- Startseite
- Forum
- Auto
- BMW
- 3er
- E90, E91, E92 & E93
- Was ist normale Abnutzung?
Was ist normale Abnutzung?
Hallo zusammen!
Bei mir steht die Rückabwicklung an. Nachdem der BMW Händler meine Mängel nicht als solche erkennen wollte, konnte auch keine Beseitung durchgeführt werden. Es war ein 320i Cabrio, der Motor war eine Katastrophe und Klimaautomatik war auch nicht in Ordnung. Alle Mängel wurden von einem Sachverständigen bestätigt und damit musste sich der Händler meiner Forderung beugen.
Jetzt geht es um das Nutzungsentgeld. Was sind normale Mängel und was nicht?
Sind kleine Kratzer, wie sie von der Waschstrasse verursacht werden normale Abnutzung? Oder wenn man z.B. mal einen Busch vorbei fährt? Was ist mit Kratzern an den Felgen? Außerdem ist am Amaturenbrett auch ein kleiner Kratzter. Was ist damit?
Das Auto hat übrigens ca. 30.000 km runter und ist 1,5 Jahre alt.
Das Auto hat keine Beulen oder Unfallschäden.
Ich freue mich eure Meinung dazu!
Viele Grüße
Maik
Ähnliche Themen
16 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von BMWCabrio2008
Hallo zusammen!
Bei mir steht die Rückabwicklung an. Nachdem der BMW Händler meine Mängel nicht als solche erkennen wollte, konnte auch keine Beseitung durchgeführt werden. Es war ein 320i Cabrio, der Motor war eine Katastrophe und Klimaautomatik war auch nicht in Ordnung. Alle Mängel wurden von einem Sachverständigen bestätigt und damit musste sich der Händler meiner Forderung beugen.
Jetzt geht es um das Nutzungsentgeld. Was sind normale Mängel und was nicht?
Sind kleine Kratzer, wie sie von der Waschstrasse verursacht werden normale Abnutzung? Oder wenn man z.B. mal einen Busch vorbei fährt? Was ist mit Kratzern an den Felgen? Außerdem ist am Amaturenbrett auch ein kleiner Kratzter. Was ist damit?
Das Auto hat übrigens ca. 30.000 km runter und ist 1,5 Jahre alt.
Das Auto hat keine Beulen oder Unfallschäden.
Ich freue mich eure Meinung dazu!
Viele Grüße
Maik
Ich meine mich zu erinnern, vor kurzem gelesen zu haben, dass jüngst höchstrichterlich entschieden wurde, dass im Falle des mangelbedingten Rückstrittes vom Kaufvertrag gerade keine Nutzungsentschädigung ( mehr ) geschuldet wird, frag´doch mal deinen Anwalt oder gucke bei google.
Ich habe gegoogelt, aber leider nichts dazu gefunden. Falls jemand etwas mehr dazu weiß, bitte her damit!
Und bei Wikipedia steht:
"Jede Partei hat die erbrachten Leistungen zurückzugewähren sowie die gezogenen Nutzungen herauszugeben. So müsste etwa der Verkäufer den Kaufpreis zurückzahlen, der Käufer das Auto zurückübereignen. Der Rechtsgrund entfällt also nicht, wie etwa nach Anfechtung, sondern existiert „spiegelbildlich“ mit entgegengesetzten Pflichten fort. Folglich kommt es auch – anders als nach Anfechtung (§ 142) ? zu keiner Rückabwicklung nach Bereicherungsrecht."
Bin kein Jurist, aber ich würde das so interpretieren, daß du nix zahlen mußt.
Daher noch mal meine Frage, gehen die oben aufgeführten Mängel über eine normale Nutzung hinaus?
Was ist eine normale Nutzung?
Hallo Leute,
unter normaler Abnutzung versteht mann auf 1 Betriebsjahr bezogen,
unter normal:
- kleine Kratzer, durch Waschstrasse
- 1-1,5 mm Profil der Reifen
- Felgenhorn leicht abgetragen (Klarlackschicht)
-Decklack nicht beschädigt, sondern nur obere Lackschicht usw.
Gruß Tino
http://www.nwlt.de/index.php?...
"... Soweit die vorgenannten Vorraussetzungen erfüllt sind, ist der Kaufvertrag rückabzuwickeln. Dies bedeutet zunächst, dass das Auto zurückgegeben wird und dafür der Kaufpreis zurückbezahlt wird.
In einem nächsten Schritt sind die jeweiligen Nutzungen abzugelten. Der Autokäufer hat dafür, dass er das Fahrzeug benutzt hat eine sog. Nutzungsentschädigung zu bezahlen. Diese ist abhängig von den gefahrenen Kilometern und dem Kaufpreis des Fahrzeugs. Üblicherweise beträgt die Nutzungsentschädigung pro gefahrener 1.000 km 0,3 % bis 0,67 % des Kaufpreises. Der Verkäufer hat dem Käufer dafür, dass er von diesem den Kaufpreis vorübergehend erhalten hatte, ebenfalls eine Entschädigung zu leisten. Die sog. "Kapitalverzinsung" wird in der Praxis häufig mit 5 % p.a. vorgenommen.
Neben der Nutzungsentschädigung können noch Ansprüche auf Schadenersatz oder Aufwendungsersatz in Betracht kommen. Dies betrifft z.B. die Anschaffung von Winterreifen, Dachgepäckträgern oder speziellen EInbauten in das Fahrzeug wie etwa eine Freisprechanlage für das Telefon. Auch Kosten für die Zulassung, Fahrten zur Werkstatt oder Abschleppkosten können möglicherweise ersetzt verlangt werden. "
Und hier findest du ein Excel-Sheet zur Berechnung:
http://www.nwlt.de/index.php?...
Interessant der Punkt "Instandsetzung lt. DEKRA". Das sind meines Wissens normalerweise nur größere Mängel wie z.B. Beulen. Solche Dinge mußt du also bezahlen. Normale Kratzer fallen da aber üblicherweise nicht drunter.
Normale Abnutzung ist das, was bei bestimmungsgemäßer Nutzung nicht vermeidbar ist.
Habe gerade die Bewertung zur Leasing-Rücknahme hinter mir, kann also mit anschaulichen Beispielen dienen.
Der kleine Lackschaden im Stoßfänger (Parkrempler), der leichte Bordsteinschaden und der Kaugummi in der Fußmatte wurden moniert. Die leichten Steinschläge auf der Front und die verkratze Trittleiste der Fahrertür wurden als normale Abnutzung gewertet. Die Bewertung wurde übrigens von einem DEKRA-Gutachter durchgeführt, die Niederlassungen machen das nicht mehr selbst.
Das gute ist: für alle Beschädigungen wurde Smart-Repair aufgeschrieben, so daß mich das ganze gerade mal um die 350 Euro kostet. Ich finde es ausgesprochen fair, auch wenn die Jungs bei Jaguar bei der Rückgabe wesentlich kulanter waren und trotz deutlich größerer Beschädigungen überhaupt nichts berechnet haben.
Von 350,- träume ich, die wollen 4.000,- Euro haben! Und es sind keine Parkrempler an dem Auto etc. Es sind die normalen Kratzer am Lack und an den Felgen durch Bordstein. Es gab auch einen Besichtigungstermin, über den man mich nicht informiert hat.
Das der Händler nicht erfreut ist, war zu erwarten. Da seiner Meinung nach, dass Auto technisch im sehr guten Zustand ist und daher keine Rückabwicklung gerechtfertigt ist. Dumm ist nur, dass das Prüfungsergebnis des Sachverständigen etwas anderes sagt. Dort alle meine Mängelpunkte bestätigt.
Ich denke mal, er versucht jetzt, über seine überhöhte Forderung wieder etwas reinzuholen.
Was passiert eigentlich mit einem Auto nach der Rückabwicklung? Geht es an BMW zurück? Wer bezahlt die Kosten?
Hallo,
nochmal zum Thema "Wann ist Nutzungsentschädigung zu leisten":
Das oben angesprochene Urteil des Bundesgerichtshofes gibt es. Danach hat der Kunde keine Nutzungsentschädigung zu zahlen wenn er statt des Rücktritts vom Kaufvertrag Nachbesserung in Gestalt der Neulieferung einer mangelfreien Kaufsache verlangt. Zu gut deutsch: Du hättest statt des Rücktritts auch auf einem neuen Auto bestehen können - und zwar ohne Nutzungsentschädigung. Das geht i.d.R. nach zwei fehlgeschlagenen Reparaturversuchen bzw. wenn der Verkäufer die Mängel nicht als solche anerkennt natürlich sofort. Das Ganze ist natürlich für den Verkäufer finanziell etwas unschön und von daher in aller Regel nur mit Anwalt durchsetzbar.
Die Höhe der Nutzungsentschädigung hängt von der Laufleistung ab, nach der der Wagen wirtschaftlich (nicht unbedingt technisch) auf Null sein sollte. Es gibt sog. "Audi-Urteile", in denen Sachverständige vergleichbaren Fzg. eine wirtschaftlcihe Lebensdauer von 250 tkm vorhergesagt haben. Dementsprechend wird dem Käufer pauschal pro gefahrener voller 1tkm 1/250 des Neupreises als Abnutzung angerechnet. Das wären dann etwa 0,4 Prozent.
Gruss
Zitat:
Original geschrieben von BMWCabrio2008
Was passiert eigentlich mit einem Auto nach der Rückabwicklung? Geht es an BMW zurück? Wer bezahlt die Kosten?
Das Auto bleibt beim Verkäufer. Kannst dich ja mal nachts auf den Gebrauchtparkplatz schleichen und gucken zu welchem Preis dann ein Dummer angelockt werden soll.
Die Kosten sollst offensichtlich du tragen - und gegebenenfalls der nächste Käufer des Wagens. Die Hersteller lassen m.W. die Händler im Regen stehen wo sie nur können.
Gruss
Habe nochmals nachgeschaut, danach hat der Bundesgerichtshof mit Urteil vom 26.11.08 , Aktenzeichen VIII ZR 200/05, klargestellt, dass es keine Nutzungsenschädigung gibt, da insofern deutsche Gesetze konform mit dem EU-Recht auszulegen sind. Und nach EU-Recht gibt es das nicht.
Sicher wirst du in der website des Bundesgerichtshofes in der Suchmaske unter Angabe des obigen Aktenzeichens das Urteil auch selbst finden.
Wie gesagt, wirst du aber voraussichtlich einen Anwalt benötigen
Vielen Dank für eure Antworten. Ich bekomme Geld zurück, es gibt keinen Ersatz. Ich hatte das letztes Jahr versucht, aber das Angebot war zu schlecht.
Ich informiere euch, sobald es eine Entscheidung gibt.
Zitat:
Original geschrieben von BMWCabrio2008
Von 350,- träume ich, die wollen 4.000,- Euro haben! Und es sind keine Parkrempler an dem Auto etc. Es sind die normalen Kratzer am Lack und an den Felgen durch Bordstein. Es gab auch einen Besichtigungstermin, über den man mich nicht informiert hat.
Das der Händler nicht erfreut ist, war zu erwarten. Da seiner Meinung nach, dass Auto technisch im sehr guten Zustand ist und daher keine Rückabwicklung gerechtfertigt ist. Dumm ist nur, dass das Prüfungsergebnis des Sachverständigen etwas anderes sagt. Dort alle meine Mängelpunkte bestätigt.
Ich denke mal, er versucht jetzt, über seine überhöhte Forderung wieder etwas reinzuholen.
Was passiert eigentlich mit einem Auto nach der Rückabwicklung? Geht es an BMW zurück? Wer bezahlt die Kosten?
gehe am besten einfach zu einem Aufbereiter mit 300 bis 400€ macht der das Auto wirklich wie neu (hätte ich onehin gemacht wenn ich schon weiss dass ich mit dem Händler ein Problem habe, da hat er dann absolut nichts mehr zu kritisieren)
lg
Peter