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Was ist nötig wenn Umzug von Stadt auf Landkreis passiert?

Themenstarteram 21. November 2022 um 11:06

Da ich demnächst von der Stadt auf das Land umziehen werde, ändert sich meine Anschrift.

Bis das passiert ist, fahre ich weiter mit meinem zugelassenen Motorrad und PKW nach dem Umzug in die neue Wohnung.

Nur:

Was muss ich tun, damit ich

1.die alten Kennzeichen behalten kann (am Motorrad wie PKW)?

2.nur die neue Anschrift in Fahrzeugscheine und Briefe eintragen lasse?

3.muss das innerhalb einer gewissen Zeitspanne (max. 2 Wochen?) passiert sein?

4.den Versicherungen für PKW und Motorrad eine Mitteilung per Mail mit der neuen Anschrift zukommen lasse?

Übrigens: Die Kennzeichen sind so gemacht, dass man die für die Stadt wie den Landkreis nehmen kann.

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21 Antworten

Die Kennzeichen kannst Du in jedem falle behalten.

Du musst Deine Versicherung(en) über die neue Anschrift informieren und erhältst dann in der Regel auch neue EVBs mit denen Du dann zur Zulassungsstelle musst. Dort brauchst Du den Ausdruck vom Einwohnermeldeamt und Deinen Perso mit der geänderten Adresse und den Kfz-Schein (nicht den Brief und nicht die Kennzeichen)

Ergänzung: Er muss zur Zulassungsstelle vom neuen Amt (Landkreis) und dort ummelden. Beantragen, dass die bisherigen Kennzeichen behalten werden - und das Amt informiert direkt die Finanzbehörde. Von dort kommen dann zwei Bescheide: der erste mit der Abmeldung und Rückerstattung "zuviel" bezahlter Steuer, der zweite enthält für die beiden Fahrzeuge den neuen Bescheid --- künfitg wird ab diesem Datum und nicht dem bisherigen die Steuer berechnet (12 Monate).

Er muss jetzt nur schauen, ob er extra einen Termin bei einer neuen Zulassungsstelle machen muss oder "einfach mal so" hinfahren kann zu den üblichen Öfnungszeiten.

Eine eVB (= elektronische Versicherungsbescheinigung) ist nicht nötig, da das Fahrzeug ja versichert ist und sich durch die neue Adresse nichts an diesem Zustand ändert.

Die Versicherung muss informiert werden, das ist richtig. Der Tarif könnte sich auch ändern, da Stadt und Landkreis theoretisch unterschiedlichen Regionalklassen angehören können.

Die Zulassungsstelle muss ebenfalls informiert werden. Vorher sollte das Einwohnermeldeamt den neuen Eintrag in im Personalausweis registriert haben, sonst wird das nichts. Die Zulassungsstelle stellt neue Bescheinigungen aus. Kennzeichen muss nicht geändert werden, sondern kann mitgenommen werden. Egal, ob Stadt und Landkreis unterschiedliche Kombinationen hat oder nicht.

Themenstarteram 21. November 2022 um 15:06

Wenn ich das richtig verstanden habe, muss ich

1.zum Einwohnermeldeamt um die neue Adresse auf dem Personalausweis einzutragen

2.zur Zulassungstelle mit beiden Fahrzeugscheinen, um die neue Adresse einzutragen

3.den Führerschein auch mit der neuen Adresse beglücken

4.den Versicherungen (ich habe eine andere für Motorrad als wie für PKW) auch die neue Adresse mitteilen

5.Das Motorrad ist ein E-Motorrad und damit steuerfrei...

bei unserer Zulassungsstelle brauchst Du für die Änderung auch den HU-Bericht für die Fahrzeuge.

Zitat:

@Kai R. schrieb am 21. November 2022 um 16:46:14 Uhr:

bei unserer Zulassungsstelle brauchst Du für die Änderung auch den HU-Bericht für die Fahrzeuge.

Stimmt. Bei uns auch. Das ist nur dann nicht nötig, meldet man ein Neufahrzeug um (weil TÜV erst nach 3 Jahren fällig). Sie wollen keine extra HU-Prüfung zur Ummeldung sondern nur wissen, ob alles okay ist.

Zitat:

@Darkhexlein schrieb am 21. November 2022 um 16:59:07 Uhr:

...

Sie wollen keine extra HU-Prüfung zur Ummeldung sondern nur wissen, ob alles okay ist.

Die gibt es sowieso nicht.

Zitat:

@Darkhexlein schrieb am 21. November 2022 um 12:43:32 Uhr:

Ergänzung: Er muss zur Zulassungsstelle vom neuen Amt (Landkreis) und dort ummelden. Beantragen, dass die bisherigen Kennzeichen behalten werden - und das Amt informiert direkt die Finanzbehörde. Von dort kommen dann zwei Bescheide: der erste mit der Abmeldung und Rückerstattung "zuviel" bezahlter Steuer, der zweite enthält für die beiden Fahrzeuge den neuen Bescheid --- künfitg wird ab diesem Datum und nicht dem bisherigen die Steuer berechnet (12 Monate).

Er muss jetzt nur schauen, ob er extra einen Termin bei einer neuen Zulassungsstelle machen muss oder "einfach mal so" hinfahren kann zu den üblichen Öfnungszeiten.

Dass das HZA bei einem Standortwechsel ohne Halterwechsel einen neuen Bescheid erlässt,wäre mir neu. Bei dem Vorgang wird nicht mal ein Sepa erfasst. Das HZA erhält lediglich die neue Anschrift in einem Datensatz mitgeteilt.

Genau wie die Versicherungsdaten durch die neue Zulassungsstelle vom KBA übernommen werden und die Versicherung ebenfalls nur die Mitteilung über die Änderung des örtlich zuständigen Zulassungsbezirks erhält und ggf die Regionalklassen anpasst.

Da das Fahrzeug ja zugelassen ist, sollte die HU grundsätzlich beim KBA abrufbar sein und eine verpflichtende Vorlage des HU Berichts muss nicht erforderlich sein. Wird aber je nach Zulassungsstelle anders gehandhabt.

@Saab900S

Wenn Du die Voraussetzungen erfüllst kannst Du die Fahrzeuge auch online ummelden,nachdem Du den PA geändert hast.

Online Funktion PA muss freigeschalten und die Jeweilige ZB1 muss mit einem Sicherheitscode ausgestattet sein. Die neuen ZB1 bekommst dann 3, 4 Tage später zugeschickt.

Die Nummer 3 entfällt, da im Führerschein keine Adresse angegeben ist und deshalb bei der Führerscheinstelle auch nichts gemeldet werden muß.

@Saab900S Zitat aus unten eingebrachten Link.

Muss ich mein Kennzeichen bei einem Umzug in einen anderen Kreis ändern?

Bei einem Umzug haben Sie die freie Wahl.

Seit 2015 ist ein Kennzeichenwechsel bei einem Umzug nicht mehr vonnöten.

Seit Januar 2015 müssen Sie sich zumindest darum nicht mehr kümmern. Auch, wenn Sie in einen anderen Zulassungsbezirk ziehen, dürfen Sie Ihr altes Kennzeichen behalten.

Es müssen jedoch die Fahrzeugpapiere geändert werden,

sodass Ihr aktueller Wohnort in den Fahrzeugpapieren steht.

Weitere hilfreiche Infos in folgendem Link.

https://www.strassenverkehrsamt.de/lokal/deutschland

Das ist keine offizielle Seite, sondern eine gewerbliche. Nur zur Sicherheit. ;)

Und diese Seite ist gespickt mit falschen Info's.

Bei Fragen zur Zulassung empfiehlt es sich, immer auf der Seite der Zulassungsstelle des entsprechenden Landkreises nachzuschlagen

Ich hatte bei Google "Strassenverkehrsamt" eingegeben und auch diesen Link zur Auswahl angezeigt bekommen.

In der linken Spalte kann man seine Stadt von Flensburg bis München eingeben

und erhält dann für die entsprechend eingegebene Stadt die dafür zuständige Zulassungsstelle.

Ich sehe dies für sehr vorteilhaft an; insbesondere wenn ich in die Stadt umziehen möchte die nicht kenne.

Zum anderen gibt es heutzutage die Möglichkeit alles Online zu erledigen. :)

STVA

Wenn Du mit Info's,die Du von STVA.de bekommen hast,in der Zulassungsstelle dann ein abtreten bekommst,weil falsch,dann bitte auch so fair sein und nicht die MA dort volllappen.

Die haben genug damit zu tun,ihre eigene HP aktuell zu halten und können nicht noch solch privaten Seiten auf Richtigkeit überprüfen

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