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was darf eine werkstatt ohne auftrag???

Opel Vectra C
Themenstarteram 26. März 2011 um 15:56

hallo

was darf eine opel werkstatt ohne auftrag machen??

ich hatte nun mehrfaqch das problem das meine opel werkstatt kleinigkeiten gemacht hat ohne das sie beauftragt wurde!

sie hat motoröl nachgefüllt oder glühlampen getauscht obwohl ich davon nichts sagte, es wurde auch nicht nachgefragt ob sie es machen sollten.

dann hatte ich in auftrag gegeben das mein domlager getauscht wird und HU/AU

hatte das türfangband nur als teil bestellt zum selber einbau.

1. ist der tausch des domlager deutlich teurer geworden, mündlich wurde gesagt das es etwa ne halbe stunde dauert und ca. 30€ kostet. tatsächlicher preis des tausch ohne material 10 AW 54.50€ + steuer

2. wurde einfach das tür fangband eingebaut obwohl davon nie die rede war. 5AW 27,25 + steuer

ich denke das der tausch des türfangband länger als 5 AW dauert oder??

dürfen die einfach öl nachfüllen oder lampen tauschen??

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von reimann1

 

finde es überhaupt sehr teuer die ganze rechnung!

Hmm, finde ich jetzt nicht. Die Kosten für das Erneuern der Domlager und des Türfangbandes incl. Teilekosten finde ich sogar recht günstig. Für das Erneuern der Domlager habe ich in einer freien Werkstatt mehr bezahlt. Was die Ausführung des Türfangbandwechsels ohne Auftrag betrifft: Da hätte die Werkstatt vorher nachfragen müssen, klar. Das Ölnachfüllen und den Wechsel einer Glühbirne hingegen würde ich als aufmerksames Handeln der Werkstatt sehen. Teures Ölnachfüllen wäre gar nicht nötig gewesen wenn Du es selber regelmäßig kontrollieren und nachfüllen würdest :p ;) und Leuchtmittelwechsel ist sicherheitsrelevant.

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Hall

also mit den Domlagern bist du selber Schuld man macht doch immer einen Kostenvoranschlag bei Reperaturen. Wegen den Fangband hätte ich nichts gezahlt und hätte das die wieder ausbauen lassen auf der ihr Kosten. Wegen Lampenwechsel und Öl kommt immer auf die Kosten an wenns nur 5 € sind würde ich das auch zahlen.

Tschau Marcus

Themenstarteram 26. März 2011 um 18:03

na was heisst kostenvoranschlag? der ist auch nicht bindend. die sagten das es in ner halben stunde passiert ist und so 30 € kosten würde.

meines erachtens dauert das türfangband länger als das domlager, das lager ist aber teurer als das fangband!

wenn es denn 5€ wären, das motoröl bei opel ist teuer und das lassen die sich gut bezahlen.

wenn die das bei jedem kunden machen sind das am tag schnell mal 50 bis 100€ umsatz die nicht beauftragt würden.

bei mir waren es mittlerweile drei opder 4 mal das die 0,5 bis 0,75l jeweils angeblich nachgefüllt haben

Zitat:

Original geschrieben von reimann1

1. ist der tausch des domlager deutlich teurer geworden, mündlich wurde gesagt das es etwa ne halbe stunde dauert und ca. 30€ kostet. tatsächlicher preis des tausch ohne material 10 AW 54.50€ + steuer

Wenn die sich nicht dran halten, musste beim nächsten mal wirklich schriftlich vereinbaren. Preise müssen laut Gesetz immer inkl. Umsatzsteuer ausgegeben werden, weshalb bei 54.50€ + 16% mehr als das doppelte des KV erreicht wäre. Ist natürlich weit über der Toleranz, aber willste wegen 30 € vor Gericht ziehen?

Mach denen einfach mehr als deutlich klar, dass das nicht in Ordnung ist. Wenn die auf deine Beschwerde nicht entsprechend freundlich und entschuldigend reagieren, würde ich an deiner Stelle die Werkstatt wechseln.

Zitat:

2. wurde einfach das tür fangband eingebaut obwohl davon nie die rede war. 5AW 27,25 + steuer

ich denke das der tausch des türfangband länger als 5 AW dauert oder??

dürfen die einfach öl nachfüllen oder lampen tauschen??

Grundsätzlich dürften die rein theoretisch keine Schraube ohne Vereinbarung lösen. Mehr als dreißig Euro fürs wechseln halte ich auch für überzogen. Aber ich würde nicht auf die Blöde kommen und den Ausbau auf deren kosten verlangen, da haben beide Parteien nichts von.

Ich würd an deiner Stelle erstmal wie schon erwähnt das mit dem Werkstattleiter/Chef des ganzen persönlich versuchen zu lösen, wenn deine Beschwerde auf taube Ohren stößt dann geh da einfach nie wieder hin. Wegen den paar Euro den juristischen Vorschlaghammer auszupacken ist deutlich übertrieben und kostet dich mehr nerven als es bringt. Geh beim nächsten Mal einfach auf Nummer Sicher.

Du darfst halt heutzutage nicht einfach so jedem Vertrauen und dich auf mündliche Vereinbarungen verlassen. Das ist traurig, aber leider Realität.

Ein verbindlicher Preisvorschlag darf in etwa um 10% abweichen!

Auch eine mündliche Aussage ist bindend, nur benötigst du dafür einen Zeugen.

Für Arbeiten die man nicht in Auftrag gegeben hat, würde ich keine Cent bezahlen!

Gruß Jan

Also wenn ich mal bei OH was machen lasse, bekomme ich immer einen schriftlichen Auftrag als Kopie.

Wennn es bei dir nicht ist/war würde ich in Zukunft darauf bestehen, somit gehst Du solchem Ärger aus dem Weg.

Ich denke auch, das Du den Einbau des Fangband nicht zahlen solltest.

Da hat sich der Meister halt mal geirrt, oder dachte das er es gleich einbauen soll !!??

Hast du den Einbau wenigstens gleich angemahnt oder wie man soetwas auch immer nennt ??

Themenstarteram 26. März 2011 um 18:40

der meister behauptet das meine frau das in auftrag gegeben hat als sie das auto abgegeben hat, meins frau sagte aber das sie von dem fangband garnix wusste und nur das domlager und hu/au bestätigt hat.

ich überweise einfach den betrag abzüglich der einbaukosten.

finde es überhaupt sehr teuer die ganze rechnung!

Opel-rechnung-001

Zitat:

Original geschrieben von reimann1

der meister behauptet das meine frau das in auftrag gegeben hat als sie das auto abgegeben hat, meins frau sagte aber das sie von dem fangband garnix wusste und nur das domlager und hu/au bestätigt hat.

ich überweise einfach den betrag abzüglich der einbaukosten.

finde es überhaupt sehr teuer die ganze rechnung!

Versteh ich nicht.

Was erhoffst du dir dadurch? Es geht hier um Ca. 30 €, wie du gesagt hast.

Fakt ist: Es besteht deinerseits gesetzlich die Pflicht den Rechnungsbetrag voll zu bezahlen. Das nichtbezahlen ersetzt nicht den Widerspruch gegen die erhaltene Rechnung.

Mein Vorschlag wäre nochmals, dass du dich entweder, wenn du es unbedingt drauf anlegen willst (was bei den genannten Beträgen meines Erachtens absoluter Schwachsinn wäre) an einen Anwalt wendest oder du bezahlst zähneknirschend und kehrst der Werkstatt den Rücken (meine Empfehlung).

Denk nur daran, dass ein Meister in der Werkstatt - wenn er vom "alten Schlag" ist - oft nicht die geringste Ahnung von betriebswirtschaftlichen Vorgängen hat. Deshalb, wende dich einmal an die Geschäftsführung des Ladens, dort wird man dein Problem sicherlich ernster behandeln.

Es gibt "keine" gesetzliche Regelung nach er verpflichtet ist den Betrag zu zahlen nur weil er eine Rechnung darüber bekommen hat.

Ein Kostenvoranschlag darf, ähnlich wie Janer es bereits schrieb, bis zu exakt 10% nach oben abweichen. Hier gibt es verschiedenen Gerichtsurteile welche dazu rangezogen werden können

Und der Rest ist extrem simpel. Kein Auftrag kein zahlen, egal ob es um 5€ oder um 500€ geht.

Ein mündlicher Auftrag muss auch nicht mit einem Zeugen geschehen er hat auch dann Gültigkeit wenn ich ihn ganz alleine mit dem Servicemitarbeiter ausmache.

Die Sache der juristischen "Beweisbarkeit" ist dann natürlich sehr schwer. Die läge in diesem Fall allerdings beim Autohaus.

Schmunzel, allerdings ein Türfangband für 27, € nochwas.... würde ich gerne bezahlen ;-) Das kostet sonst einiges mehr.

Zitat:

Original geschrieben von Opel Dortmund

Ein Kostenvoranschlag darf, ähnlich wie Janer es bereits schrieb, bis zu exakt 10% nach oben abweichen. Hier gibt es verschiedenen Gerichtsurteile welche dazu rangezogen werden können

Ein Kostenvoranschlag ist unverbindlich und aus dem Grund kann er überschritten werden, vor allem, wenn Komplikationen etc. auftreten. Wenn man vorher genauere Preise haben will, muss man sich vom Händler ein Angebot unterbreiten lassen, den darin enthaltenen Preis darf er nur um 20% überschreiten.

Im Allgemeinen fangen die Gerichte aber erst ab 30% Abweichung an zu arbeiten, darunter wird es als Lapalie abgestempelt...

Meine Meinung: (ohne Garage) würde ich bei der aktuellen Witterung die paarn30 Euro für´s Wechseln des Türfangbandes bezahlen (hat doch lange gehalten ;) ). Ich hab locker ne Stunde dran gesessen (Anleitung klingt immer so einfach - und danach konnte ich 2 Tage nicht Auto fahren, weil ich´s wie beim Omega reparieren wollte - geht bei Vectra nicht - also warten auf Ersatzteil ...) ... für 5 AW würd ich es nicht nochmal allein machen.

Auch wenn du Recht hast, würde ich mir den Meister zum 4-Augen-Gespräch bei Seite ziehen. Meist handeln die im 2. Ansatz ganz pragmatisch (damit der Chef nicht groß was vom Ärger mitbekommt).

Hatte ich mal beim Golf meiner Frau sowas ähnliches ... nach dem 4-Augen-Gespräch brauchte ich nur das Material bezahlen, weils zufällig auch noch der Azubi gemacht hat ... war halt ne Lehrstunde für ihn. Heute wohnen wir zufällig fast nebeneinander und kommen super mit einander klar.

Wichtig: Wie man in den Wald "reinschreit" ... ;)

mach lieber die lockere Art ... nach dem Motto "da gibts was, was mir nur aus Prinzip unruhige Nächte verschafft ... können wir das nicht anders klären?" ;)

Zitat:

Original geschrieben von reimann1

 

finde es überhaupt sehr teuer die ganze rechnung!

Hmm, finde ich jetzt nicht. Die Kosten für das Erneuern der Domlager und des Türfangbandes incl. Teilekosten finde ich sogar recht günstig. Für das Erneuern der Domlager habe ich in einer freien Werkstatt mehr bezahlt. Was die Ausführung des Türfangbandwechsels ohne Auftrag betrifft: Da hätte die Werkstatt vorher nachfragen müssen, klar. Das Ölnachfüllen und den Wechsel einer Glühbirne hingegen würde ich als aufmerksames Handeln der Werkstatt sehen. Teures Ölnachfüllen wäre gar nicht nötig gewesen wenn Du es selber regelmäßig kontrollieren und nachfüllen würdest :p ;) und Leuchtmittelwechsel ist sicherheitsrelevant.

Wenn DU das Fahrzeug zur HAU/AU in die Werkstatt bringst und dann eine def. Glühlampe getauscht wird, finde ich das i.O., sofern der Preis der Lampe nicht voll überzogen ist.

Die Werkstatt hätte das Fahrzeug auch einfach so vorfahren können und du wärst u.U durchgefallen. Wegen einer Glühlampe wird das zwar nicht der Fall sein, aber einen Mangel wirste so draufstehen haben.

 

MfG

W!ldsau

Themenstarteram 28. März 2011 um 15:56

hi

nein die glühlampe war nur bei ner anderen sache!

aktuell gehts um das domlager!

Zitat:

Original geschrieben von Opel Dortmund

Es gibt "keine" gesetzliche Regelung nach er verpflichtet ist den Betrag zu zahlen nur weil er eine Rechnung darüber bekommen hat.

Nö, aber es gibt eine gesetzliche Regelung, die besagt, dass man beim Abschluss von Verträgen seinen Pflichten nachkommen muss. In dem Hier beschriebenen Fall hat er auf jeden Fall die Pflicht, die Rechnung zu bezahlen.

Es sei denn mit der Rechnung stimmt etwas nicht. Natürlich muss er den Teil, den er der Werkstatt nicht in Auftrag gegeben hat nicht bezahlen, da ist die Rechtslage eindeutig. Allerdings muss er diesen, in der Rechnung aufgeführten Teilen dann auch widersprechen. Einfach nicht zahlen reicht einfach nicht. Die Werkstatt hätte dann im Zweifelsfall das Recht auch die Bezahlung dieser Leistung zu beanspruchen, weil diese ja zunächst einmal erbracht wurde. Comprende? ;)

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