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Was an Beleuchtung ist am Wohnwagen erlaubt?

Schönen guten Tag!
Heute auf der Autobahn bin ich an einem schönen Auflieger vorbei gefahren!
Dieser hatte einige Rückstrahler und auch viele Seitenmarkierungsleuchten!
Das Zugfahrzeug hatte auch viele Beleuchtungen!
Nun mal ne Frage... was ist erlaubt? Was kann man alles machen? Weil sowas am Wohnwagen anwenden fände ich ganz cool! ;)
Hier so sah das von hinten aus: http://img78.imageshack.us/img78/627/dsc00279ok2.jpg
(Leider etwas verschwommen! :P )
LG Chris

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15 Antworten

Mit Glüh- oder Halogenlampen geht das natürlich richtig in den Strom- und Spritverbrauh, unabhängig von der Voll- bis Überlastung der Stromversorgung.
Von daher würde ich es dem WeihnachstCocaColatruck überlassen, der ist elektrisch vorgerüstet.

So extrem will ich das ja auch net machen ... is ja nen Wohnwagen xD

Zitat:

Original geschrieben von Chrisschan


So extrem will ich das ja auch net machen ... is ja nen Wohnwagen xD

Alternative wären (im Ernst) Reflektionsbänder wie beim LKW (glaube ich) schon vorgeschrieben.

Da werden Sie gesehen!

Erst mal solltest du vielleicht sagen, was genau du anbringen willst, denn einfach mal alles aufzulisten was erlaubt ist, würde denke ich mal den rahmen sprengen, zumal du nur ein bruchteil davon dann nutzen würdest. Abgesehen davon was erlaubt ist, muss jede beleuchtung am wohnwagen funktionsfähig sein, unabhängig davon ob du sie haben musst, oder nicht. Hast du einen alten wohnwagen ohne nebelschlußleuchte, oder rückscheinwerfer, holst dir nun aber rückleuchten die diese aber haben, müssen die auch Funktionsfähig sein. Genau so wie mit den seitenmarkierungsleuchten. Machst du welche dran, obwohl du keine brauchst, müssen die es trotzdem tun.
hier mal eine auflistung der üblichen beleuchtung:
Rücklicht
stoplicht (bremslicht)
fahrtrichtungsanzeiger
kennzeichenbeleuchtung
rückfahrscheinwerfer
nebelschlußleuchte
Begrenzungsleuchten
Seitenmarkierungsleuchten
Die Begrenzungleuchten halte ich für sehr sinnvoll, da sie bei nachtfahrten sehr von vorteil sind, da man dann sieht, bis wo der anhänger geht. Auch die seitenmarkierungsleuchten sind sehr Praktich. Die Begrenzungleuchten sind nach vorne hin weiß leuchtend, und nach hinten hin rot leuchtend, und werden an den äußersten stellen des Aufbaus befestigt.
Ob die anzahl der Rücklichter begrenzt ist weiß ich nicht. Denn du wilst ja, wie ich es auf dem Bild erkennen kann, deinem Wohnwagen mehrere Rücklichter spendieren. Dazu solltest du dann auch die vorhandenen leuchten entfernen, und durch mehrere gleichartige und einzele Leuchteinheiten ersetzen. Es sind übrigens auch das rechte und linke rücklicht getrennt verschaltet, um beim Ausfall einer sicherung, oder Kabels zu gewährleisten, dass eine Seite noch beleuchtet ist. Dies solltest du dir beim umbauen deines Wohnwagens beachten. Und je nachdem wie alt dein Wohnwagen ist, musst du auch eine nebelschlußleuchte haben.
Ob du dir eine Gelbe rundumleuchte aufs dach setzen darfst weiß ich nciht, wäre auf jedenfall auch ein netter hingucker ^^

was genau erlaubt ist kann ich dir auch nicht sagen!
ich hab bei meinem ducato noch 8 zusätliche postitionslampen angebracht!
bei meinem wohnwagen hab ich pro seite 3 zusätliche gelbe seitenbegrenzungsleuchten angebracht!
sicherungen sind noch keine geflogen!
die nebelschlußleuchte des wohnwagens hab ich abgeklemmt und stattdessen ein bremslicht in diese kammern eingebaut!

Zitat:

Original geschrieben von lumpis nachbar


was genau erlaubt ist kann ich dir auch nicht sagen!
i
die nebelschlußleuchte des wohnwagens hab ich abgeklemmt und stattdessen ein bremslicht in diese kammern eingebaut!

Aber ich kann dir sagen, das dieses nicht erlaubt ist. Als Bremslichter sind die Nebelschlussleuchten nämlich nicht zugelassen, da sie mehr blenden als Bremslichter. Klare Fall für ne Mängelkarte.

Vor allem, da die Nebelschlußleuchte auch als solche vorgesehen ist, wenn diese also nicht funktioniert, ist das auch nciht in ordnung. Man kann ja die Leistung anpassen, aber ich frage mich dann, wo die richtige bremsleuchte ist...

..... und was ist mit den Reflektionsstreifen, sind die erlaubt?

ohne hier die meinungen gelesen zu haben.
erlaubt ist, was die StvZo "hergibt", und diese ist für jeden einsehbar!

Zitat:

Original geschrieben von Tempomat


..... und was ist mit den Reflektionsstreifen, sind die erlaubt?

Sind erlaubt, ab 6 Mtr. Gesamtlänge und demnächst für LKW (Neufahrzeuge) pflicht.

Zitat:

Original geschrieben von Ri-Si-Pri



Zitat:

Original geschrieben von Tempomat


..... und was ist mit den Reflektionsstreifen, sind die erlaubt?
Sind erlaubt, ab 6 Mtr. Gesamtlänge und demnächst für LKW (Neufahrzeuge) pflicht.

Das wäre nämlich für den WW echt zu überlegen, weil ein wirklicher Sicherheitsgewinn für alle, besonders für den Gespannfahrer, weil er zwar `Volumen´ rumfährt aber aus Pappmaschee im Gegensatz zum LKW.

Auch braucht man die gesamten Konturen des WW nicht zu bekleben.

Wo kriegt mann denn mit Auswahl sowas her?

Frage an den LKW-Piloten.

Hallo Leute,
solche Reflexstreifen such ich auch... wer weiß wo man soetwas kostengünstig herbekommt??
Gruß
Hans- Werner

Diese Reflexionsstreifen gibt es beim LKW- und Fahrzeugaufbautenhersteller.
Lampen nach hinten:
Rücklichter: 1x links 1x rechts (doppelte Leuchten werden akzeptiert)
Bremslichter 1x links 1x rechts (doppelte Leuchten werden akzeptiert) und Zusatzbremsleuchte
Blinker nur 1x links, 1x rechts
Seitenleuchten sind bei Neuzulassungen inzwischen Pflich ab gewisse Fahrzeuglänge des Anhängers
Positionsleuchte vorne auch nur 1x links, 1 x rechts
Türeingangsleuchte - darf während der Fahrt nach aussen nicht an sein. Innenbeleuchtung darf auch während der Fahrt nicht an sein, letztere beiden Dinge werden mit Irritationen des Verkehrs begründet.
alle anderen "Beleuchtungen" können beim TÜV/GTÜ etc abgelehnt sein.

Zitat:

Original geschrieben von Kujor


Aber ich kann dir sagen, das dieses nicht erlaubt ist. Als Bremslichter sind die Nebelschlussleuchten nämlich nicht zugelassen, da sie mehr blenden als Bremslichter. Klare Fall für ne Mängelkarte.

also sowohl bei der vollabnahme wie auch beim normalen TÜV-termin kam ich immer ohne mängel durch und eine nebelschlußleuchte hab ich noch nie gebraucht!

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