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Was darf ich mit alter Klasse 3 alles fahren?

Themenstarteram 12. Januar 2007 um 19:46

Hallo,

bin etwas verwirrt. kann mir einer detailiert sagen was ich mit der alten Führeschein Klasse 3 alles fahren darf?

Ein Kollege hat einen Eintrag im neuen Führerschein (alte klasse 3) das er fahrzeuge bis 18T Zgg fahren darf. Kann das sein.

Bitte klärt mich auf.

Gruß

Andreas

Beste Antwort im Thema
am 12. Januar 2007 um 20:20

Hallöchen!

Die alte Klasse 3 schließt BE, C1E, CE 79, T, M und L ein.

BE steht für Fahrzeuge bis 3,5 Tonnen mit oder ohne Anhänger,

C1E steht für Fahrzeuge bis 7,5 Tonnen mit oder ohne Anhänger, dabei darf der Zug ohne Rücksicht auf Zahl der Achsen 12 Tonnen nicht übersteigen,

CE 79 steht für Zugfahrzeuge bis 7,5 Tonnen mit Anhänger mit maximal 3 Achsen ohne Rücksicht auf das Gewicht des Hängers,

T steht für Traktoren,

M steht für Kleinkrafträder mit maximal 50 cm³ und Vmax bis 45/50/60 km/h je nach Alter und Herkunft des Fahrzeugs,

L steht für Krankenfahrstühle, selbstfahrende Arbeitsmaschinen usw.

In dem angefragten Fall ist wohl CE 79 relevant. An einen 7,5-Tonnen-LKW darf man in der Regel das 1,5fache des zGG des Zugfahrzeuges anhängen, an einen 7,5-Tonner also 11,25 Tonnen. Addiert macht das 18,75 Tonnen zulässiges Zuggesamtgewicht mit maximal 3 Achsen. Wenn zwei Achsen weniger als 1m voneinander entfernt sind, werden sie nach dieser Vorschrift als eine Achse gewertet.

MfG Meehster

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Re: Was darf ich mit alter Klasse 3 alles fahren?

 

Andreas, das ist richtig, der alte 3er 7,5 tonns und einen einachsigen Anhanger. Maximale einzel achslast 10tonns + 500KG Stutzlast. Tandemachsen Achsabstand unter einem meter gilt als Einzelachse.

Rudiger

 

Zitat:

Original geschrieben von Bluestarandy

Hallo,

bin etwas verwirrt. kann mir einer detailiert sagen was ich mit der alten Führeschein Klasse 3 alles fahren darf?

Ein Kollege hat einen Eintrag im neuen Führerschein (alte klasse 3) das er fahrzeuge bis 18T Zgg fahren darf. Kann das sein.

Bitte klärt mich auf.

Gruß

Andreas

am 12. Januar 2007 um 20:17

du darfst auf jeden fall mal keinen lkw wo 7,51 tonnen zgg hat fahren.

so weit ich mich erinner kann gibt es wirklich so einen eintrag wo man mit der alten klasse 3 so 15 oder 18 tonnen fahren darf. aber was und wie und so weis ich nicht. da kann dir aber die führerscheinstelle sicher aufkunkft geben. oder fahrlehrer, die kennen sich auch gut aus in so dingen.

am 12. Januar 2007 um 20:20

Hallöchen!

Die alte Klasse 3 schließt BE, C1E, CE 79, T, M und L ein.

BE steht für Fahrzeuge bis 3,5 Tonnen mit oder ohne Anhänger,

C1E steht für Fahrzeuge bis 7,5 Tonnen mit oder ohne Anhänger, dabei darf der Zug ohne Rücksicht auf Zahl der Achsen 12 Tonnen nicht übersteigen,

CE 79 steht für Zugfahrzeuge bis 7,5 Tonnen mit Anhänger mit maximal 3 Achsen ohne Rücksicht auf das Gewicht des Hängers,

T steht für Traktoren,

M steht für Kleinkrafträder mit maximal 50 cm³ und Vmax bis 45/50/60 km/h je nach Alter und Herkunft des Fahrzeugs,

L steht für Krankenfahrstühle, selbstfahrende Arbeitsmaschinen usw.

In dem angefragten Fall ist wohl CE 79 relevant. An einen 7,5-Tonnen-LKW darf man in der Regel das 1,5fache des zGG des Zugfahrzeuges anhängen, an einen 7,5-Tonner also 11,25 Tonnen. Addiert macht das 18,75 Tonnen zulässiges Zuggesamtgewicht mit maximal 3 Achsen. Wenn zwei Achsen weniger als 1m voneinander entfernt sind, werden sie nach dieser Vorschrift als eine Achse gewertet.

MfG Meehster

Grundsätzlich gilt was in deinem Führerschein steht. wenn du den alte rosa Lappen hast, darfst du max. 7,5 to. z.gG. fahren. Wenn du den aber auf die Karte umschreiben lässt, erhälst du die Klassen: B, BE, C1, C1E.

B = KFZ bis3,5 to. mit Anhänger bis 750 kg

BE= KFZ der Klasse B jedoch mit Anhänger über 750 kg jedoch max. das 1,5 fache des Zugfahrzeuges.

C1= KFZ über 3,5 to. jedoch bis 7,5 to.

C1E= Kombinationen aus Zugfahrzeugen bis 7,5 to. und Anhängern wobei die Kombination nicht schwerer als 12 to. sein darf. Die 12 to. gelten aber erst nach Vollendung des 21. Lebensjahres. bis 21 Jahren auch mit Anhänger max. 7,5 to.

Für ein richtigen LKW ( also über 7,5 to ) brauchst du die Klassen C und CE

Zitat:

In dem angefragten Fall ist wohl CE 79 relevant. An einen 7,5-Tonnen-LKW darf man in der Regel das 1,5fache des zGG des Zugfahrzeuges anhängen, an einen 7,5-Tonner also 11,25 Tonnen. Addiert macht das 18,75 Tonnen zulässiges Zuggesamtgewicht mit maximal 3 Achsen. Wenn zwei Achsen weniger als 1m voneinander entfernt sind, werden sie nach dieser Vorschrift als eine Achse gewertet.

Nach meinen Unterlagen ist das Zuggesamtgewicht auf 12 to. begrenzt!

Nein

 

Ein bekannter hat auch den alten 3er mit uber 18tonns, selber gesehen.

Rudiger

Zitat:

Original geschrieben von Tonmann

Nach meinen Unterlagen ist das Zuggesamtgewicht auf 12 to. begrenzt!

am 12. Januar 2007 um 21:24

Zitat:

Original geschrieben von Tonmann

Nach meinen Unterlagen ist das Zuggesamtgewicht auf 12 to. begrenzt!

Das gilt für C1E, ich sprach jedoch von CE 79 (C1E>1200kg, L<=3)

Daher geht das, denn die Klasse bekommt man auch, wenn man den alten 3er unschreiben läßt oder sich Ersatz für den verlorengegangenen Schei ausstellen läßt.

MfG Meehster, der so seine CE-Prüfung mit einem Golf Variant gemacht hat - es war halt noch die Klasse 3.

am 12. Januar 2007 um 22:01

nur mal so nebenbei.

denkst irgendjemand mal darüber nach ob der inhaber dieses führerscheins auch das teil fahren kann???

alte klasse pkw mit so vielen tonnen???

hab letzt geholfen umziehn. der fahrer war gute 45 und hatte die klasse 3. lkw war ein 7,49 tonner. und das der heil an kam war schon fast ein wunder.

für mich macht die neue einteilung bis 3,5 sehr viel sind. denk macht die strasse doch etwas sicherer.

Gelten die 12t für den ganzen Zug, oder darf man auch einen LKW ohne Anhänger mit 12t ZGg alleine fahren?

Zitat:

Original geschrieben von duke 2 fahrer

hab letzt geholfen umziehn. der fahrer war gute 45 und hatte die klasse 3. lkw war ein 7,49 tonner. und das der heil an kam war schon fast ein wunder.

Wieviel Fahrpraxis hatte er denn auf dieser Größenordnung?

Es macht natürlich Sinn, hier entsprechende Fahrpraxis zu sammeln. Wer sich nur alle 5 Jahre in so ein Fahrzeug setzt, der ist natürlich nicht so routiniert wie jemand, der täglich auf dem Bock sitzt.

Zitat:

denkst irgendjemand mal darüber nach ob der inhaber dieses führerscheins auch das teil fahren kann???

Kann ich mich nur anschließen. Als ich meine C und CE Klassen gemacht haben, habe ich Sachen gelernt, die ich vorher trotz fahrpraxis auf 7,5-Tonnern nicht wuste. Mann kann einfach nicht alles autodidaktisch lernen. Manche Dinge müssen einem einfach gesagt werden.

Ich will ja keinem auf den Schlips treten, aber auch 7,5 - Tonner die Beruflich rumkutschen, fahren oft als wenn sie einen PKW fahren. Habe ich frühr auch gemacht und gedacht ich kann alles. Ein riesieger Irrglaube!

am 13. Januar 2007 um 6:41

Zitat:

Original geschrieben von Jebo76

Gelten die 12t für den ganzen Zug, oder darf man auch einen LKW ohne Anhänger mit 12t ZGg alleine fahren?

Das wäre Klasse C.

Knapp 18 t Zuggesamtgewicht

 

Hai,

der alte -3- Führerschein lies es zu, dass man den 7,5 Tonner mit

dem Einzel ( Tandem) - Achsen Hänger ziehen durfte. Mit durchgehender Bremsanlage!

Z. B. als Zimmermann mit Langholzhänger. Darin hatte man Übung. Wer es nicht konnte, hat es gelassen. Normalerweise brauchten wir eben nur den 7,5 T zGG.

Die Einschränkung: Bis zum Ende des 50. Lebensjahres ohne weitere Bedingung.

Dann die übliche Untersuchung mit ggf. Verlängerung ( ich glaube, 2 Jahre jeweils??)

Ab dann ( 50) gilt ansonsten = 11,99 t zGG.

Seppl

Zitat:

Original geschrieben von meehster

Hallöchen!

[...]

In dem angefragten Fall ist wohl CE 79 relevant. An einen 7,5-Tonnen-LKW darf man in der Regel das 1,5fache des zGG des Zugfahrzeuges anhängen, an einen 7,5-Tonner also 11,25 Tonnen. Addiert macht das 18,75 Tonnen zulässiges Zuggesamtgewicht mit maximal 3 Achsen. Wenn zwei Achsen weniger als 1m voneinander entfernt sind, werden sie nach dieser Vorschrift als eine Achse gewertet.

MfG Meehster

Genau das ist korrekt.

Wobei ich die Bezeichnung CE79 nicht nachvollziehen kann. Wer Klasse 3 hatte bekommt in den EG-Führerschein "171" eingetragen. Das heißt 7,5t (Zugfahrzeug) + 11,25t (als maximale Anhängelast bei durchgehender Bremsanlage)

mit Klasse C1E ist die Zugmasse auf 12t begrenzt, trotzdem darf das Zugfahrzeug nur 7,5t haben.

 

mfg Jan

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