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Was hättet ihr in dieser Situation getan?

Ihr habt dummerweise bei einem Händler ein Kaufvertrag für ein VW Polo 3 Zylinder unterschrieben ohne ihn richtig durchgelesen zu haben. Dort waren diese unwahren Punkte in Kleinschrift vermerkt:
1.Der Käufer bestätigt mit seiner Unterschrift, dass er als Firma, Wiederverkäufer oder Händler tätig ist, wenn er dies nachgewiesen hat FALSCH. 2.Das PKW wird gewerblich genutzt, weiterverkauft oder exportiert FALSCH. 3.Das PKW wird unter Anschluss jeglicher Gewährleistung, wie besichtigt und Probe gefahren gekauft. 4.Das PKW wurde nicht auf Mängel untersucht dies wurde dem Käufer mitgeteilt FALSCH. 5.Der Käufer ist mit dem Zustand des PKWs zufrieden und hat aus freien Stücken gekauft. 6.Das sich hinaus ergebene Restrisiko wird vom Käufer ausdrücklich selbst übernommen. 7.Für private Käufer gelten die gesetzlichen Bestimmungen, es sei den, dass es sich um ein Bastlerfahrzeug handelt Nach §25a USTG kein Umsatzsteuerausweis. 8.Kauf wie gesehen. 9.Keine Garantie/Gewährleistung. 10.Den Käufer sind alle Mängel bekannt und er ist damit einverstanden FALSCH.
Schließlich besitze ich das Auto seit knapp 10 Tagen und muss alle 500 Kilometer Motoröl nachfüllen. Öl verlieren tut das Auto nicht, die Parkplätze waren immer sauber.
Ich weiß einfach nicht weiter. Was hättet ihr in dieser Situation gemacht?

Beste Antwort im Thema

Ich würde sagen selbst schuld.Was hat das Auto noch gekostet?

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Ich würde sagen selbst schuld.Was hat das Auto noch gekostet?

Jeden Vertrag sorgfälig durchlesen bevor eine Unterschrift erfolgt - egal ob Handy-, Festnetz-, Miet- oder sonstige Kaufverträge. Es gibt inzwischen genug Halunken, eigentlich schon viel zuviele.
Die Hütte kannste ja jetzt wieder verkaufen - mit Ausschluss jeglicher Garantie bzw. Gewährleistung oder weiterfahren und Motor teilüberholen, falls das der einzige Mangel ist...

Zitat:

1.Der Käufer bestätigt mit seiner Unterschrift, dass er als Firma, Wiederverkäufer oder Händler tätig ist, wenn er dies nachgewiesen hat

Heißt im Umkehrschluss: wenn du es nicht nachgewiesen hast, trifft das nicht zu. Die übrigen Punkte sind natürlich dennoch blöd für dich aber ich vermute, das Auto hat dich nicht mehr als ~1500,- Euro gekostet? Zu einem ähnlichen Kurs solltest du das auch wieder verkaufen können aber eventuelle Wertminderung durch Mängel gehen dann natürlich zu deinen Lasten. Verbuche es als Lehrgeld und pass das nächste Mal besser auf, was du unterschreibst.

Hat dich der Händler vor dem Kauf informiert, dass es sich um ein "Exportfahrzeug, Händlerfahrzeug..." handelt?

In meiner Situation würde ich den Weg des geringsten Aufwandes gehen:
Wenn der Wagen schnell, akzeptabel und ehrlich verkauft werden kann, dann weg damit.
Geht es um einen relevanten Kaufbetrag und der Wagen kann nicht verkauft werden, dann würde ich zur Verbraucherberatung gehen und eine Rechtsberatung für kleines Geld einholen. Dann kann ich weiter entscheiden.

§ 119 Anfechtbarkeit wegen Irrtums

Zitat:

(1) Wer bei der Abgabe einer Willenserklärung über deren Inhalt im Irrtum war oder eine Erklärung dieses Inhalts überhaupt nicht abgeben wollte, kann die Erklärung anfechten, wenn anzunehmen ist, dass er sie bei Kenntnis der Sachlage und bei verständiger Würdigung des Falles nicht abgegeben haben würde.

Vertrag anfechten und gut ist.

Das Kleingedruckte im Vertrag dürfte vor Gericht sowieso nicht Stand halten.

Dieses Kleingedruckte ist für den Verkäufer schlecht formuliert. Wenn der Nachweis bei Punkt 1 ausbleibt, greift Punkt 7. Bastlerfahrzeug allein reicht nicht, um die Gewährleistung komplett auszuschließen. Punkt 8+9 sind nichtig, da nicht zulässig. Und Punkt 10 ist schlecht für den Verkäufer, da er dir nachweisen muss, dass du von jedem Mangel wusstest. Er hätte also jeden Mangel im Vertrag festhalten müssen.

Händler anrufen, Situation schildern und Rückgabe des Fahrzeuges gegen Erstattung des vollen Kaufpreises anbieten und darauf hinweisen, daß du bei Annahme dieses Angebotes auf etwaige Schadenersatzansprüche verzichtest.
Wenn er das Angebot nicht annehmen will, dann nicht nachverhandeln, sondern die Angelegenheit direkt an einen Fachanwalt für Vertragsrecht abgeben.

Händler anrufen und gesetzliche Sachmängelhaftung einfordern oder auf Rückabwicklung des Vertrags drängen.

Hat der Blindenhund bei der Vertragsunterschrift nicht Wauwau gemacht? :D

Unabhängig von der Vertragsgestaltung solltest du zuerst einmal überprüfen, ob dein Mangel "muss alle 500 Kilometer Motoröl nachfüllen" überhaupt ein Sachmangel darstellt.
Die Notwendigkeit ab und an Motoröl nachzufüllen ist kein Sachmangel. Wieviel Motoröl musst du denn alle 500km nachfüllen?
Ist dir bewusst, dass die Hersteller selber für Neuwagen einen Ölverbrauch von bis zu 1 Liter auf 1.000km als ok ansehen?
Bei einem Gebrauchtwagen - leider schreibst du nicht wie alt und wie viele KM das gekaufte Fahrzeug hat - muss der Verbrauch damit schon deutlich über diesem Wert liegen, um daraus einen Sachmangel herzuleiten.

Erstellt am 18. Oktober 2015 um 13:44:43 Uhr
DeFlamingo
§ 119 Anfechtbarkeit wegen Irrtums
Zitat:
(1) Wer bei der Abgabe einer Willenserklärung über deren Inhalt im Irrtum war oder eine Erklärung dieses Inhalts überhaupt nicht abgeben wollte, kann die Erklärung anfechten, wenn anzunehmen ist, dass er sie bei Kenntnis der Sachlage und bei verständiger Würdigung des Falles nicht abgegeben haben würde.
Vertrag anfechten und gut ist.

Das Kleingedruckte im Vertrag dürfte vor Gericht sowieso nicht Stand halten.

Was versteht man denn unter Vertrag anfechten?

Erstellt am 18. Oktober 2015 um 13:23:59 Uhr
Hope0815
Nissan
Hat dich der Händler vor dem Kauf informiert, dass es sich um ein "Exportfahrzeug, Händlerfahrzeug..." handelt?

Nein hat er nicht.

Zitat:

@andy1080 schrieb am 18. Oktober 2015 um 15:21:11 Uhr:


Dieses Kleingedruckte ist für den Verkäufer schlecht formuliert. Wenn der Nachweis bei Punkt 1 ausbleibt, greift Punkt 7. Bastlerfahrzeug allein reicht nicht, um die Gewährleistung komplett auszuschließen. Punkt 8+9 sind nichtig, da nicht zulässig. Und Punkt 10 ist schlecht für den Verkäufer, da er dir nachweisen muss, dass du von jedem Mangel wusstest. Er hätte also jeden Mangel im Vertrag festhalten müssen.

Bedeutet dies, ich bin gezwungen ein Anwalt einzuschalten, der mit hoher Wahrscheinlichkeit wieder das Geld für das Auto erbringen wird?

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