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Was darf meine Omi nun ziehen? (Wohnwagen)

Opel Omega B
Themenstarteram 22. Juni 2014 um 11:32

Ich brauche mal wieder eure Hilfe,

und zwar wollte ich im Juli mit nem Wohnwagen Richtung Süden fahren. Laut Schwager wiegt der WoWa ~1500Kg, als er in meinen Schein geguckt hat meinte er ich könne 1900Kg ziehen.

Jetzt hab ich ein wenig gegooglt und bin völlig verwirrt...Laut f1 ist das max Gewicht 2185Kg.

Evtl kann ja mal jemand von euch nen Blick in meinen Schein werfen.

Danke und Grüße

-t6f1661
Beste Antwort im Thema
am 22. Juni 2014 um 12:10

Laut Deinem Schein 1850 Kg, bis 10% Steigung 1900 Kg.

Von 2100 Kg habe ich in Deinem Schein jetzt nichts gefunden.

LG, Helmut

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1500 bis 12%, 1900 bis 10% und 2100 bis 8%, Steigung. Aber Achtung nur bei Luftwiderstandsreduzierten Anhängern (Auto Transporter, flache Pkw Anhänger, usw );)

Themenstarteram 22. Juni 2014 um 11:44

Mhmmm und was für nen Wohnwagen darf ich dann ziehen? Ich versteh dad grad nicht oO

am 22. Juni 2014 um 12:10

Laut Deinem Schein 1850 Kg, bis 10% Steigung 1900 Kg.

Von 2100 Kg habe ich in Deinem Schein jetzt nichts gefunden.

LG, Helmut

Themenstarteram 22. Juni 2014 um 12:26

Unter F.1 steht was von 2185Kg. Dachte das ist das Gesamtgewicht mit Hänger :D

Ok, dann wirds ja wohl ohne Probleme gehen. Danke euch beiden!

am 22. Juni 2014 um 12:44

Auf der Rückseite Deines Scheins steht, was die Kürzel heissen:

F.1 Zulässiges Gesamtgewicht (Deines Omega alleine)

F.2 Zulässiges Gesamtgewicht (Deines Omega alleine) im Zulassungsmitgliedsstaat (bei Dir wohl Deutschland)

O.1: Anhängelast gebremst

O.2: Anhängelast ungebremst

LG, Helmut

Themenstarteram 22. Juni 2014 um 13:01

Danke dir Helmut,

F.1 hatte mich ja so verwirrt. Aber nun weiß ich bescheid :)

am 22. Juni 2014 um 13:09

Der einzige Vorteil an diesen bescheuerten "neuen" EU-konformen Zulassungsbescheinigungen (in Deinem Bild Teil I, Teil II ersetzt ja den guten, alten Fahrzeugbrief) ist, dass hinten die Legende aufgedruckt ist.

Trotzdem finde ich mich nach wie vor beim guten, alten Fahrzeugschein besser zurecht :D

LG, Helmut

Pass aber auf, das du beim Beladen des Wohni´s die Stützlast der Ahnhängerkupplung von 75 Kg nicht überschreiten tust. Auch der Wohni hat nur eine bestimmte Zuladung - meist so um 250 Kg. Darin wären dann Gasflaschen, Klamotten, Lebensmittel usw drin enthalten. Also bitte genau überlegen, was mitgenommen werden soll.

Meist kann man beim TüV noch eine zusätzlich erhöhende Auflastungsfreigabe bei 10% Steigung bekommen.

Macht nicht jeder, aber es gibt viele, die es genauer errechnen und entsprechend bescheinigen.

Muß dann aber bei der Zulassungsstelle eingetragen werden.

Themenstarteram 22. Juni 2014 um 15:39

Zitat:

Original geschrieben von Omnipfurz

Pass aber auf, das du beim Beladen des Wohni´s die Stützlast der Ahnhängerkupplung von 75 Kg nicht überschreiten tust. Auch der Wohni hat nur eine bestimmte Zuladung - meist so um 250 Kg. Darin wären dann Gasflaschen, Klamotten, Lebensmittel usw drin enthalten. Also bitte genau überlegen, was mitgenommen werden soll.

Jetzt sind wir wieder an einem Punkt wo ich grübeln muss :)

Stützlast der Anhängerkupplung ist immer 75kg?

Wenn der Wohnwagen 1500Kg wiegt und ich 1900Kg ziehen kann, darf die Zuladung am/im WoWa nur 400Kg betragen oder? WENN die maximale Zuladung vom WoWa nicht drunter liegt, richtig?

Meine Omi wiegt ~1750Kg, maximal darf sie 2185Kg wiegen. Nun kann ich die Omi inkl Personen mit knapp 400Kg beladen, richtig?

Zitat:

Original geschrieben von affengott

Stützlast der Anhängerkupplung ist immer 75kg?

Hi,

Das kann verschieden sein . Meist ist ein Aufkleber am Auto oder der Kupplung aufgeklebt bzw. eingestanzt .

Manchmal hat das Auto eine geringere Stützlast wie für den Wohnwagen angegeben .

Die geringste Stützlast der beiden Fahrzeuge ist anzunehmen und darf nicht überschritten werden .

Im Gegensatz dazu darf sie aber auch nicht unendlich unterschritten werden .

Das weiß ich jetzt nicht genau , aber meine mal was von 25 Kilo gelesen zu haben als Minimum .

Also auf Gleichmäßige Beladung achten .

Wenn du sicher gehen willst , stellst du im abgekoppelten Zustand eine Kantholz unter die Aufnahme für den Kugelkopf und darunter eine Waage , dann hats du deine Stützlast .

Ein guter Mittelweg ist anzustreben um die größtmögliche Stabilität zu erreichen .

Der Wohnwagen hat in seinem Fahrzeugschein auch ein Leergewicht und ein zusätzliches Gesamtgewicht. Das zulässige Gesamtgewicht wird wohl 1500kg sein. Das Leergewicht ist bei modernen WoWa aber meist auch schon deutlich über einer Tonne. Diese Differenz (Gesamtgewicht - Leergewicht) darfst Du zuladen. Wenn das Auto mehr ziehen darf, darfst Du trotzdem das Gesamtgewicht des Anhängers nicht überschreiten.

Die Stützlast würde ich immer weitgehend ausnutzen, also bei 75kg zulässig mindestens 60kg einstellen. GEspanne mit zu wenig Stützlast fahren sich wirklich nicht gut!

Gruß,

cyc200

Zitat:

Original geschrieben von narrischer

Der einzige Vorteil an diesen bescheuerten "neuen" EU-konformen Zulassungsbescheinigungen (in Deinem Bild Teil I, Teil II ersetzt ja den guten, alten Fahrzeugbrief) ist, dass hinten die Legende aufgedruckt ist.

Diese Legende war bei dem alten Papier doch gar nicht nötig, da die Felder da ordentlich und eindeutig beschriftet waren ;)

am 22. Juni 2014 um 17:01

Darum finde ich mich in den alten Zetteln ja auch besser zurecht.

Ich hätte der EU damals aber auch zugetraut, die Zettel ohne Legende zu basteln, auf dass auch die Rennleitung nur noch "spanischer Hauptbahnhof" versteht :D

LG, Helmut

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