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Was ist der Unterschied zwischen EG-Zulassung und ABE?

Harley-Davidson
Themenstarteram 9. Mai 2006 um 21:46

Hi,

beim surven bin ich auf http://www.penzl-bikes.com/ gestoßen. Dort gibt es diverse Teile, auch für Harley. Jetz bin ich ins grübeln gekommen, da manche Teile eine EG-Zulassung haben (z.B. ein lautstärkenverstellbarer Auspuff, oder Blinker) und manche Teile haben eine ABE (z.B. Stahlflexleitungen).

Was macht den Unterschied aus?

Ralph

Beste Antwort im Thema

Die E-Nummer muß im Kreis sein, dann ist die Anlage oder das Anbauteil in jedem EU-Land zugelassen und muß nicht eingetragen werden.

Hierbei handelt es sich in unseren Fällen eigentlich immer um das kleine e mit nem Kreis rum,danach die Zulassungsnummer.

Teile mit kleinem e werden nur innerhalb der EU anerkannt, die Zahl dahinter zeigt das Land an ,in dem das Teil zugelassen wurde.

Bei lauten zugelassenen Auspuffanlagen ist dies oft Italien:D

Ein großes E im Kreis wird in der EU und in Ländern anerkannt , die nicht zur EU gehören,z.B Bosnien usw.

Bei einem E in einem Kästchen handelt es sich oft um Prüfungsländer,die nicht in der EU sind, somit muß das Teil bei uns eingetragen werden,ein Gutachten sollte dann vorliegen.

Komischerweise gibts aber auch manchmal Teil die z.B in Italien oder Frankreich abgenommen wurden,und auch nur ein E im Kästchen haben.

Da wird dann auch meist ein Teilegutachten mitgeschickt, und das Teil muß beim TÜV vorgeführt werden. Das ist bei vielen Anlagen von Acrapovic der Fall.

Viele wissen das nicht und fahren trotzdem einfach so mit rum,weil halt ein E-auf dem Topf ist.

Im Normalfall passiert da bei ner Kontrolle nix,wenn das Teilegutachten dabei ist.

Der Halter wird aber darauf aufmerksam gemacht,daß er den Topf eintragen lassen muß,was aber in der Regel nur Formsache ist.

Bikertomkann beruhigt mit seiner AMC unterwegs sein.Die muß nicht eingetragen werden.

Zur Sicherheit,bzw. um ne Kontrolle glatter verlaufen zu lassen, würde ich den Importeur von AMC http://www.amc-pipes.de/pinhalt/gesa.html anrufen um bitten,daß er was zuschickt.

Daß kann ne Kopie sein,er muß ja als Vertreiber was vorlegen können.

Und Du hast auch recht, die AMC sind schön tief und bassig,aber keine Brüllrohre.

Probleme dürftest damit keine bekommen.

fxstshd

Da hat er TÜV recht, hat er sie dann gleich abgenommen??

Hier mal die Länderliste für die E-Nummern:

 

1 Deutschland

2 Frankreich

3 Italien

4 Niederlande

5 Schweden

6 Belgien

7 Ungarn

8 Tschechien

9 Spanien

10 Jugoslawien; jetzt Serbien und Montenegro

11 Großbritannien

12 Österreich

13 Luxemburg

14 Schweiz

15 DDR; Nummer gestrichen, evtl. Bauteile jetzt E1 Deutschland

16 Norwegen

17 Finnland

18 Dänemark

19 Rumänien

20 Polen

21 Portugal

22 Russische Föderation

23 Griechenland

24 Irland

25 Kroatien

26 Slowenien

27 Slowakei

28 Weißrussland

29 Estland

31 Bosnien und Herzegowina

32 Lettland

37 Türkei

40 Mazedonien

42 Europäische Union

43 Japan

45 Australien

47 Südafrika

48 Neuseeland

Schöne Feiertage bei bestem Bikerwetter wünsch ich Euch.

PS: zum Thema ABE.

Hab heute den seitlichen Halter von Genscher für die Nightster bekommen.

Geil, wirklich mit stinknormaler ABE. Hatte sowas schon lange nicht mehr bei selbst verbauten Teilen.

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hi.

das habe ich gefunden in den weiten des netzes.

 

Es gibt die Fahrzeug- und die Teile-ABE.

Die Fahrzeug-ABE legt die technischen Eckdaten (Hubraum, Leistung, Abmessungen, Geräusch, Abgasverhalten ...) eines FahrzeugTYPS fest.

Die ABE wird vom Fahrzeughersteller oder Importeur bei einer ``amtlich anerkannten Prüfstelle'' (TüV, Dekra ...) erwirkt. Alle Fahrzeuge, die dieser ABE entsprechen bekommen auch eine Betriebserlaunbnis (BE). Der Fahrzeugschein ist die Bestätigung, der Zulassungsstelle, daß das Fahrzeug eine BE besitzt. Die Erteilung der BE ist in Paragraph 19 der Straßenverkehrszulassungsornung zu finden.

Die Teile-ABE bezieht sich auf Anbauteile und einen Fahrzeugtyp. Zubehör-Anbauteile (Auspuff, Lenker, Sitzbank ...) die eine ABE besitzen dürfen an den in der Teile-ABE spezifizierten Fahrzeugtyp angebaut werden. Und zwar ohne, daß die BE des umgebauten Fahrzeugs erlischt. Mit dem Zubehörteil wird eine Kopie der Teile-ABE geliefert. Damit kann man nachweisen, daß das angebaute Teil eine Teile-ABE besitzt und dieser auch entspricht. Das wird meist mit kryptischen Buchstaben- Zahlenkombinationen gemacht, die in/an das Anbauteil geprägt, gestanzt, genäht, angeschweißt...sind. Die werden mit denen in der Kopie der ABE verglichen. Es gibt Leute, die behaupten, die Kopie müsste immer mitgeführt werden, das hab ich im Gesetzestext aber bisher nirgends gefunden.

Die ABE bezieht sich auf Deutschland, also dort geprüft und zugelassen (natürlich auch für die Fahrten ins Ausland).

 

Die E-Zulassung besagt, dass diese Teile in irgend einem Land der EU geprüft wurden und mit den EU-Richtlinien übereinstimmen. Also in der EU zugelassen sind.

grüssle

sepp

am 10. Mai 2006 um 7:12

Hallo

Nach der Zulassung durch die Zulassungsbehörde hat Dein Fahrzeug eine Betriebserlaubnis (BE), erteilt durch die Zulassungsbehörde . Änderst Du jetzt teile an Deinem Fahrzeug, erlischt diese BE.

Nun gibt es drei Möglichkeiten;

1. ABE

Diese bescheinigt, dass Deine Änderungen nicht zu einem erlöschen der BE führen. Im Umkehrschluss, wenn Du diese Bescheinigung nicht dabei hast, kannst Du auch nicht beweisen, dass der Umbau erlaubt ist.

Eine Eintragung ist nicht notwendig.

2. EG-Zulassung

Nur Fahrzeugteile die mit einem EG/ABE Genehmigungszeichen "E" Nummer versehen sind, haben eine gültige ABE. Eine Mitführungspflicht ist laut Laut § 19 Abs. 2 StVZO nicht erforderlich.

3. TÜV-Gutachten

Du bekommst ein TÜV-Gutachten. Durch den Umbau erlischt die BE. In dem Gutachten wirst Du auch darauf hingewiesen, dass Dein Fahrzeug, bzw. Dein Umbau durch eine Prüfstelle abgenommen werden muss (TÜV, Dekra...). Die Überprüfen, "nur", ob der Anbau korrekt ist.

Danach zur Zulassungsstelle und Die erteilen Dir mit der Eintragung in den Schein / Brief wieder die BE.

Gruß

Norbert

am 10. Mai 2006 um 7:16

Zitat:

Die E-Zulassung besagt, dass diese Teile in irgend einem Land der EU geprüft wurden und mit den EU-Richtlinien übereinstimmen. Also in der EU zugelassen sind.

Mit anderen Worten, Deutschland ist in der EU und somit auch hier erlaubt / zugelassen , oder sehe ich das falsch ?

am 10. Mai 2006 um 7:23

Hallo Dynablack

Nur mit E-Nummer, ansonsten Tüv-Gutachten.......wobei, dass sollte man noch erwähnen, wird an dem fahrzeugteil mit der E Nummer etwas geändert erlischt auch wieder die BE

Gruß

Norbert

Themenstarteram 10. Mai 2006 um 12:11

irgendiwe verwirrend. Also wenn ich ein Teil mit EG-Zulassung anschraube, kann mir die Mehlmützenfraktion wegen diesem Teil keinen Ärger machen? Ist das richtig?

Ralph

am 10. Mai 2006 um 12:57

Hallo Ralph

Im Grunde ja ABER

Ich habe jetzt die Seite mal kurz überflogen.....(HD Sportster)

und ich lese das so:

MCJ-Auspuff-Systeme haben grundsätzlich die EG BE (siehe Pkt. 2)

An dieser wurde jetzt ein Seilzug (nachträglich) verbaut, dadurch erlöscht meiner Ansicht die BE...zumal auch schon erwähnt wird "auf öffentlichen Strassen ist das Fahren mit geöffneten Soundklappen untersagt"...aber da kann Dir eine Einsicht in die BE mehr aussagen.

...abgesehen davon, sollte ich unrecht haben, mit dem was ich herausgelesen habe, würde ich die EG BE immer mitführen.

Ärger ist zweideutig, weil eine Prüfung durch einen amtlich anerkannten.....vorgenommen / angeordnet werden kann, falls Zweifel bestehen, dass an dieser Anlage etwas verändert wurde.

 

Gruß

Norbert

am 22. Mai 2006 um 10:12

habe dort mal angerufen da ich noch ein auspuff suchte der auch feur 95 cub inch zugelassen ist. man sagte mir np. schick mal brief als kopie wir lassen sie von unserem italienischen kollegen eintragen .. waere dann eine eu abe. gibt ja auch schon eu be.

so long

Abe

(ps hab die von kess tech mit elek. und bin zufrieden)

also was is jetzt besser wenn beim auspuff wenn ma in kauft abe steht oder eg be

am 9. Mai 2008 um 7:40

Hat den jemand Erfahrungen mit dem Teil?

Läuft der schnell an, taugt der Seilzug was, wie ist der Klang, ist der von der "legalitätsstufe" auf einem Bereich mit den Manuell verstellbaren von Kess?

Wie ist das bei dem mit dem Motor neu einstellen? Müsste ja eigentlich auch erfolgen?

Leistungsverlust/ -zuwachs?

Wünsche viel Spaß beim Fahren am Wo!

Aus meiner aktiven Zeit bei der Überwachung;)kann ich sagen,daß es bei ner Kontrolle für den Halter immer schwer ist , wenn er ein Teil angebaut hat,z.B Auspuff,an dem zwar ne E-Nummer eingraviert ist, aber der Hersteller keine Papiere dazu mitgeschickt hat.

Und das ist leider oft der Fall.

Seriöse Hersteller schicken aber auf Anfrage in der Regel kostenlos ne Karte oder ein Papier zu,auf dem die Übereinstimmung der E-Nummer des Teils mit dem jeweiligem Fahrzeug ersichtlich ist.

Praktisch wie in einer ABE.

Wenn jetzt ne zugelassene Ausuffanlage einen Verstellmechanismus z.B. elektronisch oder durch Seilzug hat, sollte vorher schon abgeklärt werden,daß der Hersteller da Papiere mitschickt,wo die Verstellungsmöglichkeit aufgeführt ist.

Sonst schauts bei einer Kontrolle schlecht aus.

Wie soll der Cop vor Ort wissen,daß das nicht nachträglich eingebaut wurde.

Und da ist dann der Biker in der Nachweispflicht vor Ort,ansonsten erfolgt die Stillegung des Bikes.

Ich hatte in den letzten 18 Jahren schon zig verschiedene Auspuffanlagen verschiedener Herstelle auf den Bikes, fast alle haben auf Anfrage ne Karte oder einen Nachweis geschickt.

Und ihr wisst sicher,daß seit Bestehen der FZV, die an europäische Gesetze angeglichen wurde,so manches einfacher geworden ist.

So kann endlich keine zugelassenen Anlage die zu laut ist einfach beschlagnahmt werden,sondern im schlimmsten Fall mit 25 Euro belegt werden.

Ne Anlage ohne Zulassung kann immer noch genauso wie die letzten Jahre eingezogen werden,dazu Punkte und bis zu 150 euro Buße.

Wünsche frohes Bollern.

am 9. Mai 2008 um 14:05

moin wueschi,

ich habe eine AMC HD4 an meiner Roady King verbaut. Die AMC hat eine E4 nr. aber keine Karte. Allerdings habe ich ein Teilegutachten, indem alles aufgeführt ist, was mit der Anlage zutun hat.

Ich bin mit dem Gutachten mal zur DEKRA gefahren und wollte den Auspuff eintragen lassen. Leider waren die Kollegen völlig überfordert.

Was ist das denn, E4 und Gutachten????? kenn ich nicht, ich ruf meinen Kollegen an, der fährt auch HARLEY.

Kollege sagt: kein Ding E4-Nr. braucht nicht eingetragen werden.

Was meinst du aus deiner Sicht und aktiven Zeit, geben sich deine Kollegen mit der E4 zufrieden oder könnte ich ihnen mit dem Gutachten ne Freude machen??

Ich muss dazu sagen, dass es KEINE Brülltüten sind. Hatte vorher ne alte Kerker (eingetragen) drauf, die im Laufe der Jahre immer lauter wurde.

Da ich nicht nur zur Eisdiele fahre, kann das Röhren auf längeren Touren ganz schön nerven.

Bin mal auf deine Meinung gespannt.

Güsse aus Bremen

Tom

Ich habe eine Zodiac by Supertrapp 2 in 2 Anlage verbaut,bei der das E nicht

in einem Kreis sondern in einem Viereck ersichtlich ist.:confused:

Beim letzten TÜV wurde mir gesagt,dass das so normal nicht zulässig ist.:D

Die E-Nummer muß im Kreis sein, dann ist die Anlage oder das Anbauteil in jedem EU-Land zugelassen und muß nicht eingetragen werden.

Hierbei handelt es sich in unseren Fällen eigentlich immer um das kleine e mit nem Kreis rum,danach die Zulassungsnummer.

Teile mit kleinem e werden nur innerhalb der EU anerkannt, die Zahl dahinter zeigt das Land an ,in dem das Teil zugelassen wurde.

Bei lauten zugelassenen Auspuffanlagen ist dies oft Italien:D

Ein großes E im Kreis wird in der EU und in Ländern anerkannt , die nicht zur EU gehören,z.B Bosnien usw.

Bei einem E in einem Kästchen handelt es sich oft um Prüfungsländer,die nicht in der EU sind, somit muß das Teil bei uns eingetragen werden,ein Gutachten sollte dann vorliegen.

Komischerweise gibts aber auch manchmal Teil die z.B in Italien oder Frankreich abgenommen wurden,und auch nur ein E im Kästchen haben.

Da wird dann auch meist ein Teilegutachten mitgeschickt, und das Teil muß beim TÜV vorgeführt werden. Das ist bei vielen Anlagen von Acrapovic der Fall.

Viele wissen das nicht und fahren trotzdem einfach so mit rum,weil halt ein E-auf dem Topf ist.

Im Normalfall passiert da bei ner Kontrolle nix,wenn das Teilegutachten dabei ist.

Der Halter wird aber darauf aufmerksam gemacht,daß er den Topf eintragen lassen muß,was aber in der Regel nur Formsache ist.

Bikertomkann beruhigt mit seiner AMC unterwegs sein.Die muß nicht eingetragen werden.

Zur Sicherheit,bzw. um ne Kontrolle glatter verlaufen zu lassen, würde ich den Importeur von AMC http://www.amc-pipes.de/pinhalt/gesa.html anrufen um bitten,daß er was zuschickt.

Daß kann ne Kopie sein,er muß ja als Vertreiber was vorlegen können.

Und Du hast auch recht, die AMC sind schön tief und bassig,aber keine Brüllrohre.

Probleme dürftest damit keine bekommen.

fxstshd

Da hat er TÜV recht, hat er sie dann gleich abgenommen??

Hier mal die Länderliste für die E-Nummern:

 

1 Deutschland

2 Frankreich

3 Italien

4 Niederlande

5 Schweden

6 Belgien

7 Ungarn

8 Tschechien

9 Spanien

10 Jugoslawien; jetzt Serbien und Montenegro

11 Großbritannien

12 Österreich

13 Luxemburg

14 Schweiz

15 DDR; Nummer gestrichen, evtl. Bauteile jetzt E1 Deutschland

16 Norwegen

17 Finnland

18 Dänemark

19 Rumänien

20 Polen

21 Portugal

22 Russische Föderation

23 Griechenland

24 Irland

25 Kroatien

26 Slowenien

27 Slowakei

28 Weißrussland

29 Estland

31 Bosnien und Herzegowina

32 Lettland

37 Türkei

40 Mazedonien

42 Europäische Union

43 Japan

45 Australien

47 Südafrika

48 Neuseeland

Schöne Feiertage bei bestem Bikerwetter wünsch ich Euch.

PS: zum Thema ABE.

Hab heute den seitlichen Halter von Genscher für die Nightster bekommen.

Geil, wirklich mit stinknormaler ABE. Hatte sowas schon lange nicht mehr bei selbst verbauten Teilen.

Moin muss ich den endtopf eintragen lassen mit EG zulassung, ?

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