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Was für ne Strafe wenn ohne Licht unterwegs?

Themenstarteram 30. September 2008 um 10:34

Tach zusammen,

seit neuestem ist mein Licht vorne kaputt und wollte mal fragen was es für eine "Strafe" gibt also sprich Geld usw...(Wenn die Polente einen erwischt)

und nein der Roller ist nicht getunt oder son schrott (ich bin kein "Ultra hyper leet gangster" -_-)

Google rückt nix raus..

 

Mfg

Beste Antwort im Thema
am 1. Oktober 2008 um 9:59

Ich als Polente kann Dir nur eins sagen. Wenn es knallt und Du ohne Licht unterwegs warst, holt sich die Versicherung den entstandenen Schaden bei Dir zurück !!! Und das kann mehrere 100.000 € sein, wenn z.B. ein Tanklastzug Dich übersieht, der Fahrer verreißt und dann in den Straßengraben knallt. Sollte es noch Tote oder Verletzte geben, stelle Dich auf eine lebenslange hohe Rente ein, die Du zahlen musst. Ganz zu schweigen von Deinem Gewissen, vorher hier im Forum gefragt zu haben und dann NICHTS getan zu haben. Wegen einer scheiß kleinen Birne für 3 €, die in 2 Minuten getauscht ist. Denk drüber nach...

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Aber das Kraftfahrtbundesamt rückt was raus, nämlich den bundeeinheitlichen Tatbestandkatalog (den man selbstverständlich per google finden kann).

Siehe unter TBNR 117136-117138 10-35 Euro.

Das Problem liegt eher im übersehen werden, evtl. Mitverschulden beim Unfall. Dann wird es richtig schmerzhaft und teuer.

Themenstarteram 30. September 2008 um 11:18

mmh wüsstet ihr wieviel das evtl kosten würde das Licht auszutauschen lassen bei der Werkstatt?

So wird doch gar nicht klar was überhaupt kaputt ist...der Scheinwerfer selber oder nur die Birne?

Themenstarteram 30. September 2008 um 11:42

Die Birne ist kaputt.

Ich bitte dich...das kostet ein paar Euro und die Frage stellt sich doch gar nicht ob das repariert wird. :rolleyes:

So 'ne Birne ist doch auch schnell mal allein ausgetauscht. Also warum extra in eine Werkstatt?

Themenstarteram 30. September 2008 um 16:59

Dann muss ich vorne ja alles iwie abmachen^^

Hab in dem Sinne nix mit Roller zu tun, der ist für mich nur da um von A nach B zu kommen deswegen kommt er zur Werkstatt!

Nen paar Schrauben lösen, Birne rausdrehen, neue reindrehen und Schrauben wieder festziehen. Das müsste doch machbar sein.

Zitat:

Original geschrieben von Blo0dpack

mmh wüsstet ihr wieviel das evtl kosten würde das Licht auszutauschen lassen bei der Werkstatt?

wenns nicht so sehr aufwändig ist die birne zu tauschen und keine spezielle birne drin ist kostet das

wahrscheinlich so 5-10 euro..

und selbst wenns 50euro kosten würde, du ziehst nicht wirklich in erwägung ohne licht zu fahren? das wäre nämlich mehr als dumm. wenn der tank leer ist tankst du doch auch oder?

am 30. September 2008 um 17:18

auf jeden fall sinkt dein spritverbrauch wenn du ohne licht fährst, is ja auch was wert ;-)

Ich warte schon seit Wochen auf das Thema: "Roller springt nicht mehr an, kein Sprit mehr drin, was tun??"

Eine kaputte Glühlampe ist ein völlig normales Verschleißteil und es sollte eine Selbstverständlichkeit sein sowas umgehend zu erneuern. Alles andere ist lebensmüde, gerade im Herbst und Winter wo die Sichtverhältnisse eh eingeschränkt sind durch Regen, Schnee und kürzere Tage.

am 1. Oktober 2008 um 9:59

Ich als Polente kann Dir nur eins sagen. Wenn es knallt und Du ohne Licht unterwegs warst, holt sich die Versicherung den entstandenen Schaden bei Dir zurück !!! Und das kann mehrere 100.000 € sein, wenn z.B. ein Tanklastzug Dich übersieht, der Fahrer verreißt und dann in den Straßengraben knallt. Sollte es noch Tote oder Verletzte geben, stelle Dich auf eine lebenslange hohe Rente ein, die Du zahlen musst. Ganz zu schweigen von Deinem Gewissen, vorher hier im Forum gefragt zu haben und dann NICHTS getan zu haben. Wegen einer scheiß kleinen Birne für 3 €, die in 2 Minuten getauscht ist. Denk drüber nach...

am 2. Oktober 2008 um 12:34

wenn du wirklich die "polente" bist, dann solltest du dich in sachen versicherungsrecht nochmal genauer infornmieren, bevor du panikmache betreibst. regressforderungen der kfz-hftpflichtversicherung sind gedeckelt bis max. 5000€ je "obliegenheitsverletzung". nichtsdestotrotz gehört so ne banale sache wie glühlampe trotzdem unverzüglich repariert...

am 2. Oktober 2008 um 15:08

Wie gesagt ich bin Polente und nicht Rechtsverdreher... ääh Rechtsanwalt ;-) Und was das eine Gericht entschieden hat, wird duch die höhere Instanz oder ein benachbartes Gericht wieder aufgehoben und meist ins Gegenteil verkehrt. Deckelungsbeschluss hin oder her. Da würde ich mich nicht drauf verlassen. Wenn Du bewußt (!) ohne Licht mit Deinem Roller fährst und jemand getötet wird, dann kannste Dir den Deckelungsbeschluss irgendwo... sorry. Das glaubst Du doch selbst nicht, dass Du dann mit 5.000 € oder was auch immer da raus kommst??? Unglaublich...

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