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Was bedeutet "Fahrzeug TÜV-fertig machen"?
Hallo,
ich hatte gestern Vormittag ein ziemliches Spektakel hier im Büro.
Hintergrund war ( das berichte ich hier aber erst später ausführlich) die Frage nach dem allg. Verständnis der Aussage: " Fahrzeug TÜV- fertig machen- sonst nichts"
Bitte gebt mir doch mal ganz kurz Rückmeldung, ob damit ( für Euch persönlich) darunter zu verstehen ist:
a) es soll ausshließlich TÜV /AU an dem Fahrzeug gemacht werden- und sonst nichts anderes
b) das ( nicht fahrbereite) Fahrzeug soll repariert werden so dass eine erfolgreiche TÜV- Prüfung möglich wäre, wobei diese nicht gewünscht wird.
Gruß vom Asphalthoppler
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@reidi schrieb am 6. August 2018 um 17:55:10 Uhr:
Zitat:
@hans12345678 schrieb am 6. August 2018 um 17:09:51 Uhr:
b)
pauschaler Auftrag kann für Kunde sehr teuer und unnötig sein.
Das sind die besten Kunden die kommen und sagen
"machen sie mal was nötig ist "
Und es sind die schlechtesten Werkstätten, die darauf voll einsteigen.
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37 Antworten
b)
Sonst hätte der Auftrag ja gelautet: 1x TÜV bitte.
tüv fertig heißt,
Betriebs und Verkehrssicherheit herstellen.
Ölwechsel , Inspektion , Beule am Fahrzeug haben damit nichts zu tun.
Wen TÜV in die Werkstatt kommt, alternativ mit TÜV fertig. Könnte man auch nachgefragt haben. Kommt darauf an ob das Auto in der Werkstatt gekauft werden soll oder vom Kunden verkauft werden soll, Dauerkunde mit allen Inspektionen?
Für mich b)
Wenn du, wie Bitboy schrieb, Stammkunde da bist mit deinem Fuhrpark könnte die Werkstatt freundlich fragen, ob die HU gleich mit gemacht werden soll. Sonst ist das ne klare Ansage: Den Wagen soweit fertig machen, dass er die HU besteht.
Läßt aber u. U. auch Interpretationsspielraum zu.
Manchmal weiß man erst nach der HU, was alles relavant ist.
Jeder Prüfer tickt da anders. In der Werkstatt sind die Jungs oft nachgiebiger als in der eigenen Prüfhalle.
Für mein empfinden heißt TÜV-Fertig schlicht Alles was nötig ist den Wagen durch den TÜV zu bringen was immer das sein mag.
Wenn ich eines meiner Autos in die Werkstatt zum TÜV bringe wird genau das gemacht und sonst nichts, also meistens gar nichts außer TÜV und Papperl.
Sollte tatsächlich einmal irgendwas außergewöhnliches sein bekomme ich einen Anruf bei dem ich gefragt werde ob das erledigt werden soll.
Ich habe 3 Autos verschiedener Marken und dafür 3 Werkstätten, klappt bei Allen.
Generalauftrag, Alles an dem Fahrzeug zu machen, was die Werkstatt für notwendig hält!
Nur keine Hauptuntersuchung durchführen lassen.
Ich würde mich als Kunde bei dem Auftrag nicht wundern, wenn ich am Ende einen Rechnungsbetrag deutlich über dem aktuellen Fahrzeugwert bekommen würde....
Der korrekte Auftrag wäre HU durchführen und Mängel nach Rücksprache beheben.
..... oder sich eine Werkstatt suchen mit der man sich versteht und die auch weiß was sie ohne Rücksprache verantworten kann und darf.
Hallo ,
einwandfrei b.
Gruß a4franz
um als werkstatt vor solche wortklaubereien gefeit zu sein
ohne arbeit zu investieren-tüv prüfung absolvieren-mängel an kunde weitergeben
und nen reperatur auftrag vom kunden geben lassen,mit evtl kostenvorschlag bzw schmerzgrenze
Die TÜV-Prüfung muss ja gar nicht sein. Die nötigen Arbeiten mit dem Prüfer vor Ort abstimmen, reicht ja schon. Problem hat der Kunde dann eben, wenn er bei dem TÜVer die Plakette bekäme, bei einem anderen aber eben nicht, weil der noch etwas anderes findet. IdR sollte man dann auch die TÜV-Abnahme mit beauftragen.
TÜV-fertig machen kommt ja eigentlich auch nur zum Tragen, wenn ich den Hobel z. B. mit frischem TÜV verkaufen will, aber noch nicht abschätzen kann, wann es soweit sein wird, aber darauf vorbereitet sein will, damit es zügig über die Bühne gehen kann.
Zitat:
@transe79 schrieb am 1. August 2018 um 14:18:19 Uhr:
um als werkstatt vor solche wortklaubereien gefeit zu sein
ohne arbeit zu investieren-tüv prüfung absolvieren-mängel an kunde weitergeben
und nen reperatur auftrag vom kunden geben lassen,mit evtl kostenvorschlag bzw schmerzgrenze
Nachlieferung: , . ! . !
Langsam geht es hier wieder mal um „Spitzfindigkeiten und Wortklaubereien”
Wenn ich ein Auto in die Werkstatt bringe weil es TÜV-fällig ist, dann weiß mein Meister was er zu tun hat, nämlich des Auto dem TÜV-Menschen vorführen. Er weiß auch, dass er ohne Nachfragen notwendige Dinge machen darf, er weiß aber vor Allem wann er doch fragen muss, oder was evtl noch sinnvoll ist und was eher nicht.
Eine Werkstatt die das nicht genau so sieht und macht sieht mich einfach nicht, da gehört auch ein Wenig Vertrauen dazu, oder einfach Werkstätten die man kennt und die ihre Kunden kennen.
Einer fremden Werkstatt in der ich noch nie war würde ich das schon einmal erklären wie ich den Auftrag meine und niemals einen Pauschalauftrag erteilen, so einfach ist das.
Hallo,
ich danke Euch für Eure Statements. Mittlerweile kann ich wieder über die ganze Angelegenheit lachen, obwohl dies wahrscheinlich noch ein langes Nachspiel haben wird.
Hinweis: beschriebene Sachverhalte sind rein zufällig und haben keinerlei Bezug zu lebenden- oder verstorbenen Personen und zu tatsächlichen Ereignissen.
Dies nur für den Fall, dass betr. Herr hier mitliest- wer weiß das schon?
Worum ging es:
Vor 10 Tagen kam ein ehem. Kunde wutentbrannt in unser Büro und verlangte, dass ich sein Auto sofort aus der Werkstatt holen solle, weil die es konfisziert hätten und es ihm nun nicht mehr rausgeben wollen.
Er wollte die TÜV- Prüfung machen lassen und hatte selber einige Reparaturen vorab erledigt, u.a. ein gebraucht erworbenes Federbein eingebaut etc.. Meine Frage: " Und die 2. Feder, andererseits?" " Noch prima in Gang!" Da wurde ich vorsichtiger.
Anruf bei der Werkstatt, was denn Sache sei. Mitarbeiterin erklärt: Chef nicht da, aber der Wagen darf auf Anweisung vom Chef nicht auf eigenen Rädern vom Hof, da Lenkung, Radführung und Bremsen nicht OK!
Ein Werkstattmitarbeiter musste das Fahrzeug umparken und bemerkte dabei, dass einige Warnleuchten am Fahrzeug nicht erloschen, informierte daraufhin den Werkstattmeister und die schauten mal kurz nach. Das wars dann!
Zum TÜV ist der Wagen erst gar nicht gekommen.
Der Kunde behauptete, daß der Wagen zu 100% in Ordnung sei und alles nur Schikane gegen ihn sei.
Ich erklärte dem Kunden nun, dass es 2 reale Möglichkeiten gäbe.
1. Wir holen seinen Wagen mit unserem Fahrzeug und Hänger ab und fahren direkt zur Dekra- Prüfstelle. ( kostenpflichtig)
2. Er solle in der Werkstatt die Vorstellung des Fahrzeugs beim TÜV- Prüfer verlangen, egal was dort dagegen gesagt wird.
Dazu soll er selber auf den Auftrag schreiben: --> Hauptuntersuchung (TÜV) und AU- Prüfung; ansonsten keine Reparaturen.<--
Zu 1) wollte er nicht, weil er meinte, die prüfen dort so, dass der Wagen durchfallen müsse, damit die mehr Geld mit der Nachprüfung verdienen.
Zu 2) wollte er dann so machen
Er unterschrieb mir das Beratungsprotokoll ( ich Glückspilz hatte eins ausgefertigt!!) nahm die Kopie mit und ging dann alsbald.
Gestern früh stand er als wütender Stier in unserem Büro und kochte vor Wut. Er bekäme sein Auto nur nach Zahlung von über 2500.- Euro aus der Werkstatt und ich sei Schuld daran. Ich habe ihm geraten, er solle den TÜV dort machen lassen, nun müsse ich auch alles bezahlen. Das Fahrzeug habe aber noch immer keinen TÜV.
Sofort Anruf in der Werkstatt und diesmal erreichte ich den Meister.
Was hatte der werte Kunde gemacht? Ausser sich vor Wut und in Rage geredet, hatte er eigenhändig auf den Auftragsbogen geschrieben: " Nur Auto TÜV fertig machen und sonst nichts!" . Die Mitarbeiterin am Empfang und auch der Meister wollten ihn auf seinen Fehler aufmerksamen machen, aber der Herr ließ sich nichts sagen. Er bestand darauf, dass genau das gemacht würde, was er geschrieben hat, " ansonsten krachts hier gewaltig". OK, die nachdrückliche Auftragserteilung hat dann die Werkstatt wörtlich genommen und hat repariert, wie vom Kunden ja in Auftrag gegeben. 2 neue Federn, 2 Stoßdämpfer neu, die richtigen Bremssteine etc. . Es lappert sich.
Die Werkstatt hat keine HU / AU- Vorstellung veranlasst, lt. Auftrag.
Ohne Zahlung der Rechnungssumme bekommt nun der Kunde sein Auto nicht von der Werkstatt zurück.
Nun bin ich also der "Sündenbock". Der " Vollidiot" der ihm den Rat gegeben hat. Da half auch nicht, dass ich ihm das von ihm unterzeichnete Beratungsprotokoll unter die Nase hielt ( was er in Kopie ausgehändigt bekommen hatte) wo eindeutig drauf vermerkt war:
" Empfehlung an Kunde: Kunde möge in der Werkstatt : "Hauptuntersuchung (TÜV-) und AU- Prüfung; ansonsten keine Reparaturen" in Auftrag geben.
Warum habe ich Euch gefragt, wie Ihr das versteht?
Manchmal ist ein Text, egal ob Gesetzestext oder was anderes, einfach mißverständlich. Da kommt es mitunter nicht darauf an, wie der reale Text konstruiert ist, sondern, wie ein durchschnittlich befähigter Mensch ( Otto Normalverbraucher) den Inhalt des Textes verstehen kann und interpretiert.
Und die Moral von der Geschicht: Wenn du dir schon einen Rat einholst und dich nicht dran hälst, dann schalte wenigstens deinen Kopf ein und unterdrücke deine Wut, denn die ist der aller schlechteste Ratgeber überhaupt.
Mit breitem Grinsen und herzlichem Dank für Eure Bemühungen
der Asphalthoppler