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Was machen wenn die gegnerische Kfz Versicherung eignen Gutachter schicken will

VW Golf 4 (1J)
Themenstarteram 27. November 2012 um 13:37

Vor zwei Wochen ist mir mein Nachbar in mein parkendes Auto Gefahren. Schuldiger ist klar er. Nun war Ich bei vw und habe ein Kostenvoranschlag machen lassen. Schaden von 980 Euro wegen Beule im Kottflügel. Nun habe ich diesen Kostenvoranschlag bei der gegnerischen Versicherung eingereicht. Nun möchte die gegnerische einen eignen Gutachter den Schaden besichtigen lassen. Was soll ich nun machen? Wollte eigentlich per Kostenvoranschlag abrechnen. Nun wird der Gutachter den Kostenvoranschlag bestimmt runter drücken.

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16 Antworten

Der Gutachtet überprüft nur ob der Schaden plausibel ist.

980€ für einen Kotflügel ist aber auch mehr als Satt, da wird jeder Versicherung bei einem Golf 4 Stutzig

Naja,

ist doch verständlich, dass die Versicherung nen Gutachter schicken möchte.

980€ sind nicht wenig.

Aber:

Einer Freundin von mir ist auch mal einer ins Heck gefahren. Außen war nicht sichtbar, außer "ein kleines Spaltmaßproblem laut Unfallgegner". Der wollte uns dann 150€ in die Hand drücken und weiterfahren.

Die VW-Werkstatt hat sich den Schaden angeschaut und das ganze für knapp 1000€ repariert.

 

Insofern finde ich den Preis von 980€ nicht so dramatisch.

Und dass die Versicherung nen Gutachter vorbeischickt, auch nicht.

Soll er halt ein Gutachten erstellen.

Es wird ja sowieso repariert. Die Rechnung geht dann an die Gegenversicherung.

Viel Erfolg.

Schaden sollte auf Kostenvoranschlag abrechnet werden (cash)

Zitat:

Original geschrieben von divka

Schaden sollte auf Kostenvoranschlag abrechnet werden (cash)

und? das kannst du mit einem gutachten auch machen. wo ist das problem? wen der kostenvoranschlag richtig gemacht wurde dann wird da auch nix gekürzt ausser das übliche wie:

- 19% mwst wegrechnen

- verbringungspauschale wegrechnen (pi mal auge n hunni)

1000€ ist heute doch "gar nichts mehr" bei einer Fahrzeugrep. in einer Werkstatt.

Darius, Du mußt den gegnerischen Gutachter nicht akzeptieren, d.h. er kann unverrichteter Dinge wieder vom Hof reiten. Siehe hier unter Punkt 13. Desweiteren steht Dir zu, Deine Angelegenheit auf Kosten der gegnerischen Versicherung von einem von Dir gewählten Rechtsbeistand regeln zu lassen. Da der Schaden offensichtlich schon lt. Kostenvoranschlag über der von der Rechtssprechung als Richtwert für Bagatellschäden angenommenen Grenze von 700 Euro liegt, kannst Du einen von Dir gewählten Gutachter auf Kosten der gegnerischen Versicherung beauftragen, wenn sie den KVA als problemlose Basis für eine fiktive Abrechnung nicht akzeptieren.

Ich würde mal bei der Versicherung anrufen. Die sollen ihren Gutachter zurückpfeifen, da Du diesen nicht akzeptieren mußt. Entweder die rechnen nach KVA ab oder Du beauftragst einen Anwalt und einen Gutachter, die Deine Interessen durchsetzen. Punkt. Das kostet die Versicherung mehr als das Geschacher um meinetwegen +/- 150 Euro.

Vor 4 Wochen ist uns beim Ausparken eine Frau gegen die hintere linke Stoßstangenecke unseres 13 Jahre alten Golf geditscht. Lackschaden in Größe einer Babyhandfläche. Ich habe mit +/- 250 Euro gerechnet. Pustekuchen! Der KVA einer freien Karosseriewerkstatt belief sich auf 520 Euro, wurde aber wegen des etwas zu hohen Stundensatzes und eines nicht benötigten Halters auf 480 Euro gekürzt. Das wurde problemlos reguliert. Ein Schaden kann durchaus höher liegen als es im ersten Moment aussieht.

am 27. November 2012 um 18:44

Damals hatte ich auch so ein fall kostenviranschlag gemacht koatenpunkt 650 euro. dann kam anruf könnte ein gutachter kommen von uns, habe ok gesagt.

Er kamm hat geschaut und, nach 2 wochen kommt ne 250 euro von denen.

Pe check.

Also sag es das du schon ein gutachter gerufen hast das er kommt und er sollte auch so ungefähr raus bringen 980 euro.

Wenn es von denen kommt tun die runter die geben ned 980 euro und sagen 500.

Mfg

Mfg

Zitat:

Original geschrieben von Südschwede

Darius, Du mußt den gegnerischen Gutachter nicht akzeptieren, d.h. er kann unverrichteter Dinge wieder vom Hof reiten. Siehe hier unter Punkt 13.

was´n quatsch...gutachterwahl ja, heimschicken nein!

Zitat:

Original geschrieben von onkel-howdy

Zitat:

Original geschrieben von Südschwede

Darius, Du mußt den gegnerischen Gutachter nicht akzeptieren, d.h. er kann unverrichteter Dinge wieder vom Hof reiten. Siehe hier unter Punkt 13.

was´n quatsch...gutachterwahl ja, heimschicken nein!

Ich schrieb, er kann unverrichteter Dinge vom Hof reiten. Nicht, dass er es muß. Das war vielleicht etwas mißverständlich ausgedrückt. Seine Mühe ist allerdings vergeblich, denn das Gutachten ist für die Katz, wenn Darius es nicht akzeptiert. Wenn die gegnerische Versicherung einen Gutachter schickt, zielt es i.d.R. einzig und allein darauf ab, die Ansprüche des Geschädigten zusammenzustreichen.

 

Ich würde die gegnerische Versicherung anrufen und fragen, ob sie auf ein Gutachten besteht. Wenn ja, wovon auszugehen ist, wenn sie schon einen eigenen Gutachter schicken will, würde ich mitteilen, ein Gutachten von einem selbst gewählten Gutachter erstellen und ihr zukommen zu lassen. Wenn die dann immer noch einen eigenen Gutachter schicken wollen, nur zu. Davor braucht niemand Angst zu haben. Manche Versicherungen lassen es dann allerdings selbst wegen 100 Euro Differenz zwischen den Gutachten zu, dass der Geschädigte sich wegen der strittigen Summe auf Versicherungskosten einen Anwalt nehmen muß und die Gesamtkosten in die Höhe treibt, statt unbürokratisch zu entschädigen. Oft kann man allerdings schon mit einem energischen Anruf was bewegen, wenn man durchblicken läßt, nicht ganz ahnungslos zu sein. Viele wissen nicht mal, dass sie nach einem unverschuldeten Unfall einen eigenen Gutachter hinzuziehen dürfen und akzeptieren den flugs ausgestellten, niedrigen Scheck der Versicherung, nachdem deren Gutachter schön zusammengestrichen hat. Die Versicherung reibt sich natürlich die Hände.

 

am 27. November 2012 um 22:21

Zitat:

Original geschrieben von Südschwede

Zitat:

Original geschrieben von onkel-howdy

 

was´n quatsch...gutachterwahl ja, heimschicken nein!

Ich schrieb, er kann unverrichteter Dinge vom Hof reiten. Nicht, dass er es muß. Das war vielleicht etwas mißverständlich ausgedrückt. Seine Mühe ist allerdings vergeblich, denn das Gutachten ist für die Katz, wenn Darius es nicht akzeptiert. Wenn die gegnerische Versicherung einen Gutachter schickt, zielt es i.d.R. einzig und allein darauf ab, die Ansprüche des Geschädigten zusammenzustreichen.

Ich würde die gegnerische Versicherung anrufen und fragen, ob sie auf ein Gutachten besteht. Wenn ja, wovon auszugehen ist, wenn sie schon einen eigenen Gutachter schicken will, würde ich mitteilen, ein Gutachten von einem selbst gewählten Gutachter erstellen und ihr zukommen zu lassen. Wenn die dann immer noch einen eigenen Gutachter schicken wollen, nur zu. Davor braucht niemand Angst zu haben. Manche Versicherungen lassen es dann allerdings selbst wegen 100 Euro Differenz zwischen den Gutachten zu, dass der Geschädigte sich wegen der strittigen Summe auf Versicherungskosten einen Anwalt nehmen muß und die Gesamtkosten in die Höhe treibt, statt unbürokratisch zu entschädigen. Oft kann man allerdings schon mit einem energischen Anruf was bewegen, wenn man durchblicken läßt, nicht ganz ahnungslos zu sein. Viele wissen nicht mal, dass sie nach einem unverschuldeten Unfall einen eigenen Gutachter hinzuziehen dürfen und akzeptieren den flugs ausgestellten, niedrigen Scheck der Versicherung, nachdem deren Gutachter schön zusammengestrichen hat. Die Versicherung reibt sich natürlich die Hände.

Genau.

am 28. November 2012 um 6:47

Hatte auch mal einen Gutachter der gegnerischen Versicherung bei meinem Golf2 -Schaden. Der hat den Schaden als Totalschaden eingestuft und vom Zeitwert noch den Restwert (sozusagen Wert der Einzelteile, lachhaft bei so einer alten Kiste!) abgezogen. Hab mir dann einen eigenen Gutachter geholt, der kam auf einen ganz andere und höhere Summe, und den Schaden selbst repariert!

Wo man hinschaut wird man (wenn man nicht aufpasst) besch.ssen!

Für mich liest sich das so, als wenn du nur das Geld nehmen willst, aber nicht vor hast eine Reparatur durchführen zu lassen. Wenn der Kostenvoranschlag nicht völlig überzogen ist, wird auch der gegnerische Gutachter kaum etwas runterrechnen können. Da dir ohne tatsächliche Reparatur mit entsprechenden Rechnungen die UmSt. abgezogen wird - um welche Beträge geht es am Ende überhaupt? 100€? Bei der Größenordnung hätte ich keine Lust noch mit Anwalt etc. meine Zeit zu verschwenden. Ruf mal bei der Versicherung an und teile denen mit, dass du wenn denn gerne einen eigenen Gutachter beauftragen willst, dem können Sie nicht widersprechen.

Zitat:

Original geschrieben von Südschwede

Ich schrieb, er kann unverrichteter Dinge vom Hof reiten. Nicht, dass er es muß. Das war vielleicht etwas mißverständlich ausgedrückt. Seine Mühe ist allerdings vergeblich, denn das Gutachten ist für die Katz, wenn Darius es nicht akzeptiert. Wenn die gegnerische Versicherung einen Gutachter schickt, zielt es i.d.R. einzig und allein darauf ab, die Ansprüche des Geschädigten zusammenzustreichen.

das höhrt sich schon besser an ;) natürlich kann und darf man seinen gutachter frei wählen.

Fakt ist, dass der geschädigte keinen Gutachter der gegnerischen Versicherung akzepzieren muss, sprich auf jeden Fall ablehnen.

 

Dir als Geschädigtem steht es zu, einen eigenen Gutachter auf Kosten der gegnerischen Versicherung zu bestellen und den Schaden kalkulieren und auch regulieren zu lassen.

 

Dir wurde ein Schaden zugefügt, dass ist der Stand der Dinge. Die generische Versicherung wird dich mit ihrem eigens geschickten Gutachter immer abzocken oder versuchen dich mit fiktiven Geldbeträgen zu locken. Lass dich bloss nicht auf solche Machenschaften ein.

 

LG de Micha.

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