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was greift eigentlich: mobilitätsgarantie oder anschlussgarantie

Audi TT 8J
Themenstarteram 26. April 2011 um 8:59

morgen...

etwas blöder titel ich weiß...

zu meinem problem:

am sonntag bin ich das letzte mal mit meinem tt gefahren - keinerlei probleme oder geräusche...

heute früh wollte ich in die arbeit und das auto sprang nicht an...batterie war es nicht...elektrik voll da...

naja um 7:20uhr...0800 audi hilfe angerufen und das problem angegeben...die haben mich daraufhin mit meinem nächstgelegenen audipartner verbunden...

kurz mit dem meister gesprochen und das problem erneut geschildert...

dieser fragte mich: "service gemacht"

ich:"der nächste ist erst in 7tkm fällig"

er: "ok! dann schick ich dir gleich den ADAC mit einem ersatzwagen vorbei und der nimmt dann deinen mit zu uns denn wenn ich jetzt einen mechaniker losschick und der es nicht vor ort richten kann dann muss der wieder zurück und dann muss das auto trotzdem abgeholt werden"

ich: "ok"

eine gute stunde gewartet und um 9:00 war ich dann im leihwagen unterwegs in die arbeit...

grad eben ruft mich der besagte meister erneut an und meinte auto ist gut angekommen allerdings werd ich wohl selbst die abschleppkosten tragen müssen da ich meinen 2. ölwechsel nicht bei AUDI gemacht hab...1. Service und 1.Ölwechsel im besagten audizentrum gemacht und den 2. ölwechsel hab ich eben bei ATU (jaaaa - ich weiß atu taugt nix aber beim ölwechsel können sogar die nicht viel falsch machen) gemacht...

soooo...

nun weiß ich ja nichtmal was für ein prob (wird ja wohl meine anschlussgarantie übernehmen) mein tt hat aber mich nerven jetzt schon die abschleppkosten...ich bin auch nicht beim ADAC...das war der direkte vorschlag vom meister ohne mich aufzuklären dass sie das nicht zahlen wenn ich nicht immer bei ihnen zwecks dem service war...

ich hab ja nicht auf die mobilitätsgarantie bestanden...ich hab angerufen dass ich ein prob hab und mir wurde das angeboten ohne mich ordnungsgemäß aufzuklären...

in der anschlussgarantie hab ich unter den bedingungen gefunden: wenn das prob nicht vor ort behoben werden kann - wird erst danach abgeschleppt!!!

also ist es doch nicht mein prob sondern dass vom AZ welches zeit bzw personal sparen wollte und nicht nach plan vorging oder?

mfg

alex

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von wildstyler111

...dann bin ich mal gespannt was am schluss da rauskommt...

werd das ergebnis bekanntgeben...

Gibt es noch kein Ergebnis zum Thema, oder wurde die Bekannmachung einfach nur vergessen ;)

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am 26. April 2011 um 9:12

Ist ein wenig vom Thema weg, aber hast Du mal mit Deiner KfZ Versicherung gesprochen, die meisten haben eine Schutzbrieffunktion mit

dabei!

Themenstarteram 26. April 2011 um 9:18

nein habe ich noch nicht...

da muss ich mal nachschauen...

am 26. April 2011 um 9:20

Viel Glück!

Themenstarteram 26. April 2011 um 9:29

auch wenn die versicherung es ohne spätere "nachteile" für mich zahlt will ich dies trotzdem nur im äußersten notfall anwenden (wenn bei mir überhaupt möglich)

da dies doch eigentlich von audi übernommen werden müsste meiner meinung nach?!

Hallo,

ich will hier ja eigentlich nicht verwirren, aber seit wann enthält die Anschlussgarantie irgendwelche Leistungen, welche ein Abschleppen im Falle einer Panne sowie ggf. Mietwagen, beinhaltet. Dies wäre mir absolut neu. Dachte bisher immer, dass diese "nur" für Reparaturleistungen in der Werkstatt aufkommt und nicht für den Weg dorthin.

Die Mobilitätsgarantie enthält natürlich diese Leistung (inkl. ggf. Mietwagen), allerdings beruft sich der VW-Konzern bei dieser Garantie immer auf die Vorausseztung, dass ein regelmäßiger (!) Service bei einem Audi Partner (!) durchgeführt wurde und dies auch im Serviceplan bestätigt ist.

am 26. April 2011 um 10:22

Zitat:

Original geschrieben von AQuick

Hallo,

ich will hier ja eigentlich nicht verwirren, aber seit wann enthält die Anschlussgarantie irgendwelche Leistungen, welche ein Abschleppen im Falle einer Panne sowie ggf. Mietwagen, beinhaltet. Dies wäre mir absolut neu. Dachte bisher immer, dass diese "nur" für Reparaturleistungen in der Werkstatt aufkommt und nicht für den Weg dorthin.

Die Mobilitätsgarantie enthält natürlich diese Leistung (inkl. ggf. Mietwagen), allerdings beruft sich der VW-Konzern bei dieser Garantie immer auf die Vorausseztung, dass ein regelmäßiger (!) Service bei einem Audi Partner (!) durchgeführt wurde und dies auch im Serviceplan bestätigt ist.

Genau so siehts aus!

Du hättest das vorher wissen müssen bzw informieren sollen.

Du kannst nicht verlangen das dir am Telefon immer vorher noch die Garantiebedingungen runtergebetet werden.

Ich denke da wirst du leider in den sauren Apfel beißen müssen.

 

Themenstarteram 26. April 2011 um 10:41

ist mir eigentlich auch klar...

allerdings wenn der meister mir vorschlägt das auto gleich hin abzuschleppen anstatt zuerst einen mechaniker zu schicken ist das doch wiederum nichtmehr mein problem...

ich hab weder einen leihwagen noch das abschleppen verlangt sondern hab wegen einer "instandsetzung" bzw "was soll ich tun" angerufen...beim letzten mal ist auch zuerst ein mechaniker gekommen!!! wenn man mir dann sagt dass dieser aufwand prinzipiell nix bringt und er mir am besten gleich einen leihwagen mit dem abschlepper schickt...dann stimm ich halt zu...er fragte NUR ob der service gemacht sei - nicht von wem oder wann!!!

wenn man wegen problem A anruft und man sagt die lösung für problem A würde anders angegangen werden wie primär "verlangt" dann kann man nicht für zusatzleistungen B etwas verlangen...

alex

Hi,

nunja fakt ist nun mal durch den Ölwechsel bei ATU hast du keine Mobilitätsgarantie mehr.

Evtl. ist auch die Anschlußgarantie hinfällig da müßte man mal das Kleingedruckte der Garantieunterlagen lesen.

Ob die Beratung am Telefon evtl. fehlerhaft war da kann man sich drüber streiten. Vor allem hast du wahrscheinlich niemanden als Zeugen der den genauen Wortlaut des Telefonats bezeugen kann.

Von daher kannst du dort erst mal freundlich nachfragen ob man sich net irgentwie einigen kann,aber wenn es hart auf hart kommt hast du vermutlich keine Chance und bleibst auf den Kosten sitzen.

Gruß Tobias

Zitat:

Original geschrieben von wildstyler111

...ich hab weder einen leihwagen noch das abschleppen verlangt sondern hab wegen einer "instandsetzung" bzw "was soll ich tun" angerufen...beim letzten mal ist auch zuerst ein mechaniker gekommen!!! ...

Wurde der Mechaniker in Folge einer Inanspruchname des Mobilitätsservices geschickt? Wenn ja, wurde dann nicht spätestestens von ihm auch in diesem Fall das Serviceheft auf Einhaltung der Bedingungen überprüft?

Kommt mir alles ziemlich rätselhaft vor. Dachte bisher eigentlich immer, dass die notwendingen Informationen, ob Service regelmäßig von einem Audi-Partner durchgeführt wurde, im System hinterlegt sind und vom Hotline-Mitarbeiter für das Fzg. abgerufen werden können, oder doch zumindest im Gespräch nachgefragt wird durch den Mitarbeiter.

 

Themenstarteram 26. April 2011 um 10:53

wo man den service macht ist für die neuwagengarantie bzw anschlussgarantie egal - siehe GVO

Themenstarteram 26. April 2011 um 11:00

es ist ja KEIN mechaniker gekommen:

nochmal ablauf von heute:

- problem aufgetreten

- 0800 audi hilfe (nur problemschilderung)

- wurde mit meinem AZ verbunden

- erneute problemschilderung

- meister meinte: mechaniker schicken bringt vll nix da vll nicht vor ort repariert werden könnte und dann müsste trotzdem noch abgeschleppt werden, um diesen aufwand zu sparen gleich abschleppen...ER FRAGTE JEDIGLICH OB DER SERVICE GEMACHT WURDE (nicht wo, von wem und wann) ich sagte zuletzt ölservice gemacht und der normale wäre erst in 7tkm...er:ok ich schick dir einen leihwagen und lass deinen gleich abholen - ich: ok

- abschlepper eingetroffen und meinen mitgenommen und leihwagen abgeladen

- abschlepper mit meinem weg

- ich mit leihwagen weg

- 1std später anruf meister: du hast den letzten stempel von atu (ölwechsel) --> kosten werden fürs abschleppen nicht übernommen

Hi,

wenn du einen kompletten Service bei ATU gemacht hast,dann hast du normal auch über die eine Mobilitätsgarantie.

Allerdings vermute ich das die genau wie die von der versicherung nur zahlt wenn du dich direkt bei denen gemeldet hättest und die dir ihr eigenes vertragsunternehmen geschickt hätten.

gruß tobias

am 26. April 2011 um 11:03

Zitat:

Original geschrieben von wildstyler111

wo man den service macht ist für die neuwagengarantie bzw anschlussgarantie egal - siehe GVO

Ich zitiere mal eben eine Passage aus meinem Versicherungsschein der Audi Car Life Plus der hier gerade vor mier liegt.

Zitat: "Voraussetzung für die Leistung aus der Garantieversicherung ist der Nachweis über die Durchführung der vom Hersteller vorgeschriebenen Wartungs- Inspektions- und Pflegearbeiten bei einer vom Hersteller anerkannten Vertragswerkstatt." Zitat ende.

Also ist es nicht egal, den hier handelt es sich um eine Versicherung und nicht um eine gesetzliche Garantie, also können die Ihre Bedingungen auch selbst Festlegen.

Die Neuwagengarantie ist etwas ganz anderes.

Und ich kann mir nicht vorstellen das Audi, Atu als eine anerkannte Vertragswerkstatt sieht.

Themenstarteram 26. April 2011 um 11:05

aha...

ok...allerdings hat der meister vorher nur von den abschleppkostet geredet...von nix anderem...

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