nein", wird dich der Polizist nach eigenem Ermessen zum Alkoholtest auffordern. Im Zweifelsfall ist also "Nein" immer dich richtige Antwort. Konsequenzen hat solch eine Falschaussage keine. Wohl aber der festgestellte Pegel ;)

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am 24. Mai 2010 um 20:24

Wie wäre es mit nichts trinken? :rolleyes:

Ich frag mich warum manche Leute auf sowas nicht verzichten können?! Ob nun Cola, Sprudel oder Bier ist doch herzlich egal.

Wenn ich was trinken will, dann fahr ich Zug.

Themenstarteram 24. Mai 2010 um 20:27

ja klar... das ist jetzt eine Grundsatzdiskussion und sonst wenn ich fahre trink ich eh nix...

dafür steckt mir zuviel dahinter wenn doch scheiße passieren würde :(

ich bin auch der Meinung das Leute die besoffen fahren "am Sack" aufgehängt werden sollen....

Aber darum gehts jetzt in meiner Frage nicht ;)

am 24. Mai 2010 um 20:28

... und die Moralapostel mal wieder.

Eigentlich gehört das eher ins Sicherheits-Forum. Ansonsten kannst du die Frage nur mit "Ja" oder "Nein" beantworten. Sie muss nicht wahrheitsgemäß sein. Antwortest du mit "Ja", darfst du definitiv blasen. Anwortest du mit "Nein", wird dich der Polizist nach eigenem Ermessen zum Alkoholtest auffordern. Im Zweifelsfall ist also "Nein" immer dich richtige Antwort. Konsequenzen hat solch eine Falschaussage keine. Wohl aber der festgestellte Pegel ;)

am 24. Mai 2010 um 20:28

nix passiert dann...wieso auch?bist ja net vor gericht wo du vereidigt wirst und die wahrheit sagen musst ;)

Themenstarteram 24. Mai 2010 um 20:46

hab halt dacht dass wenn du wirklich blasen musst und dann den angeschwindelt hast evtl nochmal 100 steine oder so mehr löhnen musst.... :(

denk aber dass aufs auto auch ankommt beim "eigenen ermessen"

letztes jahr bei ner kontrolle hab ich auch mit "nein" geantwortet...

dann hat der Polizist noch gefragt warum ich nix getrunken hätt...

muss ja noch fahren hab ich geantwortet und nachdem er dann gesagt hat "gute antwort.. hätt ich an ihrer Stelle auch gesagt" und wissen wollte ob des mein auto is und wie des so geht... konnte ich auch weiterfahren :D:D:D

Solltest du Alkohol getrunken haben, dann darfst Du mit "Nein" antworten - Als Beschuldigter darfst Du lügen. Straferschwerend darf es z.B. vor Gericht nicht gewertet werden.

am 24. Mai 2010 um 20:55

Wachtmeister : Guten Nabend, haben sie was getrunken ???

Fahrer : Ja Herr Wachtmeister, 3 Cola und ein Wasser

 

hehehehe

 

ich weiss der war schlecht :-)))))))

am 24. Mai 2010 um 21:00

Wurde auch schon des öfteren angehalten und gefragt. Je nach Tageszeit reichten die Antworten von "Nein"(2 Uhr Nachts), "Kommt selten vor dass ich um 11 Uhr vormittags schon was trinke" bis "Eher selten wenn meine Mutter auf dem Beifahrersitz sitzt"(Nachmittags).

Musste noch nie blasen und habe auch nie was getrunken gehabt.

"Im Zweifelsfall nein" ist vielleicht immer die bequemere Antwort, aber nicht immer die richtige. Wenn ich wirklich nur ein Radler getrunken habe und weiß, dass ich im legalen Bereich bin, dann kann ich auch durchaus wahrheitsgemäß antworten und kurz den Test machen. Warum soll man ohne Not lügen?

Zitat:

Original geschrieben von M-Compact

 

dann hat der Polizist noch gefragt warum ich nix getrunken hätt...

muss ja noch fahren hab ich geantwortet und nachdem er dann gesagt hat "gute antwort.. hätt ich an ihrer Stelle auch gesagt" und wissen wollte ob des mein auto is und wie des so geht... konnte ich auch weiterfahren :D:D:D

Das erinnert mich irgendwie an meine erste und einzige Polizeikontrolle in 6 Jahren, bei der ich über den Tag verteilt doch als mehr als 1-2 Bierchen getrunken hatte und einigermaßen wahrheitsgemäß "1-2 Bier zum Gegrillten und WM-Finale (2006)" geantwortet hatte... als beim Test dann zu meiner Überraschung "Null komma Josef" rauskam, drückte mir der Beamte nur den Zettel in die Hand und meinte, ich könnte stolz sein, den Ausdruck sollte ich meiner Mutter oder Freundin zeigen... :D

Muss wohl sowas wie ein Nachschlagregister "Situationskomik leichtgemacht" für Streifenbeamte geben... ;)

Es besteht bei einer Verkehrskontrolle überhaupt kein Grund zu lügen (was man natürlich auch nicht tun sollte ;) ). Man ist lediglich verpflichtet Angaben zur Person zu machen.

Weitere Angaben - zu welchem Sachverhalt auch immer - müssen nicht gemacht werden!

Ansonsten kann ich mich nur der Meinung von KM_Shagrath anschließen.

MfG

roughneck

Schon wieder ein Beitrag von Karl Nickel den ich voll unterschreiben kann :)

Zitat:

Original geschrieben von roughneck78

Es besteht bei einer Verkehrskontrolle überhaupt kein Grund zu lügen

Ansichtssache. Schon alleine wegen der Frage wo ich gerade hin will, bekommt der gute Herr erstmal ne Lüge aufgedrückt, denn das geht niemanden was an. Und da es für Ehrlichkeit weder Strafmilderung noch sonstige Bonuspunkte gibt, sehe ich für die Wahrheit auch keinen zwingenden Grund.

 

Zitat:

Original geschrieben von navi.gator

Solltest du Alkohol getrunken haben, dann darfst Du mit "Nein" antworten - Als Beschuldigter darfst Du lügen. Straferschwerend darf es z.B. vor Gericht nicht gewertet werden.

Naja, muss ja nicht direkt eine Trunkenheitsfahrt sein. Aber auch wenns nur eine Ordnungswidrigkeit ist und hier der Betroffenenstatus vorliegt - ob du nun die Wahrheit sagst oder lügst, dass sich die Balken biegen, spielt für das spätere Bußgeld oder die Strafe überhaupt keine Rolle.

Fakt ist, dass einem "Lügen" nicht erschwerend ausgelegt wird, da man sich nach deutschem Recht nicht selbst belasten muss.

Fakt ist auch, dass wenn man bestätigt, man haben was getrunken, auch wenn es nur ein 0,2er-Radler war, der Polizist einen blasen lassen MUSS!

Also spricht nix dagegen, diese Frage immer zu verneinen. Das ist völlig legal. Letzlich obliegt es dem Polizisten, was er mit Dir macht und ob Du blasen musst.

Dass Alk am Steuer trotzdem nix zu suchen hat, ist eh klar!

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