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Was darf ich Ziehen mit meinem Führerschein

Themenstarteram 28. Januar 2008 um 17:58

hallo,

wollte mal kurz nachfragen ob einer weiß wie das ist und zwar geht es darum das ich mein Auto einen Golf 2 abholen muss und zwar auf einem Anhänger und nun wollt ich mal wissen wie das ist ob ich den Anhänger mit dem 2erGolf drauf überhaupt ziehen darf mit meinem normalen Autoführerschein oder nicht.

hoffe ihr könnt mir weiterhelfen..

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34 Antworten

Äh, also eigentlich lernt man das in der Fahrschule.

Aber vielleicht hilft Dir das hier weiter.

Du sagst ja noch nichtmal, welchen Führerschein Du hast.

am 28. Januar 2008 um 18:19

Normaler Autoführerschein verm. Klasse B.

Kfz bis 3.5 Tonnen.

Mit Anhänger bis zu 750 Kg oder weniger tatsächlichem Gewicht als das Leergewicht des Zugfahrzeuges, wenn dadurch das Gesamtgewicht des Zuges 3.5 Tonnen nicht übersteigt.

Insgesamt aber nie mehr als 3.5 to.

Tja, und was, wenn er die alte Klasse III hat ?

Vermutungen bringen uns nicht weiter.... ;)

Themenstarteram 28. Januar 2008 um 19:12

naja NORMALER Führerschein halt in meinem Fall klasse B da ich erst 20 bin.

Also kurz gesagt ich brauchs gar ned probieren so n gespann zu ziehen weil ich es eh nicht darf seh ich das richtig?

Zugfahrzeug wär ne Mercedes C Klasse 230 (204Ps) BJ:2007 und der anhänger ist so n kleiner doppelachser.und das Fahrzeug selber wiegt so um die 1030KG

Schau einfach mal in die Fahrzeugscheine (Zugfahrzeug+Anhänger) und rechne zusammen.

Die C-Klasse wird wohl so um die 2000-2100kg als zGM haben, demzufolge dürfte der Hänger eine zGM von höchstens 1400-1500kg haben. Wenn der Golf >1000kg und der Anhänger ~400kg wiegt, könnte es knapp werden, ohne den Hänger zu überladen.

Führerschein Klasse B mal ohne Amtsdeutsch erklärt:

Der Anhänger darf mit seiner zulässigen Gesamtmasse nicht das Leergewicht den Zugfahrzeuges überschreiten. Zusammen nicht über 3.5 Tonnen.

Gehen wir mal davon aus Golf2~1000Kg + Anhänger 600KG sind zusammen 1600KG.

D.h.: Das Zugfahrzeug muss mindestens 1600KG leer wiegen.

Zusammen wärst du bei 3200KG geht also noch. Das heisst du könntest in dein Zugfahrzeug noch 299 Kg einladen damit es legal bleibt.

Wichtig: Es gelten immer die in den Fahrzeugscheinen angegebenen Gewichte also so welche Sachen wie beim Anhänger das Reserverad abbauen usw. gelten nicht.

Genauso solltest du drauf achten ob du so einen schweren Anhänger überhaupt dahinter hängen darfst.

Mal ein Beispiel was du nicht fahren dürftest: Anhänger ingesamt 1800KG

Zugfahrzeug (als Bsp: Transit) 1800Kg leer. Das dürftest du nicht fahren weil du insgesamt über 3.5 bist.

Zitat:

Original geschrieben von jettaflitzer

Führerschein Klasse B mal ohne Amtsdeutsch erklärt:

Gehen wir mal davon aus Golf2~1000Kg + Anhänger 600KG sind zusammen 1600KG.

D.h.: Das Zugfahrzeug muss mindestens 1600KG leer wiegen.

Zusammen wärst du bei 3200KG geht also noch. Das heisst du könntest in dein Zugfahrzeug noch 299 Kg einladen damit es legal bleibt.

*Kopfkratz*

Das wäre BE, oder?

Mit B ist beim Anhänger bei 750 kg schluß.

Tani

Zitat:

Original geschrieben von Tanea

*Kopfkratz*

Das wäre BE, oder?

Mit B ist beim Anhänger bei 750 kg schluß.

Tani

Nee, nee mit nur 750kg bei klasse B liegst du falsch, so wird es vieleicht 2010 - 2015 mal kommen ;).

So wie es jettaflitzer beschrieben hat stimmt das schon.

Gruss

Maik

Stimmt nicht ganz.

Ich zitiere mal das BMVBS:

Klasse B

Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3.500 Kilogramm und mit nicht mehr als 8 Sitzplätzen außer dem Führersitz (auch mit Anhänger bis 750 Kilogramm Gesamtmasse oder bis zur Höhe der Leermasse des Zugfahrzeugs bei einer zulässigen Gesamtmasse der Kombination von nicht mehr als 3.500 Kilogramm).

 

Der Anhänger darf die Gesamtmasse des Zugfahrzeugs nicht überschreiten und insgesamt darf das Gespann nicht über 3.500 kg wiegen.

Wenn Du also einen Golf auf einen Hänger lädst, muss das Zugfahrzeug mindestens so schwer sein, wie der Golf inclusive Hänger.

Zitat:

Original geschrieben von jettaflitzer

Gehen wir mal davon aus Golf2~1000Kg + Anhänger 600KG sind zusammen 1600KG.

D.h.: Das Zugfahrzeug muss mindestens 1600KG leer wiegen.

Zusammen wärst du bei 3200KG geht also noch. Das heisst du könntest in dein Zugfahrzeug noch 299 Kg einladen damit es legal bleibt.

Nein, geht so wohl nicht! Es zählen für die 3,5t die zulässigen Gesamtmassen von Anhänger UND Zugfahrzeug. Zusätzlich darf das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers die Leermasse des Zugfahrzeugs nicht überschreiten. (FeV §6 Fahrerlaubnisklassen, Klasse B, http://www.fahrerlaubnisrecht.de/FeV/FeV06.htm )

Das Zugfahrzeug dürfte in deinem Beispiel also nur 299kg zulässige Zuladung haben, es zählt nicht das tatsächliche Gewicht.

Dürfte ziemlich knapp werden. 400kg leer ist für einen Autoanhänger extrem wenig, der letzte den ich geliehen hatte lag schon weit über 600kg mit 2000kg zulässigem Gewicht. Damit jenseits der Klasse B.

Gruß Meik

 

 

Wenn das Zugfahrzeug ein Golf ist, ist es unmöglich, einen Golf auf dem Hänger damit zu ziehen. Jedenfalls nicht mit dem Führerschein B

Was wiegt so ein Hänger für Autotransporte ?

Wenn ich die 400 kg aus Deinem Beispiel nehme und dann einen Golf mit meinetwegen 1300 kg drauf packe, dann wird es schon schwieriger ein passendes Zugfahrzeug zu finden. Das müsste dann nämlich 1.700 kg wiegen, darf aber wegen der Gesamtbeschränkung von 3.500 kg die 1.800 kg (jeweils Leergewicht) nicht überschreiten (der Hänger mit Golf hat ja schon 1.700 kg).

Je mehr ich da drüber nachdenke, dürfte es fast unmöglich sein, mit der Klasse B ein Auto auf einem Hänger zu transportieren.

am 29. Januar 2008 um 13:03

Mitunter die kleinsten Tandemanhänger, die für den Pkw-Transport geeigent sind bzw. verkauft und verliehen werden, haben i.d.R. eine Leermasse von mindestens ca. 500 Kg, Leermasse von ca 1300 - 1500Kg und zulässige Gesamtmasse von mindestens 1800 - 2000Kg.

Kleinere Anhänger wirst wohl kaum finden, wobei natürlich schon spezialvarianten und Umbauten möglich sind.

Also bräcuchtest du bei B nen Zugfahrzeug mit mindestens 1800 - 2000Kg Leermasse. Alleine die Leermasse des Zugfahrzeugs und die zGG des Anhängers wären dann ja schon über 3,5 Tonnen zusammengerechnet. Da das Zugfahrzeug mit der Leermasse von sagen wir mal 2000Kg aber sicher auch ne zGG von sagen wir mal 2300Kg hat, wärens ca. grob gerechnet 4,3 Tonnen zGG zusammen.

Also vergiss es.

am 29. Januar 2008 um 16:27

Zitat:

Original geschrieben von Maik380

Zitat:

Original geschrieben von Tanea

*Kopfkratz*

Das wäre BE, oder?

Mit B ist beim Anhänger bei 750 kg schluß.

Tani

Nee, nee mit nur 750kg bei klasse B liegst du falsch, so wird es vieleicht 2010 - 2015 mal kommen ;).

So wie es jettaflitzer beschrieben hat stimmt das schon.

Gruss

Maik

Soviel zum Thema "Lernt man in der Fahrschule", wenn es ein Fahrlehrer noch nicht mal korrekt weiss. Immer aufpassen wo "zulässige Gesamtmasse" und wo nur "Gesamtmasse" steht.

Zusammenfassend mal praktisch gesehen: Der zu transportierende Golf wiegt 1030 kg. Ein Autotransportanhänger für bis zu 1120kg Zuladung wiegt leer:

http://www.boeckmann.com/pkw_anhaenger_inhalt_details_3104.php

380 kg. Also mit dem Golf zusammen wäre die tatsächliche Anhängermasse 1410kg.

Das darf der Genannte C 230 locker ziehen: Siehe Datenblatt MB Anhängelast 1800kg - passt also. Leergewicht des C 230: 1540 kg - passt also auch.

Die zulässige Gesamtmasse (und um dieses geht es!) des C 230 ist 2025 kg. Die zulässige Gesamtmasse des genannten Anhängers ist 1500kg. Zulässige Gesamtmasse der Kombination: 3525 kg - passt also nicht!

Es ginge - immer vorausgesetzt man bekommt den leichten Anhänger - z.B. mit einem Peugeot 307 SW 135 HDI. Der hat nämlich eine so traurig niedrige Zuladung, dass er bei 1525 kg Leergweicht nur eine zulässige Gesamtmasse von 1905kg hat. Und seine Anhängelast ist mit 1530kg grad noch richtig.

Es geht also - aber ob es nicht einfacher ist jemanden mit FS III zu finden, der fährt??

Alex

 

Hast Du meinen Beitrag gelesen ?

Ich zitiere nochmal:

Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3.500 Kilogramm und mit nicht mehr als 8 Sitzplätzen außer dem Führersitz (auch mit Anhänger bis 750 Kilogramm Gesamtmasse oder bis zur Höhe der Leermasse des Zugfahrzeugs bei einer zulässigen Gesamtmasse der Kombination von nicht mehr als 3.500 Kilogramm).

Der Anhänger samt Ladung darf die Leermasse (nicht gesamte Masse !) des Zugfahrzeugs nicht überschreiten. Demzufolge: Passt mit einem C230 nicht.

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