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Was bedeutet die Regulierung eines wirtschaftlichen Totalschadens für zukünftige Schäden?

Themenstarteram 1. Oktober 2024 um 12:51

Es geht um einen 22 Jahre alten A3. Ob eine Kaskoversicherung hier sinnvoll ist, ist ein anderes Thema ;)

 

Der Audi hatte einen Wildschaden. Der Schaden wurde mit der TK als wirtschaftlicher Totalschaden reguliert. Es wurde die Differenz zwischen Wiederbeschaffungswert und Restwert, abzüglich der SB ausgezahlt, da ich den Schaden selber repariere.

 

Das ist mein erster Kaskoschaden. Daher bin ich was die Folgen angeht etwas ratlos.

 

1. Was bedeutet die Regulierung als Totalschaden für künftige Schäden? Wenn ich den Schaden angenommen so repariere, dass der vorherige Zustand wiederhergestellt ist, hätte der Vorschaden dann dennoch negative Auswirkungen auf die Regulierung eines künftigen Schadens?

 

2. Kann eine TK unmittelbar nach einer Schadensregulierung gekündigt werden?

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20 Antworten

1. Ohne Nachweis der vollständig fachgerechten Reparatur (z.B. Bestätigung durch Gutachter, Reparaturrechnung, komplette Angabe des Reparaturweges bei der Besichtigung des späteren Schadens nebst Nachweisen) werden spätere Schäden nicht reguliert.

2. ja

Themenstarteram 1. Oktober 2024 um 13:14

Ok das ist mir logisch und hab ich befürchtet. Nicht weiter schlimm, weil die TK eh nicht sinnvoll war/ist. Aber hilft mir für die Zukunft bei anderen Autos.

 

Danke :)

Das gilt aber auch bei weiteren Unfällen, selbst wenn man nicht Schuld hat.

Man muss Vorschäden angeben (diese werden heutzutage in einer Datenbank eingegeben) und die gegnerische Versicherung will dann auch diese Nachweise haben sonst zahlen sie nicht.

Zitat:

@Passat-Schrau-Baer schrieb am 1. Oktober 2024 um 15:14:25 Uhr:

Nicht weiter schlimm, weil die TK eh nicht sinnvoll war/ist.

Eine TK kann vor allem bei alten Autos spannend sein, weil die eher Feuer fangen können. TK ist nicht nur "was geklautes ersetzt bekommen". Sie schützt ja auch bei Beschädigung, Zerstörung oder Verlust der Karre durch Brand, Unwetter und Glasbruch etc. Auch die Feuerwehr will Geld, wenn sie löscht, selbst wenn es für das Auto nix mehr gibt. Und gerade "Elementarereignisse" werden durch den Klimawandel nicht weniger.

Die Feuerwehr bekommt ihr Geld von der Haftpflichtversicherung, nicht von der Kasko.

Was ist daran "Geil"? :confused:

Zitat:

@remarque4711 schrieb am 1. Oktober 2024 um 16:22:02 Uhr:

Die Feuerwehr bekommt ihr Geld von der Haftpflichtversicherung, nicht von der Kasko.

Ähhhh, nein.

Von wessen Haftpflichtversicherung denn? Dir ist schon bekannt, dass die Haftpflichtversicherung nur Schäden Dritter bezahlt, nicht die eigenen?

Zitat:

@remarque4711 schrieb am 1. Oktober 2024 um 16:53:45 Uhr:

Was ist daran "Geil"? :confused:

Dass es Quatsch ist.

Zitat:

@remarque4711 schrieb am 1. Oktober 2024 um 16:22:02 Uhr:

Die Feuerwehr bekommt ihr Geld von der Haftpflichtversicherung, nicht von der Kasko.

Da sieht man mal, wie schnell man likes bekommen kann, obwohl die Info so eher nicht zu stimmen scheint. :)

Eine Haftpflicht zahlt nur Schäden, wenn der Brand bei anderen Schäden anrichtet.

Ein Brand, der am eigenen Auto ohne Fremdeinwirkung entsteht (z. B. Kabelbrand beim Parken oder im Betrieb) zahlt die Kasko - wenn man denn eine hat. Wenn keine Fremd-Schäden durch einen Brand entstehen, sondern "nur" Löschkosten, dann braucht es dazu deshalb eine Kaskoversicherung.

Da irrst Du mal wieder.

Remarque hat eindeutig recht.

Solche Schäden werden von der Haftpflicht reguliert.

Bei nichtlöschen kann der Schaden vergrößert werden.

Der Halter haftet aus dem Betrieb seines Fahrzeuges nach § 7 STVG.

Dann sieht man mal wieder, wie wenig Ahnung check24 (und viele andere auch) doch haben und wie man das hier im Forum besser weiß: :)

https://www.check24.de/kfz-versicherung/schaeden/brandschaden

Zitat:

@germania47 schrieb am 1. Oktober 2024 um 17:14:12 Uhr:

Da irrst Du mal wieder.

Remarque hat eindeutig recht.

Solche Schäden werden von der Haftpflicht reguliert.

Bei nicht löschen kann der Schaden vergrößert werden.

Der Halter haftet aus dem Betrieb seines Fahrzeuges nach § 7 STVG.

Das interessiert die Haftpflich allerhöchstens, wenn das Eigentum Dritter in Gefahr wäre. Wenn mein Auto in meiner Garage (oder auf meinem Hof) abbrennt, zahlt die Haftpflichtversicherung des Autos: nix.

Und selbst wenn es auf öffentlichem Grund abbrennt, ohne dass konkret ein dritter zu Schaden gekommen ist, wäre mir das sowohl als Sachverständiger für Haftpflichtschäden als auch als Feuerwehrangehöriger neu.

Konkret hatte ich einen Schadenfall, bei dem ein Bagger auf einer Wiese abgebrannt ist und dabei Hydrauliköl auslief, inkl. Ausbaggern und Baggergut entsorgen. Die Haftpflicht des Eigentümers hat genau das bezahlt: Boden ausbaggern und entsorgen. Nicht die Feuerwehr und auch nicht das Bergen des Baggers.

Die HP zahlt auch die Beseitigung einer vom Kfz gelegten Ölspur. Den Einsatz aufgrund des Fahrzeugbrandes trägt die HP des Kfz als Umweltschaden ebenfalls. Der Bereich des eigenen Fahrzeugschadens wird von der TK reguliert, wenn man denn eine hat. Wozu also die sinnfreie Diskussion?

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